30. Teil: Extremistische Umsetzung des sozialistischen Antisemitismuss“
Josef Schüßlburner
(30.06.2025) In dem Bundesamt für Verfassungsschutz sehr verbundenen „Jahrbuch Extremismus & Demokratie“ von 2002 heißt es in einer Fußnote abgedrängt: „Ausgerechnet am 50. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz darf der rechtsextremistische Publizist Josef Schüßlburner dreist behaupten, Auschwitz stehe letztlich in der antisemitischen Tradition eines jüdisch geprägten Sozialismus, wurzelnd vor allem im französischen Frühsozialismus, der in letzter Konsequenz auch die physische Überwindung des Judentums impliziert habe. Entsprechend weitreichende Konsequenzen habe die Verbindung von Sozialdarwinismus und Sozialismus, d.h. die Wendung vom Klassenkampf zum Rassenkampfkonzept gehabt.“
Diese Anschuldigung (von „Kritik“ zu sprechen, wäre bei VS-Ideologen verfehlt), welche die Auffassungen des Betroffenen etwas karikaturhaft und widersprüchlich erscheinend wiedergibt, wurde von einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz gemacht, der gleichzeitig für das Bundesverkehrsministerium eine ideologie-politische „Analyse“ erstellte, die Grundlage des zweiten von insgesamt drei gegen den Betreiber dieser Website geführten Disziplinarverfahren dargestellt hat. Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde des Betroffenen gegen diesen „linksextremistischen Mitarbeiter“, siehe Dienstaufsichtsbeschwerde hier!
hat das Bundesinnenministerium ein gegen diesen beantragtes Disziplinarverfahren abgelehnt, da die Meinungsfreiheit auch Beamten zustünde; auch das Vorliegen der Verletzung des beamtenrechtlichen Mäßigungsgebots wurde nach einer weiteren Beschwerde verneint, was im starken Kontrast zu den dienstrechtlichen Vorwürfen gegen den Betreiber dieser Website in der gerichtlichen Anschuldigungsschrift des Bundesverkehrsministeriums steht, wo ohne einen dienstlichen Zusammenhang, der bei dem beamteten VS-Linksextremisten erkennbar vorlag (was würde man zu einem Richter sagen, der privat einem Angeklagten, über den er richten soll, in einer privaten Meinungsäußerung als „Kriminellen“ bezeichnet?) etwa als Verletzung des Mäßigungsgebotes vorgeworfen wurde, den Antisemitismus Hitlers nicht so sehr als rassistisch, sondern als sozialistisch motiviert eingestuft zu haben: wobei diese Ausübung der Meinungsfreiheit eine politische Betätigung wäre, die nicht von der Meinungsfreiheit erfaßt wäre!!! Bundesdeutsche Freiheitlichkeit!
Der Vorwurf in der „privaten“ Äußerung des VS-Extremisten findet sich auch in der ersten von ebenfalls drei gegen den Betreiber dieser Website wegen „rechtsextremen Aktivitäten“ (womit die Ausübung der Meinungsfreiheit gemeint ist) gerichteten Bundestagsanfragen der ehemaligen DDR-Diktaturpartei SED, seinerzeit noch als PDS, wo es heißt: „In der rechtsextremen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ habe J. S. die Ansicht verbreitet, daß Hitlers Antisemitismus „primär sozialistisch bestimmt“ gewesen sei, und die von den Nazis industriell betriebene Massenvernichtung von Juden in Auschwitz habe seiner Auffassung nach „in der Konsequenz des sozialistischen Humanitarismus“ begründet gelegen.“, siehe hier!
Dieser Gleichklang der Vorwürfe von SED, bundesdeutschem VS und ministerieller Disziplinarbehörde sollte schon als sehr bedenklich für die Freiheitssituation in der Bundesrepublik Deutschland eingestuft werden, weil dies doch als in Richtung „Volksdemokratie“ gehend eingestuft werden kann. Dies ist eingehend dargestellt in der im Februar 2025 erschienen politischen Biografie des Verfassers:
Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen
Nachfolgend wird im Lichte des vorausgehend, d.h. im 29. Teil der vorliegenden Serie zur Sozialismusbewältigung dargestellten Antisemitismus der politischen Linken, die Frage gestellt, ob man auf der Grundlage etwa der Position des SPD-Chefideologen Karl Kautsky, wonach beim Eintritt des Sozialismus mit dem Kapitalismus auch das Judentum verschwinden würde, wirklich überzeugend gegen jemanden argumentieren konnte, der revolutionär den Kapitalismus dadurch überwinden wollte, indem er gezielt das Judentum irgendwie zum Verschwinden bringen will, um auf diese Weise beschleunigt das Schöne und Gute herbei zu führen, das der Advent des Sozialismus verheißt, nämlich – so der theoretisch wohl extremste sozialistische Antisemit Deutschlands, Eugen Dühring, – die „Aufhebung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, eine Gesellschaft von Freien und Gleichen.“
Im Text wird dargelegt, daß die Weltanschauung des maßgeblichen antisemitischen Politikers der NS-Herrschaft, nämlich von Joseph Goebbels, in der Tat in diese Tradition des „linken Antisemitismus“ (Arendt) verortet werden muß, deren Kern im sozialistischen Antikapitalismus bestand, wobei Goebbels sogar die rassenpolitische Ableitung des Antisemitismus als „Rassenfimmel“ verspottet hat, was dann wohl bestimmte Verfolgungsstellen der BRD-Demokratie mit ihrer ideologisch fanatisierten Parteiverbotselite doch sehr überraschen müßte. „Während sich jedoch die antikapitalistische Komponente seines Antisemitismus nahtlos in Goebbels´ nationalen Sozialismus einfügte und darin einen wichtigen Platz einnahm, besaß der Rassismus in diesem Weltbild eine höchstens untergeordnete Bedeutung. Während sich der Antikapitalismus als ideologisches Hauptmotiv wie ein roter Faden durch sein gesamtes privates und öffentliches Schrifttum zog, ohne daß zwischen Tagebuch-Aufzeichnung und Leitartikeln irgendein Bruch zu erkennen wäre, äußerst sich Goebbels zur ´Rassentheorie´ recht uneinheitlich“ (s. Nachweis im Text).
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