Ein Krasser Fall: Journalist der „Süddeutschen“ für Gesinnungskontrolle und gegen Meinungsfreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Ein Krasser Fall: Journalist der „Süddeutschen“ für Gesinnungskontrolle und gegen Meinungsfreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Horst Heimerl

Der anliegende Beitrag setzt sich mit einem Artikel des jungen Journalisten Sebastian Krass in der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom Mittwoch, 24. Juli 2013, Seite 31 auseinander, welcher von dieser Zeitung auch online gestellt ist:

Zum Artikel der Süddeutschen

Dieser Artikel mit der Überschrift „Der Grenzgänger. Ein Redakteur des Deutschlandfunks steht dem rechtextremen Milieu nahe. Darf so jemand bei den Öffentlich-Rechtlichen arbeiten?“ dokumentiert die gegen die Meinungsfreiheit gerichtete Einstellung einer etablierten Tageszeitung. Diese Zeitung tritt, sofern die Äußerung ihres Journalisten repräsentativ für sie ist, für Gesinnungskontrolle und gegen den vollen politischen Pluralismus im öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem ein. Sie findet deshalb die dabei dargestellten Diskriminierungsmaßnahmen des Deutschlandfunks gegen den Redakteur Bernd K. nicht empörend, sondern bedauert, daß mangels rechtzeitiger Gesinnungskontrolle bei der Einstellung nunmehr ein „komplizierter“ Fall vorliegen würde; denn schließlich müsse ja doch das „hohe Gut der Meinungsfreiheit“ mit der „Extremismusbekämpfung“ abgewogen werden. Da man unter letzterem jedoch die Bekämpfung von unerwünschten Auffassungen versteht, bleibt bei dieser Art von „Bekämpfung“ von der Meinungsfreiheit nicht mehr allzu viel übrig, zumindest im Falle von „rechts“. Und dies, obwohl das Grundgesetz garantiert, daß man eine rechte politische Auffassung haben kann, ohne diskriminiert werden zu dürfen! Außerdem wendet sich die vom SZ-Redakteur begrüßte „Extremismusbekämpfung“ nicht „gegen links“, was noch deutlicher macht, daß es gegen die Meinungsfreiheit geht, nämlich um die Ausschaltung einer rechten politischen Richtung.

Bei diesem Programmansatz wird ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem zu einem Zensurinstrument einer sozialisierten Meinungsfreiheit, wie dies auf dieser Internetseite anläßlich des 50. Gründungstags des ZDF zum Thema „Zensurinstrument sozialisierte Meinungsfreiheit: Gedanken anläßlich des 50. Jahrestages des ZDF“ dargestellt worden ist:

“Zensurinstrument sozialisierte Meinungsfreiheit”

In der Tat sieht der Deutschlandfunk nach der Darstellung des SZ-Redakteurs in der Wahrnehmung verfassungsmäßiger Rechte wie Vereinigungsfreiheit und Redefreiheit durch einen Mitarbeiter die Gefahr der Rufbeeinträchtigung und des Imageschadens! Immerhin erkennt der Deutschlandfunk, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht nur ein Verfassungsschutzstaat ist, der „Gedankengut“ bekämpft, sondern auch ein für die staatliche Neutralität gegenüber allen politischen Richtungen stehender Rechtsstaat, der die amtliche Bekämpfung von „Gedankengut“ als rechtswidrig erscheinen läßt: Dies macht etwas, was in einer freien Demokratie völlig unproblematisch und selbstverständlich wäre, nämlich die Wahrnehmung demokratischer Rechte, zu einer „komplizierten“ Angelegenheit. Vielleicht ist es geboten, daß die Bundesrepublik Deutschland, die sich doch so besorgt zeigt ob der Situation der Meinungsfreiheit etwa in Rußland, endlich „zu Hause“ diese Meinungsfreiheit in einer unverbrüchlichen Weise verwirklicht, so daß sich die Frage, ob „so jemand“ aufgrund seines (letztlich durch Assoziationsketten unterstellten) „Gedankenguts“ überhaupt im „Öffentlich-Rechtlichen Rundfunksystem arbeiten darf“, gar nicht erst stellt. Ein kritischer Journalist, der sich nicht als geistiger Untertan des Inlandgeheimdienstes versteht, könnte da einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland leisten. Der Artikel des SZ-Redakteurs ist dem allerdings diametral entgegengesetzt.

“Journalist der „Süddeutschen“ für Gesinnungskontrolle und gegen Meinungsfreiheit”


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