Teil 1: Servierung aus dem Umfeld des „Verfassungsschutzes“
Josef Schüßlburner
(Stand: 15.11.2025) Wesentliches Kampfmittel des sog. Verfassungsschutzes, eines als amtliche Propagandaeinrichtung öffentlich in Erscheinung tretenden Inlandsgeheimdienstes (geht es noch verrückter?) gegen die politische Opposition im Demokratie-Sonderweg Bundesrepublik Deutschland sind die Ergüsse der sogenannten Politischen „Wissenschaft“, einer von den amerikanischen Besatzungsbehörden propagierte „Demokratiewissenschaft“, deren Wissenschaftlichkeitsgrad wohl mit der Parapsychologie gleichzusetzen ist, geht es dabei häufig um das Aufdecken geheimer Gedanken, die sich hinter „Codes“ und „Chiffren“ verbergen, wozu dann im Demokratie-Sonderweg BRD ein Geheimdienst vorgehalten wird (bzw. mehrere). Diese Politologie erlaubt dann die Erweiterung der staatlichen Feindbekämpfung, weil da „private“ „Analysen“ von VS-Mitarbeitern oder von entsprechend staatlich finanzierten „privaten“ Organisationen den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit weit über den Bereich ausdehnen können, der staatlich als „Feind“ definiert wird, s. dazu: Verfassungsideologie in der Bundesrepublik als politologische Salamitaktik zur Erweiterung der „Verfassungsfeindlichkeit“, da ja für den Staat doch noch gewisse rechtsstaatliche Minimalforderungen gelten, wozu eigentlich auch die Erkenntnis gehören müßte, daß der staatliche Bekämpfungsbegriff des „Rechtsextremismus“ rechtsstaatlich unbrauchbar ist, zumal er gar kein Gesetzesbegriff ist. Aber was interessiert denn das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bei diesen überragenden „Werten“? Diese „privat“ betriebene Politologie erlaubt dann auch den Aufbau von Vorbereitungen von politischen Diskriminierungen, wie von einem Mitarbeiter der VS-Bundesbehörde gegen den Verfasser dieser Zeilen betrieben, wobei dieser VS-Mitarbeiter dann auch noch zur dienstrechtlichen Verfolgung seinen Anteil durch „Analysen“ leisten konnte, also durch amtlichen Schmarrn. Damit einher gehen dann kommunistische Anfragen im Deutschen Bundestag gegen die Ausübung von Grundrechten, die in der von der Linken veranstalteten Diktatur „DDR“ ja als Rechtsnormen abgeschafft und nur als Ideologienormen existierten, eine Situation, die die „Linke“, die ehemalige Diktaturpartei SED als bundesdeutsche Demokratieschützerin mit Hilfe politologischen Geschwätzes erkennbar wieder herstellen will: In VS-Berichten ist daher Die Linke nicht mehr zu finden, was wohl einiges zur Demokratie-Konzeption der VS-Behörden besagt bzw. der christ- und sozialdemokratischen Polizeiminister, denen sie unterstehen.
Derartige Erfahrungen mit der politischen Linken von „Christdemokratie“ bis SED gehend sind ausführlich dargestellt in der im Februar 2025 erschienen politischen Biografie des Verfassers:
Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen

Josef Schüßlburner und Bernd Kallina
Mit einem Vorwort von Bundesminister a.D. Prof. Dr. Rainer Ortleb
Klappenbroschur DIN A5
496 Seiten, 24,80 Euro
ISBN 978-3-87336-851-4
Veröffentlicht am 10.02.2025 beim Gerhard Hess Verlag
Dazu gehören SED-Bundestagsanfragen, dienstrechtliche Diskriminierungen etc. wegen Gedankenguts, dessen angeblich gefährlicher Charakter politologisch, also ideologisch ermittelt worden ist. Anstelle einer politischen Auseinandersetzung mit möglicherweise kritikwürdigen Aussagen gibt es aufgrund dieser weit über den „Verfassungsschutz“ hinausgehenden Dialogmentalität um die Zusammenstellung von ideologischen Anklagepunkten. Dieser Schmarrn, wie derartiger Unsinn bayerisch bezeichnet wird, führt zu einer ziemlich niveaulosen politischen Streitkultur, insbesondere wenn es dabei „gegen rechts“ geht. Vorliegend wird der 1. Teil einer Serie eingestellt, mit welcher der Betreiber dieser Website, RD a.D. Josef Schüßlburner, einige gegen ihn gerichteten Attacken des bundesdeutschen Niveaus zurückweist. Diese Attacken erscheinen im Großen und Ganzen als Servierung von Schmarrn. Damit soll nicht bestritten werden, daß die Ausführungen des Betreibers dieser Website kritisiert werden können und er erkennt durchaus an, daß es auch seriöse Kritik gegeben hat, die er zwar inhaltlich weitgehend nicht überzeugend findet, die er aber nicht als „Schmarrn“ bewerten könnte. Als Beispiel einer seriösen Kritik seien die Ausführungen von Rechtsanwalt Klaus Kunze an der Broschüre „Scheitert die AfD?“ angeführt. Für Kunze spricht vor allem, daß er dabei dem Kritisierten die Gelegenheit zur Stellungnahme und damit zur Gegenkritik eingeräumt hat.
Eine derartige positive Streitkultur, die durchaus zu Erkenntnissen führt und damit sehr zu begrüßen ist, stellt allerdings in der nur freiheitlichen, aber nicht wirklich freien Bundesrepublik eine extreme Ausnahme dar. Üblich in der bundesdeutschen „Dialogkultur“, die sich im Zweifel auch noch als „herrschaftsfreier Dialog“ im Sinne eines BRD-Großphilosophen versteht, ist das Gegenteil, nämlich Schmarrn-Servierung, wobei diese unseriöse Kritik darauf abgestellt ist, jemanden als „Extremisten“ vorzuführen. Diese Methodik wurde durch die amtlichen „Verfassungsschutzberichte“ eingeführt und ist mittlerweile anscheinend derart in einer allgemeinen Weise verinnerlicht, also gewissermaßen als bundesdeutsche Mentalität etabliert, daß sie insbesondere innerhalb von Gruppierungen, die amtlich zumindest als „Verdachtsfall“ geführt werden, intensiviert im Innenverhältnis gepflegt wird. Nach der Argumentationstechnik des amtlichen „Verfassungsschutzes“ kann man eigentlich jeden zum „Extremisten“, insbesondere zum „Rechtsextremisten“, also zum „Verfassungsfeind“ machen, wenn man nur will. Staatlich gewollt ist dies natürlich nicht bei allen, sondern nur bei bestimmten Personen und Organisationen, also bei oppositionellen Bestrebungen, die sich rechtmäßig verhalten und deshalb in normalen Demokratien kein Fall für einen Geheimdienst darstellen. Anders natürlich im „freiesten Staat der deutschen Geschichte“.
Es bietet sich an, bei der vorliegenden Serie zur bundesdeutschen Schmarrn-Servierung mit einer gegen den Verfasser der vorliegenden Antwort gerichtete Darbietung aus dem Umfeld des sog. „Verfassungsschutzes“ zu beginnen, worauf auch in der Biographie eingegangen wird. Ein Sebastian Liebold hat in Band 26 der VS-nahen Jahrbuchsserie „Extremismus & Demokratie“, s. zu dieser Jahrbuchreihe der dem Thema „Extremismus in Deutschland Schwerpunkte, Vergleiche, Perspektiven“ gewidmet ist, unter dem Titel „Der Freiheitsbegriff als Instrument gegen die streitbare Demokratie – Gegensätze und Parallelen extremistischer Entwürfe“ den Betreiber der vorliegenden Website als rechtes Gegenstück zur linken Politikerin Sarah Wagenknecht aufgebaut, die mittlerweile eine nach ihr benannte Partei führt. Die von beiden „extremistischen“ Personen unter Berufung auf die politische Freiheit geäußerte Kritik an der sog. „streitbaren Demokratie“ gilt dem politikwissenschaftlichen VS-Experten dabei natürlich als „extremistisch“ entsprechend der besonderen bundesdeutschen Freiheitskonzeption, die vor allem politische Ideen staatlich mit dem Ziel von Parteiverboten und der Errichtung eines Parteiverbotsersatzsystems bekämpfen will.
Im Sinne von Liebold ist man „Extremist“, wenn man die demokratische Ordnung beseitigen will, indem man Grundfreiheiten, die man für sich selbst in Anspruch nimmt, unter Berufung auf Klasse oder Rasse unzulässig einschränken will. Man muß sich als Extremist zumindest in Deutschland positiv entweder zur DDR- oder NSDAP-Diktatur oder gar zu beiden aussprechen, um diese Regime der „Unfreiheit“ in der Bundesrepublik Deutschland positiv entgegenzusetzen. Diese Definition oder Umschreibung, die als solche sogar akzeptiert werden kann, wird in der vorliegenden Kritik an der Schmarrn-Kritik als Maßstab aufgenommen und es wird anhand dieses Maßstabes untersucht, ob Liebold dieser Nachweis hinsichtlich Schüßlburner gelungen ist oder ob Liebold, gemessen an seinem eigenen Bewertungsmaßstab vor allem, wenn nicht gar ausschließlich, Schmarrn serviert.
Dabei werden die Ausführungen von Liebold absatzweise – zur Hervorhebung kursiv – zitiert und dann jeweils eine Gegendarstellung gebracht. Ergebnis der Darlegung: Gemessen an seinem eigenen Bewertungsmaßstab hat Liebold eindeutig und zwar fast ausschließlich Schmarrn serviert, was die behandelten Ausführungen zu Schüßlburner anbelangt. Zumindest, soweit es um Bewertungen geht, die Zitate selbst sind ja einigermaßen akzeptabel angeführt oder zusammengefaßt (was bei linken Autoren durchaus nicht selbstverständlich ist). Es ist schon unglaublich, was man sich in diesem von Liebold vertretenen VS-Staat alles gefallen lassen muß: Man wird zum „Extremisten“ erklärt, weil man für die Bundesrepublik Deutschland eine Parteiverbotskonzeption fordert wie sie von der sog. Venedig-Kommission des Europarates empfohlen wird und mit § 78 der Verfassung des freien Königreichs Dänemark im Norden der nur freiheitlichen Bundesrepublik Deutschland explizit positiviert ist und auch praktiziert wird (nämlich bislang ohne konkrete Anwendung!). Wegen Eintretens für ein Freiheitsniveau entsprechend den liberalen Demokratien des Westens in der Bundesrepublik Deutschland, eine Forderung, die einem im extremistischen BRD-VS-Regime zum „radikalen Kritiker“ macht, muß man sich als Beamter Disziplinarverfahren unterwerfen, bei denen die zentrale gerichtlich als rechtswidrig erkannt wurde, und soll dafür nach dem Schmarrn-Servierer Liebold auch noch dankbar sein. Politische Freiheit sieht da vielleicht doch etwas anders aus: und dies bewertet nach einem realistischen Maßstab.
