Bundesdeutsches Verbotsersatzsystem

Bundesdeutsches Verbotsersatzsystem – Darstellung und Vorschläge zur Überwindung

Ergänzend zu den Ausführungen im 12. Teil der auf dieser Internetseite unter der Spalte „Kampf ums Recht“ veröffentlichten Serie zur Kritik des Parteiverbotssurrogats zum Thema: „Verfassungsschutz“ als bundesdeutscher Demokratie-Sonderweg oder: Plädoyer für die Normalität einer liberalen Demokratie des Westens in der Bundesrepublik Deutschland“ wird anliegend eine Power Point Präsentation (PPP) zu dem als „Verfassungsschutz“ bezeichneten besonderen bundesdeutschen Staatsschutzsystem der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Diese Präsentation wurde der Fraktion der Partei Alternative für Deutschland im Landtag von Thüringen auf einer Klausurtagung vorgetragen mit der Intention, die bundesdeutsche Besonderheit, die sich diskriminierend als permanent wirkendes Parteiverbotsersatzsystem darstellt, zu erkennen und durch Rückkehr zu einer liberalen Staatsschutzkonzeption zu überwinden.

Als Parteiverbotsersatzsystem ist dieser „Verfassungsschutz“ deshalb anzusprechen, weil Kern dieses Systems eine Parteiverbotskonzeption darstellt, die im Kontext westlicher Demokratien eine negative Besonderheit darstellt, ein Demokratie-Sonderweg Bundesrepublik. Aufgrund der Ausrichtung dieses besonderen Systems auf Ideologie-Bekämpfung wird ein ideologischer Staatsnotstand in Permanenz eingeführt. Die Aufführungen einer Organisation in sog. „Verfassungsschutzberichten“, die eigentlich keine rechtliche Bedeutung haben, hat in der Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland weitreichende negative Konsequenzen hinsichtlich der Gewährleistung von Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit und damit des politischen Pluralismus. Ideologisch wird „die Verfassung“ unter dem Vorwand der Bekämpfung des sog. „Rechtsextremismus“ (ein ziemlich beliebiger und extremistische unklarer Begriff) vor allem „gegen rechts“ „geschützt“ und es gibt mittlerweile einen weitreichenden Tabu-Katalog, welcher amtlich die Agenda jeder Partei „rechts“ von CDU / CSU zu Lasten der Volkssouveränität amtlich ächtet.

Dieses System steht im Gegensatz zum Rechtsstaats- und Demokratieprinzip und verletzt in einer zentralen Weise das demokratische Gleichheitsprinzip, welches nach Artikel 3 (3) des Grundgesetzes besagt, daß niemand wegen einer politischen Anschauung (Überzeugung) diskriminiert (oder bevorzugt) werden darf. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur „Beobachtung“ der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ durch die extremistische NRW-Einrichtung gröbste Auswüchse dieses von der genannten Einrichtung gegen Rechtsintellektuelle gerichteten VS-Systems korrigiert, es hat aber mitnichten den Durchbruch zu einer normalen Demokratie gebracht. Eine normale Demokratie muß in der Bundesrepublik Deutschland erst noch erkämpft werden. Dazu muß das Staatsschutzsystem wieder auf seinen ursprünglich liberalen Ausgangspunkt reduziert werden, nämlich auf die Verhinderung des Hochverrats.

Als Vorbild für eine grundlegende Reform könnte Japan dienen, welches ab 1925 ein dem bundesdeutschen ideologischen Staatsschutz vorwegnehmendes Konzept eingeführt hatte, um dann als Reaktion zur Überwindung dieses Systems der ideologischen Verfolgung im Jahr 1952 ein rechtsstaatlich vorbildliches Staatsschutzkonzept zu verankern. Dazu sah sich die japanische Staatsrechtslehre gezwungen, sich wegen der Parteiverbotskonzeption des Bundesverfassungsgerichts sich von der bis dahin für Japan maßgebenden deutschen Staatsrechtslehre zu distanzieren. Ein demokratischer Normalzustand ist anders wohl nicht zu erreichen. Auch die britische Gesetzgebung kann Hinweise geben, wie ein liberaler Staatsschutz konzipiert werden könnte.

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Hinweis

Diese Power-Point-Präsentation war Ausgangspunkt für die anschließende Fertigung der oben dargestellten Broschüre des Verfassers: „Verfassungsschutz – Der Extremismus der politischen Mitte“, Wissenschaftliche Reihe; 30 [Arbeitsgruppe 1: Staat und Gesellschaft], ISBN: 978-3-939869-30-6, 62 Seiten, ermäßigt 5 Euro. Erhältlich auch hier.

Der Verwirklichung einer »normalen Demokratie« in der Bundesrepublik Deutschland, die man daran erkennt, daß sie rechte Parteien und Gruppierungen in der gleichen Weise akzeptiert wie linke Gruppierungen oder solche der »Mitte«, steht der »Verfassungsschutz« entgegen. Wer eine »liberale Demokratie des Westens« in der Bundesrepublik Deutschland will, muß die den »Verfassungsschutz« tragende Konzeption zu überwinden suchen. Es gilt, dem Extremismus der Mitte entgegenzutreten: Die Bundesrepublik Deutschland muß endlich eine normale Demokratie werden! (Verlagsangabe)

Bundesdeutsches Verbotsersatzsystem – Darstellung und Vorschläge zur Überwindung

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