Verfassungsschutz-Extremismus: die wirkliche Demokratiegefährdung

2. Teil: Plädoyer für eine liberale Demokratie des Westens in der Bundesrepublik Deutschland

Josef Schüßlburner

(20.12.2022) Da das bundesdeutsche VS-Regime, also der sich zunehmend radikalisierende Verfassungsschutzextremismus der politischen „Mitte“, insbesondere das spezielle Parteiverbotsregime, auf dem es beruht, eine Abweichung von dem Konzept einer liberalen Demokratie des Westens darstellt, ergibt sich wie von selbst die Forderung, diesen bundesdeutschen Demokratie-Sonderweg zu beseitigen, indem man in der Bundesrepublik Deutschland eine normale „liberale Demokratie des Westens“ verwirklicht. Dann wäre vor allem die Oppositionspartei Alternative für Deutschland (AfD) nicht mehr Objekt der „Beobachtung“ durch den Inlandsgeheimdienst, sondern würde den unverbrüchlichen Legalitätsstatus einnehmen wie er etwa der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) oder der Schweizer Volkspartei (SVP) in Österreich bzw. in der Schweiz wie selbstverständlich zusteht. Die Gefährdung durch den etablierten bundesdeutschen Verfassungsschutz-Extremismus wäre überwunden und Parteien- und Meinungspluralismus wäre in der Bundesrepublik Deutschland endlich vollständig verwirklicht.

Wie ist diese Forderung zu verwirklichen? Sicherlich wäre dies am einfachsten, die AfD würde gerichtlich im weiteren Verfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln obsiegen, was voraussetzen würde, daß höchstrichterlich, letztlich vom Bundesverfassungsgericht, die Verfassungswidrigkeit des praktizierten „Verfassungsschutzes“ erkannt würde. Dazu sollen nachfolgend Argumente aufgezeigt werden, die sich jedoch nicht durchsetzen dürften, da von der Gerichtsbarkeit kein Systemumsturz erwartet werden sollte. Vielmehr stellt die Beseitigung des deutschen Sonderwegs im Staatsschutzbereich vor allem eine politische Aufgabe einer Oppositionspartei dar, der sie schon im legitimen Eigeninteresse nachkommen sollte.

Deshalb wird die politische Forderung nicht zu vermeiden sein, die gesetzlichen Grundlagen des Demokratie-Sonderwegs BRD zu ändern, gegebenenfalls auch durch Grundgesetzänderung oder gar durch eine alternative Verfassung. Vorschläge hierzu werden (nochmals) dargestellt. Diese Forderungen mögen sich nicht durchsetzen. Die Geltendmachung dieser Forderungen stellt trotzdem ein wirksames Mittel zur demokratietheoretisch gebotenen Delegitimierung des staatsideologisch ausgerichteten „Verfassungsschutzes“ dar mit der Folge, daß VS-Beobachtung oder Auflistung in VS-Berichten keinen freien Wähler mehr von der freien Wahl einer lediglich aus ideologie-politischen Gründen „gelisteten“ Oppositionspartei abhält. Der jüngste Wahlausgang in Niedersachsen läßt da hoffen.

Hinweis
Die anliegende Darlegung stellt in etwa die zweite Hälfte der Broschüre des Verfassers dar: „Verfassungsschutz“: Der Extremismus der politischen Mitte. Diese Broschüre ist 2016 beim Institut für Staatspolitik als Heft 30 der wissenschaftlichen Reihe erschienen.

Gegenüber der ursprünglichen Broschüre ist der beigefügte Text zeitlich fortgeschrieben und es sind vor allem „Verlinkungen“ mit Texten auf der vorliegenden Internetseite hergestellt. Die Redaktion von www.links-enttarnt.de dankt dem Institut für Staatspolitik für die Einwilligung zur online-Stellung der fortgeschriebenen Fassung der Broschüre auf dieser Internetseite.

Der Leser sei nochmals auf die Kritik an dieser Broschüre durch das Umfeld des sog. „Verfassungsschutzes“ hingewiesen, die in einer „Sammelrezension“ zum Thema „Die Neue Rechte – nationalistische Eigenbrötler und extreme Stichwortgeber des Rechtspopulismus“ erschienen ist:

„Nun ist in diesen Schriften eine Polemik gegen den Verfassungsschutz erschienen, die Verschwörungstheorien mit biografischen Erfahrungen des Autors verknüpft. Josef Schüßlburner war, wie er selbst bemerkt, Regierungsdirektor, gegen den aufgrund rechtsextremistischer Betätigung disziplinarrechtliche Maßnahmen auf der Grundlage von Beobachtungen durch den Verfassungsschutz ergriffen wurden. Für ihn ist der Verfassungsschutz eine „Bürgerbeobachtungsbehörde“ und „staatliches Propagandainstrument“ (S. 5). Die „Staatssicherheitsbehörde“ (S. 8) als „Regierungspropaganda“ (S. 18) münde in die „staatliche Bekämpfung politischer Anschauungen“ (S. 20). Bemerkenswert an diesem Pamphlet ist nicht die Schrift selber, sondern ihre Aufnahme in die „wissenschaftliche Reihe“ des Instituts für Staatspolitik. Nicht nur belegt dieser Vorgang einmal mehr, dass die Reihe mit Wissenschaft nichts zu tun hat, sondern die rhetorische Aggressivität, mit der im Umfeld des Instituts für Staatspolitik gegen staatliche Einrichtungen – hier der Verfassungsschutz – vorgegangen wird. Auf diese Weise werden rechtskonservative Themen und Fragestellungen umgewandelt in rechtsextreme Deutungsmuster, wie sie seit Jahren und Jahrzehnten von den dogmatischen alten Rechtsextremisten bekannt sind.“

Der kritisierte Autor, also der „Eigenbrötler“, den man bei erwünschter Auffassung als „Individualisten“ einstufen würde, und „extreme Stichwortgeber“, den man bei erwünschten Ratschlägen wegen „Zivilcourage“ für das Bundesverdienstkreuz empfehlen würde, kann diese „Kritik“ lediglich in Richtung Schmarrn-Servierung gehend einstufen, die ihm im Umfeld dieses sogenannten „Verfassungsschutzes“ schon anderweitig begegnet ist, siehe hier, und sich letztlich schon durch eine VS-Behörde direkt zum Ausdruck gebracht hatte.

Zum Umfeld dieses VS-Umfeldes mit seiner problematischen Beziehung und Abgrenzungsversuchen zum linksextremen „Antifaschismus“ ist auf dieser Website schon einschlägiges ausgeführt: Nahtlose Übergänge? Geistiger Überbau staatlicher Gefahrenabwehr? Eine Medienanalyse zu „Antiextremismus“ und „Neo-Antifaschismus“, (dort S. 5 ff.).

Die rechtswissenschaftlich und nicht VS-ideologisch ausgerichtete Broschüre „Verfassungsschutz“: Der Extremismus der politischen Mitte hat zwischenzeitlich eine politikwissenschaftlich bzw. rechtspolitisch ausgerichtete Fortsetzung erfahren, die einschlägige Warnungen an und Empfehlungen für die hauptsächlich vom Verfassungsschutz-Extremismus betroffene Oppositionspartei enthält:

Scheitert die AfD?: Die Illusion der Freiheitlichkeit und die politische Alternative, 2020

Josef Schüßlburner
Scheitert die AfD? Die Illusion der Freiheitlichkeit und die politische Alternative
Studie 39 des IfS, Verein für Staatspolitik e. V., 2020, Broschur, 239 Seiten, 7 Euro
Erhältlich beim Verlag Antaios

“Verfassungsschutz-Broschüre – Teil 2”

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