Kritik des Parteiverbotssurrogats Teil 19

Kritik des Parteiverbotssurrogats Teil 19: „Verfassungsschutz“ als Extremismus der Mitte

Josef Schüßlburner

Als „Extremist“ wird in der Verfassungsschutzpolitologie, die in der bundesdeutschen Staatssicherheit weitgehend an die Stelle des Verfassungsrechts tritt, nicht unbedingt ein Gegner des Grundgesetzes eingestuft, sondern jemand, der von Standardmodell einer liberalen Demokratie des Westens abweichen will. Die bundesdeutsche Ordnung weicht allerdings im für die politische Freiheit zentralen Bereich des Parteiverbots und des daraus abgeleiteten Parteiverbotsersatzsystems von den Normen einer normalen westlichen Demokratie ab. Demokratietheoretisch muß sich etwa das bundesdeutsche Parteiverbotskonzept in grenzwertige Demokratien wie (Süd-)Korea, Thailand, Ägypten, Türkei und Spanien einordnen lassen. Aus diesem Grunde erscheint es berechtigt, einen Befürworter dieses bundesdeutschen (Ersatz-)Verbotssystems, die sich in Forderung nach Geheimdienstüberwachung der parlamentarischen Opposition aufgrund unerwünschten Vokabulars konkretisiert und nach darauf gestützten negativen amtlichen Wahlempfehlungen und der disziplinarrechtlichen Verfolgung von Mitgliedern und Anhängern der staatlich überwachten Oppositionspartei, als „Extremisten“ einzustufen. Diese sich selbst in der Regel als „Mitte“ einstufenden Extremisten, die man als „Antipopulisten“ einstufen sollte, befürworten nämlich ersichtlich eine Herrschaftsordnung, die gegen Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit, also gegen den politischen Pluralismus gerichtet ist und auf eine Gefährdung des freien Wahlrechts hinausläuft. Als Antipopulisten wendet sich diese „Mitte“ entschieden gegen Parteien, die das deutsche Volk ins Zentrum der Politik stellen, wie dies vom verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Diensteid geboten ist und sich auch zwingend aus dem Konzept der Demokratie, also der Volksherrschaft, ergibt.

Der von diesem „Extremismus der Mitte“, also von entsprechenden Antipopulisten betroffenen Hauptoppositionspartei wird eine antiextremistische Haltung empfohlen, welche dahin geht, in der Bundesrepublik Deutschland die Verwirklichung einer normalen „liberalen Demokratie des Westens“ (Bundesverfassungsgericht) zu fordern. Es ist für eine Parteiverbotskonzeption einzutreten, die in der einschlägigen Regelung der Verfassung des Königreichs Dänemark zu Ausdruck kommt: „Vereine, die sich unter Anwendung von Gewalt betätigen oder ihre Ziele durch Gewaltanwendung, Anstiftung zu Gewaltanwendung oder ähnliche strafbare Beeinflussung Andersdenkender zu erreichen suchen, werden durch Gerichtsurteil aufgelöst.“ Bei einer derartigen Regelung gäbe es keine sog. „Verfassungsschutzberichte“ mehr, die politische Ideen und unerwünschtes Vokabular bekämpfen und die Meinungsfreiheit und die Garantie, nicht wegen seiner politischen Anschauungen diskriminiert werden zu dürfen, könnten endlich „ohne wenn und aber“ verwirklicht werden.

Die AfD sollte sich zwar in Parlamentsanfragen erkundigen, weshalb nicht etwa die SPD vom Verfassungsschutz beobachtet wird, scheint sie doch einen Schulterschluß mit gewalttätigen Grundrechtsverhinderungsaktionen des sog. Antifaschismus zu zeigen. Auch ein Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat linksradikale Strömungen in der SPD entdeckt. Schließlich ist aus der SPD-Tradition der Linksextremismus hervorgegangen, welcher mit seinem Grotewohl-Flügel bei der Verwirklichung der Linken-Diktatur „DDR“ mitgewirkt hat. Aber im Interesse der Verwirklichung der liberalen Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland sollte man davon Abstand nehmen, gewissermaßen Vergeltung zu üben, sondern man sollte für eine Demokratie eintreten, in der alle politischen Strömungen der Deutschen, soweit sie sich an die Spielregeln des friedlichen Machterwerbs halten, als legitim angesehen werden.

Die Abschaffung des ideologischen „Verfassungsschutzes“ würde endlich die demokratische Dialogkultur schaffen, die in Deutschland weitgehend fehlt: Anstelle von Widerlegung von gegnerischen Auffassungen gibt es Selbstgespräche erklärter „Demokraten“ und ansonsten VS- und Antifa-Schlagworte („war im Verfassungsschutzbericht erwähnt“ etc.).

Das Aufgreifen des gegen den extremistischen Antipopulismus gerichteten Punktes einer Demokratiereform in Deutschland könnte die vom „Extremismus der Mitte“ unterdrückten AfD in die Offensive bringen und klar machen, daß sie die wirkliche Alternative auch in diesem zentralen Punkt der politischen Freiheit darstellt. Die AfD könnte dann überzeugend bekunden: „Wir sind die Partei der liberalen Demokratie des Westens, ihr steht für einen Demokratiesonderweg, der die Deutschen diskriminiert. Wir sind gegen ein ideologisches Apartheidregime, ihr haltet die Deutschen abstammungsbedingt für potentielle Nazis, die diskriminiert werden müssen. Wir sind die Partei, die für ein wirkliches Mehrparteiensystem eintritt, ihr seid Verbots- und Diskriminierungsdemokraten, die Angst vor dem Volk haben. Wir sind für den wirklichen politischen Pluralismus, ihr seid nur für einen Hautfarbenpluralismus, der an die Stelle des Meinungspluralismus der Einheimischen treten soll. Wir sind für die Meinungsfreiheit, ihr steht für Meinungskontrolle durch Inlandsgeheimdienste und Internet-Durchsetzungsgesetze. Wir sind für das freie Wahlrecht, ihr seid für staatliche Wahlbegleitung durch das Instrument des öffentlich in Erscheinung tretenden Inlandsgeheimdienstes!“

Hinweis:

Die vorliegende Abhandlung stellt eine Zusammenfassung der jüngsten Veröffentlichung des Verfassers dar:

Josef Schüßlburner/Institut für Staatspolitik
»Verfassungsschutz«: Der Extremismus der politischen Mitte
Wissenschaftliche Reihe; 30 [Arbeitsgruppe 1: Staat und Gesellschaft]
62 Seiten, ermäßigt 5 Euro, ISBN: 978-3-939869-30-6, erhältlich hier

Der Verwirklichung einer »normalen Demokratie« in der Bundesrepublik Deutschland, die man daran erkennt, daß sie rechte Parteien und Gruppierungen in der gleichen Weise akzeptiert wie linke Gruppierungen oder solche der »Mitte«, steht der »Verfassungsschutz« entgegen. Wer eine »liberale Demokratie des Westens« in der Bundesrepublik Deutschland will, muß die den »Verfassungsschutz« tragende Konzeption zu überwinden suchen. Es gilt, dem Extremismus der Mitte entgegenzutreten: Die Bundesrepublik Deutschland muß endlich eine normale Demokratie werden! (Verlagsangabe)

“”Verfassungsschutz” als Extremismus der Mitte”

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