Weltanschauliche Apartheid gegen rechts im freiesten Staat der deutschen Geschichte

Weltanschauliche Apartheid gegen rechts im freiesten Staat der deutschen Geschichte

Horst Heimerl

Am Schicksal des freiberuflich tätigen Historikers Dr. Mario Kandil kann das System einer weltanschaulich-politischen Apartheid aufgezeigt werden, das im „Kampf gegen rechts“ entwickelt wurde und zahlreiche Grundrechte bedroht, wenn nicht gar faktisch abschafft. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Fall Kandil kein Ausnahmeschicksal darstellt, sondern bundesdeutschen Normalfall darstellt, wie das staatliche und zivilgesellschaftliche Vorgehen gegen die Burschenschaft Danubia belegt, mit Auswirkungen auf den Status eines Journalisten beim Deutschlandfunk, den eine maßgebliche Tageszeitung mit Entlassungsphantasien überzogen hat, weil bei einem außerdienstlichen Vortrag ein Anhänger rechten „Gedankenguts“ im Publikum anwesend gewesen sein könnte. Am besten wäre es dem Diskriminierungssystem natürlich, wenn die Antifa Druck auf Waldwirte ausübt, damit „Rechten“ von vornherein keine Veranstaltungsplätze zur Ausübung der Meinungsfreiheit zur Verfügung stehen.

Das „gegen rechts“ errichtete Diskriminierungssystem, welches anhand des Falles Dr. Kandil exemplarisch dargestellt werden kann, geht aus Vorveröffentlichungen auf dieser Internetseite hervor:

CDU-Bürgermeister gehorcht dem Antifaschismus Meinungsfreiheit wird bestraft”

und

“CDU-Bundestagsabgeordnete gleichgültig gegenüber politischer Diskriminierung im eigenen Land”

sowie

“Zensurbehütete Demokratie – exemplifiziert am Historiker Dr. Kandil”

Die quasi-seuchenpolizeiliche Ausgrenzung hat sich nunmehr weiter verstärkt. Dr. Kandil wurde unter Bezugnahme auf Artikel in der „Jungen Freiheit“ und aufgrund von Vorträgen an unerwünschter Stelle von einer Veranstaltung ausgeladen, die von einer Organisation durchgeführt wird, welche mit staatlichen Mitteln finanziert wird. „Alleine aus dem Vortrag an einem Ort auf den Inhalt und die Intention eines Vortrags zu schließen, ist unlauter, undemokratisch, ungerecht, unehrlich. Und das alles mit ‚offiziellem‘ Briefkopf der Bundesregierung. Unerhört, was sich diese Regierung erlaubt! … Diejenigen, die am lautesten von Demokratie und Rechtsstaat sprechen, treten auf diese vor sich hergetragenen Ideale“, so ein von Dr. Kandil konsultierter Jurist zu derartigen Ausgrenzungen.

Diese Einschätzung eines Juristen wäre an sich als richtig zu bewerten, wenn in der Bundesrepublik Deutschland die offiziell verkündete Selbsteinschätzung, der freieste Staat der deutschen Geschichte zu sein, unverbrüchlich in der Verfassungswirklichkeit maßgebend wäre und nicht nur bei Demokratieforderungen gegenüber Rußland. Die Bundesrepublik Deutschland scheint aber kein freier Staat zu sein, sondern nur ein freiheitlicher, d.h. ein Staat, der sich der Freiheit verpflichtet fühlt („Freiheitlichkeit“), dabei aber selbst zum Zwecke des Kampfes gegen rechts nicht unbedingt frei sein muß und auch nicht frei sein kann, weil er sonst kein als fast „umfassend“ zu kennzeichnenden Diskriminierungssystem errichten könnte, bei dem keine Rede davon ist, daß etwas im „Dialog“ behandelt werden muß, daß sich jeder „einbringen“ können muß, da sich extreme Standpunkte im Laufe einer freien Auseinandersetzung abschleifen etc. pp. Nein, jemand, der wegen „rechter“ Ansichten beschuldigt wird, die zu haben und zu äußern das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland an sich garantieren sollte und was deshalb keine Straftat darstellt, steht einer Front gegenüber, die vom linksextremen, ja kriminellen „Antifaschismus“ bis zur etablierten CDU / CSU-Politik reicht!

Die Frage, die jedoch an dieses Ausgrenzungssystem gerichtet werden muß, lautet: Stellt es wirklich einen freiheitlichen Fortschritt dar, den Slogan „Kauft nicht bei Juden!“ zu ersetzen durch „Laßt Rechte keine Vorträge halten!“? Liegt bei derartigen Slogans wie „Kündigt den Rechten ihre Konten!“ nun „Freiheitlichkeit“ (Verpflichtung auf die Idee der Freiheit durch Freiheitsrelativierung) vor oder handelt es sich sogar eher um „Wesensverwandtschaft“? Eine Antwort auf diese Frage könnte folgender Satz ergeben: „… leider haben wir dabei vergessen, auch den Schlag gegen rechts zu führen. Das ist unsere große Unterlassungssünde“. Der Satz stammt vom bundesdeutschen Bezugspunkt für Verbotssysteme gegen rechts, welcher Anfang 1945 das Scheitern seiner Politik erkennen mußte, was er darauf zurückführte, den „Schlag gegen rechts“ unterlassen zu haben. Der bundesdeutsche „Antifaschismus“ will wohl eine derartige Selbstanklage vermeiden.Datei “Weltanschauliche Apartheid gegen rechts im freiesten Staat der deutschen Geschichte”

“Weltanschauliche Apartheid gegen rechts im freiesten Staat der deutschen Geschichte”

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