Würdigung der Sozialdemokratie nach der Methodik des Verfassungsschutzes
Josef Schüßlburner
(Stand: 30.08.2025) Die erkennbar im Abstieg befindliche Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) kann sich, wie ihr Bundeparteitag 2025 gezeigt hat, politisch zumindest noch auf einen Punkt einigen, nämlich auf das Verbotsverfahren gegen die maßgebliche Oppositionspartei Alternative für Deutschland (AfD). Eine derartige Verbotsforderung ist im Kontext westlicher Demokratien derartig singulär (ist etwa im angeblichen Demokratiegefährdungsland Ungarn nicht feststellbar), daß sich eigentlich wie von selbst die Frage stellen müßte: Sollte nicht im Interesse der freiheitliche demokratischen Grundordnung diese sich gegen das Mehrparteiensystem und den Meinungspluralismus agitierende SPD verboten werden?
Sicherlich steht einem gegen die SPD gerichteten Parteiverbotsverfahren die Verfahrensungleichheit im bestehenden Recht entgegen, wonach nur Staatsorgane Verbotsanträge stellen können, also damit letztlich die Parteien wie noch die SPD, die in den Staatsorganen Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat oder in einer Landesregierung – aufgrund der Koalitionsbereitschaft der immer extremer bzw. extremistischer werdenden Linksgerichtetheit der sog. „Christdemokratie“ – maßgebend vertreten sind. Dagegen ist eine verfassungsrechtlich eigentlich besonders schutzbedürftige Oppositionspartei lediglich Objekt eines derartigen politischen Unterdrückungsverfahrens; s. dazu hier: sie kann sich dann zwar verfassungsgerichtlich wehren und dabei ihre (berechtigten?) Hoffnungen auf Richter setzen, die trotz entsprechender Wahlausgänge nicht von ihr vorgeschlagen werden und ihr vor vornherein nicht angehören dürfen: Nach der etablierten Neutralitätsvorstellung können nur von der SPD (und anderen von dieser tolerierter Parteien) vorgeschlagene und ihr angehörende Richter neutral sein, AfD-Richter jedoch nicht (diese werden vielmehr dann in aller BRD-Neutralität disziplinarrechtlich verfolgt).
Trotzdem sollte die Verbotsdiskussion bezüglich der SPD eröffnet werden und sei es allein deshalb, um damit die Demokratieverlogenheit bundesdeutscher „Demokraten“ aufzuzeigen. Zumindest stellt sich dann die Frage, ob diese SPD dann wenigstens vom „Verfassungsschutz“ „beobachtet“ oder gar „in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen“ werden sollte. Womit auch deutlich würde, daß das Politinstrument „Verfassungsschutzbericht“ und das sich darauf abstützende umfassende politische Diskriminierungssystems, insbesondere in Form von beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren gegen oppositionell eingestellte Personen und Organisationen, ein Parteiverbotsersatzregime darstellen und damit eine Umgehung der Legalitätswirkung, die der Monopolisierung des Parteiverbots beim Bundesverfassungsgericht zugesprochen worden war, mit der Folge, daß bis zu einem Verbot keine amtliche Stelle rechtlich die Verfassungswidrigkeit einer Partei behaupten dürfte. Diese Legalitätswirkung ist in der BRD spätestens mit der sog. Radikalenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgeschafft worden, zwar nicht gänzlich wie etwa Entscheidungen zur Nichtdiskriminierung „gelisteter“ Parteien (etwa bei der Zulassung zu gewidmeten Veranstaltungsräumen oder bei der Kontenkündigungen von Sparkassen) zeigen, aber doch in entscheidenden Fragen wie etwa beim beamtenrechtlichen Disziplinarrecht, womit gegen die SPD-Ideologie gerichtete Aussagen nach Möglichkeit mit dem Ziel der Dienstentfernung oppositioneller „Täter“ als „verfassungsfeindlich“ verfolgt werden.
SPD-Professorinnen dürfen sich dagegen (wobei dies natürlich von bösen rechten Netzwerken nicht so richtig verstanden wird) anscheinend zugunsten der vorgeburtlichen Kindstötung bei Infragestellung / Relativierung der Menschenwürde einsetzen, ohne Gefahr zu laufen, Disziplinarverfahren wegen Verletzung der Verfassungstreue unterworfen zu werden (ein entsprechender Verdacht wird da von vornherein nicht geprüft, weil es staatsideologisch verfehlt wäre, bei SPDlerinnen da überhaupt einen Verdacht zu haben); vielmehr steht stattdessen eher die Beförderung zum Bundesverfassungsgericht bevor! Wogegen von der SPD Anhänger einer Oppositionspartei verfolgt werden, die angeblich die Menschenwürde durch Forderung nach Rückkehr zur ursprünglichen Fassung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts (Betonung des Abstammungsprinzips, Erhöhung der Einbürgerungsvoraussetzungen außerhalb des Abstammungsprinzips) gefährden würden.
Auch der als „Verfassungsschutz“ firmierende bundesdeutsche ideologische Staatsschutz ist dementsprechend in einer Weise angelegt, daß eine etablierte Partei wie die SPD insofern überhaupt nichts zu befürchten hat. „Beobachtet“ werden nur unerwünschte Oppositionsparteien, da bei diesen der SPD unerwünschtes Räsonnement gepflegt werden könnte, welches jedoch so attraktiv ist, daß die SPD noch mehr Wähler verlieren könnte. Man muß dann rechtzeitig mit geheimdienstlichen Mitteln des offen in Erscheinung tretenden Inlandsgeheimdienstes dem vorbeugen, daß das Volk falsch wählt. Dies besagt einiges über die Demokratiekonzeption der SPD, die dann die Frage stellen läßt, ob nach den Grundsätzen der bundesdeutschen Staatssicherheit, falls man diese objektiv anwenden würde (was in der antioppositionellen Praxis der sozial- und christdemokratischen Polizeiministerien massiv diskriminierend von vornherein nicht der Fall ist) nicht doch eine „Beobachtung“ dringend notwendig wäre. Und zwar eine amtliche Beobachtung der sozialistischen SPD!
Legt man nämlich die Maßstäbe an, die sich aufgrund der VS-Berichterstattung „gegen rechts“ als verbleibenden Daseinszweck der SPD ermitteln lassen, dann muß die SPD in jedem Fall als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes betrachtet werden, was sich dann auch auf die Berichterstattung auswirken muß, also: SPD in den Verfassungsschutzbericht! Diskussion über ein SPD-Verbot: jetzt!
Aus der klassischen SPD ist bekanntlich der Totalitarismus des 20. Jahrhunderts hervorgegangen. Deshalb sollte nicht verwundern, daß alle politischen Führer, die das kaiserliche Deutschland und danach die Weimarer Republik in eine „demokratische“ Rätediktatur umwandeln wollten, aus der SPD hervorgegangen sind: Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht, Ruth Fischer, Heinz Neumann und Ernst Thälmann, um nur die Bekanntesten zu nennen. Einige Anhänger dieser Verfassungsfeindlichkeit wie Willy Brandt („Republik, das ist nicht viel, Sozialismus ist das Ziel!“) und der Komintern-Agent Herbert Wehner sind dann wieder an prominenter Stelle zur SPD zurückgekehrt und konnten dann „Mehr Demokratie wagen!“ Desgleichen sind die maßgeblichen Personen, die die DDR-Diktatur errichtet haben, aus der SPD hervorgegangen: Walter Ulbricht, Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl. Im internationalen Rahmen lauten die bekanntesten Namen, die für Totalitarismus und Diktatur stehen und aus der jeweiligen sozialdemokratischen Partei hervorgegangen sind, die sich an der SPD als Mutter der (mittel- und ost-)europäischen Sozialdemokratie ausgerichtet hatten: Wladimir Iljitsch Lenin, Josef Stalin, Boleslaw Bierut, Georgi Dimitroff, Bela Kun, Josef Pilsudski, Matyas Rakosi und schließlich auch Benito Mussolini. Adolf Hitler galt dagegen nur als Sympathisant der SPD, aber immerhin!
Bei der SPD läßt sich noch immer ein eigenartiges Demokratiekonzept nachweisen, das eine Verwandtschaft mit der „Volksdemokratie“ kaum verbergen kann und die sie im Zweifel doch als vertretbare Demokratieform zu akzeptieren bereit ist, siehe hier: „Die Entscheidung durch Mehrheitsbeschluß macht nicht das Wesen der Demokratie aus, wie diese heute zu verstehen ist. Wesentlich für die Demokratie in der Gegenwart ist die Selbstbestimmung bei gleichem Rechte und freiem Wort. Jede Beeinträchtigung des freien Wortes ist Beeinträchtigung der Demokratie“, so Eduard Bernstein, der in der SPD für den (bei ihr natürlich guten Rechts-)„Revisionismus“ steht, welcher es schließlich der SPD immerhin ermöglichen sollte, spätestens mit dem Godesberger Programm von 1959 sich vom totalitären Marxismus als Parteiideologie zu trennen. Der Pferdefuß dieser für „Demokratie“ stehenden Aussage besteht in den Wörtern „heute“ und „in der Gegenwart“. Nunmehr, nachdem die SPD mit VS-Abstützung etabliert ist, kommt es auf das „freie Wort“ als Demokratievoraussetzung erkennbar nicht mehr so sehr an, sondern es gelten die Zensurmaßnahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und die Nachzensurmaßnahmen eines von der SPD-Ideologie gesteuerten „Verfassungsschutzes“ gegen die Rechtsopposition, womit die demokratische Gleichheit im Denken als „Demokratie“ erzwungen werden soll. Demokratie scheint sich nämlich dann „heute“ nicht mehr in der Zurückweisung der Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit auszudrücken, sondern „in der Gegenwart“ ist mit staatlicher Wertepropaganda und Nachzensur eher ein Zustand anzustreben, in dem alle gleich, also „demokratisch“ denken. Hier zeigt sich allerdings die unbewältigte Vergangenheit einer Partei, die in ihrer Gründungsphase im 19. Jahrhundert einem „eigentümlichen Freiheitsverständnis“ verpflichtet war, das Ausgangspunkt der „totalitären Demokratie“ darstellt. Der aus der klassischen Sozialdemokratie hervorgegangene Linksextremismus sollte sich im 20. Jahrhundert mit Millionen von Opfern verwirklichen.
Generell gilt für die Demokratiekonzeption der SPD: „Die Demokratie ist danach keine Verfahrensweise, sondern ein inhaltlich fixiertes Ziel. Jeder, der diesem Ziel entgegenschreitet, ist damit von vornherein demokratisch legitimiert, jeder, der ihm widerstrebt, wird kriminalisiert, auch wenn er sich auf die ´zufällige Mehrheit´ stützt.“ (Nachweis im Text). Daß die SPD Schwierigkeiten mit dem demokratischen Mehrparteienprinzip hat, läßt sich denn auch an ihrem „Kampf gegen rechts“ festmachen. Dies wird verbunden mit der maßgeblichen Befürwortung von Parteiverbot und Parteiverbotsersatzsystem, was dann im Sinne der SPD wohl „heute“ als „Demokratie“ anzusehen ist.
Der „Kampf gegen rechts“ als wesentlicher sozialdemokratischer Daseinszweck (welchen gibt es sonst noch?) ist deshalb etwas befremdlich, weil bei den der SPD nahestehenden Gewerkschaften erhebliches Potential an „Rechtsextremismus“ festgestellt worden ist. Dies wird allerdings bei genauerer Analyse verständlich, weil sich das sozialistische Gleichheitsversprechen, dem sich die SPD unter dem Slogan „soziale Gerechtigkeit“ (ausgesprochen: Gerächtigkeit) traditionell aufgrund ihrer besonderen Demokratiekonzeption verpflichtet weiß, schon immer auf einer nationalen Ebene erfahrbarer darstellen ließ als auf einer internationalen Ebene. Deshalb sollte nicht verwundern, daß wesentliches Gedankengut, das dem Nationalsozialismus völlig berechtigter Weise zum Vorwurf gemacht werden muß, dem klassischen sozialdemokratischen Ideenvorrat entnommen ist (dies ist unabhängig von der Frage, ob nun der NS als „rechts“ oder doch eher als „links“ eingestuft werden muß, bzw. etwa als so etwas wie alternative „Mitte“, nämlich extrem Linkes und Rechtes almagierend) und daher nachvollziehbar wird, daß Adolf Hitler als Anhänger der (Mehrheits-) Sozialdemokratie gegolten hatte, für die er sich in der Tat auch später sehr positive Gefühle bewahren sollte, weil letztlich seine Macht erst stabil war, als die ehemaligen SPD-Anhänger und SPD-Wähler seine Unterstützer wurden, ein Vorgang, den die Sopade (Exil-SPD) schmerzhaft dokumentieren mußte. Derartige Erkenntnisse werden jedoch von der Sozialdemokratie „verdrängt“ oder gar dem wohlfeilen Verdacht der „Verfassungsfeindlichkeit“ ausgesetzt, was deutlich macht, wie verfassungsfeindlich der gegen die Opposition gerichtete Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit wirklich ist! Derartige, für die SPD essentielle Demokratieparadoxa gehörten in einem ordentlichen VS-Bericht vielleicht doch einmal dargestellt: falls ein derartiger Bericht wirklich möglich sein sollte, was wahrscheinlich machtpolitisch nicht geht und deshalb die Abschaffung des Verfassungsschutzes überhaupt, zumindest von Verfassungsschutzberichten, letztlich auch zugunsten der SPD, die adäquate Lösung nach dem Konzept einer liberalen Demokratie des Westens wäre.
Hinweis
Beim vorliegenden Text handelt es sich um eine aktualisierte Fassung von Kapitel C. V. des von Josef Schüßlburner / Hans-Helmuth Knütter herausgegebenen „Alternativen Verfassungsschutzberichts“ mit dem Titel: Was der Verfassungsschutz verschweigt. Bausteine für einen Alternativen Verfassungsschutz-Bericht. Das entsprechende Kapitel ist in der Buchfassung auf den Seiten 475 bis 508 nachzulesen.
Gerade das vorliegende Kapitel dieses Alternativen Verfassungsschutzberichts hat für den Verfasser auch eine persönliche Bewandtnis. Wie seiner Anfang 2025 erschienen politische Biographie
Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen
Josef Schüßlburner und Bernd Kallina
Mit einem Vorwort von Bundesminister a.D. Prof. Dr. Rainer Ortleb
Klappenbroschur DIN A5
496 Seiten, 24,80 Euro
ISBN 978-3-87336-851-4
Veröffentlicht am 10.02.2025 beim Gerhard Hess Verlag
zu entnehmen ist, war der Verfasser in seiner politischen Jugendzeit über zehn Jahre Mitglied der SPD; s. als Beleg : Die Verlinkung scheint allerdings zwischenzeitlich nicht mehr zu klappen, nachdem seit Buchveröffentlichung mehrmals darauf Bezug genommen wurde! Bewältigung scheint nicht die Stärke der SPD zu sein, wenn dies nicht zu ihren Gunsten wirkt.
Auf die vom Interviewpartner Bernd Kallina im Buch gestellten Frage, ob er wie vom Bundestagskommunismus in einer parlamentarischen Anfrage gegen ihn behauptet, „verfassungsfeindliche Ansichten“ vertreten würde, meint der Verfasser, daß er sich allenfalls zur Zeit seiner SPD-Mitgliedschaft als „Verfassungsfeind“, wenngleich nur im ideologischen Sinne entsprechend der BRD-Konzeption von „Verfassungsschutz“, einordnen könnte. Die Art der Verfassungsfeindlichkeit, um die es dabei geht, wird im nachfolgenden Beitrag aufgezeigt, einer Verfassungsfeindlichkeit, die wegen der Machtstellung der SPD in Verfassungsschutzberichten natürlich nicht aufgezeigt wird. Dieses Aufzeigen muß daher als Bewältigungsarbeit der ehemaligen Parteimitgliedschaft bei dieser SPD oppositionell vollzogen werden. Dies ist ein wesentlicher Zweck der Biographie und der dabei empfohlenen umfassenden Sozialismusbewältigung.