Der Fall »Sascha Jung« und die Bekämpfung der Münchner Burschenschaft Danubia im Freistaat Bayern
Wissenschaftliche Reihe – Heft 13
Arbeitsgruppe 2: Politische Kultur
Institut für Staatspolitik
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für die Überlassung der vorgenannten Studie zur online-Stellung. Die Studie ist eventuell mit wenigen Exemplaren noch erhältlich beim Antaios Verlag:
INSTITUT FÜR STAATSPOLITIK · EXTREMISMUS
Inhalt
- Die ideologie-politische Diskriminierung im »Freistaat«
- Der ideologie-politische Vorwurf des »Rechtsextremismus«
- Verfassungsschutz-Extremismus
- Die CSU als extreme Verfassungsschutzpartei
- Linksextremismus im internationalen Kampf gegen die deutsche Rechte
- CDU/CSU vor der Entscheidung: Weiterhin links oder doch Mitte?
- Anmerkungen
Die Bedeutung der Studie liegt im Nachweis, daß es bei der ideologie-politischen Bekämpfung des sogenannten „Rechtsextremismus“ – ein nirgends definierter und zum Zwecke der Abschaffung der Meinungsfreiheit fast beliebig dehnbarer Begriff, der sich vor allem gegen Meinungsinhalte (Gedankengut) richtet – um staatliche Oppositionsbekämpfung geht, was mit dem Konzept einer freien Demokratie kaum vereinbar ist. Konkret geht es darum, die Wirkung der wahlrechtlichen Sperrklausel für oppositionelle Strömungen durch eine allgemeine Anti-Rechts-Stimmung bis ins Unüberwindliche zu erhöhen. Der „Verfassungsschutz“ gibt dann Stichworte für das sozialisierte Rundfunksystem und die sich ihm ideologisch unterwerfende Presse vor, den „Kampf gegen Rechts“ entgegen der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Grundrechts, (auch) eine politisch rechte Auffassung haben zu dürfen, im Einklang mit dem, was gelegentlich noch als „Linksextremismus“ erfaßt wird, entschlossen durchzuziehen.
Die CSU als extreme Verfassungsschutzpartei schreckt dabei nicht einmal davor zurück, Auffassungen, die von ihr selbst vertreten werden als „rechtsextrem“ zu bekämpfen, wenn diese Auffassungen von rechtsstehender politischer Opposition aufgegriffen werden. Den bayerischen Wähler sollte dies aber zu denken geben: Kann denn den Behauptungen von CSU-Seite, daß etwa die Türkei nicht Mitgliedstaat der EU werden könne, da die dadurch mögliche Kolonisierung Bayerns durch Anatolier nicht nationalstaatskonform ist, noch glaubwürdig sein, wenn der „Verfassungsschutz“, über den sie in Bayern verfügt, diese Auffassung für „rechtsextrem“ zumindest im Sinne eines „Verdachts“ ausmacht, wenn diese Auffassungen von Gruppierungen vertreten werden, die rechts von der CSU angesiedelt sind? Da wird dann eine derartige Auffassung unter „grundgesetzwidriges Menschenbild“ abgehandelt, weil die Menschenwürde des Grundgesetzes danach keine „Ausgrenzung von Menschen“ (sondern nur von politisch rechts stehenden Deutschen) erlaubt und damit unbegrenzte Einwanderung zu gebieten scheint. Mit ihrem „Verfassungsschutz“ betreibt die CSU die Politik der politischen Linken: Die CSU ist damit keine Partei der „Mitte“, weil dies bedeuten würde, daß sie für die Freiheit der Andersdenkenden rechts von ihr eintritt. Dies lehnt sie ab. Die staatliche Bekämpfung der aus ca. 10 Mitgliedern bestehenden Aktivitas der Münchner Burschenschaft Danubia durch den CSU-geführten „Verfassungsschutz“ im Wege von Berufsverboten macht deutlich, daß diese Partei Schwierigkeiten mit einer freien Demokratie hat, in der jeder Bürger seine Auffassungen selbst bestimmt, ohne daß ihm dies staatlich diskriminierend zum Vorwurf gemacht werden könnte.
Der bewußt in Kauf genommene Kollateralschaden für den politischen Pluralismus in Bayern und der Bundesrepublik Deutschland durch die CSU-Verfassungsschutzpolitik ist enorm: Dies führt etwa dazu, daß ein der CSU nahestehender Redakteur des Deutschlandfunks von einem linken Redakteur der Süddeutschen Zeitung als „Grenzgänger“ (Republikflüchtling?) ausgegrenzt werden kann (s. SZ vom 24. Juli 2013, Seite 31) und damit das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem noch mehr den Charakter eines Linksfunks bekommt. “Extremismus als Mode”