Politische Schmarrn-Servierung

Teil 1: Servierung aus dem Umfeld des „Verfassungsschutzes“

Josef Schüßlburner

(06.08.2022) In der Bundesrepublik Deutschland herrscht eine ziemlich niveaulose politische Streitkultur, insbesondere wenn es dabei „gegen rechts“ geht. Vorliegend wird der 1. Teil einer Serie eingestellt, mit welcher der Betreiber dieser Website, RD a.D. Josef Schüßlburner, einige gegen ihn gerichteten Attacken des bundesdeutschen Niveaus zurückweist. Diese Attacken erscheinen im Großen und Ganzen als Servierung von Schmarrn, eine bayerische Begriffsbildung, die Unsinn kennzeichnet. Damit soll nicht bestritten werden, daß meine Ausführungen kritisiert werden könnten und ich erkenne durchaus an, daß es auch seriöse Kritik gegeben hat, die ich zwar inhaltlich weitgehend nicht akzeptiere, die ich aber nicht als „Schmarrn“ bewerten könnte. Als Beispiel einer seriösen Kritik seien die Ausführungen von Rechtsanwalt Klaus Kunze an der Broschüre „Scheitert die AfD?“ angeführt. Für Kunze spricht vor allem, daß er dabei dem Kritisierten die Gelegenheit zur Stellungnahme und damit zur Gegenkritik eingeräumt hat

Eine derartige positive Streitkultur, die zu Erkenntnissen führt, stellt allerdings in der freiheitlichen Bundesrepublik eine extreme Ausnahme dar.

Üblich in der bundesdeutschen „Dialogkultur“, die sich im Zweifel auch noch als „herrschaftsfreier Dialog“ im Sinne eines BRD-Großphilosophen versteht, ist das Gegenteil, nämlich Schmarrn-Servierung, wobei diese unseriöse Kritik darauf abgestellt ist, jemanden als „Extremisten“ vorzuführen. Diese Methodik wurde durch die amtlichen „Verfassungsschutzberichte“ eingeführt und ist mittlerweile anscheinend derart in einer allgemeinen Weise verinnerlicht, also gewissermaßen als bundesdeutsche Mentalität etabliert, daß sie insbesondere innerhalb von Gruppierungen, die amtlich zumindest als „Verdachtsfall“ geführt werden, intensiviert im Innenverhältnis gepflegt wird. Nach der Argumentationstechnik des amtlichen „Verfassungsschutzes“ kann man eigentlich jeden zum „Extremisten“, insbesondere zum „Rechtsextremisten“, also zum „Verfassungsfeind“ machen, wenn man nur will. Staatlich gewollt ist dies natürlich nicht bei allen, sondern nur bei bestimmten Personen und Organisationen.

Deshalb bietet sich an, bei der vorliegenden Serie zur Schmarrn-Servierung mit einer gegen den Verfasser der vorliegenden Antwort gerichtete Darbietung aus dem Umfeld des sog. „Verfassungsschutzes“ zu beginnen. Ein Sebastian Liebold hat in Band 26 der VS-nahen Serie „Extremismus und Demokratie“, der dem Thema „Extremismus in Deutschland Schwerpunkte, Vergleiche, Perspektiven“ gewidmet ist, unter dem Titel „Der Freiheitsbegriff als Instrument gegen die streitbare Demokratie – Gegensätze und Parallelen extremistischer Entwürfe“ den Betreiber der vorliegenden Website als rechtes Gegenstück zur linken Politikerin Sarah Wagenknecht aufgebaut. Die von beiden „extremistischen“ Personen unter Berufung auf die politische Freiheit geäußerte Kritik an der sog. „streitbaren Demokratie“ gilt dabei natürlich als „extremistisch“ entsprechend der besonderen bundesdeutschen Freiheitskonzeption, die vor allem politische Ideen staatlich mit dem Ziel von Parteiverboten und der Errichtung eines Parteiverbotsersatzsystems bekämpfen will.

Im Sinne von Liebold ist man „Extremist“, wenn man die demokratische Ordnung beseitigen will, indem man Grundfreiheiten, die man für sich selbst in Anspruch nimmt, unter Berufung auf Klasse oder Rasse unzulässig einschränken will. Man muß sich als Extremist zumindest in Deutschland positiv entweder zur DDR- oder NSDAP-Diktatur oder gar zu beiden aussprechen, um diese Regime der „Unfreiheit“ in der Bundesrepublik Deutschland positiv entgegenzusetzen. Diese Definition oder Umschreibung wird in der vorliegenden Kritik an der Kritik als Maßstab akzeptiert und es wird anhand dieses Maßstabes untersucht, ob Liebold dieser Nachweis hinsichtlich Schüßlburner gelungen ist oder ob Liebold, gemessen an seinem eigenen Bewertungsmaßstab vor allem, wenn nicht gar ausschließlich Schmarrn serviert.

Dabei werden die Ausführungen von Liebold absatzweise – zur Hervorhebung kursiv – zitiert und dann jeweils eine Gegendarstellung gebracht. Ergebnis der Darlegung: Gemessen an seinem eigenen Bewertungsmaßstab hat Liebold eindeutig und zwar fast ausschließlich Schmarrn serviert, was die behandelten Ausführungen zu Schüßlburner anbelangt. Zumindest, soweit es um Bewertungen geht, die Zitate selbst sind ja einigermaßen akzeptabel angeführt. Es ist schon unglaublich, was man sich in diesem von Liebold vertretenen VS-Staat alles gefallen lassen muss: Man wird zum „Extremisten“ erklärt, weil man für die Bundesrepublik Deutschland eine Parteiverbotskonzeption fordert wie sie von der sog. Venedig-Kommission des Europarates empfohlen wird und mit § 78 der Verfassung des freien Königreichs Dänemark im Norden der nur freiheitlichen Bundesrepublik Deutschland explizit positiviert ist und auch praktiziert wird. Wegen Eintretens für ein Freiheitsniveau entsprechend den liberalen Demokratien des Westens in der Bundesrepublik Deutschland, eine Forderung, die einem im BRD-VS-Regime zum „radikalen Kritiker“ macht, muß man sich als Beamter Disziplinarverfahren unterwerfen, bei denen die zentrale gerichtlich als rechtswidrig erkannt wurde, und soll dafür nach dem Schmarrn-Servierer Liebold auch noch dankbar sein. Politische Freiheit sieht da vielleicht doch etwas anders aus – und dies bewertet nach einem realistischen Maßstab.    

“Politische Schmarrn-Servierung – Teil 1”

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