Der Fall »Sascha Jung« und die Bekämpfung der Münchner Burschenschaft Danubia im Freistaat Bayern
Josef Schüßlburner
(06.09.2023) Die Burschenschaft Danubia feiert in diesem Jahr 2023 ihr 175. Stiftungsfest. Die Danubia geht auf die in diesem Jahr ebenfalls gefeierte deutsche Demokratiebewegung des Jahres 1848 zurück: „Hervorgegangen aus den Befreiungskriegen und gegründet als aktiver Teil der bürgerlichen Revolution im Jahre 1848 sind die akademische Freiheit und das Bekenntnis zu unserem Volk Grundwerte, die wir verteidigen“, so das Selbstverständnis der Burschenschaft Danubia.
Ist es angesichts dieser Positionierung für „unser Volk“ verwunderlich, daß zumindest die Aktivitas dieser Burschenschaft zum Problem des sog. „Verfassungsschutzes“ des Freistaates Bayern werden mußte? Während nämlich erkennbar die Burschenschaft für die deutsche Demokratiebewegung von 1848 steht, muß sich der Verfassungsschutz (VS) eher dem Prinzip „Metternich“, also den Gegnern von 1848 zuordnen lassen.
Für das Vorgehen des VS gegen die Aktivitas der Burschenschaft Danubia und insbesondere gegen deren seinerzeit maßgebliches Mitglied Sascha Jung als Beispiel einer für den etablierten VS typischen Art der illiberalen Oppositionsbekämpfung, nämlich einer weltanschaulich ausgerichteten Bekämpfung der politischen Meinungsvielfalt, war hauptsächlich der familiär NS-belastete Innenminister des Freistaates Bayern, Günther Beckstein (CSU), verantwortlich. Dieser sollte sich in einem anderen Zusammenhang verfassungsfeindlich dahingehend äußern: „Wir sind bei Rechtsextremisten härter vorgegangen als bei Linksextremisten – weil die Zustimmung in der Bevölkerung hier viel größer ist. Manchmal gingen wir sogar weiter, als der Rechtsstaat eigentlich erlaubt.“
Eine derartige gegen den Rechtsstaat gerichtete Aussage wird in keinem VS-Bericht aufgelistet, weil sich „Verfassungsschutz“ nur gegen oppositionelle Bestrebungen (also in Bayern gegen nicht etablierte Gegner der CSU) richtet und dabei eine besondere Schärfe annimmt, wenn die als „extremistisch“ bekämpften Meinungen, die allerdings von der Meinungsfreiheit abgedeckt sind und insbesondere keinen Straftatbestand erfüllen, auf weite Zustimmung in der Bevölkerung zu stoßen scheinen. Dann muß „die Demokratie“, also die Volksherrschaft (eine Herrschaft, die es VS-mäßig gar nicht geben kann, weil „Volk“ danach so etwas wie ein rechtsextremistischer Verschwörungsbegriff ist) christlich-sozial gegen das Volk bzw. Bevölkerung bzw. Menschen geschützt werden, so die bemerkenswerte Demokratiekonzeption, die vor allem in bayerischen VS-Berichten zum Ausdruck kommt, neuerdings vor allem unter Bezugnahme auf Menschenwürde, die als staatliche Kampfparole den „Verfassungsfeind“ zum Unmenschen macht, also christlich-sozial verteufelt (was mit der Menschenwürde dann doch vereinbar ist?).
Der Bezugsfall Danubia belegt, daß die CSU als extreme Verfassungsschutzpartei dabei nicht einmal davor zurückschreckt, Auffassungen, die von ihr selbst vertreten werden bzw. bei denen dem Wähler vorspiegelt, daß die CSU diese Meinungen vertreten würde, als „rechtsextrem“ zu bekämpfen, wenn diese Auffassungen von rechtsstehenden politische Gruppierungen außerhalb der CSU aufgegriffen werden. Den bayerischen Wählern sollte dies aber zu denken geben: Kann denn den Behauptungen von CSU-Seite, sie sei gegen illegale Einwanderung eingestellt, noch glaubwürdig sein, wenn der „Verfassungsschutz“, über den sie in Bayern verfügt, eine derartige politische Haltung für „rechtsextrem“ zumindest im Sinne eines „Verdachts“ ausmacht, wenn diese Auffassung im freien politischen Diskurs von Gruppierungen vertreten wird, die rechts von der CSU angesiedelt sind? Da wird dann eine derartige Auffassung unter „grundgesetzwidriges Menschenbild“ abgehandelt, weil die Menschenwürde des Grundgesetzes danach keine „Ausgrenzung von Menschen“ (sondern nur von politisch rechtsstehenden Deutschen) erlaubt und damit (ideo-)logisch konsequent unbegrenzte Einwanderung zu gebieten scheint (es darf ja keine Grenzen geben), mag auch ein CSU-Ministerpräsident, der dann anschließend zum Verfassungsminister des Bundes avanciert ist, dabei das Schlagwort „Herrschaft des Unrechts“ popularisieren. Ein Aufgreifen dieses Schlagworts durch eine oppositionelle Lehrerin bei außerdienstlicher politischer Aktivität führt allerdings zur gerichtlich ausgesprochenen Dienstentlassung.
Diese „Differenzierung“ (Dienstentlassung gegen rechts versus Beförderung zum Bundesverfassungsschutzminister für einen CSU-Politiker der „Mitte“) kann nur gemacht werden, wenn die Gerichtsbarkeit davon ausgeht, daß die von Seehofer (CSU) gebrauchte Parole von ihm nicht ernst gemeint sein konnte, sondern nur den Wählern etwas vorspiegeln sollte, um einem positiven Wählervotum zugunsten einer mit der CSU konkurrierenden Rechtspartei entgegenzuwirken.
Mit ihrem „Verfassungsschutz“ betreibt die CSU erkennbar die Politik der politischen Linken: Die CSU ist damit keine Partei der „Mitte“, weil dies bedeuten würde, daß sie für die Freiheit der Andersdenkenden rechts von ihr eintritt. Dies lehnt sie aufgrund ihres ursprünglich gegen den Nationalliberalismus gerichteten fundamentalen Anti-Rechts-Ressentiments ab; eher tritt sie dann noch zugunsten von Kommunisten bzw. den aus radikal-kommunistischen Strömungen (sog. K-Gruppen der 68er) wesentlich hervorgegangenen „Grünen“ ein.
Die staatliche Bekämpfung der aus ca. 10 Mitgliedern bestehenden Aktivitas der Münchner Burschenschaft Danubia durch den CSU-geführten „Verfassungsschutz“ im Wege von Berufsverboten macht deutlich, daß diese CSU Schwierigkeiten mit einer freien Demokratie hat, in der jeder Bürger aufgrund der Menschenwürde (Mündigkeitsprinzip) seine Auffassungen selbst bestimmt, ohne daß ihm dies staatlich diskriminierend zum Vorwurf gemacht werden könnte, vor allem, indem der auch für Politkriminelle bestimmte Begriff des „Rechtsextremismus“ einfach auch auf rechtstreue Bürger angewandt wird, weil diese etwa „revisionistische“ Auffassungen vertreten: Sieht so eine Garantie der Menschenwürde aus?
Bei diesem Bekämpfungsmuster wird deutlich, daß die Vergangenheit der christlich-sozialen Strömung und deren mangelnde Bewältigung doch noch ein aktuelles Problem für die Verfassungsordnung darstellt: Vor allem die christlich-soziale Richtung der Christdemokratie hatte sich nämlich nur mit Vorbehalten der liberalen Demokratie zugewandt, s. zu verfassungsfeindlichen Strömungen innerhalb der Christdemokratie: Verfassungsfeindliche Tendenzen innerhalb der Christdemokratie als DDR-Block- und BRD-Kartellpartei gegen rechts.
Demokratie erscheint dieser christlich-sozialen Richtung erträglich und dann sogar als geboten, wenn sie „christlich“ (im Sinne ihres Parteiverständnisses) eingeordnet oder unter einen entsprechenden Vorbehalt gestellt wird. Deshalb versuchte die Christdemokratie nach dem 2. Weltkrieg, „illiberale Ingredienzien“ in grundsätzlich liberalen Verfassungen der Nachkriegszeit zu verankern, neben Konfessionsschulen, kirchlichen Religionsunterricht und Ehescheidungsverbot geht es dabei zur Beschränkung der Volkssouveränität insbesondere der Deutschen, einem besonderen Anliegen der Christdemokratie zur Kontrolle der als Nazismus anfällig angesehenen Deutschen, um einen europäischen Überstaat, extensive Gerichtsbarkeit, Beschränkung von Verfassungsänderungen und Parteiverbote (natürlich nur gegen konkurrierende Parteien gerichtet), s. dazu hier.
Diese illiberalen Ingredienzien sind dann vor allem die Grundlage eines Verfassungsschutzextremismus, wie er gelegentlich auch gerichtlich erkannt worden ist. Dieser bringt sich dann nicht mehr im Sinne einer christlich-sozialen Diktatur mit dem Stichwort „wahre Demokratie“ wie in Österreich zwischen 1933 und 1938 zum Ausdruck aber doch unter dem Schlagwort „wehrhafte Demokratie“ (übrigens ein im Grundgesetz nicht auffindbarer Begriff!) in einer weltanschaulich ausgerichteten Oppositionsbekämpfung, die in dieser Weise normalen Demokratien fremd ist.
Wie dieser Verfassungsschutzextremismus zum Ausdruck kommt, kann der Broschüre entnommen werden, die dem Vorgehen unter Innenminister Beckstein (CSU) gegen die Aktivitas der Burschenschaft Danubia gewidmet ist.
Inhalt der Studie
1. Die ideologie-politische Diskriminierung im »Freistaat« . . . . . . . . . . . . . 4
2. Der ideologie-politische Vorwurf des »Rechtsextremismus« . . . . . . . . . 10
3. Verfassungsschutz-Extremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15
4. Die CSU als extreme Verfassungsschutzpartei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
5. Linksextremismus im internationalen Kampf
gegen die deutsche Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
6. CDU/CSU vor der Entscheidung: Weiterhin links oder doch Mitte? . . 29
7. Anmerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Die hiermit online gestellte Broschüre ist erschienen als Heft 13 der Wissenschaftlichen Reihe beim
Institut für Staatspolitik
Rittergut Schnellroda
06268 Albersroda
www.staatspolitik.de
Die Redaktion von www.links-enttarnt.de bedankt sich beim Institut für Staatspolitik für die Überlassung der vorgenannten Studie zur online-Stellung. Die Studie wird durch Stellungnahmen von Prof. Hans-Helmuth Knütter (dem ursprünglichen Betreiber dieser Internetseite) zum Fall Danubia ergänzt, die auf dieser Website nachzulesen sind:
Die Burschenschaft Danubia München (Aktivitas) – nur ein Beispiel
Das Bürgerliche Lager, Günther Beckstein und die Faschismuskeule
„ifs-Studie13“