Kritik des Parteiverbotssurrogats Teil 40:

Teil 40: Zur Problematik der politischen Freiheit in der Bundesrepublik – Darlegung mit biografischem Bezug

Josef Schüßlburner

(Stand: 15.11.2025) Im nachfolgend online gestellten Beitrag wird nochmals die gerade in Dialogform (Befragung durch den ehemaligen Journalisten des Deutschlandfunks Bernd Kallina) erschienene politische Biographie des Verfassers

Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen

Josef Schüßlburner und Bernd Kallina
Mit einem Vorwort von Bundesminister a.D. Prof. Dr. Rainer Ortleb
Klappenbroschur DIN A5
496 Seiten, 24,80 Euro
ISBN 978-3-87336-851-4
Veröffentlicht am 10.02.2025 beim Gerhard Hess Verlag

dargestellt, die mit einem Vorwort von Bundesminister a.D. Professor Dr. Rainer Ortleb eingeleitet ist. Die grundlegende Frage ist sicherlich: Wieso soll man sich für die politische Biographie eines ehemaligen Ministerialbeamten interessieren? Dieser hat zwar interessante Positionen ausgeübt, wie bei der UNO in New York oder der EU-Kommission in Brüssel und einiges mehr, aber es gibt sicherlich zahlreiche Personen mit noch prominenteren Funktionen.

Das zentrale Anliegen dieser politischen Biographie ist allerdings nicht die eigentliche berufliche Tätigkeit, sondern vielmehr die Darlegung der – bewerteter nach den Standards einer normalen „liberalen Demokratie des Westens“ – problematischen Situation der politischen Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland, in der politische Opposition, die sich außerhalb des ursprünglichen alliierten Lizenzierungssystems bewegt, durch „Verfassungsschutz“, einen öffentlich als Propagandainstrument in Erscheinung tretenden Inlandsgeheimdienst (was normal ist?), amtlich bekämpft wird: Es wird das Recht auf rechtmäßige Ausübung politischer Opposition nachhaltig beeinträchtigt und damit gerade der Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der eine normale Demokratie von allen anderen Herrschaftsformen der Geschichte (einschließlich der „Volksdemokratie“ der Linken, ehemals SED) positiv unterscheidet: s. Recht auf Opposition als wesentlicher Unterschied zwischen freier und totalitärer Demokratie, Wesentlich für die problematische Freiheitssituation der BRD ist dabei die politisch diskriminierende Anwendung des beamtenrechtlichen Disziplinarrechts gegen Vertreter oppositionellen Gedankenguts. Diese zentral gegen die Meinungsfreiheit gerichtete Unterdrückungsmethodik ist wesentlicher Teil des Parteiverbotssurrogats, zu dem die etablierten politischen Kräfte greifen, weil ein förmliches Parteiverbot gegen 1/3 der Wähler dem internationalen Demokratie-Image der Bundesrepublik Deutschland doch etwas schaden könnte. Mit dem disziplinarrechtlichen Vorgehen gegen rechtmäßige Ausübung der Meinungsfreiheit soll unerwünschten Oppositionsparteien seriöses Personal verwehrt werden, das eine Oppositionspartei dem freien Wähler als Kandidaten für Wahlämter anbieten könnte. Dadurch wird die Sperrwirkung der wahlrechtlichen Aussperrklausel von 5% ins Unüberwindlich erhöht, eine Politik, die bis zur Etablierung der Oppositionspartei Alternative für Deutschland (AfD) für die seit Besatzungszeiten etablierten parteipolitischen Kräfte durchaus erfolgreich war, so daß den Bundesdeutschen ihre mangelnde politische Freiheit lange nicht wirklich bewußt geworden war, auch wenn ein entsprechendes Gefühl, daß man seine Meinung nicht wirklich frei sagen könne, bei den Bundesdeutschen immer schon vorhanden war. Diese mangelhafte Verwirklichung der politischen Freiheit in der BRD wird im nachfolgend online gestellten Text ausführlicher dargestellt.

Vorliegend sei darauf hinwiesen, daß es kaum Darlegungen ehemaliger Ministerialbeamter zu ihrer beruflichen Tätigkeit gibt oder was damit im Zusammenhang steht. Erwähnt werden kann dabei nur das Buch von Klaus Seemann, Entzaubertes Bundeskanzleramt. Denkwürdigkeiten eines Personalratsvorsitzenden, aus dem Jahr 1975 und die Schriften von Wilhelm Schlötterer, wie etwa: Wahn und Willkür. Strauß und seine Erben oder Wie man ein Land in die Tasche steckt, in der 3. Auflage von 2015. Gegenüber diesen Darlegungen von ehemaligen Kollegen sind die Darstellungen des „Rechtsabweichlers“ hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit sehr zurückhaltend und allgemein, aber dennoch instruktiv, weil es vor allem um die sehr konkrete Darlegung von staatsideologischen bzw. zivilreligiösen, also rechtlich eigentlich irrelevanten Verfolgungs- und Diskriminierungsmaßnahmen geht, welche die prekäre Situation der politischen Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland aufzeigen.  

Der nachfolgend online gestellte Beitrag stellt einen Vortrag dar, weshalb sich kaum Literaturhinweise finden; diese ergeben sich aufgrund nachträglich eingestellter Verlinkungen zu weiteren jeweils einschlägigen Texten des Verfassers.

Das Schicksal dieses Vortrags hatte ein weiteres besonderes Demokratieerlebnis der bundesdeutschen Art zur Folge: Der Vortrag sollte auch bei einer regelmäßigen Veranstaltungsreihe eines AfD-Landtagsabgeordneten gehalten werden. Der bereits angekündigte Vortrag wurde von diesem Abgeordneten ohne Rücksprache mit dem Referenten, also dem Verfasser des Vortrags, unter Berufung auf Erkrankung abgesagt, wobei nicht klar war, ob der Abgeordnete selbst oder sein Sohn, für den er wirtschaftlich einspringen müsse, erkrankt war. Dabei ist allerdings die Absage in einer Diktion erfolgt, die deutlich machte, daß diese Absage endgültigen Charakter hatte. Eine Bekannte des Referenten hat den Abgeordneten telefonisch geschickt befragt, so daß der wirkliche Grund der Absage deutlich wurde: Wohl ein Journalist der Regionalpresse, der in einer sehr „verdrucksten“ (bayrisch für hinterhältig) Vorgehensweise über eine Buchanfrage beim Antaios-Verlag einen Kontakt mit dem Referenten herzustellen versuchte, hatte dem Abgeordneten vermittelt, daß der Referent mit dem sog. Dritten Reich „kokettiert“ (?) hätte. Auf die entsprechende E-Mail-Anfrage, ob dies zutreffend sei, was die Bekannte des Referenten ermittelt hätte und was der Herr Abgeordnete mit dem „kokettieren“ meine, erfolgte keine Antwort. So funktioniert in der Bundesrepublik Deutschland, diesem „freiesten Staat der deutschen Geschichte“ – ob dies zutreffend ist, wird hier erläutert, die politische Auseinandersetzung! Leider auch bei einer vom „Verfassungsschutz“ betroffenen Oppositionspartei. Welche die Situation wirklich ändern würde, die sie erkennbar nicht wirklich begreifen will? Sie läßt sich im Zweifel eher durch Antifa-Parolen einschüchtern, die wie die Bekundungen des Inlandsgeheimdienstes nicht hinterfragt werden dürfen. Für die politische Freiheit in der BRD spricht dies ebenfalls nicht. Vielleicht ist deshalb das nachfolgend erläuterte Buch doch von Interesse?  

„Kritik des Parteiverbotssurrogats – Teil 40“

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