Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages…

Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages billigt ideologie-politische Ausgrenzung Deutscher

Horst Heimerl

Am Schicksal des freiberuflich tätigen Historikers Dr. Mario Kandil kann das System einer weltanschaulich-politischen Ausgrenzung Deutscher aufgezeigt werden, das im „Kampf gegen rechts“ entwickelt wurde und zahlreiche Grundrechte bedroht, wenn nicht gar faktisch abschafft. Nunmehr zeigt sich, daß auch das Petitionsrecht keine Abhilfe gegen amtliche Ausgrenzungsentscheidungen bietet. Vielmehr segnet der Bundestag auf Empfehlung seines Petitionsausschusses eine behördliche Entscheidung ab, nach der es völlig in Ordnung wäre, daß ein deutscher Staatsbürger aus ideologie-politischer Unterstellung von einer Bundesbehörde ausgegrenzt wird, nämlich durch Ausladung aus einer Vortragsveranstaltung, wobei die behördliche Ausgrenzung auf mangelnde Abgrenzung gegenüber einem deutschen Publikum abgestützt wird, was mit einem Vortrag vor einem amtlich auszugrenzenden Publikum abgestützt wird: „Da der Petent als Historiker bei einer gemeinsamen Veranstaltung der ´Autonomen Nationalisten Dortmund´ mit dem NPD-Kreisverband Unna/Hamm als Vortragender tätig war, liegt es auf der Hand, dass er es für richtig hält, in diesem Rahmen tätig zu sein. Es scheint dem Petenten nicht bewusst zu sein oder es ist ihm gleichgültig, dass er sich damit selbst in diesen politischen Kontext stellt, ganz unabhängig von Thema und Tenor seines Vortrages.“

Diese Einschätzung des Petitionsausschusses ist von dem undifferenzierten Zynismus einer ideologie-politischen Ausgrenzung geprägt, der völlig das Anliegen verfehlt, Deutsche in das politische System der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren. Dieses Anliegen der Deutschenintegration, welches dem Petitionsausschuß Verpflichtung sein sollte, kann offensichtlich nicht durch Ausgrenzung erreicht werden, sondern gerade indem man zu Vereinigungen geht, die der „Verfassungsfeindlichkeit“ verdächtigt sind, um sie davon zu überzeugen, daß sie ihre Anliegen, soweit sie legitim sind, in das politische System einbringen können.

Bei dieser massiven amtlichen Ausgrenzungspolitik interessiert dabei nicht, was dem Publikum erklärt worden ist, so daß die Integrationsleistung, die darin besteht, amtlich aus ideologischen Gründen als unerwünscht eingestufte Deutsche wieder in die politische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren, völlig unberücksichtigt bleibt. So findet sich in der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses selbstredend nichts von dem, was das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hochhält wie etwa Freiheit der Rede, Toleranz nach allen Seiten, Unschuldsvermutung und dergleichen mehr. Indem Dr. Kandil bereits aufgrund seines bloßen Auftretens als Referent bei einer der Veranstaltung einer der amtlichen Ausgrenzung unterworfenen Organisation unterstellt wird, daß er sich „damit selbst in diesen politischen Kontext“ stellen würde, „ganz unabhängig von Thema und Tenor“ seines Vortrages, sind diese Werte überhaupt nicht mehr gegeben. Diese Werte wie Demokratie, Meinungsfreiheit und Dialogkultur werden dabei ebenfalls amtlich ausgegrenzt.

Diese massive Ausgrenzung trotz der Verpflichtung von Behörden und auch des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags zur Gleichbehandlung deutscher Staatsangehöriger ungeachtet der politischen oder weltanschaulichen Einstellung ist deshalb bemerkenswert, weil sie sich gerade im Zeitalter der illegalen Masseneinwanderung verschärft, bei der der politischen Klasse vor allem das Stichwort „Integration“ einfällt, die sich dabei sogar auf eine ganze Weltreligion bezieht. Gleichzeitig wird dabei Deutschen, die bei dieser ihnen politisch aufgenötigten Willkommenskultur mit den erheblichen Folgekosten, die zusätzlich zur ausländischen Staatsschuldenfinanzierung zur Rettung des Euro den deutschen Steuerzahlern auferlegt wird, nicht so mitmachen wollen, Ausgrenzung, Abgrenzung und Kampf gegen rechts angedroht. Während illegale Einwanderung willkommen geheißen wird, droht man Deutschen mit gnadenloser Mimik die „volle Härte des Gesetzes“ an, sollten sie sich bei der kritischen Wortwahl etwas vertun. Die sozialistische Antifa, die durch ihren Mauerbau Deutsche aus Deutschland ausgegrenzt hatte, errichtet nunmehr in der von ihr zunehmend ideologie-politische dominierten deutschen demokratischen Republik Bundesrepublik Deutschland ideologie-politische Mauern, um Deutsche subtiler, aber auch effektiver durch Abgrenzung und „Kampf gegen rechts“ auszugrenzen und zwar in dem Sinne, den der Demokratie-Klassiker Alexis de Tocqueville vor 180 Jahren vorausgesagt hatte: Nach dessen Vorhersage wird der ideologie-demokratische Machthaber nicht mehr fordern: „Du denkst wie ich, oder Du stirbst.“ Der Ideologiedemokrat wird vielmehr sagen: „Du hast die Freiheit, nicht zu denken wie ich. Leben und Vermögen bleiben Dir. Aber von dem Tage an bist Du ein Fremder unter uns. Du wirst Dein äußerliches Bürgerrecht behalten, aber es wird Dir nichts nützen. Selbst wer an Deine Unschuld glaubt, wird Dich verlassen, sonst meidet man auch ihn. Ich lasse Dir Dein Leben, aber es ist schlimmer als der Tod.“

Die Besonderheit der Bundesrepublik Deutschland dürfte allerdings darin bestehen, daß die Umsetzung der Voraussage von Tocqueville vor allem gegen Deutsche gerichtet wird, die damit zu Fremden gemacht, eben ausgegrenzt werden, während man sich gleichzeitig damit überschlägt, alle möglichen Fremden zu „integrieren“. Es zeigt sich, daß die schöne neue Welt, die nunmehr nicht mehr unter „Sozialismus“ abläuft, sondern „bunte Republik“ getauft wurde, ohne Diskriminierung nicht auskommt, wobei sich als bemerkenswerte Demokratiekonzeption dabei auftut, daß sich das für „demokratisch“ gehaltene Ausgrenzungssystem zentral, wenn nicht gar ausschließlich gegen Deutsche richtet, bzw. gegen deutsche Staatsangehörige ohne bunte Abstammung.      

Der Fall Dr. Kandil stellt dabei mitnichten ein Ausnahmeschicksal dar, sondern ist  inzwischen bundesdeutscher Normalfall geworden, wie das staatliche und zivilgesellschaftliche Vorgehen etwa gegen die Burschenschaft Danubia belegt, s. dazu: Extremismus als Mode. Der Fall »Sascha Jung« und die Bekämpfung der Münchner Burschenschaft Danubia im Freistaat Bayern.

Diese Ausgrenzungspolitik gegen deutsche Organisationen hatte unter anderem ausgrenzende Auswirkungen auf den Status eines Journalisten beim Deutschlandfunk, den eine maßgebliche Tageszeitung unter dem Schlagwort „Grenzgänger“ (gemeint: bewegt sich im Bereich der als geboten anzusehenden Deutschenausgrenzung) mit Entlassungsphantasien überzogen hat, weil bei einem außerdienstlichen Vortrag ein Anhänger rechten „Gedankenguts“ im Publikum anwesend gewesen sein könnte.

s. dazu: Ein Krasser Fall: Journalist der „Süddeutschen“ für Gesinnungskontrolle und gegen Meinungsfreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Am besten wäre es dem Ausgrenzungssystem natürlich, wenn die erkennbar im Ausgrenzungsauftrag handelnde Antifa ausgrenzenden Druck auf Waldwirte ausübt, damit „Rechten“ von vornherein keine Veranstaltungsplätze zur Ausübung der Meinungsfreiheit zur Verfügung stehen und somit ihre innerstaatliche Ausgrenzung aus Demokratie und Meinungsfreiheit erfolgt,
s. dazu: Grundrechtsverhinderung durch zivilgesellschaftlichen Antifaschismus.

Das „gegen rechts“ errichtete Ausgrenzungssystem gegen Deutsche, welches anhand des Falles Dr. Kandil exemplarisch dargestellt werden kann, geht aus Vorveröffentlichungen auf dieser Internetseite hervor:

CDU-Bürgermeister gehorcht dem Antifaschismus Meinungsfreiheit wird bestraft

und CDU-Bundestagsabgeordnete gleichgültig gegenüber politischer Diskriminierung im eigenen Land

sowie Zensurbehütete Demokratie – exemplifiziert am Historiker Dr. Kandil

und schließlich Weltanschauliche Apartheid gegen rechts im freiesten Staat der deutschen Geschichte

Das Ausgrenzungssystem hat trotz der ihm eigentlich entgegenstehenden grundgesetzlichen Gewährleistungen nichts zu befürchten, findet es doch sogar seine parlamentarische Absegnung.

Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages billigt ideologie-politische Ausgrenzung Deutscher“

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