CDU-Bundestagsabgeordnete gleichgültig gegenüber politischer Diskriminierung im eigenen Land

Horst Heimerl

Bei vorliegendem Beitrag geht es um die Fortentwicklung des Falles des Historikers Dr. Kandil, dem von einem CDU-Bürgermeister auf Druck der Ortsantifa die Möglichkeit abgesprochen wurde, an der Volkshochschule zu dozieren, weil in einem rechten „Umfeld“ publizieren würde:

Siehe dazu: „CDU-Bürgermeister gehorcht dem Antifaschismus Meinungsfreiheit wird bestraft“

Konkret geht es um eine Problematik, die sich auf die Frage reduzieren läßt:

Gelten die Garantien des Grundgesetzes, insbesondere das absolute weltanschaulich-politische Diskriminierungsverbot, auch für einen Vertreter rechten Gedankenguts?

Aus dem Beitrag wird ersichtlich, wie die prominenten CDU-Politiker und Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach (Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages) und Thomas Rachel (Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung), der Antwort auf diese Frage aus dem Weg gehen. Durch beredtes Schweigen der politischen Mitte wird dabei der Linken die Antwort überlassen: Das Grundgesetz sei aufgrund seines historischen Gedächtnisses mit immanenten Schranken „gegen Rechts“ belastet. So stirbt durch Linksvermittelung der politische Pluralismus!

„CDU-Bundestagsabgeordnete gleichgültig gegenüber politischer Diskriminierung im eigenen Land“

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