Neue Klassenkämpfe im Informationszeitalter – Die Medienproblematik am Beispiel des ÖRR

Bernd Kallina

(10. August 2023) Je positiver die Umfrageergebnisse für die Oppositionspartei Alternative für Deutschland (AfD) ausfallen, desto dürftiger stellt sich die Berichterstattung im sog. öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem dar: Trotz eines Wahlanteils von 10,3 Prozent für die AfD bei den letzten Bundestagswahlen liegt die Teilnahme von Vertretern dieser Partei an den Talk-Show-Sendungen von ARD und ZDF bei null (s. Nachweis in der nachfolgend online gestellten Power Point Präsentation). Ansonsten wird von „Erkenntnissen des Verfassungsschutzes“ berichtet, die für den „kritischen Journalismus“ der Wahrheitssendungen gewissermaßen eine religiöse Offenbarung darstellen, die selbstverständlich nicht angezweifelt werden darf.

Schon diese angesichts eines Journalismus, der „Toleranz“, „Weltoffenheit“, „Pluralismus“ und dergleichen beschwört, bemerkenswerte Situation zwingt dazu, die Grundfragen zum „öffentlich-rechtlichen“ Rundfunk (ÖRR) aufzuwerfen. Diese Fragen werden mit der nachfolgend online gestellte Power Point Präsentation (PPP) gestellt und auch beantwortet. Diese Präsentation wurde zuletzt auf einem Burschenschaftlichen Abend der Studentenverbindung Danubia München in München vorgestellt.

Der ÖRR, der sich als staatlich finanzierte Einrichtung, die durch staatliche Rechtsakte in die Welt getreten ist, eigentlich nicht wirklich auf die Ausübung von Grundrechten berufen kann (weil diese staatlichen Einrichtungen gemäß Art. 19 (3) GG als solchen gar nicht zustehen), ist Teil des Machtsystems wie durch das erhellende Schlagwort von der „vierten Gewalt“, was Staatsgewalt meint, mehr als deutlich wird. Die Machtfunktion vor allem des ÖRR kommt etwa durch „Bezahlte Journalisten“ zum Ausdruck. Eine „Kleine Anfrage“ der AfD-Bundestagsfraktion (20/5437) ergab: Seit 2018 hat die Bundesregierung an 197 Journalisten fast 1,5 Millionen Euro „für Moderationen, Texte, Lektorate, Fortbildungen, Vorträge und andere Veranstaltungen“ gezahlt. Davon gut 875.000 Euro an Journalisten des ÖRR, der Rest ging an Journalisten privater Medien (s. Nachweise bei der PPP).

Zurückgehend auf eine Veröffentlichung des Soziologen Helmut Schelsky ist diese Macht des ÖRR als „Priesterherrschaft der Intellektuellen“ zu kennzeichnen, weil hier die großen sinnstiftenden Erzählungen inszeniert werden, die politische Macht konstituieren und sich dabei vor allem gegen unerwünschte Opposition richtet. Es wird „Sinn“ produziert und vermittelt. Ansatz dieser Vermittlung ist das menschliche Bedürfnis nach Bildern, dem das Fernsehen besser Rechnung tragen kann als die gewissermaßen klassischen Medien wie Buch und Zeitung.

Da die politische Einstellung der medialen Akteure nach Selbsteinstufung mit weit über 70 Prozent „links“ anzusiedeln ist, wird leicht nachvollziehbar, welche Erzählungen da dem Zuschauer serviert werden. Es werden Sprachregelungen festgelegt und vorgegeben wie etwa: „Mit Begriffen, Statistiken und (Schau)-Bildern soll der Zuzug von Einwanderern und Flüchtlingen nicht dramatisiert werden……Negativ besetzte Stereotype wie z.B. „Asylant“, „Flut“, „Strom“, „Chaos“ sollen vermieden werden, denn diese bestärken die Täter in ihrem Wahn, sich als Vollzieher des eigentlichen Wollens der Bevölkerung zu verstehen.“ Gleichzeitig wird dann bewußt die geschichtspolitische Erinnerung an die ehemaligen deutschen Ostgebiete (Ostpreußen, Pommern, Schlesien, Sudetenland) ausgeblendet.

Dieses ideologisch weitgehend geschlossene System produziert seine spezifischen Skandale, wofür der Fall Schlesinger als eher typisch steht. Allerdings ist der eigentliche Skandal das System ÖRR selbst. „Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk herrscht eine Selbstbedienungs-mentalität. Das ist kein Wunder, denn die intransparente Finanzierung lädt zum Mißbrauch ein. Über die Höhe der Gebühren muß demokratisch entschieden werden.“

Dieses der Meinungsfreiheit Hohn sprechende System schreit nach Reform. Diese wird dahingehen müssen, daß grundsätzlich, d.h. von bestimmten und zu rechtfertigenden Ausnahmen abgesehen, der ÖRR durch Privatisierung abgeschafft werden muss. Privaten Organisationen steht die Meinungsfreiheit unstreitig zu und gerade der private Medienmarkt gewährleistet dann, daß die als Voraussetzung freier Parlamentswahlen zu fordernde freie Meinungsbildung des Volks (Artikel 21 Abs. 1 GG) vorliegt, also eine weitgehend von Regierungspropaganda freie Meinungsbildung.

Hinweis
Der Verfasser der nachstehend online gestellten Präsentation hat einen Interview-Band veröffentlicht, nämlich „Unhaltbare Zustände“, der Themen behandelt, die beim ÖRR kaum vorkommen oder, falls doch, dann in ein vom Machtinteresse etablierter Kräfte vorgegebenes Narrativ eingeordnet werden. Im Band gibt es die andere Sichtweise, beispielsweise hier und hier:

Bernd Kallina
Unhaltbare Zustände! – Interviews & Beiträge im deutschen Interesse
236 Seiten
ISBN: 978-3-87336-708-1
DIN A 5 Klappenbroschüre
Preis: 16,99 Euro
Gerhard Hess Verlag, GHV
Bestellungen: h.woerner@gerhard-hess-verlag.de
oder unter: www.gerhard-hess-verlag.de
Weitere Infos gibt es hier und eine Besprechnung des Buches findet sich unter anderem bei der Zeitschrift TUMULT.

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