„Zensurbehütete Demokratie“ – exemplifiziert am Historiker Dr. Kandil
Horst Heimerl
Wenn man sich unter Zensur nicht einen fleißigen Beamten vorstellt, der mit einem Rotstift dicke Bände durchgeht, sondern die Technik, mit der eine Seite verhindert, daß die andere zu Wort kommt, dann kann nur unterstrichen werden, daß in den modernen Demokratien die Zensur einen Höhepunkt erreicht hat. Der größte Erfolg der ‚neuen Zensoren‘ ist jedoch, das Publikum überzeugt zu haben, daß es keine Zensur mehr gibt“ (Thomas Molnar).
Diese jedoch im eingangs genannten Sinne unbestreitbar gegebene Tatsache von umfassenden Zensurmethoden wird mittlerweile im juristischen Schrifttum mit dem Konzept einer „zensurbehüteten Demokratie“ akzeptiert und legitimiert. Wie eine derartige Demokratieform sich in der Praxis ausnimmt, kann am Fall des Historikers Dr. Mario Kandil exemplifiziert werden. Der Artikulationsverhinderung als wesentliches Instrument einer „neuen (antifaschistischen) Zensur“ war der Historiker auch schon anderweitig unterworfen, wie auf dieser Internetseite bereits dargestellt worden ist.
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Diese Art der modernen Zensur ist deshalb besonders wirksam, weil der Zensurcharakter derartiger Artikulationsverhinderungsmaßnahmen bestritten wird, häufig auch nicht ohne weiteres nachgewiesen werden kann, da es ja soweit nur möglich den Schein aufrechtzuerhalten gilt, daß es in einer Demokratie keine Zensur gibt. Andernfalls würde sich nämlich die Frage ergeben, wie es um die Demokratie bestellt ist, wenn doch Zensur nachzuweisen wäre. Da man sich dann doch noch nicht offen zum Konzept einer zensurbehüteten Demokratie bekennen will, behandelt man Zensurmaßnahmen, insbesondere „gegen rechts“, soweit sie nicht verschwiegen werden können, mit Gleichgültigkeit, wie Kandil erfahren mußte.
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Die Meinung eines Lokaljournalisten, der politische Kriminalität von Linken für harmloser erachtet als die straffreie Äußerung von Meinungen in einem rechten Kontext macht eine „Werteordnung“ offenbar, die das Potential von Artikulationsverhinderung abschätzen läßt, das in einer „zensurbehüteten Demokratie“ noch zu erwarten ist. Bei der „Demokratie“, die mit antifaschistischer Artikulationsverhinderung „behütet“ werden soll, dürfte es sich dabei allerdings in der Tendenz dann doch weniger um die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland handeln als konzeptionell um eine „Volksdemokratie“, die man eher mit Deutscher Demokratischer Republik assoziieren müßte. Wobei sich allerdings der Verdacht aufdrängt, daß insoweit manche Anhänger der politischen Linken kaum mehr einen Unterschied erkennen dürften.
Hinweis: Das zuletzt erschienene Buch des der Artikulationsverhinderung und der Neuen Zensur unterworfenen Historikers Dr. Kandil:
„Die deutsche Erhebung 1812-1815: Die Befreiungskriege gegen die französische Fremdherrschaft. Eine Gesamtdarstellung“ ist unter ISBN-13 : 978-3806112160 erhältlich. Das wahrscheinlich ebenfalls der Artikulationsverhinderung unterworfene weitere Werk des Historikers Dr. Kandil: „Bismarck – Der Aufstieg 1848-1871“ ist unter ISBN-978-3-89180-141-3 erhältlich.
„Zensurbehütete Demokratie“ – exemplifiziert am Historiker Dr. Kandil“