Biographie

Josef Schüßlburner

Josef Schüßlburner, * 1954 in Geratskirchen, ist deutscher Jurist, Beamter (Regierungsdirektor außer Diensten) und Publizist.

RD a.D. Schüßlburner war von 1985 bis 2018 im höheren Verwaltungsdienst des Bundes im Bereich des Bundesverkehrsministeriums beschäftigt, unterbrochen durch eine Beurlaubung für Tätigkeit beim Generalsekretariat der Vereinten Nationen, New York, im Referat für Völkerrechtskodi­fikation von 1987 bis 1989 und einer Abordnung als nationaler Experte für Rechtsfragen des Luftverkehrs zur Europäischen Kommission, Brüssel von 1997 bis 1999. Kurzfristig übte er auch die Funktion des Verkehrsreferenten bei der deutschen EU-Vertretung in Brüssel aus.

Ein politisch linkes Organ hat Schüßlburner als maßgeblichen Juristen der „Neuen Rechten“ eingestuft. Seiner im Februar 2025 erschienenen politischen Biografie (Interview-Buch mit dem Journalisten Bernd Kallina) mit dem Titel: Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen mit einem Vorwort von Bundesminister a. D. Prof. Dr. Rainer Ortleb, lassen sich vor allem die zahlreichen Diskriminierungsmaßnahmen entnehmen, hauptsächlich drei schließlich zu seinen Gunsten ausgegangene Disziplinarverfahren, denen er wegen Ausübung der Meinungsfreiheit dienstrechtlich unterworfen war.

Schüßlburner gilt als maßgeblicher Kritiker des bundesdeutschen Verfassungsschutzes. Dies bringt er bereits in seinem Opus Magnum: Demokratie-Sonderweg Bundesrepublik. Analyse der Herrschaftsordnung in Deutschland, sehr detailliert zum Ausdruck, gefolgt von weiteren einschlägigen Veröffentlichungen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Herkunft, Studium und Beruf
  2. Politische Betätigung
  3. Veröffentlichungen
  4. Zivilreligiöse Verfolgungsmaßnahmen

Herkunft, Ausbildung und Beruf

Josef Schüßlburner wurde 1954 als erstes von fünf Kindern der Eheleute Josef und Rosalia Schüßlburner in Geratskirchen,[i] Landkreis Eggenfelden, nunmehr Landkreis Rottal-Inn geboren. Der Familienname leitet sich wohl vom Gehöft Schüßlburn (auch Schüsselburn geschrieben) im Bereich der Gemeinde Geratskirchen ab. Seine Mutter, geb. Hauser, erlebte die wahrscheinlich als Kriegsverbrechen einzustufenden amerikanischen Bombenabwürfe auf Geratskirchen am 22.11.1944 mit zehn zivilen Todesopfern.[ii] Eine dieser 49 Bomben explodierte im Garten des Bauernhofs im Ortsteil Harpeding, in dem Schüßlburners Mutter untergebracht war.[iii]

Seine Kindheit verbrachte Schüßlburner in der benachbarten Gemeinde Massing.[iv] Er besuchte das ursprünglich 1631 von den Jesuiten gegründete humanistisch (altsprachlich) ausgerichtete Johannes-Turmair-Gymnasium in Straubing und war dabei im (zwischenzeitlich aufgelösten) Bischöflichen Studienseminar untergebracht. 

Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften in Regensburg, unterbrochen durch ein Semester an der Universität Kiel und schloß 1980 die Erste Staatsprüfung in Regensburg mit einem sog. Prädikatsexamen ab. Begleitet war das Studium von einem Intensivkurs für Englisch in Portsmouth und von Sommerkursen beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag, an der Universität Thessaloniki und an der School for Economics and Political Science in London. Nach Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Völkerrecht der Universität Kiel absolvierte er die Referendarzeit in Kiel und legte 1983 das Zweite juristische Staatsexamen beim Gemeinsamen Prüfungsamt norddeutscher Bundesländer in Hamburg ab.

Danach war er zwei Jahre als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Saarbrücken bei einem Lehrstuhl für Staats- und Völkerrecht tätig und trat 1985 in den Verwaltungsdienst des Bundes im Bereich des Bundesverkehrsministeriums ein. Er begann diese Tätigkeit bei der Wasser- und Schifffahrtdirektion in Würzburg,[v] wurde von dort in die Abteilung Seeschifffahrt mit damaligen Dienstsitz Hamburg abgeordnet und dann versetzt, um anschließend nach Rückkehr von der Tätigkeit bei den Vereinten Nationen in New York im Hauptsitz des Ministeriums in Bonn tätig zu sein. Seine hauptsächlichen Tätigkeitsbereiche lagen in den Bereichen Luftverkehr und Seeschifffahrt und er wirkte dabei vor allem an der Gesetzgebung und bei Luftverkehrsverhandlungen mit. Schüßlburner war auch mit Sondereinsätzen betraut, etwa als Vorermittlungsführer und Ermittlungsführer in Disziplinarangelegenheiten. Zudem war er Mitglied des Appeals Bords der regionalen internationalen Organisationen EUMETSAT[vi] und stellvertretendes Mitglied bei ECMWF.[vii] Für die Weltschifffahrts-organisation, London,[viii] war er als Referent für den Meeresumweltschutz in Batumi, Georgien und Colombo, Sri Lanka eingesetzt. Auch die Abordnung von 1997 bis 1999 als nationaler Experte für Luftverkehrsrecht zur Europäischen Kommission nach Brüssel kann hier aufgeführt werden. Danach war er etwa drei Monate als Verkehrsreferent bei der deutschen Vertretung in Brüssel tätig, mußte jedoch diese Tätigkeit, für die er bei einer behördeninternen Ausschreibung als bester Kandidat ausgewählt war, wegen befürchteten Scheiterns an der Sicherheitsüberprüfung wegen der Ausübung der Meinungsfreiheit beenden.

Die Tätigkeit im Bereich des Bundesverkehrsministeriums wurde von 1987 bis 1989 durch Beurlaubung und Entsendung zum UN-Generalsekretariat nach New York, zum Referat für Völkerrechtskodifikation[ix] unterbrochen. Diesen Posten erhielt Schüßlburner aufgrund der 1985 von der UNO für westdeutsche Staatsbürger durchführten Auswahlprüfung an der Universität Frankfurt. Von den 166 Bewerbern wurden dabei vier, davon zwei Juristen, ausgewählt.[x] Bei der UNO legte Schüßlburner auch die Sprachprüfung für Französisch ab.

Die letzten zehn Jahre seiner dienstlichen Tätigkeit war Schüßlburner zum Eisenbahn-Bundesamt versetzt. Diese zwangsweise Versetzung zählt zu den zahlreichen politischen Diskriminierungsmaßnahmen, denen Schüßlburner wegen Ausübung der Meinungsfreiheit unterworfen war. Neben vielen anderen Aufgaben wirkte Schüßlburner dabei an den Verhandlungen über eine neue Finanzierungsvereinbarung des Bundes mit der DB mit,[xi] was zu der dritten parlamentarischen Anfrage der Bundestagsfraktion der zunächst als PDS, dann als Die Linke firmierenden Ex-SED gegen Schüßlburner mit politischer Verfolgungstendenz führte.[xii] Für diese von der Linken kritisierten Tätigkeit sowie insbesondere für die verfahrensmäßige Umsetzung des seinerzeit neuen Förderprogramms nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)[xiii] wurde Schüßlburner mit einer Leistungsprämie belohnt.

Schüßlburner war seit 1983 verheiratet mit der Operationsschwester Shanthi, geborene Nonis, einer Großnichte des Politikers, Juristen und Richters Hugh Fernando,[xiv] der kurzzeitig als Parlamentspräsident von Sri Lanka amtiert hat. Aus der mit dem Krebstod seiner Frau 2018 endenden Ehe ist ein Sohn hervorgegangen.

Politische Betätigung

Schüßlburner war langjährig Klassensprecher seiner Gymnasialklasse und in der Oberstufe Schülersprecher und ein Jahr stellvertretender Bezirksschülersprecher der niederbayerischen Gymnasien. Parteipolitisch war er etwa 15 Jahre bei der SPD engagiert.[xv] Ein wesentliches Anliegen war dabei die Bekämpfung des sogenannten Radikalenerlasses. Die Abwendung vom Sozialismus, bedingt vor allem durch die Erkenntnis des freiheitsfeindlichen Charakters und der ökonomischen Unzulänglichkeit der Sozialismuskonzeption führte jedoch zu keinem weiteren parteipolitischen Engagement, mit der Ausnahme einer späteren Mitgliedschaft bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive,[xvi] der sog. Schill Partei. Für diese Partei fungierte er als Vorsitzender des Landesschiedsgerichts in Nordrhein-Westfalen.[xvii] Für eine mit der regionalen Gruppe dieser Partei verbundenen unabhängigen Wählervereinigung kandidierte er 2004 zum Stadtrat in Bonn.[xviii] Schüßlburner wirkte einige Zeit bei der Deutschland-Bewegung von Alfred Mechtersheimer[xix] in der Absicht mit, die organisatorischen Voraussetzung für die Bildung einer politisch rechtsgerichteten Partei zu schaffen. Im Übrigen war er beratend für zahlreiche Organisationen tätig. Dies gilt auch für zahlreiche Personen, die den für die BRD typischen politischen Diskriminierungen unterworfen waren.

Zu dieser Beratungstätigkeit zählt auch sein Rechtsgutachten „Zivilrecht als politisches Kampfinstrument? Zur Kündigung von Girokonten aus politischen Gründen“[xx] im Jahr 2001, das zu einer erfolgreichen Prozeßführung betroffener Organisationen vor allem gegen die Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts beigetragen hat und wohl die Einschätzung von politisch linker Seite erklärt, die Schüßlburner als maßgeblichen Juristen der Neuen Rechten eingeordnet hat.[xxi] Auch sein Rechtsgutachten von 2024, erstellt für die Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft e.V. (SWG) mit dem Titel: „Gedankenpolizeilicher Verfassungsschutzextremismus in Hamburg“[xxii] ist dieser Beratungstätigkeit zugunsten politisch diskriminierter Personen und Vereinigungen zuzuordnen. 

Nach seiner Pensionierung war Schüßlburner drei Jahre freier Mitarbeiter der AfD-Fraktion des Bayerischen Landtags. Er wirkte zeitgleich auch an einem halboffiziellen Kreis um den stellvertretenden Landesvorsitzenden Hansjörg Müller zur Ausarbeitung einer VS-Strategie mit. Das von diesem Parlamentarischen Geschäftsführer Müller der AfD-Bundestagsfraktion dazu vorgelegte Papier für ein alternatives Staatsschutzkonzept fand jedoch keine Mehrheit: Nur 15 der 89 Bundestagsabgeordneten der AfD-Fraktion stimmten diesem Vorschlag zu, der unter Bezugnahme auf einschlägige Dokumente von Schüßlburner erstellt worden ist.[xxiii] Dessen prominente Mitwirkung bei einer dem Verfassungsschutz gewidmeten Tagung der Landtagsfraktionen der östlichen Bundesländer im Landtag von Schwerin,[xxiv] die auf die Ablehnung des damaligen Parteivorsitzenden Jörg Meuthen gestoßen war, wurde im Bundesvorstand der Partei erörtert. Seine einschlägige Broschüre „Scheitert die AfD? Die Illusion der Freiheitlichkeit und die politische Alternative“ sollte auf einem Zwischenparteitag behandelt werden, welcher jedoch Corona-bedingt ausfiel.

Zum Problem „Verfassungsschutz“ hatte Schüßlburner vorher schon bei einer Klausurtagung der AfD-Landtagsfraktion Thüringen vorgetragen,[xxv] wurde von dieser Fraktion als Experte zur Stellungnahme von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung durch die gegnerischen Fraktionen benannt und trug zweimal in den Räumlichkeiten des Bundestages auf Einladung von Bundestagsabgeordneten zum Thema „Verfassungsschutz“ vor. Schließlich wurde er von der AfD-Fraktion des Bayerischen Landtags zum Sachverständigen zur Änderung des Verfassungsschutzrechts benannt, die aufgrund der Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Teilen des bayerischen Landesgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht notwendig war.

Die politische Betätigung von Schüßlburner war zusammengefaßt vor allem auf die Vortragstätigkeit bei zahlreichen Organisationen ausgerichtet, welche dabei wesentlich mit der schriftstellerischen Tätigkeit verbunden war. Diese Ausübung der Meinungsfreiheit führte zu dem zahlreichen in seiner 2025 erschienen politischen Biographie erwähnten dienstrechtlichen Diskriminierungsmaßnahmen.     

Veröffentlichungen

Bei der schriftstellerischen Tätigkeit geht es um zahlreiche Veröffentlichungen vor allem in den Magazinen Criticón, Staatsbriefe, Etappe,[xxvi] Aula, eigentümlich frei,[xxvii] Sezession[xxviii] und Deutschland-Journal der SWG, sowie um Beiträge zur Zeitung Junge Freiheit. Dazu kommt die Veröffentlichung von Büchern und Buchbeiträgen, sowie von Broschüren und Rechtsgutachten. Ergänzt wird dies durch zahlreiche Veröffentlichungen auf seiner Website www.links-enttarnt.de  die er seit seiner Pensionierung von Prof. Dr. Knütter übernommen hat. 

Bücher

Demokratie-Sonderweg Bundesrepublik. Analyse der Herrschaftsordnung in Deutschland. Lindenblatt-Media-Verlag, Künzell 2004, ISBN 978-3-937807-00-3.

Was der Verfassungsschutz verschweigt. Bausteine für einen Alternativen Verfassungsschutz-Bericht, hgg. mit Hans-Helmuth Knütter. Institut für Staatspolitik, Schnellroda 2007, ISBN 978-3-939869-51-1.

Roter, brauner und grüner Sozialismus. Bewältigung ideologischer Übergänge von SPD bis NSDAP und darüber hinaus. Lichtschlag Medien und Werbung, Grevenbroich 2008, ISBN 978-3-939562-04-7; insgesamt drei unveränderte Auflagen und eine Übersetzung ins Polnische.

Konsensdemokratie. Die Kosten der politischen „Mitte“. Edition Antaios, Schnellroda 2010, ISBN 978-3-935063-94-4; in überarbeiteter Form neu erschienen 2024 mit dem geänderten Untertitel: Die Mitte als Demokratieproblem.

Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen. Interviewbuch mit Bernd Kallina mit einem Vorwort von Bundesminister a. D. Professor Dr. Rainer Ortleb, Gerhard-Hess-Verlag 2025, ISBN 978-3-87336-851-4

Beiträge in Sammelbänden und Kommentare

Beiträge zu Hans-Helmut Knütter & Stefan Winckler (Hgg.): Der Verfassungsschutz. Auf der Suche nach dem verlorenen Feind, München 2000, ISBN 978-3-8004-1407-9

  • Amtliche Ideologiekontrolle durch verfassungswidrige Verfassungsschutzberichte. S. 155 ff.[xxix]
  • Verfassungsschutz, Gedankenpolizei, Staatsschutz, Grundgesetzpolizei – was ist die Lösung? S. 365 ff.[xxx]
  • Beispiel einer dem Rechtsstaatsprinzip entsprechenden Gliederung eines alternativen Verfassungsschutzberichtes – entsprechend der Umschreibung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch das Bundesverfassungsgericht. S. 423 ff.

Die Anwendung des Wettbewerbsrechts der Europäischen Gemeinschaft auf den Luftverkehr und Anwendung der Artikel 87 (92 a. F.) und 88 (93 a. F.) des EG-Vertrags sowie des Artikels 61 des EWR-Abkommens auf staatliche Beihilfen im Luftverkehr. In: EG-Verkehrsrecht. Begründet von Albrecht Frohnmeyer und Peter Mückenhausen. Kommentar. Nr. 54 und Nr. 55. Beck-Verlag (Loseblatt-Ausgabe), München 2001 ff., ISBN 978-3-406-45255-0.

Krieg zwischen Demokratien, in: Albrecht Jebens & Stefan Winckler (Hrsg.): In Verantwortung für die Berliner Republik. Ein freiheitlich-konservatives Manifest. Festschrift für Klaus Hornung zum 75. Geburtstag. A. Jebens, Berlin 2002, ISBN 978-3-00-009933-5, S. 374 ff.

Beiträge zu Wolfgang Dewald & Klaus Motschmann (Hrsg.): Kirche – Zeitgeist – Nation. Gewandelte Religion – Verändertes Volk? Ares-Verlag, Graz 2005, ISBN 978-3-902475-03-9.

  • Universelle Religion und Staatenvielfalt. Eine religionsgeschichtliche Betrachtung zu Monotheismus und Völkerpluralismus, S. 190 ff.[xxxi]
  • Kirche und Nation in der Orthodoxie – Zugleich ein Beitrag zur Problematik Rußlands, S. 233 ff.[xxxii]

Broschüren

Demokratieverkürzung und ihre Überwindung: für die Verwirklichung der westlichen Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland, Friedenskomitee 2000, Starnberg 2001

„Euronien“: EG-Europa belastet Demokratie und Wohlstand, Friedenskomitee 2000, Starnberg 2001

Kampfinstrument Antisemitismus-Vorwurf. Vom „Verfassungsschutz“ zur Staatsreligion, Friedenskomitee 2000, Starnberg 2004[xxxiii]

Die Chancen alternativer Wissenschaft- und Politikansätze unter den Bedingungen von Parteienstaat und Innovationsverlust: zugleich ein Beitrag zur demokratietheoretischen Betrachtung der Bundesrepublik Deutschland, Unser Land – Wiss. Stiftung für Deutschland, Starnberg 2005

Extremismus als Mode. Der Fall »Sascha Jung« und die Bekämpfung der Münchner Burschenschaft Danubia im Freistaat Bayern, anonym erschienen beim Institut für Staatspolitik, Wissenschaftliche Reihe Heft 13, Albersroda 2008, ISBN 978-3-939869-13-9[xxxiv]

„Verfassungsschutz“. Der Extremismus der politischen Mitte, Institut für Staatspolitik, Steigra 2016, ISBN 978-3-939869-30-6[xxxv]

Scheitert die AfD? Die Illusion der Freiheitlichkeit und die politische Alternative, Steigra 2020: Verein für Staatspolitik, ISBN 978-3-939869-39-9

Rechtsgutachten

Zivilrecht als politisches Kampfinstrument? Zur Kündigung von Girokonten aus politischen Gründen, Friedenskomitee 2000, Starnberg 2001

Gedankenpolizeilicher Verfassungsschutzextremismus in Hamburg, Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft, Hamburg 2024

Stellungnahmen gegenüber parlamentarischen Gremien

Schriftliche Stellungnahme im Anhörungsverfahren gemäß § 79 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zu dem Themenkomplex „Extremismusklausel / Staatsziele, Antifaschismus, Antirassismus gegen Antisemitismus und Staatsschutzklausel / Erweiterung Art. 83 Thüringer Verfassung (Demokratieschutz)“ bezüglich Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen; – Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN; LT-Drs. 7/897 vom 05.06.2020 und Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Reform des Staatsorganisationsrechts; – Gesetzentwurf der Fraktion der CDU; LT-Drs. 7/1628 vom 23.09.2020[xxxvi]

sowie: Schriftliche Stellungnahme im Anhörungsverfahren gemäß § 79 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zu dem Themenkomplex „Bestenauslese“ Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – LT- Drs. 7/1629 vom 23.09.2020[xxxvii]

Stellungnahme zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes des Freistaates Bayern im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutz-gesetzes und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (Drs. 18/21537) unter Einbeziehung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion (18/25825)[xxxviii]

Online-Beiträge

zur Website www.links-enttarnt.de zu den Themenschwerpunkten

  • Parteiverbotskritik
  • Kritik des Parteiverbotsersatzsystems
  • Verfassungsdiskussion
  • Sozialismusbewältigung
  • Alternative Perspektiven für eine politisch rechte Agenda: Kritik der Europaideologie, Außenpolitik, Nationalismus-Problematik.

Auf dieser Website lassen sich auch einige der vorgenannten Buchbeiträge und Broschüren teilweise überarbeitet finden; außerdem sind zahlreiche Zeitschriftenbeiträge meist überarbeitet dort zu finden (einige Verlinkungen sind vorliegend vorgenommen).

Inhalt und Anliegen der Veröffentlichungen

Wie schon aufgrund der Titel der aufgeführten Schriften zu entnehmen ist, weisen Schüßlburners Veröffentlichungen eine große Bandbreite auf vom Wettbewerbsrecht bis zu religionswissenschaftlichen Fragestellungen gehend. Schwerpunktmäßig geht es um demokratietheoretische Fragen, die anhand der grundlegenden Problematik des bundesdeutschen Verfassungsschutzkonzepts auch in rechtsvergleichender Hinsicht behandelt werden. Schüßlburner plädiert dabei für die Verwirklichung einer normalen „liberalen Demokratie des Westens“ in der Bundesrepublik Deutschland, was vor allem die Überwindung des Verfassungsschutzes, der auf die für eine sog. westliche Demokratien singuläre Parteiverbotskonzeption nach dem insoweit von Schüßlburner als sehr problematisch eingeordneten Grundgesetzverständnis des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht.

„Verfassungsschutz“ wird nach Einschätzung von Schüßlburner in Form eines permanenten ideologiepolitischen Notstands als Parteiverbotsersatzregime praktiziert. Wesentlicher Teil dieses von ihm als ideologisch bzw. zivilreligiös eingestuften Notstandsregimes ist die ideologie-politische Bekämpfung unerwünschter politischer Opposition durch sog. „Verfassungsschutzberichte“, an die trotz vom Bundesverfassungsgericht erkannter rechtlicher Unverbindlichkeit massive Diskriminierungsmaßnahmen wie etwa die von ihm als „zivilreligiös“ eingestuften disziplinarrechtlichen Verfolgungen von Beamten mit oppositioneller Auffassung und Betätigung gründen. Diese Verfassungsschutzkonzeption steht nach Auffassung von Schüßlburner in einem zentralen Konflikt mit der Garantie der Meinungsfreiheit, die damit ziemlich unberechenbar wird, und damit der Grundlage der politischen Freiheit überhaupt. Die Beeinträchtigung und staatliche Delegitimierung der Meinungsfreiheit mit Auswirkungen auf die Vereinigungsfreiheit und die Freiheit von Parlamentswahlen läßt sich nach Schüßlburner auf die bundesdeutsche Zivilreligion zurückführen, die um eine politisch extrem einseitige „Bewältigung“ zentriert ist, welche etwa den Sozialismus des Nationalsozialismus zugunsten der politischen Linken völlig ausblendet. Zum staatsideologischen Schutz der politischen Linken wird dann der „Verfassungsschutz“ eingesetzt, der vor allem mit Vorwürfen des „Revisionismus“ oppositionelle Auffassungen, die jedoch durch als Ausübung der Meinungsfreiheit verfassungsrechtlich legitimiert sind, staatlich delegitimiert. 

Gegen diese nach seiner Einschätzung grundlegende Fehlentwicklung der bundesdeutschen Demokratie erscheinen weitgehende Schritte erforderlich wie Änderungen des Grundgesetzes, wenn nicht gar dessen Überwindung gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes durch eine freie Verfassung Deutschlands anstelle des nur freiheitlichen Grundgesetzes „für die Bundesrepublik Deutschland“. Im Rahmen dieser Verfassungsdiskussion plädiert Schüßlburner für die modifizierte Wiederinkraftsetzung der Weimarer Reichsverfassung als freieste Verfassung der deutschen Geschichte. Damit könnte auch der demokratische Nationalstaat Deutschland besser gegen europaextremistische und andere weltstaatliche Anwandlungen geschützt werden. Dazu bedarf es auch einer Rückkehr zum außenpolitischen Denken als Gegensatz zur ideologisch praktizierten Konzeption einer „Weltinnenpolitik“ mit Duldung illegaler Masseneinwanderung.    

Als politische Voraussetzung für die Verwirklichung einer freien Demokratie in der BRD ist nach Schüßlburner die Etablierung einer als legitim anerkannten Rechtspartei erforderlich, zumal sich die BRD gegenüber der volksdemokratischen DDR-Diktatur vor allem durch die Existenz einer derartigen Rechtspartei unterscheidet, die in der DDR aufgrund der Fortführung des alliierten Parteienlizenzierungssystems von vornherein nicht zugelassen war: In der DDR-Diktatur gab es als „Volksdemokratie“ neben der aus KPD und SPD hervorgegangenen SED, also der Partei Die Linke, nur noch die Blockparteien CDU und die linksliberale LDPD als FDP-Variante. 

Zivilreligiöse Verfolgungsmaßnahmen

Es dürfte für Kenner der bundesdeutschen Verhältnisse alles andere als befremdlich sein, daß derartige Auffassungen, die in der Veröffentlichung von Schüßlburner und seiner entsprechenden Vortragstätigkeit geäußert wurden, dem System des von Schüßlburner so bezeichneten „Parteiverbotssurrogats“ unterworfen werden. Derartige Auffassungen werden in der BRD mit dem Vorwurf des „Rechtsextremismus“ überzogen, nach Schüßlburner eine rechtsstaatswidrige ideologische Begrifflichkeit ohne rechtliche Substanz („Begriffsschrott“ bzw. „Schrottbegriff“), die in der Ermächtigungsgrundlage des Verfassungsschutzes nicht vorhanden ist und auf eine zentrale Verletzung von Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes hinausläuft, der gewährleistet, daß niemand wegen seiner politischen Auffassungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Auch eine Verletzung des Menschenwürdegebots ist wegen der dabei implizierten Nazifizierung politischer Opposition anzunehmen.

Zum Zwecke der menschenwürdefeindlichen Nazifizierungen werden Ausführungen von Schüßlburner von Seite der sog. Antifa verkürzt dargestellt und aus Bewertungen Tatstachen gemacht: So wird etwa aus seiner rechtsdogmatischen Darlegung, daß bei konsequenter Anwendung der schon nach der Weimarer Reichsverfassung entwickelten Lehre zu den „allgemeinen Gesetzen“, die nach Artikel 5 Abs. 2 GG wie schon nach Artikel 118 der Weimarer Reichsverfassung die Meinungsfreiheit rechtmäßig beschränken können, die strafrechtlichen Zeichenverbote bundesdeutscher Art nicht gerechtfertigt werden könnten, die Behauptung konstruiert, es wäre ihm ein besonderes Anliegen, daß in Deutschland wieder Hakenkreuze gezeigt werden dürfen.[xxxix] Diese Art von antifaschistischen und „liberalen“ Analysen setzt sich dann fort in Analysen des sog. Verfassungsschutzes und in Bundestagsanfragen von ex-kommunistischer Seite, die auf eine Verfolgung des Beobachtungs- und Bekämpfungsobjektes gerichtet sind und keine Widerlegung vielleicht kritikwürdiger Aussagen darstellen.

Da die Grundlage derartiger Verfolgung und Diskriminierungsmaßnahmen keine rechtswidrigen Handlungen darstellen, sondern entgegen der Garantie der Meinungsfreiheit staatlich bekämpfte oppositionelle Auffassungen, ordnet Schüßlburner auch die gegen ihn selbst gerichteten Verfolgungsmaßnahmen als „zivilreligiös“ ein.

Schüßlburner war dabei als Beamter folgenden Verfolgungs- und Diskriminierungsmaßnahmen unterworfen:

  • Attacke des NRW-Verfassungsschutzes im Bericht 1996, S. 134 gegen ihn ohne namentliche Erwähnung wegen einer Veröffentlichung in den „Staatsbriefen“: Schüßlburner würde das Grundgesetz als „völkische Verfassung“ verstehen, weil er betont habe, daß Demokratie auch nach dem Grundgesetz Volksherrschaft und nicht Bevölkerungsherrschaft bedeute; der Schutz friedlicher Staatsgrenzen gegen illegale Masseneinwanderung wäre danach Befürwortung von Apartheit.
  • Einleitung eines disziplinarrechtlichen Vorermittlungsverfahrens durch das Bundesverkehrsministerium (BMV) unter Minister Wissmann (CDU) aufgrund eines Schreibens des Bundesinnenministeriums, das auf Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gestützt war, wegen folgender Veröffentlichungen:

1. „Altes Reich und politische Mentalität der Deutschen“,

Criticón Nr. 148 (Oktober – Dezember 1995)

2. „Democracy und Pazifischer Krieg“, Junge Freiheit (JF) Nr. 30/95 vom

28. Juli 1995

3. „Mecklenburg und die deutsche Verfassungsentwicklung, JF Nr. 34/95 vom 28. August 1995

4. „Doktrin der Manifest Destiny“, JF Nr. 2/96 vom 12.Januar 1996

5. „Demokratie oder Soziokratie“, Staatsbriefe 5-6/96

6. „Europa als Reichsersatzideologie“, Staatsbriefe 7/96

7. „Liberalextremismus“, Staatsbriefe 9-10/96

8. „Der Nationalsozialismus als Abart des Sozialismus“, Deutsche Annalen 1996.

Dieses Verfahren wurde aufgrund des Vorermittlungsberichts eines an das Bundesjustizministeriums abgeordneten Verwaltungsrichters als Vorermittlungsführer eingestellt; die Veröffentlichungen mögen sich danach in einem problematischen Umfeld befunden haben, jedoch wären sie von der Meinungsfreiheit auch im Sinne der Garantie nach der Europäischen Menschenrechtskonvention abgedeckt: es war ja zeitlich nicht weit zurückliegend die sog. Vogt-Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs ergangen, wodurch die BRD wegen der konkreten Anwendung des sog. Radikalenerlasses verurteilt worden war.[xl]

  • Scheitern der Abordnung an das Auswärtige Amt für die Stelle des Verkehrsreferenten bei der deutschen Vertretung bei der EU-Kommission in Brüssel wegen der Ausübung der Meinungsfreiheit an der Sicherheitsüberprüfung, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz durchgeführt wird und deren Scheitern angedeutet wurde; zu einem entsprechenden förmlichen Prüfungsverfahren ist es nicht gekommen, weil Schüßlburner aus vorgeschobenen gesundheitlichen Gründen die erfolgreiche Bewerbung zurückgezogen hat und damit die ca. dreimonatige faktische Ausübung der Tätigkeit im Wege der Dienstreise beendet wurde; parallel dazu war vom deutschen Gesandten gegenüber dem BMV ein Hausverbot für die Räumlichkeiten der deutschen EU-Vertretung in Brüssel gegen Schüßlburner angedroht worden.
  • Geplante mittelmäßige dienstliche Beurteilung nach Rückkehr in den Ministerialdienst; Schüßlburners neuer Referatsleiter hat sich jedoch geweigert, diese Beurteilung förmlich zu eröffnen.  
  • Verbot der Erstellung des Rechtsgutachtens über Kontenkündigungen für die Gesellschaft für freie Publizistik durch das BMV; dieses Gutachten wurde daher als Broschüre der Schriftenreihe der Deutschland-Bewegung von Mechtersheimer veröffentlicht.
  • Publikationsverbot des geplanten Buches über den Demokratie-Sonderweg beim Sudtholt-Verlag durch das BMV; das Buch wurde dann in einem spontan gegründeten neuen Verlag veröffentlicht; dieses Werk war als juristische Promotion gedacht, die jedoch aus den in der politischen Biographie des Verfassers dargestellten Gründen nicht zustande gekommen ist.
  • Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens am 4. Mai 2001 unter Minister Bodewig (SPD) wegen aller Veröffentlichungen in den Staatsbriefen durch das BMV: Schüßlburner würde eine verfassungsfeindliche Staatsauffassung mit einem kollektivistischen Menschenbild vertreten, außerdem wäre wegen einer als solche nicht erkannten Rezension des Buches von Sonja Margolina, Das Ende der Lügen: Rußland und die Juden im 20. Jahrhundert, 1992 von eine antisemitische Grundhaltung auszugehen.

Das Verfahren wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 16. Februar 2005 – 37 K 6522/04.BDG – eingestellt, da die Einleitungsverfügung rechtswidrig war, sie genügte nicht den rechtlich erforderlichen Ansprüchen.

Das Verfahren war sehr aufwendig; es ist Schüßlburner gelungen, den Untersuchungsführer wegen Besorgnis der Befangenheit durch das Bundesdisziplinargericht in Frankfurt abgelöst zu bekommen; aufgrund von zwei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden an das Bundesverfassungsgericht[xli] konnte Schüßlburner entgegen von zwei ablehnenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln die Anklage gegen den abgelösten Untersuchungsführer wegen Rechtsbeugung herbeiführen. Auch die Ablehnung eines vom Untersuchungsführer beauftragten Gutachtens durch einen Professor der Rechtswissenschaft, der als Prozeßbevollmächtigter im zeitlich parallel laufenden ersten NPD-Verbotsverfahren tätig war, konnte herbeigeführt werden. 

  • Attacke eines VS-Mitarbeiters im „Jahrbuch Extremismus & Demokratie“ 2002 (14) S. 209, Fußnote 20 gegen den „rechtsextremistischen Publizisten Josef Schüßlburner“. Dieser Verfasser hat dienstlich die „Analyse“ des Bundesamtes erstellt, welche Grundlage der vorgenannten Disziplinarmaßnahme darstellte. Auf Schüßlburners Dienstaufsichtsbeschwerde vom 30. April 2003 gegen den „linksextremistischen Mitarbeiter“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz[xlii] hat das Bundesinnenministerium die Durchführung des wegen Verletzung des Mäßigungsgebots beantragten Disziplinarverfahrens gegen den VS-Mitarbeiter abgelehnt, weil das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch Beamten zustehen würde.
  • Namentliche Erwähnung von Schüßlburner im VS-Bericht des Bundes wegen Ausübung der Meinungsfreiheit von 2003 ohne Vorwürfe; gedacht war dies nach Einschätzung von Schüßlburner wohl als Beitrag des Verfassungsschutzes zur „Beschleunigung“ des in der Tat fast vier Jahre währenden laufenden Disziplinarverfahrens.
  • Nur mündlich ausgesprochenes Auslandsdienstreiseverbot im Zusammenhang mit Schiffsverkehrsverhandlungen mit Saudi-Arabien; es war dabei nach Darlegung von Schüßlburner nie ganz klar, ob das Verbot je wirklich aufgehoben wurde, wenngleich Teilnahme etwa an Fachgruppensitzungen bei der EU-Kommission zur Ausarbeitung von EU-Recht doch stattfinden konnten.
  • Weigerung der Weiterleitung eines Bewerbungsschreibens an die EU-Kommission zur abermaligen Abordnung als nationaler Experte: Zwar würde das BMV Schüßlburner nicht mehr als „Verfassungsfeind“ ansehen, aber Dritte könnten dies so sehen, was dann einen Ansehensverlust des Ministeriums zur Folge haben könnte.
  • Verweigerung der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (was allerdings mit dem laufenden Disziplinarverfahren „begründet“ werden konnte).
  • Ausladung nach ungewollter Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (wie vor).
  • Weigerung, Schüßlburner formal zum stellvertretenden Referatsleiter zu ernennen, obwohl er als Dienstältester des höheren Dienstes diese Tätigkeit faktisch ausüben mußte.
  • Ausstellung einer diskriminierenden Dankesurkunde zum 25. Dienstjubiläum; anstelle der allgemein vorgesehenen Formel des Dankes „für die dem Deutschen Volk geleisteten Dienste“ wurde die Formel verwendet, die einst für ehemalige DDR-Funktionäre erstellt worden ist, die zu Abwicklungszwecken in den Bundesdienst übernommen wurden, nämlich Dank „für die von Ihnen geleisteten Dienste“.
  • Zusicherung des BMV gegenüber dem Magazin „Stern“ aufgrund von dessen sinngemäßen Hinweis auf den Wikipedia-Text, wonach Schüßlburner für die Straffreiheit der Holocaustleugnung und das Zeigen der Hakenkreuzfahne eintreten würde, daß weitere Disziplinarmaßnahmen gegen Schüßlburner geprüft würden; das normale Verfahren von Behörden ist, daß unter Hinweis auf Datenschutz keine Erklärungen zu personalrechtlichen Fragen abgegeben würden.
  • Zusicherung einer Pressesprecherin von Minister Tiefensee (SPD) an die Presse, daß erneute disziplinarrechtliche Schritte gegen Schüßlburner geprüft würden,[xliii] nachdem nach gerichtlicher Auffassung die bisherigen Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit abgedeckt wären; dabei distanzierte sich das Ministerium „entschieden“ von den privat geäußerten Auffassungen des Mitarbeiters.[xliv]
  • Prüfung von zwei aufgrund der zweiten Parlamentarischen Anfrage der Fraktion Die Linke[xlv] als neu identifizierte Schriften in der Zeitschrift eigentümlich frei, auf Vorliegen von „rechtsextremen Gedankenguts“ bei Einschaltung des Bundesinnenministeriums; Ergebnis muß für die Dienststelle negativ ausgefallen sein.
  • Anordnung eines sog. Zwangsurlaubs von drei Monaten wegen einer gegen die Fraktion Die Linke gerichteten Petition an den Deutschen Bundestag als Reaktion auf deren zweite Parlamentarischen Anfrage gegen ihn, die in Fragestellung gekleidet auf Disziplinarverfahren, Strafverfahren und das Verfahren der Grundrechtsverwirkung gerichtet war; durch die Vorwürfe „gegen die SED-Fraktion“ würde ein Teil des Bundestages mißachtet, insbesondere durch Hinweise, daß diese Fraktion mit ihrer totalitären Fragestellung wieder auf die Verwirkung der Meinungsfreiheit abzielen würde, wie sie dies als DDR-Staatspartei gegenüber einer 17 Millionenbevölkerung als Verwirklichung des einst von Reichskanzler Bismarck vorausgesagten „allgemeinen sozialistischen Zuchthauses“ bereits praktiziert habe.
  • Zwangsversetzung an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) aus dem vorgenannten Grund. Diese Zwangsversetzung wurde vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich angefochten; jedoch wurde dieses für Schüßlburner positive Urteil vom OVG Münster kassiert und die anschließenden Verfahren zum Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht blieben erfolglos.
  • Diskriminierender Beurteilungsbeitrag des Bundesverkehrsministeriums vom 19.01.2009 zur Beurteilungsrunde des EBA: trotz der Gesamtnote „gut“ wurde die Denk- und Urteilsfähigkeit als „kaum ausgeprägt“ und die Verhandlungs- und Überzeugungsfähigkeit als nur „ausgeprägt“ eingestuft; dies wurde im Verfahren gegen die Zwangsversetzung dahingehend vorgebracht, daß sich damit eine derartige Versetzung nicht rechtfertigen lasse, weil dies die Haushaltsinteressen des Bundes, die im Zentrum der zwangsweise zugewiesenen Tätigkeit wären, sehr gefährden würde. In der Dienstlichen Beurteilung des EBA vom 18.08.2009 wurden dann jedoch sowohl Denk- und Urteilsfähigkeit als auch Verhandlungs- und Überzeugungsfähigkeit als „stark ausgeprägt“ eingestuft.
  • Angekündigtes negatives Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom 09. Oktober 2012 – ZB2 – 7263/43912 pjw – als Sicherheitsbehörde der Privatwirtschaft an Schüßlburners Ehefrau im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung für den Einsatz auf einem Flughafen: Sie würde die „revisionistischen, rechtsextremen Theorien ihres Ehemanns“, die ihr geläufig wären, verteidigen und dabei auch noch den Holocaust in Frage stellen.

Diese Sicherheitsüberprüfung hat sich wegen der Krebserkrankung der Ehefrau und der deshalb notwendigen Zurückstellung eines Beschäftigungsverhältnisses erledigt.   

  • Einleitung eines Disziplinarverfahrens mit Schreiben des EBA-Präsidenten vom 21.11.2017 – Pr.1180 – wegen Vortragstätigkeit beim Institut für Staatspolitik zum Thema „Parteienstaat als Demokratierelativierung“

Das Verfahren mußte eingestellt werden, nach Einschätzung von Schüßlburner, weil ein gerichtliches Einstellungsurteil wegen Rechtswidrigkeit der Einleitungsverfügung aufgrund ihrer Dürftigkeit zu erwarten gewesen wäre; außerdem hätte die geltend gemachte Befangenheit der Ermittlungsführerin sich bei einem gerichtlichen Verfahren negativ gegen dieses Verfahren auswirken können.

  • Ausspruch einer nichtdisziplinarischen Rüge durch den EBA-Präsidenten, weil in dem veröffentlichten Vortragstext[xlvi] (wegen der Wirkung der wahlrechtlichen Sperrklausel, die durch die VS-Tätigkeit potenziert würde) von einem nicht repräsentativen Parlament gesprochen würde.
  • Geplante Ausstellung einer diskriminierenden Entlassungsurkunde nach dem DDR-Format entsprechend der Dankensurkunde zum 25-jährigen Dienstjubiläum. Schüßlburner hat die Annahme dieser Urkunde (die rechtlich keine darstellt) verweigert und sich eine Abschiedsfeier verbeten.
  • Zusammenfassend, wenngleich unausgesprochen: „EdeKa“ = Ende der Karriere; es war natürlich klar, daß Schüßlburner spätestens mit dem zweiten Disziplinarverfahren, auch wenn dieses zu seinen Gunsten ausgegangen war, weiter keine Karriere machen würde, selbst wenn er die beste Benotung bekommen würde; immerhin war er wegen sehr guter Leistungen innerhalb kurzer Zeit zum Regierungsdirektor befördert worden. Bei Nichtdiskriminierung wäre er nach seiner Einschätzung zumindest Ministerialrat oder Leitender Regierungsdirektor geworden. Den finanziellen Gesamtschaden (Weigerung der erfolgsversprechenden Bewerbung zur weiteren Abordnung an die EU-Kommission, sowie Differenz zwischen tatsächlichem Rang und realistisch zu erwartenden Rang bei aktiven Einkommen und Pension) beziffert er auf einen insgesamt sechsstelligen Betrag: Der Preis für die Ausübung der Meinungsfreiheit im freiesten Staat der deutschen Geschichte!   

Parlamentarische Begleitmaßnahmen der dienstrechtlichen Verfolgungen 

Die beruflichen Diskriminierungs- und Verfolgungsmaßnahmen waren von drei schon teilweise genannten Bundestagsanfragen der Fraktion der PDS bzw. der Partei Die Linke begleitet. Es geht dabei um folgende Vorgänge: 

Erste kleine Anfrage vom 05. 10. 2001 zu „Mitarbeiter mit rechtsextremen Aktivitäten im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen?“,[xlvii] die von der Bundesregierung unter dem Datum 24. 10. 2001 beantwortet[xlviii] wurde. Der schlimmste Vorwurf scheint dabei darin zu bestehen, die Ansicht verbreitet zu haben, „daß Hitlers Antisemitismus „primär sozialistisch bestimmt“ gewesen sei, und die von den Nazis industriell betriebene Massenvernichtung von Juden in Auschwitz habe seiner Auffassung nach „in der Konsequenz des sozialistischen Humanitarismus“ begründet gelegen“ und in der Augustausgabe der Aula „die CDU/CSU angegriffen und diese als „eine Linksformation“ bezeichnet“ zu haben.

Den ersteren Punkt sollte dann, wie dargestellt, ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der in dem Verfahren gegen Schüßlburner eingeschaltet war, in einem gegen diesen gerichteten „privaten“ Beitrag als Vorwurf aufgreifen.

Die zweite Kleine Anfrage datiert vom 27. 08. 2007 zu „Beschäftigung von Anhängern rechtsextremen Gedankenguts in Bundesministerien und anderen Bundesbehörden“[xlix] und die Antwort der Bundesregierung vom 13. 09. 2007.[l] Diese Anfrage legt in Frageform gekleidet der Bundesregierung Disziplinarverfahren, Strafverfahren und Aberkennung der Grundrechte wegen „Gedankenguts“, also wegen der Ausübung der für Die Linke anscheinend völlig irrelevanten Meinungsfreiheit nahe. Ansonsten verdient hervorgehoben zu werden:

„In einem Beitrag in der Zeitschrift „eigentümlich frei“ (Nr. 53/2005) mit dem Titel „Der Nationalsozialismus der 68er“, in dem J. S. das Wort rechtsextrem als „Schrottbegriff“ bezeichnet, liefert er eine Reihe von Argumenten zur Rechtfertigung bzw. Verteidigung des Nationalsozialismus. So legt er u. a. eine „Kontinuität der NS-Politik“ mit dem „Dritte-Welt-Sozialismus“ nahe und behauptet, „mit dem Untergang des Nationalsozialismus des Dritten Reichs (setzte) der politische Durchbruch der Nationalsozialismen der Dritten Welt ein“. Er kritisiert an gleicher Stelle indirekt die „neue Praxis (des Auswärtigen Amts), ehemaligen Mitarbeitern, die NSDAP-Mitglieder waren, einen ehren- den Nachruf zu verweigern“ und stellt die Frage, „ob unter Berücksichtigung der Zeitumstände die NSDAP-Mitgliedschaft moralisch verdammenswerter ist als die Mitgliedschaft in den totalitären K-Gruppen.“ Letzteren, „aus denen etwa 20 Prozent der Mandatsträger und Funktionäre der ‚Grünen‘ hervorgegangen sind“, unterstellt er Sympathien zu der Aussage: „Es lebe das sozialistische Großdeutschland. Es lebe sein Führer Adolf Hitler.“

Bei diesem von den Fragestellern teilweise etwas eigenartig zusammengefaßten Text handelt es sich um den Artikel im Magazin eigentümlich frei,[li] welcher dann noch auf disziplinarrechtliche Relevanz geprüft werden sollte. Diese parlamentarische Kleine Anfrage kann sicherlich als Ursache für die Zwangsversetzung eingestuft werden, auch wenn diese formal auf die gegen die „SED-Anfrage“ gestützte Petition des Betroffenen gestützt worden ist. Aus der Einleitung der Frage ergibt sich das Zusammenwirken von Sozialdemokraten und (Ex-?) Kommunisten bei der Diskriminierung und Verfolgung gegnerischer politischer Auffassungen,[lii] war danach doch die Parlamentarische Anfrage der sog. Linken auf ein Schreiben eines SPD-Abgeordneten gestützt, der sich danach an alle Bundestagsabgeordneten gewandt hatte. Der SPD-Bundesminister Tiefensee sah sich dann kommunistisch und durch die „liberale“ Presse veranlaßt, etwas tun zu müssen. 

Die dritte Parlamentarische Anfrage datiert vom 09.12.2014 zu „Beschäftigung von Anhängern rechtsextremen Gedankenguts im Eisenbahn Bundesamt“[liii] und die Antwort der Bundesregierung ist dann am 30.12.2014 erfolgt.[liv] Bemerkenswert ist die Prämisse der Anfrage, die ersichtlich davon ausgeht, daß Kommunisten wegen „Gedankenguts“ oppositionelle Personen nicht mehr zu einer Arbeit zulassen wollen. Die Anfrage hatte keine Auswirkungen, jedoch dürfte sich nach Einschätzung des Betroffenen der einleitend gebrachte Begriff „rechte Szene“ in der Einleitungsverfügung des dritten Disziplinarverfahrens spiegeln.  

Begleitmusik der „vierten Gewalt“

Die „freie Presse“ hat sich in diesem Zusammenhang nicht etwa für die Freiheit der Meinung eingesetzt, sondern den Verfolgungsdruck zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit verstärkt.

Als Begleitmusik im laufenden zweiten Disziplinarverfahren ist ein Artikel in der Zeitschrift „Max“ mit der Überschrift „Bodewigs brauner Beamter“ zu erwähnen.[lv]

Ein drittes Verfahren sollte wohl schon mit dem Beitrag des Magazins „Stern“ vom 16. Mai 2005 unter dem Titel „Marsch in die Mitte“,[lvi] in dem Schüßlburner mehr beiläufig erwähnt wird, vorbereitet werden, wie sich aus der ein Jahr später nachfolgende Anfrage ergibt, die darauf gerichtet war, das Ministerium zu einem weiteren Disziplinarverfahren zu veranlassen, was dann das Ministerium zusagte, zu prüfen. Die zweite Bundestagsanfrage der ehemaligen SED wurde unverzüglich von der CDU-nahen Zeitung Die Welt[lvii] und vom SPD-nahen Tagesspiegel[lviii] ausgegriffen, um Verfolgung in die Wege zu leiten: zumindest wurde die Zwangsbeurlaubung nahezu enthusiastisch begrüßt. Zu mehr als Zwangsbeurlaubung und dann Zwangsversetzung hat es seinerzeit nicht mehr gereicht, weil die Rechtskraft des für das Bundesverkehrsministerium negativen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf einer weiteren disziplinarrechtlichen Verfolgung wegen der Vorwürfe in der Bundestagsanfrage vom 27.08.2008 entgegenstand, was jedoch das Ministerium so nicht bekanntgab. Die neuen Artikel in der Zeitschrift eigentümlich frei[lix] konnten keinen hinreichenden Grund abgeben. Die gegen „die Bundestags-SED“ gerichtete Petition als solche offensichtlich ebenfalls nicht.   

Diese Diskriminierungsmaßnahmen und die parlamentarischen und sonstigen Begleitumstände sind ausführlich in der im Februar 2025 erschienen politischen Biographie dargestellt mit dem Titel: Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen mit einem Vorwort von Bundesminister a.D. Prof. Dr. Rainer Ortleb.


[i] S. https://de.wikipedia.org/wiki/Geratskirchen bemerkenswert ist bei diesem Wikipedia-Beitrag der Hinweis auf Persönlichkeiten gegen Ende des Beitrags.

[ii] S. hier

[iii] S. Bericht im Rottaler Anzeiger vom 11.12.2024, S. 24: „Ereignisse nie vergessen“. Rosalia Schüßlburner erzählt von ihren Eindrücken bei Bombardement 1944 auf Geratskirchen 

[iv] S. https://de.wikipedia.org/wiki/Massing

[v] S. https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/startseite/startseite_node.html (heutiger geänderter Stand).

[vi] S. dazu aktuell: https://www.eumetsat.int/legal-framework/eumetsat-appeals-board

[vii] S. zu dieser Organisation: https://www.ecmwf.int/ 

[viii] S. zu dieser Organisation: https://www.imo.org/

[ix] S. dazu (derzeitiger Stand): https://www.un.org/ola/en/content/div-cod

[x] Die Zahlen sind nachzulesen in der Zeitschrift Vereinte Nationen 2 / 87, S. 59.

[xi] S. https://www.juve.de/deals/schienennetz-bund-und-bahn-schnueren-investitionspaket-mit-inhouse-hilfe/

[xii] S. BT-Drs. 18/3677 https://dserver.bundestag.de/btd/18/036/1803677.pdf

[xiii] S. https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Foerderung_SGFFG/foerderung_sgffg_node.html (Verfahren bis zum 21.09.2023).

[xiv] S. https://en.wikipediaFernando.org/wiki/Hugh_Fernando

[xv] S. http://spd-massing.de/unser-ortsverein/chronik/ zum Jahr 1972.

[xvi] S. dazu den für deutsche Wikipedia-Verhältnisse einigermaßen objektiven Beitrag

[xvii] Die federführend von Schüßlburner verfaßten Schiedsgerichtsentscheidungen sind veröffentlicht

[xviii] Dies wird links-polemisch erwähnt im „antifaschistischen“ Endstation Rechts

[xix] S. dazu den in Wikipedia-typischer Linksvoreingenommenheit erstellten Beitrag

[xx] Nachzulesen mit einem zehn Jahre später hinzugefügten weiteren Vorwort auf seiner Website:

[xxi] S. Der Rechte Rand Nr. 74 Jan. / Febr. 2002, S. 23.

[xxii] Das Gutachten ist auf der Website der SWG nachzulesen und auch hier

[xxiii] S. im Buch von Hansjörg Müller, Scheindemokratie. Ex-Bundestagsabgeordneter der AfD kritisiert seine Partei konstruktiv und wirbt für ein neues, souveränes und menschliches politisches System, 2022, S. 267 bis 276; s. dazu auch den kommentierten Buchauszug:

[xxiv] S. https://afd-sn.de/event/26067/

[xxv] Die entsprechende PPP ist hier zu finden

[xxvi] Diesbezüglich ist die fünfteilige Serie zur Zivilreligion abrufbar: https://etappe.org/schuesslburner/

[xxvii] Hierzu existiert eine vollständige Übersicht: https://ef-magazin.de/autor/josef-schuesslburner/

[xxviii] Auch hierbei können zumindest einige Beiträge abgerufen werden:

[xxix] S. eingebaut in die Serie zum Parteiverbotssurrogat

[xxx] S. https://links-enttarnt.de/wp-content/uploads/2020/09/Parteisurrogat_Teil-2-1.pdf

[xxxi] Unverändert abgedruckt hier

[xxxii] Unverändert abgedruckt hier

[xxxiii] Siehe hier

[xxxiv] Siehe hier

[xxxv] Fortgeschrieben in zwei Teilen: Teil 1: Die Abkehr von der liberalen Demokratie in der BRD und

2. Teil: Plädoyer für eine liberale Demokratie des Westens in der Bundesrepublik Deutschland

[xxxvi] S. https://links-enttarnt.de/wp-content/uploads/2021/07/StlggnDrs.-7-897-1628-Antifa.pdf

[xxxvii] S. https://links-enttarnt.de/wp-content/uploads/2022/05/StlggnDrs.-7-1629-Bestenauslese.pdf

[xxxviii] S. https://links-enttarnt.de/wp-content/uploads/2023/07/StllgnzuAendbayVSG.pdf

[xxxix] So die Methodik des ihm gewidmeten Wikipedia-Eintrags, eine Richtigstellung findet sich hier

[xl] S. zu den beiden genannten Diskriminierungsfällen den anonym erschienenen Beitrag des Betroffenen: Freiheit unter Geheimdienstvorbehalt

[xli] S. dazu die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (hier und hier) vom 04. September 2008 – 2 BvR 967/07 – und vom 16. September 2010 – 2 BvR 2394/08

[xlii] S. dieses Schreiben abgedruckt bei: https://links-enttarnt.de/wp-content/uploads/2020/09/Dienstaufsichtbeschwerde.pdf

[xliii] S. online-Ausgabe von Die Welt vom 22.09.2007 „Tiefensee beurlaubt rechtsextremen Mitarbeiter“

[xliv] S. dazu online-Ausgabe der Zeitung Die Welt vom 17.09.2007: Ministerium prüft Rauswurf eines hohen Beamten https://www.welt.de/politik/article1191608/Ministerium-prueft-Rauswurf-eines-hohen-Beamten.html

[xlv] S. BT-Drs. 16/6273 bzw. 16/6364 (Antwort der Bundesregierung) vom 13.09.2027 betreffend: „Beschäftigung von Anhängern rechtsextremen Gedankenguts in Bundesministerien und anderen Bundesbehörden“

[xlvi] Dieser Vortrag ist etwas modifiziert abgedruckt hier

[xlvii] S. https://dserver.bundestag.de/btd/14/070/1407051.pdf

[xlviii] S. https://dserver.bundestag.de/btd/14/072/1407219.pdf

[xlix] S. https://dserver.bundestag.de/btd/16/063/1606364.pdf

[l] S. https://dserver.bundestag.de/btd/16/063/1606364.pdf

[li] Es geht dabei um den Beitrag: Vergangenheitsbewältigung. Der Nationalsozialismus der 68er. Warum die „K-Gruppen“ als Quelle von Rot-Grün NS-Gruppen waren, in: eigentümlich frei vom Juni / Juli 2005, S. 34 ff.

[lii] Diese volksfrontähnliche Zusammenarbeit von BRD-SPD mit DDR-Kommunisten hat Schüßlburner seinerzeit in der Zeitschrift eigentümlich frei behandelt: Das SPD-SED-Papier: Sozialdemokratischer Dialog in: ef 77, S. 51.

[liii] S. https://dserver.bundestag.de/btd/18/034/1803497.pdf

[liv] S. https://dserver.bundestag.de/btd/18/036/1803677.pdf

[lv] Dazu konnte der Betroffene in einem Interview mit der Zeitung Junge Freiheit Heft 08/02 vom 15. Februar 2002 Stellung nehmen: https://www.jf-archiv.de/archiv02/082yy11.htm

[lvi] S. https://www.stern.de/politik/deutschland/rechtsradikalismus-marsch-in-die-mitte-3296720.html vom 16. Mai 2005, 08:21 Uhr.

[lvii] S. Ministerialbeamter in rechtsextremer Szene tätig. In: Die Welt vom 18. September 2007, S. 2.

[lviii] S. Frank Jansen, Verkehrsministerium: Rechter Beamter beurlaubt, in: Der Tagesspiegel. 22. September 2007.

[lix] Diese Zeitschrift war damals die wohl einzige Zeitschrift, die sich für Schüßlburner eingesetzt hat, insbesondere mit dem Beitrag von Kaspar Rosenbaum, Josef Schüßlburner. ef-Autoren sollen Grundrechte aberkannt werden. Im Bundestag wächst zusammen, was zusammengehört, in: eigentümlich frei 77, S. 37.

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