Von der amerikanischen Sklaverei zum bundesdeutschen Kampf gegen Rechts (2. Teil)

Von der amerikanischen Sklaverei zum bundesdeutschen Kampf gegen Rechts – Metamorphosen des Rassismus – Teil 2: Deutsche Nachgeschichte des westlichen Rassismus: „Bewältigung“ und „bunte Republik

Josef Schüßlburner

(Stand: 23.04.2023) Mit dem vorliegenden zweiten Teil der Abhandlung zum (amerikanischen) Rassismus wird der Metamorphose dieses Phänomens nachgegangen, die in Deutschland vom gewissermaßen klassischen NS-Rassismus zum bundesdeutschen „Kampf gegen rechts“ geführt hat. Ausgangspunkt dieser Metamorphose zu einem Multirassismus, der vor allem die Deutschen zu Opfern des Rassismus macht, ist sicherlich der Zweite Weltkrieg, welcher den amerikanische Rassismus diskreditierte, weil die USA dem deutschen Nationalsozialismus eine Herrenrasse-Ideologie zum Vorwurf machten, die sie mit rassisch getrennten Truppenteilen bekämpften und gleichzeitig auch zum Zwecke einer „master race“ die „white supremacy at home“ praktizierten. Dementsprechend war für afroamerikanische Soldaten das alliierte Besatzungsdeutschland wirklich eine Befreiung, die mit ihren Erfahrungen kontrastierte, die sie dann nach Rückkehr in die demokratischen USA machen mußten.

Diese Bigotterie führte schließlich zu der erstaunlichen Konversion der Democratic Party: Diese Partei, die dem demokratischen Rassismus des Anglo-Saxonism repräsentiert hatte, ist daraufhin zur Partei der Afroamerikaner aufgestiegen. Dabei konnte nicht ausbleiben, daß der dann doch nicht überwundene „racial imperative of American law“ eine multi-rassistische Umformung erfuhr. Im Hinblick auf Deutschland wird dies schon bei Theodore N. Kaufman (Germany must perish) reflektiert. Dieser hat nämlich nach dem von ihm befürworteten Kriegseintritt der USA ein Deutschlandprogramm vorgeschlagen, das anstelle einer „sanften“ Ausrottung der Deutschen entsprechend dem klassischen Rassismus durch das Sterilisationsmesser die „Umerziehung“ vorsah: Damit sollte statt des ursprünglich propagierten Verschwindens „mit humanen Mitteln“, wodurch die Deutschen durch Menschen ersetzt worden wären, wie im Vorbild USA die autochthonen Indianer durch eine menschheitliche Einwanderung, ein ideologisches Assimilierungsprogramm treten, das die Deutschen durch Demokraten ersetzt. Bei Abkehr von der ursprünglichen rassistischen Begründung von democracy durch die angelsächsische Ideologie sind seither Antinationalismus und Demokratiegläubigkeit in einer eigenartigen Weise bundesdeutsch verbunden: Je weniger (Abstammungs-)Deutsche, desto mehr Demokratiesicherung. Dieses als demokratisch angesehene Bekenntnis macht die Deutschen weitgehend wehrlos gegen illegale Masseneinwanderung, welche dem Ansatz entgegenkommt, Demokratie, möglicherweise auch Sozialismus, durch Deutschenabschaffung zu verwirklichen.

Als „Demokrat“ wird nämlich im Nachkriegsdeutschland zunehmend jemand angesehen, der für die Entnationalisierung der Demokratie eintritt, was dann doch eine rassistische Komponente aufweist. Es wird nämlich eine „bunte Republik“ ausgerufen, welche den durch Farben konnotierten politischen Pluralismus der Einheimischen durch einen im Zweifel auch durch illegale Masseneinwanderung herzustellenden Hautfarbenpluralismus ersetzt. Die dabei angestrebte Abschaffung des deutschen Nationalstaats ist schon deshalb rassistisch einzustufen, weil damit gegen die Grundsätze verstoßen wird, die den sog. indigenen Völkern in einer UN-Resolution über die Rechte indigener Völker (womit vor allem die nordamerikanischen Indianervölker gemeint sind, die damit irgendwie für die ethnischen Säuberungen durch die amerikanische democracy entschädigt werden sollen) zur Bekämpfung des traditionellen Rassismus zugesprochen wird, nämlich das Recht „verschieden zu sein, sich als verschieden zu betrachten und als solches geachtet zu werden.“ Die Integrität als eigenständige Völker und deren ethnische Identität muß nach dieser UNO-Resolution erhalten bleiben. Wenn dieses Recht den Deutschen mittels „Verfassungsschutz“ neuerdings unter Berufung auf Menschenwürdeverwirklichung abgesprochen wird, dann kann dies nach den selbstverkündeten Prämissen des ideologischen Antirassismus nur rassistisch begründet werden.

Diese rassistische Begründung ist in der letztlich rassenpolitische Argumentation im Zusammenhang mit den „Österreichsanktionen“ zum Ausdruck gekommen, wo von Seiten der französischen Politik bei geschichtspolitischer Dispensation von der Gleichheit der Nationen den „deutschen Nationen“ im Unterschied zu anderen europäischen Völkern verboten werden sollte, bei Ausübung des freien Wahlrechts „rechtsextremistische Regierungen“ zu bilden (was konkret eine national-liberale Regierungsbeteiligung meint, welche dann schon als „rechtsextrem“ eingestuft wird!). „Es ist nicht das Gleiche, ob die extreme Rechte in Deutschland, Italien oder Frankreich in die Regierung kommt.“ Damit wird ersichtlich ein für „Rassismus“ stehendes Bekenntnis zur wertungsmäßig abgestuften Verschiedenwertigkeit der Nationen ausgedrückt mit dem Ziel der Einschränkung, wenn nicht gar der Abschaffung des freien Wahlrechts für Deutsche, wie dies etwa durch entsprechende Parteiverbote durchgesetzt werden kann: Der edlen, da grundsätzlich linken französischen Kultur, die im Zweifel wegen ihrer größeren Bereitschaft zum Multirassismus als solche definiert wird, steht die verworfene, da eher rechte, zum Multirassismus ohne bevormundende Europaeinbindung bei amerikanischer Überwachung weniger fähige deutsche (Un-)Kultur gegenüber.

Das ideologisch als demokratiefördernd angesehene Ideologiekonstrukt der „Bewältigung“ garantiert dabei multirassistisch die Diskriminierung der im Zweifel als „rechts“ eingeordneten Abstammungsdeutschen, weil man jemanden mit „bunter“ Abstammung oder welcher diese Abstammung privilegierend als politisch Linker staatsideologisch begrüßt, die „Vergangenheit“ nicht wirklich zurechnen kann, kann ihm doch im Nachhinein der Verfolgtenstatus zugeschrieben werden. Dagegen wird die Nazismusanfälligkeit zum Charaktermerkmal der weniger bewältigungsbereiten Abstammungsdeutschen und damit zu ihrem Rassenmerkmal gemacht, womit multirassistisch klar ist, wie dieses Rassenmerkmal zu überwinden wäre. Dementsprechend wird eine „rechter“ Anschlag (bei Abschaffung der menschenrechtlich garantierten Unschuldvermutung, die für Abstammungsdeutsche vor allem bei falscher politischer Auffassung ohnehin nicht mehr zu gelten scheint) rechtlich diskriminierend ideologiepolitisch als Miniholocaust zelebriert, während ein multirassistischer Anschlag gegen einen Abstammungsdeutschen nicht interessiert, ebenso wenig wie die Massenvertreibung von Deutschen mit genozidalen Umständen staatsideologisch interessiert, was ideologiepolitisch doch bedeutet, daß sich ein derartiges Ereignis durchaus wiederholen darf (andernfalls müßte dies doch „bewältigt“ werden).

Es zeigt sich der doch bestehende enge Zusammenhang von politischer und rassischer Diskriminierung wie sie in der Bundesrepublik Deutschland im „Kampf gegen rechts“ zum Ausdruck kommt, der einen „Rechten“ sozialismusadäquat in der Weise einordnet wie der klassische Rassist einen Angehörigen einer als minderwertig angesehenen Rasse. Die buntdemokratisch dabei verwendeten Ausgrenzungsformel wie sie etwa vom Oberbürgermeister von Kiel, Torsten Albig (SPD), amtlich unter der Überschrift „Ort der Vielfalt“ angebracht ist, nämlich „Kein Ort für Neonazis“ und dabei unverkennbar die moralische Qualität von NS-Slogans aufweisen wie „Juden unerwünscht!“, aber auch antifaschistische Slogans wie „Nazis raus!“ zeigen dabei unvermeidlich eine Logik auf, die dem Rassismus generell unterstellt wird und daher auch für einen Multirassismus gilt: Während die mittlerweile als „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB) oder gar als „Bildung krimineller Vereinigung“ (§ 129 StGB) verfolgte Parole „Ausländer raus!“ im Zweifel bedeutet, daß die Ausländer in ihre (ursprünglichen) Heimatländer zurückgehen sollten, scheidet diese Interpretation bei der bislang straflos gegen Abstammungsdeutsche möglichen Parole „Nazis raus!“ aus; vielmehr bedeutet diese daher als besonders menschenverachtend anzusehende Parole der „Toleranten“ im Ergebnis: „Nazis ins KZ!“ Wobei als „Nazis“ im Zweifel Deutsche ohne buntdemokratische Abstammung ausgemacht werden, wenn sie nicht richtig „bewältigen“ und dabei etwa illegale Masseneinwanderung nicht willkommen heißen.

Die rassistische Komponente des „Kampfes gegen Rechts“ kommt nicht zuletzt in einer jüngsten biologiepolitischen Argumentation zum Ausdruck, die mit Hilfe der DNA-Analyse, Fortsetzung der als rassismusaffin angesehenen Genetik, aufzeigt, daß alle Menschen Mischlinge seien, was als politisches Argument für eine illegale Masseneinwanderung verwandt wird und dabei ersichtlich den Zweck hat, die Deutschen multirassisch durch menschheitliche Menschen zu ersetzen. Bemerkenswerter Weise geht dies in jüngster Zeit ideologiepolitisch mit einer pro-islamischen Propaganda einher, womit sich der historische Kreis schließt, der auf den islamischen Ausgangspunkt der rassischen Begründung der Negerversklavung und damit auf den modernen Rassismus zurückführt.

Der Erfolg einer Politik des Multirassismus hat so etwas wie ein – zumindest faktisches – Einparteienregime zur Voraussetzung ähnlich wie auch das amerikanische Segregationsrecht nach Abschaffung der Negerversklavung und Einräumung des politischen Wahlrechts für die afrikanischstämmige Bevölkerung nur zu verwirklichen war durch Errichtung faktischer Einparteienregime der „Democratic Party“, die als „Solid South“ gekennzeichnet wurden. Deshalb hat der im Wege von Partei- und Vereinsverboten, Erhöhung der Sperrwirkung der wahlrechtlichen Aussperrklauseln durch Methoden des Inlandsgeheimdienstes, ideologische Ausgrenzungen, Grundrechtsverhinderungen (insbesondere bei Ausübung des Versammlungsrechts) und dergleichen einhergehende „Kampf gegen Rechts“ die Funktion, die als „Demokraten“ angesehenen Parteien unter Einschluß der DDR-Diktatur- und Blockparteien zu einem Kartellparteiensystem und dabei ideologisch zu einer virtuellen Einheitspartei zusammenzufassen. Letztlich drängt dies auf die Wiedererrichtung einer DDR, weil wohl nur die klassische sozialistische Grundrechtsdoktrin, nämlich zu verhindern, daß Bürger untereinander in Sonderheit etwa durch die freie Wahl des Ehepartners rassisch „diskriminieren“, die Begründung liefert, eine Rassenpolitik des „umgekehrten Rassismus“ (eine linksgrüne Parole im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung) zu implementieren.

Als historischer Bezugspunkt dafür bietet sich die von 1814 bis 1840 währenden Diktatur des Jakobiners José Gaspar Tomás Rodríguez de Francia (1766-1840) in Paraguay an, wo den Angehörigen der weißen Oberschicht verboten wurde, untereinander zu heiraten und sich stattdessen bei Sanktion Landesverweisung Ehegatten unter Indios, Mulatten und Schwarzen auszusuchen hatten. Ein jüngstes Beispiel für eine derartige Politik, die dabei nicht mit Verboten, sondern mit Begünstigungen operiert, findet sich in der marxistischen Volksrepublik China, die Eheschließungen zwischen Han-Chinesen und Türken (Uiguren) massiv fördert, indem eine derartige rassisch-religiöse Mischehe zu einem doppelten Jahreseinkommen führt.

Die Tendenzen, die zu einer multi-rassistisch begründeten Neo-DDR drängen, können im Interesse der Demokratie in Deutschland nur gebrochen werden, indem eine rechte politische Option auch bei Deutschen als legitim anerkannt wird. Eine derartige Position wird aller Wahrscheinlichkeit eine Politik zugunsten des deutschen Nationalstaates bei Beschränkung der Masseneinwanderung, gegebenenfalls durch weitgehende Abschaffung des Asylrechts durch Grundgesetzänderung umfassen. Einer derartigen Politik mag argumentativ entgegengetreten werden, ein rassistischer „Kampf gegen rechts“ sollte sich jedoch im Interesse der Demokratie in Deutschland verbieten.

Hinweis
Der vorliegende Beitrag stellt auch eine Ergänzung zur Veröffentlichung des Verfassers dar:

Josef Schüßlburner
Roter, Brauner und Grüner Sozialismus. Bewältigung ideologischer Übergänge von SPD bis NSDAP und darüber hinaus,
2008, Lichtschlag Medien und Werbung KG, 24,80 Euro
ISBN-10: 3939562254, ISBN-13: 978-3939562252
Dieses Buch ist im März 2015 in unveränderter 3. Auflage wieder erschienen und nunmehr auch in einer Kindle-Edition für 6,99 Euro erhältlich.

Das Buch geht auch auf die rassistische Umformung des Sozialismus ein, die sich schon in der sozialistischen Ideenströmung des 19. Jahrhunderts findet und mit Aufnahme des Darwinismus und dessen Weiterentwicklung zum sozialistischen Sozialdarwinismus zu Beginn des 20. Jahrhunderts den Rassismus zum zentralen ideologischen Element hat werden lassen. Dies führte dann auch zur Radikalisierung des Antisemitismus, welcher in der sozialistischen Ideenströmung relativ unabhängig vom Rassismus als Antikapitalismus die zentrale Bedeutung hatte. Diese ideologischen Entwicklungsströme erklären wesentlich den deutschen Nationalsozialismus.

“Bewältigung und bunte Republik”

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner