Entscheidungen des Schiedsgerichts…

Politische Bewertung der Schiedsgerichtstätigkeit für den Landesverband NRW der sog. Schill-Partei nach über zwanzig Jahren – mit anschließender online-Stellung der Entscheidungen

Von Josef Schüßlburner

(Stand: 20.04.2026) Wie in der politischen Biographie des Verfassers

Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen

Josef Schüßlburner und Bernd Kallina
Mit einem Vorwort von Bundesminister a.D. Prof. Dr. Rainer Ortleb
Klappenbroschur DIN A5
496 Seiten, 24,80 Euro
ISBN 978-3-87336-851-4
Veröffentlicht am 10.02.2025 beim Gerhard Hess Verlag

ausgeführt, war der Betreiber der vorliegenden Internetseite Mitglied der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, bekannt als „Schill-Partei“, und dabei Vorsitzender des Parteischiedsgerichts des Landesverbands Nordrhein-Westfalen.

In der politischen Biographie werden die Beweggründe für die Mitgliedschaft bei dieser Rechtspartei (die allerdings keine solche sein wollte) dargelegt wie auch grundlegende Einsichten, die für die Oppositionspartei Alternative für Deutschland (AfD) sicherlich hilfreich sind und daher insbesondere für deren Mitglieder, aber auch Anhänger von Interesse sein müßten. Nach Niedergang der „Republikaner“ nicht zuletzt durch das Parteiverbot der letzten „volksdemokratisch“ „gewählten“ Volkskammer die Linksdiktatur DDR, aber dann vor allem durch den sonderwegsdemokratischen Einsatz der bundesdeutschen Inlandsgeheimdienste gegen politische Opposition, was dann auch durch die gerichtliche Bescheinigung der Verfassungsloyalität dieser Partei nicht mehr aufgehalten werden konnte, bestand erkennbar eine politische Repräsentationslücke im bundesdeutschen Parteiwesen und Parlamentarismus. Deshalb gingen „Verfassungsschutz“ und Disziplinarbehörden damals vor allem gegen Zeitschriftenprojekte vor, die instinktiv als das potentielle Vorfeld einer neuen Rechtspartei angesehen wurden: dies ist der wesentliche Inhalt der politischen Biographie des Verfassers, der von dieser ideologischen Unterdrückungspolitik (rechtsstaatlich relevante Vorwürfe gab es ja nicht), betroffen war.

Die Deutschlandbewegung von Alfred Mechtersheimer, bei der der Verfasser, insbesondere durch Abfassung von Broschüren und von Vortragstätigkeit, aber auch anderweitig aktiv mitwirkte, wollte diese Repräsentationslücke demokratiekonform schließen und die organisatorischen und sonstigen Voraussetzungen für eine neue Rechtspartei schaffen. Nach dem erstaunlichen Wahlerfolg der sog. Schill-Partei bei den Hamburger Bürgerschaftswahlen am 23. September 2001 aus dem Stand mit 19,4 Prozent der Stimmen, wurden die Aktivisten der Deutschland-Bewegung ermutigt, bei dieser Partei zu deren bundesweiten Ausdehnung mitzuwirken, was dann auch der Verfasser machte. Dies verschaffte ihm den Posten des Schiedsgerichtsvorsitzenden in NRW, womit er wohl das am meisten beschäftigte Parteimitglied dieses Landesverbandes war.      

Interessant sollte dabei die in der Biographie vorgenommene Einschätzung der Gründe für das Scheitern dieses Parteiversuchs sein. Dieser war wesentlich selbstverschuldet, weil die Mitglieder, die überwiegend (soweit sie vorher parteipolitisch aktiv waren) aus der CDU kamen, zu sehr ihre CDU-Mentalität beibehielten, insbesondere ihren „Kampf gegen rechts“, der dazu führte, daß sogar ehemaligen „Republikanern“, selbst wenn sie aus dieser Partei ausgetreten waren, die Mitgliedschaft verwehrt wurde, obwohl doch die Gerichtsbarkeit deren Verfassungstreue dann doch bescheinigt hatte (nachdem die Partei vor allem aufgrund des „demokratieschützenden“ „Verfassungsschutzes“ politisch erledigt war, aber der Rechtsstaat hat gewirkt, was aber politisch folgenlos blieb: also wirklich ein Erfolg des Rechtsstaats?). Wie soll man aber eine für notwendig erachtete rechte Politik ohne parteipolitisch aktive „rechte Menschen“ machen (die Linksmittige durch „Menschen-Rechte“ ersetzen wollen)? Es zählte zu den zahlreichen Illusionen zahlreicher Mitwirkenden an diesem Parteiversuch, sich ganz und gar keine Gedanken zu machen, wieviel Personal überhaupt zur Verfügung stehen könnte und dergleichen mehr, was mit dem Aufbau einer neuen Partei essentiell verbunden ist. Als Kuriosität wird in der Biographie geschildert, daß von einem ehemaligen CDU-Aktivisten auf dem Gründungsparteitag des NRW-Landesverbandes dieser Schill-Partei tatsächlich die Anregung gegeben wurde, aus dem Begriff „rechtsstaatlich“ in der Parteibezeichnung ein mittleres „s“ zu streichen, damit man nicht als Rechtspartei vorgeführt werden könne. Bei einer derartigen CDU-Mentalität, die aber eine rechte Politik umsetzen wollte, war der zentrale Sargnagel für die politische Bestattung auf dem Parteienfriedhof BRD bereits geschmiedet.

Diese von vornherein praktizierte Abgrenzung „gegen rechts“ reflektierte natürlich das Wissen um die besonderen Demokratieverhältnisse der BRD, die man CDU-konform jedoch nicht als solche anerkennen, sondern sich diesen von vornherein mit einer Grundgesetzreligiosität mit Stuttgarter Schuldbekenntnis des deutschen Protestantismus als Überverfassung im Hintergrund unterwerfen wollte. Obwohl der „Verfassungsschutz“ formal gegen diese „Schill-Partei“ nie zum Einsatz gebracht wurde, ja dies nicht einmal „diskutiert“ wurde, war das Phänomen „Verfassungsschutz“ trotzdem gewissermaßen allgegenwärtig und kam etwa in der Frage an den Verfasser zum Ausdruck, ob er dienstliche Schwierigkeiten wegen der Aktivitäten für die Schill-Partei hätte: warum wohl? Eine Frage, die an einen beamteten CDU-Aktivisten sicherlich nicht gestellt worden wäre – und dergleichen mehr, wie in der Biographie geschildert. Ein kurioses Erlebnis, das kennzeichnend für die maßgebend CDU-geprägte bundesdeutsche Demokratiementalität sein dürfte, war eine Unterhaltung bei einer gemeinsamen Plakatierungsaktion des Verfassers mit einem Kollegen von einem anderen Ministerium. Auf die Aussage des Verfassers, wonach es sehr vorteilhafte wäre, daß der Parteivorsitzende Innenminister (Innensenator in der Freien und Hansestadt Hamburg) wäre, weil es dies erheblich erschweren würde, den Inlandsgeheimdienst gegen die Schill-Partei zum Einsatz zu bringen, kam ohne Zögern die prompte Antwort vom Kollegen, daß er dann sofort aus der Partei austreten würde. Vermutlich gedacht als nachgeholter mutiger Widerstandsakt gegen die Hitler-Diktatur. Man sieht: Leute, die sich in der doch zumindest freiheitlichen, wenngleich nicht ganz freien BRD sofort dem Inlandsgeheimdienst unterwerfen, glauben dann, sie wären geborene Widerstandskämpfer gegen eine Diktatur gewesen! Bewältigungsheuchelei hoch zwei! Leider BRD-typisch.      

Trotzdem kann festgehalten werden, daß auch die Schill-Partei als ein Element ausgemacht werden kann, das dann neben einigem anderen, der Partei Alternative für Deutschland (AfD) vorgearbeitet hat; es hat sich dann doch ein Netzwerk gebildet, das dann aktiviert und mit anderen Netzwerken personell, ideell und sachlich verknüpft werden konnte. Es wurden auch schon die Themen formuliert, die dann jederzeit aufgegriffen werden konnten. Zwar war Schill, als Politiker sicherlich ein Fehlschlag, der auch kaum verstand, wie Parteiarbeit organisiert werden muß – in der Biographie wird ein persönlich erlebtes negatives Beispiel mit Schill gebracht – nicht der „Eisbrecher“ wie er in einem seinerzeit aktuellen Buch ausgemacht wurde, aber trotzdem ein Vorarbeiter weiterer Entwicklungen und dies sogar eher widerwillig (die bundesweite Ausdehnung der sog. Schill-Partei mußte gegen den Willen von Schill durchgesetzt werden). Am unmittelbarsten wirkt sich dies noch in Hamburg selbst aus, wo im AfD-Landesverband zentrale Personen der Schill-Partei maßgebend für die AfD tätig sind, die dem Verfasser teilweise aus der Schill-Zeit persönlich bekannt sind. Allerdings scheinen in Form von bislang, verglichen mit anderen Landesverbänden, doch eher bescheidenen Wahlerfolge des AfD-Landesverbandes in Hamburg mit Auswirkungen auf Schleswig-Holstein, das dem Verfasser aus seiner Zeit als Rechtsreferendar und studentische Hilfskraft an der Universität Kiel einigermaßen vertraut ist, auch noch die Unzulänglichkeiten dieser Schill-Partei nachzuwirken, nämlich ihre zu starke CDU-Mentalität wie Gehorsam gegenüber der Ideologie eines amtlichen Verfassungsschutzes mit einer zivilreligiösen Einstellung zu Grundgesetz und BRD, wogegen eigentlich der weltliche, sachbezogene Rechtsstaatsbegriff stehen sollte, der doch Teil der Parteibezeichnung war (wenngleich damit eher verschärfte Verbrechensbekämpfung mit harten Urteilen gemeint gewesen sein dürfte, was auch richtig ist, aber den Rechtsstaatsbegriff noch lange nicht ausfüllt).

Anliegend, d.h. nach der politischen Bewertung dieser Schiedsgerichtstätigkeit sind die maßgeblichen (d.h. nicht alle!) Entscheidungen des NRW-Schiedsgerichts dieser sog. „Schill-Partei“ dokumentiert und zwar in der Fassung, wenngleich weitgehend anonymisiert, wie sie parteiintern vor bereits über 20 Jahren veröffentlicht worden waren, nämlich mit jeweils zusammenfassendem „nichtamtlichen“ Vorspann. Dem ist am Ende ein Nachtrag hinsichtlich des weiteren Schicksals der jeweiligen Entscheidung hinzugefügt. Die Entscheidungen sind innerhalb eines halben Jahres ergangen. Eine derartige Veröffentlichung ergänzt die mittlerweile allgemein einsehbaren Schiedsgerichtsentscheidungen etablierter politischer Parteien – unter Einschluß der bundesdeutschen SED-Fortsetzung, aber immer noch nicht der AfD – und kann zur politischen Bildung jenseits der vom staatsbürgerlichen Unterricht erzeugten Illusionen beitragen.

Bis S. 14 ist eine Politische Bewertung der Schiedsgerichtstätigkeit nach über zwanzig Jahren den Schiedsgerichtsentscheidungen vorgeschaltet, welche vor allem darlegt, weshalb eine derartige Dokumentation nunmehr geboten erscheint: konkret als Erkenntnisgewinn vor allem für Aktivisten der AfD. Dies sollte zumindest interessieren, selbst wenn man sich den „juristischen Kram“ der Schiedsgerichtsentscheidungen nicht antun will.

Den kundigen Lesern, die hinter dem juristischen Vokabular der Schiedsgerichts-Entscheidungen sicherlich die erheblichen innerparteilichen Spannungen und die organisatorischen Unzulänglichkeiten einer neu gegründeten Partei erahnen, sollte die Lektüre dieser Entscheidungen vor allem die Erkenntnis vermitteln, mit welchen erheblichen Schwierigkeiten eine Parteineugründung verbunden ist, etwas, was im Glauben an das, was im schulischen Sozialkundeunterricht an „Demokratie“ vermittelt worden ist, weder Schill noch ein Meuthen verstanden hat, die dann die Erfolge sich selbst zuschreiben und nicht die Voraussetzungen kapieren, auf denen ihr Erfolg mit „ihrer“ Partei beruht, wie etwa die Vorarbeiten vieler Personen und Organisationen, wie zum Beispiel Zeitschriftenprojekte, die ihnen gar nicht bekannt sind und auch nicht bekannt sein müssen. Daß aber etwa ein Meuthen nicht die Ursache des anfänglichen AfD-Erfolges war, ergibt sein völliges Scheitern bei seinen weiteren Parteiaktivitäten; dieses Scheitern dürfte es nicht geben, wenn ein Meuthen tatsächlich die Ursache des AfD-Erfolgs der Gründungsphase gewesen wäre. Dazu hat etwa eine Deutschland-Bewegung, die kaum jemanden mehr bewußt ist, mehr beigetragen als ein Meuthen.

Neuen Parteien fehlen etwa in Parteibüros beschäftigte und von der Partei finanzierte hauptamtliche Mitarbeiter, die sich ganztags und rechtzeitig im Interesse der Partei(-führung) darum kümmern können, daß fragwürdige Mitglieder, die sich in allen Parteien finden, sich aber von neuen Parteien besonders angezogen fühlen, keinen zu großen Schaden verursachen und daß organisatorischen Maßnahmen wie Einladungen rechtzeitig und korrekt erstellt und damit Parteiveranstaltungen sinnvoll vorbereitet und durchgeführt werden und somit die Schiedsgerichts gar nicht tätig werden müssen. Parteischiedsgerichte treten deshalb bei etablierten Parteien verhältnismäßig selten in Erscheinung (in der Biographie wird ein vom Verfasser initiiertes Verfahren bei der SPD erwähnt), bei neuen Parteien müssen diese Schiedsgerichte zum großen Teil den unzulänglich etablierten Parteiapparat kompensieren, wozu sie naturgemäß nicht wirklich in der Lage sind, da die „Judikative“ letztlich nicht fehlende oder unzulängliche „administrative“ und politische Funktionen ersetzen kann (was auch für die staatliche Ebene gilt und weshalb die Hoffnung der Deutschen auf die Gerichtsbarkeit, insbesondere auf das Verfassungsgericht schon etwas politikfremd ist). Die zahlreichen Entscheidungen nur des Landesverbandes NRW der Partei Rechtsstaatlicher Offensive innerhalb nur eines halben Jahres sprechen deshalb Bände!

Es verwundert daher wohl nicht, daß es bald danach mit dem Landesverband und mit der Partei insgesamt zu Ende ging, wenngleich sich die Agonie noch mehrere Jahre hinzog:

Die besondere kuriose Problematik der Partei Rechtsstaatlicher Offensive besteht vielleicht darin, daß zahlreiche ihrer Mitglieder zu glauben schienen, durch (schieds-)gerichtliche Auseinandersetzung würde der Rechtsstaatsidee gedient, während dies der Weg in die totale Politikunfähigkeit darstellte. Damit verkörperte die „Schillpartei“ wahrhaft den „Bundesrepublikaner“: Auch dieser meint, nach „Karlsruhe“ gehen zu müssen, um sich gerichtlich etwa eine sinnvolle Währungspolitik gegen den Euro zu erstreiten, statt endlich in seinem Eigeninteresse eine wirkliche Oppositionspartei zu wählen und sich bei dieser zu engagieren, wie dies doch Demokratie mit freiem Wahlrecht und Vereinigungsfreiheit nahelegt! Immerhin ist man mit der AfD den Schritt von der gegen den EURO geführten Prozeßführung zur Parteigründung gegangen. In zahlreichen anderen Bereichen, wie „Verfassungsschutz“ ist man dagegen immer noch gerichtsorientiert, gibt dafür wohl schon mehr als eine Million an Verfahrenskosten aus, statt endlich politisch zu fordern, einschlägige Gesetze und wenn es sein muß auch das zivilreligiös angehimmelte Grundgesetz zu ändern, damit es derartige Prozesse mit ideologischen „Menschenbild des Grundgesetzes“-Vorwürfen, ethnischen Volksbegriff etc. pp. von vornherein gar nicht mehr gibt; in normalen „Demokratien des Westens“ sind derartige Ideologieschmarrn-Prozesse nämlich nicht bekannt. Da muß auch die AfD noch sehr an sich arbeiten, um endlich ihre verbliebene CDU-Mentalität zu überwinden.  

Warum aber sieht der Bundesdeutsche nicht im demokratischen Wahlakt und in der Mitwirkung bei alternativen Parteien den Weg zur Lösung politischer Probleme, die er sich von etablierten Parteien nicht mehr erhofft, sondern „geht nach Karlsruhe“, um eine Gerichtsentscheidung herbeizuführen, die „es richten“ soll? Nun: Die beschriebenen gewissermaßen natürlichen Schwierigkeiten einer Parteineugründung werden im bundesdeutschen Kontext einer mit ideologischen Extremismusvorwürfen das politische und vor allem auch innerparteiliche Klima vergiftenden Verfassungsschutzdemokratie erheblich potenziert und deshalb gehen Parteineugründung von vornherein mit der großen Wahrscheinlichkeit des Scheiterns schwanger und werden für den Wähler und das mögliche Parteimitglied unattraktiv (gemacht). Fähige Personen, etwa Beamte werden von der Mitgliedschaft noch wegen der drohenden disziplinarrechtlichen Verfolgung bei rechtmäßiger Ausübung von Meinungs- und Vereinigungsfreiheit abgeschreckt, so daß eine Rechtspartei nicht hinreichend über das qualifizierte Personal verfügt, das sie bei freien Verhältnissen haben würde, sondern es wird unzulängliches Personal maßgebend, etwas, was auch das beste Schiedsgericht nicht ausgleichen kann. Auf neuen Parteien, die auf der rechten Seite des politischen Spektrums angesiedelt sind (was ihr Führungspersonal dann in der Regel bestreitet und sich damit von vornherein in eine letale Defensivposition bringt), lastet ohnehin automatisch aufgrund der bundesdeutschen Zivilreligion und der – auch internationalen – Machtinteressen, welche diese mit den Instrumenten eines umfassenden Parteiersatzverbotssystems exekutierten Quasi-Staatsreligion mit ihrer Dämonologie und Anti-Rechts-Phobie tragen, der Vorwurf der „Wiederbetätigung“ (im Sinne des österreichischen Rechts).

Im Kontext der bundesdeutschen Demokratiesituation stellt sich der bisherige Erfolg der AfD (allerdings mit „mehr Glück als Verstand“) wirklich als erstaunlich dar und wurde vom Verfasser auch aufgrund seiner in der Biographie dokumentierten Erfahrungen mit der sog. Schill-Partei nicht erwartet. Zu den Erfolgsvoraussetzungen gehört dabei wohl, daß Parteischiedsgerichtsverfahren keine so große Rolle mehr zu spielen scheinen wie noch in der Anfangszeit, wo dann fast Schill-parteiliche Zustände zu befürchten waren. Man kann sich deshalb auch mit Sachproblemen beschäftigen, was bei der Schill-Partei seinerzeit nur in einem ziemlich geringen Ausmaß möglich war. Die AfD muß dann nur noch begreifen, daß auch auf der staatspolitischen Ebene die Gerichtsbarkeit, also Prozeßführung, keine so große Rolle mehr spielen sollte, sondern stattdessen politische Problemlösungsvorschläge, also vor allem Gesetzgebungsvorschläge zu formulieren sind, mit denen mit dem Wählervotum versehen Forderungen durchzusetzen sind wie etwa die Abschaffung des sog. „Verfassungsschutzes“ durch ein rechtsstaatliches Parteiverbotskonzept und dergleichen mehr.   

„Politische Bewertung der Schiedsgerichtstätigkeit“

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