Teil 10: Sozialismus als Faschismus – Belege bei Betrachtung außereuropäischer Phänomene
Josef Schüßlburner
(Stand: 20.06.2025) In der Anschuldigungsschrift des Bundesverkehrsministeriums im zweiten von insgesamt drei gegen den Betreiber dieser Website wegen der Ausübung des Grundrechts der Meinungsfreiheit gerichteten beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren wurde diesem als Verletzung des beamtenrechtlichen Mäßigungsgebots zum Vorwurf gemacht: „… auch die Ausführungen des Beklagten (in einem Meinungsbeitrag zur Zeitschrift „Staatsbriefe“, Anm.) zum seiner Ansicht nach nicht rassistischen, sondern sozialistisch motivierten Antisemitismus Hitlers und des Vergleichs des Dritten Reiches mit Befreiungsbewegungen (gemeint: der später sogenannten Dritten Welt, Anm.) stellen eine politische Betätigung dar. Die Ausführungen des Beklagten sind nicht vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt.“
Diese etwas sonderbaren Anschuldigungen (um bei dieser Bewertung dem beamtenrechtlichen Zurückhaltungsgebot zu entsprechen) finden sich gespiegelt in der zweiten von insgesamt drei gegen den Betreiber dieser Website gerichteten Bundestagsanfragen der Fraktion der ehemaligen sozialistischen Diktaturpartei SED und als PDS / Die Linke besonderen BRD-Demokratieschützerin (allerdings welcher Demokratie?), wo es diesbezüglich heißt: „In einem Beitrag in der Zeitschrift „eigentümlich frei“ (Nr. 53/2005) mit dem Titel „Der Nationalsozialismus der 68er“, in dem J. S. das Wort rechtsextrem als „Schrottbegriff“ bezeichnet, liefert er eine Reihe von Argumenten zur Rechtfertigung bzw. Verteidigung des Nationalsozialismus. So legt er u. a. eine „Kontinuität der NS-Politik“ mit dem „Dritte-Welt-Sozialismus“ nahe und behauptet, „mit dem Untergang des Nationalsozialismus des Dritten Reichs (setzte) der politische Durchbruch der Nationalsozialismen der Dritten Welt ein“ (s. Drucksache 16/6364 vom 13.09.2007, S. 3). Diese Ansicht betreffend die deutschen 68er hat der Verfasser anschließend vertieft ausgeführt – und zwar hier!
Kommunistische Vorwürfe (mit den üblichen „Vereinfachungen“ bei Darstellung der ideologischen Anklagepunkte mit Verfolgungsintention, da normale Kritik, also politische Auseinandersetzung diesen kommunistischen „Demokraten“ nicht so geläufig ist) und die gedankenpolizeilichen „Analysen“ des sog. „Verfassungsschutzes“ sind da ideologie-politisch weitgehend deckungsgleich mit disziplinarrechtlichen Anschuldigungen, die SPD-Ideologie irgendwie mit „Verfassung“ gleichsetzen, um damit gegnerische Auffassungen, die außerdienstlich geäußert wurden, unter dem rechtswidrigen und in der Tat Schrottbegriff bzw. Begriffsschrott „Rechtsextremismus“ als Verstoß gegen beamtenrechtliche Pflichten als „verfassungsfeindlich“ vorwerfen zu können. So funktioniert der gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, nämlich Meinungspluralismus und Mehrparteienprinzip gerichtete „Kampf gegen rechts“. Die Konturen einer deutschen demokratischen Republik BRD zeichnen sich da ab („deutsch“ und „demokratisch“ natürlich klein geschrieben; nicht zu verwechseln mit dem diktatorischen Links-Regime, welches diese Begriffe in der Staatsbezeichnung großgeschrieben hat). Derartige Demokratieerlebnisse sind eingehend dargestellt in der im Februar 2025 erschienen politischen Biografie des Verfassers:
Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen
Im nachfolgend online gestellten Beitrag wird letztlich zum Vorwurf Stellung genommen, angeblich dienstpflichtwidrig den deutschen Nationalsozialismus als historische Erscheinung in eine Reihe mit dem sozialistischen Befreiungsnationalismen des sogenannten Dritten Welt eingeordnet, also maßgeblichen Erscheinungsformen des Sozialismus des 20. Jahrhunderts zumindest implizit als „faschistisch“ eingestuft zu haben. In der Bundesrepublik Deutschland, diesem „freiesten Staat der deutschen Geschichte“ etc. pp., ist eine derartige Einordnung einem Beamten bei außerdienstlicher Ausübung der Meinungsfreiheit anscheinend nur mit dem Risiko der Dienstentlassung oder ähnlicher Sanktionen möglich. So funktioniert nachweisbar die in Richtung Volksdemokratie gehende „wehrhafte“ BRD-Demokratie!
In der Tat hält die fest etablierte und teilweise staatlich finanzierte „Antifa“, sei sie nur ideologisch verbohrt oder gar politkriminell tätig, dem Sozialismus vor allem seinen antifaschistischen Charakter zugute. Was dann wohl für „Demokraten“ bis hin zur in den christlichen Sozialismus zurückfallenden „Christdemokratie“ auch den entscheidenden Maßstab für disziplinarrechtliche Würdigungen nach Beamtenrecht abgibt.
Zu dieser „antifaschistischen“ und prokommunistischen Position, die anscheinend auch von Inlandsgeheimdiensten und sozialdemokratisch beherrschten Disziplinarstellen als „Demokratie“ geteilt wird, ist jedoch schon grundsätzlich zu sagen: Faschismus ist von den Entstehungsbedingungen nach dem Ersten Weltkrieg und im ideologischen Kern eine Häresie des Sozialismus, mag er auch aus politischer Opportunität rechte politische Elemente adoptiert haben. Dies wird vor allem bei der Antwort auf die Frage deutlich, ob es Faschismus auch außereuropäisch gegeben hat. Diese Antwort ist schwierig, wenn man dort ansetzt, wo dies die zivilreligiöse „Bewältigung“ versucht, wie etwa, ob das mit Deutschland während des 2. Weltkriegs nur sehr lose verbündete Japan „faschistisch“ war. Dies wird zwar wie selbstverständlich von den Marxisten bejaht (wofür allenfalls die verfassungsrechtliche Prägung des modernen Japans durch das deutsche Verfassungsrecht irgendwie vorgebracht werden könnte, sofern man mit der „Antifa“ und wohl auch mit dem gedankenpolizeilichen „Verfassungsschutz“ der BRD „deutsch“ als „faschistisch“ definiert), beruht aber auf einem Verkennen der Eigengesetzlichkeiten des Politischen, insbesondere im Bereich Außenpolitik, wo aus machtpolitischen Erwägungen und Zwängen sich Bündnisse ergeben, die ideologisch nicht zwingend sind: So kann man auch zum Beispiel Großbritannien nicht als „bolschewistisch“ klassifizieren, weil es im 2. Weltkrieg mit dem sozialistischen GULagisten Josef Stalin verbündet war. Will man das Japan der Vorkriegszeit als „faschistisch“ einordnen, dann muß man diesen Begriff derart ausweiten, daß damit jede politische Herrschaft, zumindest eine nicht dem parlamentarischen System (voll) entsprechende als „faschistisch“ eingestuft werden muß. Dann wiederum qualifiziert sich jedoch vor allem der „real existierende Sozialismus“ der spezialdemokratischen Befreiungsmacht Sowjetunion mit Fortsetzung als sozialistische „DDR“ der Partei Die Linke mit der Bezeichnung SED als faschistisch! In der Tat wird ja gelegentlich insinuiert, die DDR wäre als Diktatur (die an sich nur rechts sein kann) doch irgendwie ein Rechtsregime gewesen und demnach ein Erich Honecker so etwa wie ein Rechtsdiktator (wenngleich man ihn dann doch nicht als „Faschisten“ einordnen will, so viel Respekt vor dem tollen Sozialismus ist dann ideologiepolitisch doch angebracht).
In der Tat kann die Frage, ob es auch einen außereuropäischen Faschismus gegeben hat, vor allem mit Hinweisen auf den Sozialismus der sog. Dritten Welt bejaht werden. Während sich in Europa der Faschismus als linksrevisionistische Abspaltung von der klassischen Sozialdemokratie des 19. Jahrhunderts ergeben hat, wobei er zur Selbstdefinition und zur Erhöhung von Wahlchancen rechte Elemente aufgegriffen (als Fasces „gebündelt“) hat, sind diese faschistischen Elemente in der sog. Dritten Welt im Zuge des nationalistischen Antikolonialismus überwiegend Bestandteil des Sozialismus geblieben. Die wesentliche Weichenstellung, die vom Sozialismus ausgehend zum Faschismus geführt hat, ist die Ersetzung des Proletariats als Agens des Fortschritts durch die (proletarische) Nation, wobei es dem Faschismus dabei vor allem auf den proletarischen Bestandteil der Nation ankam, was mit der Parteibezeichnung „Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei“ hinreichend zum Ausdruck gebracht ist. Dagegen erlaubte es die Konstellation des Antikolonialismus, daß der Sozialismus in der später so genannten Dritten Welt, die Elemente, die in Europa zur faschistischen Abspaltung vom klassischen Sozialismus der Sozialdemokratie des 19. Jahrhunderts führten, Wesensbestandteil des Sozialismus bleiben konnten. Allenfalls in China kann man dann eine eher faschistische Kuomintang von einem eindeutigen sozialistischen Kommunismus / Maoismus unterscheiden; es muß aber dabei schon betont werden, daß die Kommunisten entscheidend deshalb den Bürgerkrieg gewonnen haben, weil sie als die besseren und effektiveren Nationalisten erschienen, was in die Bewältigungsterminologie des BRD ebenfalls als „Faschismus“ eingeordnet werden müßte. In Indien nimmt der Faschist Subhas Chandra Bose, vorübergehend Führer der sozialistischen Kongreßpartei und dann in der Tat auch Verbündeter des deutschen NS, auch im sozialistischen Bereich Kultstatus ein.
Gerade auf der Grundlage der bei der Analyse des Dritt-Welt-Sozialismus zu gewinnenden Einsichten kann dann auch erkannt werden: Der potentiell faschistische Charakter des Sozialismus kommt dementsprechend auch im bundesdeutschen Antifaschismus zum Vorschein; denn keine bundesdeutsche politische Bewegung verhält sich mit ihrem Gewaltkult, der völligen Unfähigkeit, sich mit gegnerischen Argumenten auseinanderzusetzen und der Kriminalisierung des politischen Gegners wegen gegnerischer Ansichten („Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“) faschistischer als die sog. „Antifaschisten“. Dies schlägt sich dann auch in parlamentarischen Anfragen des Bundestagskommunismus nieder. Und man muß als Beamter mit oppositionellen Meinungen befürchten, daß sozialdemokratische und christdemokratisch beherrschte Disziplinarbehörden aufgrund von Empfehlungen der gedankenpolizeilichen Ideenbewertungsbehörde „Verfassungsschutz“ dem Ideologiekommunismus Gehorsam leisten und politisch motivierte Verfolgungen disziplinarrechtlicher Art durchziehen.