Ein Krasser Fall: Journalist der „Süddeutschen“ für Gesinnungskontrolle und gegen Meinungsfreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Ein Krasser Fall: Journalist der „Süddeutschen“ für Gesinnungskontrolle und gegen Meinungsfreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Josef Schüßlburner

(Stand: 17.06.2024) Die Süddeutsche Zeitung (SZ) gehört maßgebend zu den Medien, die sich nicht nur als Vorfeld des öffentlich in Erscheinung tretenden Inlandsgeheimdienstes verstehen, sondern dessen Wirkung verstärken wollen. Dies ist zumindest beim „Kampf gegen rechts“ so festzustellen. Wie im Falle des stellvertretenden Ministerpräsidenten Aiwanger des Freistaates Bayern erkennbar, den die SZ bekämpfte, um der CSU eine Koalition mit den „Grünen“ aufzuzwingen, fühlt sich diese Zeitung dabei erkennbar als „4. Gewalt“, also als Staatsgewalt, für die etwa das Grundrecht der Meinungsfreiheit keine oder nur eine geringe Bedeutung hat, wenn es dabei um das Recht von Andersdenkenden, also von politisch rechts Stehenden geht, die dann selbstverständlich „Rechtsextremisten“ sind, selbst wenn sich die Polizeiministerien noch nicht so weit vorgewagt haben sollten. Demonstriert werden kann diese Ausübung einer angemaßten 4. Gewalt anhand eines Artikels des Journalisten Sebastian Krass in der SZ vom Mittwoch, 24. Juli 2013, Seite 31, welcher von dieser Zeitung – noch nicht vertont – auch online gestellt ist:

Dieser Artikel mit der Überschrift „Der Grenzgänger. Ein Redakteur des Deutschlandfunks steht dem rechtextremen Milieu nahe. Darf so jemand bei den Öffentlich-Rechtlichen arbeiten?“ dokumentiert die gegen die Meinungsfreiheit gerichtete Einstellung einer etablierten Tageszeitung. Diese Zeitung tritt, sofern die Äußerung ihres Journalisten repräsentativ für sie ist (was anzunehmen ist, auch wenn es etwa mit dem freien Mitarbeiter dieser Zeitung, Ronen Steinke, Ausnahmen bezüglich der VS-Problematik gibt), für Gesinnungskontrolle und gegen den vollen politischen Pluralismus im öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem ein. Die SZ findet deshalb die dabei dargestellten Diskriminierungsmaßnahmen des Deutschlandfunks gegen den dort seinerzeit beschäftigten Redakteur Bernd Kallina nicht empörend, sondern bedauert, daß mangels rechtzeitiger Gesinnungskontrolle bei dessen Einstellung nunmehr ein „komplizierter“ Fall vorgelegen hätte; denn schließlich müsse ja doch das „hohe Gut der Meinungsfreiheit“ mit der „Extremismusbekämpfung“ abgewogen werden. Da man unter letzterem jedoch die Bekämpfung von unerwünschten Auffassungen versteht, bleibt bei dieser Art von „Bekämpfung“ von der Meinungsfreiheit nicht mehr allzu viel übrig, zumindest im Falle von „rechts“. Und dies, obwohl das Grundgesetz eigentlich garantiert, daß man eine rechte politische Auffassung haben kann, ohne diskriminiert werden zu dürfen! Außerdem wendet sich die vom SZ-Redakteur begrüßte „Extremismusbekämpfung“ nicht „gegen links“, was noch deutlicher macht, daß es gegen die Meinungsfreiheit geht, nämlich um die Ausschaltung einer rechten politischen Richtung mit dem Ziel der Durchsetzung eines linken Meinungsmonopols.

Bei diesem Ansatz wird ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem zu einem Zensurinstrument einer sozialisierten Meinungsfreiheit, wie dies auf dieser Website in der Serie zum Parteiverbotssurrogat: Sozialisierte Meinungsfreiheit als Begleitinstrument des Parteiverbotsersatzsystems gegen rechts dargelegt ist.

In der Tat sieht der Deutschlandfunk nach der dies begrüßenden Darstellung des SZ-Redakteurs Krass in der Wahrnehmung verfassungsmäßiger Rechte wie Vereinigungsfreiheit und Redefreiheit durch einen Mitarbeiter die Gefahr der Rufbeeinträchtigung und des Imageschadens! Ausübung des Grundrechts der Meinungsfreiheit ist danach rufschädigend! Immerhin erkennt danach der Deutschlandfunk, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht nur ein Verfassungsschutzstaat ist, der „Gedankengut“ bekämpft, sondern auch ein für die staatliche Neutralität gegenüber allen politischen Richtungen stehender Rechtsstaat, der die amtliche Bekämpfung von „Gedankengut“ als rechtswidrig erscheinen läßt: Dieser in der Tat generell gegebene Selbstwiderspruch im amtlichen bundesdeutschen Demokratieverständnis, welcher unauflösbar ist, macht etwas, was in einer freien Demokratie völlig unproblematisch und selbstverständlich wäre, nämlich die Wahrnehmung demokratischer Rechte, in der (nur) „freiheitlichen“ Demokratie der BRD zu einer „komplizierten“ Angelegenheit.

Vielleicht ist es geboten, daß die Bundesrepublik Deutschland, die sich doch so besorgt zeigt ob der Situation der Meinungsfreiheit etwa in Rußland, endlich „zu Hause“ diese Meinungsfreiheit in einer unverbrüchlichen Weise verwirklicht, so daß sich die Frage, ob „so jemand“ aufgrund seines (letztlich durch Assoziationsketten unterstellten) „Gedankenguts“ überhaupt im „Öffentlich-Rechtlichen Rundfunksystem arbeiten darf“, gar nicht erst stellt. Ein kritischer Journalist, der sich nicht als geistiger Untertan des Inlandgeheimdienstes versteht, könnte da einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland leisten. Der Artikel des SZ-Redakteurs ist dem allerdings diametral entgegengesetzt. Man will dann doch eher 4. Gewalt spielen, um andere Meinungen verfolgungspolitisch bekämpfen zu können, indem man etwa Behörden bzw. behördenähnliche Rundfunkanstalten ermutigt, gegen die Ausübung der Meinungsfreiheit von Mitarbeitern durch Maßregelungen, nach Möglichkeit durch Kündigung, vorzugehen.  

Diese Art der Oppositionsbekämpfung durch etablierte Medien, die nicht auf Widerlegung geäußerter Ansichten ausgerichtet ist, sondern die Wahrnehmung der Meinungsfreiheit durch oppositionelle Personen bekämpft und zu diesem Zwecke massive Diskriminierungsmaßnahmen empfiehlt, zählt sicherlich zu den „unhaltbaren Zuständen“, die für die Bundesrepublik Deutschland kennzeichnend sind. Diesen – demokratietheoretisch betrachtet – unhaltbaren Zuständen ist das Interviewbuch des damaligen Bekämpfungsobjektes der SZ, des damaligen Journalisten des Deutschlandfunkes, Bernd Kallina, gewidmet.

Bernd Kallina: Unhaltbare Zustände! – Interviews & Beiträge im deutschen Interesse



Bernd Kallina
Unhaltbare Zustände! – Interviews & Beiträge im deutschen Interesse
236 Seiten
ISBN: 978-3-87336-708-1
DIN A 5 Klappenbroschüre
Preis: 16,99 Euro
Gerhard Hess Verlag, GHV
Bestellungen: h.woerner@gerhard-hess-verlag.de
oder unter: www.gerhard-hess-verlag.de
Weitere Infos gibt es hier und eine Besprechung des Buches findet sich unter anderem bei der Zeitschrift TUMULT.

“Ein krasser Fall”


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