Kritik des Parteiverbotssurrogats Teil 18

Kritik des Parteiverbotssurrogats Teil 18: Geheimdienst gegen die Opposition – Die Bundesrepublik Deutschland auf dem Weg zu einer defekten Demokratie?

Josef Schüßlburner

„In Demokratien ist es nicht üblich, Bürgerinnen und Bürger auf eine gesinnungsbezogene Verfassungstreue zu verpflichten und Parteien – obgleich diese sich an die Spielregeln des friedlichen Meinungskampfes halten – als „extremistisch“ abzustempeln und von einem Geheimdienst kontrollieren zu lassen.“ Dieses Zitat von einem aus linksliberalen Position geschriebenen Werk (s. dazu im Text) sollte von der AfD, welcher Geheimdienstbeobachtung droht, als Aufforderung verstanden werden, an die grundlegende Reform des sog. „Verfassungsschutzes“ zu gehen. Sie würde sich dabei als Partei positionieren, die für die Verwirklichung der liberalen Demokratie des Westens in der Bundesrepublik Deutschland eintritt. Sie wendet damit im Eigeninteresse von der Bundesrepublik Deutschland das Schicksal ab, endgültig in eine defekte Form der Demokratie abzugleiten.

Zuletzt ist in dem Werk von Steven Levitsky / Daniel Ziblatt, Wie Demokratien sterben. Und was wir dagegen tun können, 2018, die Bedrohung der Demokratie auch in klassischen Demokratien analysiert worden, die darin liegt, daß „autokratisch“ genannte Politiker an die Macht gewählt werden. Dabei können vier Indikatoren festgestellt werden, anhand deren man autokratische Politiker erkennen könne: „Sie stellen in Spielregeln der Demokratie in Frage, sprechen politischen Gegnern die Legitimität ab, dulden Gewalt und sind bereit, die Freiheiten ihrer Gegner oder der Medien zu beschneiden.“ Alle diese Kriterien lassen sich in der Bundesrepublik Deutschland beim „Kampf gegen rechts“ nachweisen. Einer rechten politischen Position wird in der BRD die Legitimität abgesprochen, in freien Wahlen sich einstellende Wahlergebnisse werden mit antiparlamentarischen Formeln wie „Keine Gespräche mit der AfD-Fraktion“ grundlegend delegitimiert. Soweit der sog. Antifaschismus die Durchführung von Parteitagen und anderer Veranstaltungen der maßgeblichen Oppositionspartei gewaltsam verhindern will, wird dies von den etablierten „Demokraten“ zumindest mit Stillschweigen toleriert, wobei man den sozialisierten Rundfunk verkünden läßt, daß die gewaltsamen „Demonstrationen“ „friedlich“ wären, da dort von „Toleranz“ und „Vielfalt“ schwadroniert wird. Diese Toleranzparolen sind schon dadurch widerlegt, daß man schon die maßgebliche Oppositionspartei nicht akzeptiert, sondern letztlich ihre Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, ja auf Vereinigungsfreiheit in Frage stellt.

Diese bundesdeutsche Demokratiegefährdung bekommt nunmehr eine amtliche Bedeutung, indem man die Inlandsgeheimdienste auf die Oppositionspartei losläßt, welche in der Bundesrepublik nicht nur Staatsschutzbehörde darstellen, sondern als spezielles Propagandainstrument der Polizeiministerien fungieren. Damit wird eine im Widerspruch zur Konzeption einer liberalen Demokratie des Westens stehende innerstaatliche Feinderklärung angesagt. Der wesentliche Zweck von VS-Berichten ist dabei ein staatlicher Eingriff in die Meinungsbildung des Volks, dessen Angehörige dazu gebracht werden sollen, bestimmte Parteien nicht zu wählen oder dort Mitglied zu werden oder auch nur ihre Agenda zu teilen. „Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die betreffenden politischen Positionen oder Organisationen von Amts wegen als verfassungsfeindlich kritisiert werden. Denn der Verfassungsfeind ist nach der Konzeption des Grundgesetzes auch der Feind der Verfassung. Die Verfassungsorgane diskutieren nicht mit ihm. Sie bekämpfen ihn, wenn nicht durch Verbote, dann doch mit politischen Mitteln. Die öffentliche Kritik, jemand sei Verfassungsfeind, dient nicht lediglich der geistigen Auseinandersetzung im politischen Willensbildungsprozeß. Sie dient vor allem dazu, den Betreffenden mit seinen politischen Positionen aus dem Willensbildungsprozeß auszugrenzen. Die Funktion der Bekämpfung und Ausgrenzung bestimmter politischer Meinungen und Bestrebungen erfüllen insbesondere die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder“ (Zitatnachweis im Text). Diese angeblich rechtlich bedeutungslosen Berichte verwandeln sich im öffentlichen Dienstrecht in konkrete Verwaltungsakte, nämlich Einleitung von Disziplinarverfahren wegen unpassender Auffassungen mit dem Ziel der wirtschaftlichen Existenzvernichtung. Damit kommt einer Oppositionspartei das Personal abhanden, das sie dem mündigen Bürger als Wahlkandidaten präsentieren könnte. Damit wird zwar die korrektive Durchführung von Parlamentswahlen nicht in Frage gestellt und trotzdem wird es schwierig, von freien Wahlen zu sprechen. Es bestätigt sich, was ein dem bundesdeutschen Verfassungsschutz nahestehender Autor hinsichtlich der defekten Demokratie / Autokratie Rußland festgestellt hat: „Daß das Prinzip der wehrhaften Demokratie in einem defekt-demokratischem System wie dem Russlands jedoch selbst zum Feind der Freiheit mutieren kann, darf … nicht unterschlagen werden“ (Nachweis im Text). Die Überwachung politischer Opposition durch Inlandsgeheimdienste trotz rechtmäßiger Meinungsäußerungen erinnert denn sehr an das von bundesdeutschen Politikern kritisierte Rußland: „Schwerwiegende Defekte hingegen, welche die Grenze zum Autoritarismus überschreiten, sind gegeben, wenn Parteienverbote oder Behinderungen derart massiv sind, daß sie einer Monopolisierung der parteipolitischen Arena gleichkommen.“ Restriktive Parteien- und Wahlgesetze hindern dann an der Herausbildung eines kompetitiven Mehrparteiensystems, mit der Folge: „Wer zur Anti-System-Opposition gehört oder nicht in das …. (amtliche, Anm.) Weltbild paßt, dem beschneiden Staatsorgane normierte Handlungsfreiheiten.“

Ist daher die Bundesrepublik Deutschland mit der aus ideologischen Gründen wie Gebrauch falscher Begrifflichkeit bei Ausübung der Meinungsfreiheit „begründeten“ Geheimdienstüberwachung der parlamentarischen Opposition in eine Reihe mit sog. defekten Demokratien einzuordnen? Dies versucht der Text zu beantworten. Zumindest ist eine Tendenz festzustellen, der nur dadurch entgegengetreten werden kann, indem man in der Bundesrepublik Deutschland eine normale „liberale Demokratie des Westens“ verwirklicht, welche bei Fragen des Parteiverbots und Parteiverbotsersatzes in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Europarats eine sog. Gewaltgrenze zieht. Dagegen stellen politische Konzeptionen, mögen sie einem auch nicht passen, Gegenstand der staatsfreien politischen Auseinandersetzung. Es sollte in Eigeninteresse einer alternativen Oppositionspartei liegen, sich für die grundlegende Änderung des Staatsschutzrechts einzusetzen. Es kann nicht angehen, daß maßgebliche „Demokraten“ die Deutschen immer noch dafür bestrafen, vor 85 Jahren das demokratische Wahlrecht nicht in ihrem Sinne ausgeübt zu haben.

Hinweis:

Der Kern des Problems, welches angesichts des ideologiepolitischen Notstands des Verbotssurrogats und der dadurch herbeigeführten erheblichen Beeinträchtigung des Verfassungsprinzips der Chancengleichheit für alle politischen Strömungen an eine defekte Demokratie denken läßt, stellt der „Verfassungsschutz“ dar. Dieser zentrale Aspekt der bundesdeutschen Herrschaftsordnung wird weiter ausgeführt in der jüngsten Veröffentlichung des Verfassers:

Josef Schüßlburner/Institut für Staatspolitik
»Verfassungsschutz«: Der Extremismus der politischen Mitte
Wissenschaftliche Reihe; 30 [Arbeitsgruppe 1: Staat und Gesellschaft]
62 Seiten, ermäßigt 5 Euro, ISBN: 978-3-939869-30-6, erhältlich hier

Der Verwirklichung einer »normalen Demokratie« in der Bundesrepublik Deutschland, die man daran erkennt, daß sie rechte Parteien und Gruppierungen in der gleichen Weise akzeptiert wie linke Gruppierungen oder solche der »Mitte«, steht der »Verfassungsschutz« entgegen. Wer eine »liberale Demokratie des Westens« in der Bundesrepublik Deutschland will, muß die den »Verfassungsschutz« tragende Konzeption zu überwinden suchen. Es gilt, dem Extremismus der Mitte entgegenzutreten: Die Bundesrepublik Deutschland muß endlich eine normale Demokratie werden! (Verlagsangabe)

“Geheimdienst gegen die Opposition – Die Bundesrepublik Deutschland auf dem Weg zu einer defekten Demokratie?”

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