Kritik des Parteiverbotssurrogats Teil 3

Teil 3: Verfassungsschutz, Gedankenpolizei, Staatsschutz, Grundgesetzpolizei – was ist die Lösung?

Josef Schüßlburner

Die zentrale Institution zur Errichtung eines als permanenter ideologischer Notstand wirkendes Parteiverbotssurrogats, das beständig die freie Bildung politischer Opposition in der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt und damit den politischen Freiheitsstandard dieses Landes erheblich mindert, besteht in den Verfassungsschutzämtern.

Will man daher in der Bundesrepublik Deutschland das Mehrparteienprinzip bei Chancengleichheit für alle politischen Parteien, rechtsstaatliche Regierung, d.h. weltanschauliche Neutralität des Staates, politisches Diskriminierungsverbot, Meinungsfreiheit und damit insgesamt eine normale Demokratie unverbrüchlich verwirklichen, dann kommt man nicht umhin, nach den Alternativoptionen zum bestehenden Verfassungsschutz zu fragen.

So könnte etwa die Abschaffung des Bundesamtes und der entsprechenden Landesämter ohne Gefährdung der Verfassungsordnung durch sofortige Rückkehr allein zum klassischen Staatsschutz bewältigt werden, der in Form von Staatsschutzstellen bei Polizeibehörden ohnehin völlig legitimer Weise schon institutionalisiert ist. Dagegen würden die erheblichen Gefährdungen der Verfassungsordnung durch den ideologie-politischen, gegen die Meinungsfreiheit und den politischen Pluralismus gerichteten „Verfassungsschutz“ endlich aufhören und der Weg der Bundesrepublik Deutschland zu einer defekten Demokratie, nämlich einer die politische Rechte exkludierenden Demokratie (in der Demokratietheorie wird dabei etwas mißverständlich von einer „exklusiven Demokratie“ als Erscheinungsform der „defekten Demokratie“ nach der Demokratiemessung gesprochen) wäre endlich gestoppt. Um den Übergang zum ausschließlich polizeirechts-akzessorischen und damit auch rechtstaatlichen Verfassungsschutz für bundesdeutsche Verhältnisse erträglich zu gestalten, wird für die Einrichtung einer „Grundgesetzpolizei“ plädiert, die aber nur dann etwas anderes darstellen kann als der abzuschaffenden ideologiestaatlichen Verfassungsschutz, wenn folgenden zentralen Forderungen entsprochen wird:

1. Forderung: Grundgesetzkonforme Verfassungsschutzgesetze
2. Forderung: Verwirklichung des Zensurverbots
3. Forderung: Respektierung verfahrensrechtlicher Minimalia des Rechtsstaats
4. Forderung: Beendigung des Mißbrauchs des öffentlichen Dienstrechts als Mittel des Parteiverbotssurrogats
5. Forderung: Demokratisierung des Parteiverbots
6. Forderung: Organisatorische Änderungen
7. Forderung: Konzentration auf wirkliche Gefährdungen der Verfassungsordnung
8. und weitere Forderungen

Was dies im einzelnen bedeutet, ergibt sich aus einem bereits im Jahr 2000 veröffentlichten Schlußkapitel mit der Überschrift „Verfassungsschutz, Gedankenpolizei, Staatsschutz, Grundgesetzpolizei – was ist die Lösung?“, das nunmehr online gestellt wird. Dabei handelt es sich um einen Beitrag, nämlich das Schlußkapitel, zu dem von Hans-Helmuth Knütter und Stefan Winckler herausgegebenen Werk: Der Verfassungsschutz. Auf der Suche nach dem verlorenen Feind.

Die Redaktion von www.links-ettarnt.de dankt dem Universitas-Verlag, München, für die Einwilligung zur Online-Stellung dieses etwas auf den neusten Stand gebrachten Beitrags. Das im Jahr 2000 erschienene Werk kann noch käuflich erworben werden:

Hans-Helmuth Knütter, Stefan Winckler (Hrsg.)
Der Verfassungsschutz – Auf der Suche nach dem verlorenen Feind
Universitas Verlag, 2000, gebunden, 420 Seiten, 24,90 Euro
ISBN-10 : 3800414074, ISBN-13 : 978-3800414079
Erhältlich auch hier

Das Gesamtwerk ist (man muß es leider bedauern) noch immer sehr aktuell.  Eine Besprechung des Werkes finden sich hier: http://www.webarchiv-server.de/pin/archiv01/3501ob21.htm

Dieses Werk stellt in mancher Hinsicht das Vorgängerwerk zum „Alternativen Verfassungsschutzbericht“ – „Was der Verfassungsschutz verschweigt. Bausteine für einen Alternativen Verfassungsschutz-Bericht“ dar. Dieses Werk ist nunmehr mit einigen Überarbeitungen online gestellt:

Alternativer Verfassungsschutz

Mit diesem Werk sollte vor allem demonstriert werden, daß das in der vorliegenden Abhandlung aufgestellte Postulat, Verfassungsschutzberichte tatbestandsmäßig nach den Tatbeständen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu gliedern, durchaus machbar ist. Dabei kann auf den diskriminierenden und juristisch unergiebigen Begriff des „Extremismus“ verzichtet werden. Außerdem würde ein derartiger tatbestandsmäßiger Verfassungsschutzbericht das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates beachten, da die Gefährdungen der Verfassungsordnung jenseits parteipolitischer Zuordnungen dargestellt werden.

„Teil 3: Verfassungsschutz, Gedankenpolizei, Staatsschutz, Grundgesetzpolizei – was ist die Lösung?“

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