Entscheidungen des Schiedsgerichts…

Entscheidungen des Schiedsgerichts des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – mit allgemeinen politischen Nachtrag nach über zehn Jahren

Anliegend sind die maßgeblichen Entscheidungen des NRW-Schiedsgerichts der sog. „Schill-Partei“ dokumentiert und zwar in der Fassung, wenngleich weitgehend anonymisiert, wie sie parteiintern vor bereits über 10 Jahren veröffentlicht worden waren, nämlich mit jeweils zusammenfassendem „nichtamtlichen“ Vorspann. Dem ist am Ende ein Nachtrag hinsichtlich des weiteren Schicksals der jeweiligen Entscheidung hinzugefügt. Die Entscheidungen sind innerhalb eines halben Jahres ergangen. Eine derartige Veröffentlichung ergänzt die mittlerweile allgemein einsehbaren Schiedsgerichtsentscheidungen etablierter politischer Parteien (unter Einschluß der bundesdeutschen SED-Fortsetzung)

> Sammlung der obersten Parteischiedsgerichtsurteile

und kann zur politischen Bildung jenseits der vom staatsbürgerlichen Unterricht erzeugten Illusionen beitragen. Ab Seite 39 ist eine jüngste politische Bewertung des damaligen Schiedsgerichtsvorsitzenden nachgetragen, welche darlegt, weshalb eine derartige Dokumentation nunmehr geboten erscheint (konkret als Warnung an die AfD).

Den kundigen Lesern, die hinter dem juristischen Vokabular der Schiedsgerichtsentscheidungen sicherlich die erheblichen innerparteilichen Spannungen einer neu gegründeten Partei erahnen, sollte die Lektüre dieser Entscheidungen vor allem die Erkenntnis vermitteln, mit welchen erheblichen Schwierigkeiten eine Parteineugründung verbunden ist. Neuen Parteien fehlen in Parteibüros beschäftigte und von der Partei finanzierte hauptamtliche Mitarbeiter, die sich ganztags und rechtzeitig im Interesse der Partei(-führung) darum kümmern können, daß fragwürdige Mitglieder, die sich in allen Parteien finden, sich aber von neuen Parteien besonders angezogen fühlen, keinen zu großen Schaden verursachen und daß organisatorischen Maßnahmen wie Einladungen rechtzeitig und korrekt erstellt und Parteiveranstaltungen sinnvoll vorbereitet und durchgeführt werden. Parteischiedsgerichte treten deshalb bei etablierten Parteien verhältnismäßig selten in Erscheinung, bei neuen Parteien müssen sie zum großen Teil den unzulänglich etablierten Parteiapparat ersetzen, wozu sie naturgemäß nicht wirklich in der Lage sind, da die „Judikative“ letztlich nicht fehlende oder unzulängliche „administrative“ und politische Funktionen ersetzen kann. Die zahlreichen Entscheidungen nur des Landesverbandes NRW der Partei Rechtsstaatlicher Offensive innerhalb nur eines halben Jahres sprechen deshalb Bände! Es verwundert daher wohl nicht, daß es danach mit dem Landesverband und mit der Partei insgesamt bald zu Ende ging, wenngleich sich die Agonie noch mehrere Jahre hinzog:
Die besondere kuriose Problematik der Partei Rechtsstaatlicher Offensive besteht dabei darin, daß zahlreiche ihrer Mitglieder zu glauben schienen, durch (schieds-)gerichtliche Auseinandersetzung würde der Rechtsstaatsidee gedient, während dies der Weg in die totale Politikunfähigkeit darstellte. Damit verkörperte die „Schillpartei“ wahrhaft den „Bundesrepublikaner“: Auch dieser meint, nach „Karlruhe“ gehen zu müssen, um sich gerichtlich eine sinnvolle Währungspolitik zu erstreiten, statt endlich in seinem Eigeninteresse eine wirkliche Oppositionspartei zu wählen und sich bei dieser zu engagieren, wie dies doch Demokratie mit freiem Wahlrecht und Vereinigungsfreiheit nahelegt!

Warum aber sieht der Bundesdeutsche nicht im demokratischen Wahlakt und in der Partizipation bei alternativen Parteien die Lösung politischer Probleme, die er sich von etablierten Parteien nicht mehr erhofft, sondern „geht nach Karlsruhe“, um eine Gerichtsentscheidung herbeizuführen, die „es richten“ soll? Nun: Die beschriebenen gewissermaßen natürlichen Schwierigkeiten einer Parteineugründung werden im bundesdeutschen Kontext einer mit ideologischen Extremismusvorwürfen das politische und vor allem auch innerparteiliche Klima vergiftenden Verfassungsschutzdemokratie erheblich potenziert und deshalb gehen Parteineugründung von vornherein mit der Gefahr des Scheiterns schwanger und werden für den Wähler und das mögliche Parteimitglied unattraktiv (gemacht). Auf neuen Parteien, die auf der rechten Seite des politischen Spektrums angesiedelt sind (was ihr Führungspersonal dann in der Regel bestreitet und sich damit von vornherein in eine todbringende Defensivposition bringt), lastet ohnehin automatisch aufgrund der bundesdeutschen Zivilreligion und der – auch internationalen – Machtinteressen, welche diese mit den Instrumenten eines umfassenden Parteiersatzverbotssystems exekutierten Quasi-Staatsreligion mit ihrer Dämonologie und Anti-Rechts-Phobie tragen, der Vorwurf der „Wiederbetätigung“ (im österreichischen Sinne).

Insofern ist die Gründungsfreiheit von Parteien, die zur Überwindung des „ehernen Gesetzes der Oligarchie“ (Robert Michels) im Interesse des allgemeinen Demokratieerhalts von zentraler verfassungspolitischer Bedeutung ist, in der Bundesrepublik Deutschland realiter nahezu zur Wirkungslosigkeit verkümmert. Zumindest dort, wo im Interesse der Demokratie in Deutschland, insbesondere zur Herbeiführung des repräsentativen Charakters des deutschen Parlamentarismus die Gründungsfreiheit von Parteien von besonderer verfassungspolitischer Bedeutung wäre, nämlich bei einer Parteineugründung von rechts. Neue Parteien auf der rechten Seite des politischen Spektrums müssen deshalb im Interesse etablierter politischer Kräfte (und der „internationalen Gemeinschaft“) nicht mehr durch ein (alliiertes) Lizenzierungssystem verhindert oder durch ein an dessen Stelle getretenes Parteiverbot mit „ewiger“ Wirkung ausgeschaltet werden, sondern die Vorwirkungen und knifflig eingefädelten Auswirkungen der exzeptionellen bundesdeutschen Parteiverbotskonzeption mit ihrem jederzeit zur (inner- und außerparteilichen) Diffamierung einzusetzenden Ideologievokabular führen dann zur Selbsterledigung dieser Parteien, deren Anhängern dann meist zu spät klar wird, woran dies liegen könnte: Sie haben durch eine Abgrenzungsmanie „gegen rechts“ hinreichend Argumente produziert, mit denen sie sich selbst erledigen, weil sich die Abgrenzungsschwadronage letztlich gegen sie selbst richtet. Als Parteivorsitzender Markus Wagner schließlich explizit eine FPÖ-ähnliche Politik anstrebte, war es für die Partei Rechtsstaatlicher Offensive schon zu spät und sie ging mit anderen Parteigründungsversuchen den Weg zum BRD-Parteienfriedhof. Auf der Strecke bleibt dann der repräsentative Charakter des bundesdeutschen Parlamentarismus, weil die etablierten Parteien, bei denen das von Robert Michels formulierte Gesetz definitiv seine Wirkung zeigt, dann ungestraft eine internationalistische Politagenda durchsetzen können, die gegen die Wünsche wesentlicher Teile des deutschen Volks, wenn nicht gar der Mehrheit gerichtet ist, wie etwa die Übernahme ausländischer Staatsschulden durch die „Eurorettung“ und die Hochideologisierung illegaler Masseneinwanderung zur „bunten Republik“, die den politischen Pluralismus der Deutschen durch so etwas wie einen Hautfarbenpluralismus ersetzt.

Es ist zu hoffen, daß diese hier nur angedeutete Problematik der bundesdeutschen Demokratie, welche für eine Demokratie erforderlichen Parteineugründungen effektiv im Wege steht, der Partei AfD, insbesondere deren Führungspersonal, rechtzeitig klar wird. Die Chancen für die AfD stehen sicherlich erheblich besser als dies bei der sog. „Schillpartei“ (mit ihrem problematischen Gründer und erstmaligen Vorsitzenden) der Fall war. Trotzdem sind die Mechanismen, die zum Untergang der „Partei Rechtsstaatlicher Offensive“ geführt haben, auch bei der AfD bereits wirksam, insbesondere die Abgrenzung „gegen rechts“, wozu man sich ausgerechnet auch noch auf die Berichterstattung des sog. „Verfassungsschutzes“ beruft („wir sind nicht erfaßt, die „Linke“ jedoch noch irgendwie“), also auf das Hauptinstrument des Parteiverbotsersatzes! Statt zu sagen: Ja wir treten für die Normalisierung der deutschen Demokratie ein – und für die Abschaffung des „Verfassungsschutzes“, falls er die Normalisierung dieser Demokratie verhindert. Zur Verwirklichung einer normalen „liberalen Demokratie des Westens“ (Bundesverfassungsgericht) in der Bundesrepublik Deutschland kann es nämlich nicht nur eine umfassend etablierte Linke geben, bei der sogar die für den Unrechtsstaat „DDR“ hauptverantwortliche SED-identische Nachfolgepartei als legitim akzeptiert wird, sondern es muß naturgemäß auch eine politische Rechte geben, damit der Freiheitsgrad bundesdeutscher Wahlen gesichert wird und der bundesdeutsche Parlamentarismus endlich einen repräsentativen Charakter erhält, so wie dies der Verfasser in seiner Veröffentlichung zur Konsensdemokratie. Die Kosten der politischen Mitte, postuliert hat:

“Entscheidungen des Schiedsgerichts des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei Rechtsstaatlicher Offensive”

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