Kritik des Parteiverbotssurrogats Teil 12

Kritik des Parteiverbotssurrogats Teil 12: „Verfassungsschutz“ als bundesdeutscher Demokratie-Sonderweg oder: Plädoyer für die Normalität einer liberalen Demokratie des Westens in der Bundesrepublik Deutschland

Josef Schülburner

Der hiermit online gestellte Beitrag ist aus Vorträgen hervorgegangen, die an Personen adressiert waren, die der Oppositionspartei AfD angehören oder ihr zumindest nahestehen. Dieser Adressatenkreis wird darin aufgefordert als Alternative für Deutschland für eine normale „liberale Demokratie des Westens“ in der Bundesrepublik Deutschland einzutreten.

Dieses Postulat hat natürlich die Erkenntnis zur Voraussetzung, daß die Bundesrepublik Deutschland keine normale Demokratie darstellt. Diese Erkenntnis ist für Personen, die aus den etablierten Parteien kommend sich der AfD angeschlossen haben, von besonderer Bedeutung, weil sie sich mit der Situation konfrontiert sehen, daß die Agenda, welche sie bei CSU, CDU, FDP, ja sogar SPD vertreten haben, als AfD-Agenda plötzlich irgendwie „rechtsextrem“ sein soll – so der tragende Begriff der bundesdeutschen als „Verfassungsschutz“ firmierenden ideologischen Staatssicherheit. Dieser Schock führt dann zu unnötigen internen Konflikten im Sinne einer Ausgrenzeritis, was zeigt, daß die bundesdeutsche Staatssicherheit schon seine antipluralistische Stoßrichtung entfaltet, eher die entsprechenden Behörden überhaupt in Erscheinung treten. Der AfD wird daher empfohlen, bei entsprechenden Anwürfen gegen sie und ihre Klientel mit der Forderung nach grundlegender Reform der Staatssicherheit zu antworten, mit dem Ziel, aus der Bundesrepublik Deutschland eine normale „liberale Demokratie des Westens“ zu machen, wo Artikel 3 (3) GG ohne Abstriche verwirklicht wird, nämlich daß es keine Diskriminierung wegen politischer Anschauungen geben darf.

Die zu erkennende Tatsache, daß die BRD bislang keine derartige „normale“ Demokratie darstellt, wird nicht zuletzt belegt durch die fast als offiziell anzusehende Aussage im maßgeblichen Grundgesetzkommentar, wonach „das Grundgesetz ganz bewußt einen neuen Typ der demokratischen Staatsform geschaffen (hat), für die wir noch die richtige Vokabel suchen.“ Diese bundesdeutsche Demokratiebesonderheit wird dabei damit begründet, daß „der Grundrechtsterror auch von den Bürgern als Grundrechtsinhabern her droht, also von uns.“ Als Grundrechtsterror wird dabei eine von der Garantie der Meinungsfreiheit abgedeckte Aussage angesehen, die so gefährlich ist, daß sie die Deutschen bei Ausübung des freien Wahlrechts zu einer falschen Stimmabgabe zugunsten des „Populismus“ (oder wie immer dies bezeichnet wird) veranlassen könnten. Dies widerspräche allerdings der vom ehemaligen SPD-Generalsekretär Peter Glotz aufgedeckten Verschwörung der politischen Klasse, dem Volk zu viel Macht zu geben, denn die Deutschen würden immer Zweifel ja doch wieder Nazis wählen. Zumindest besteht diese Gefahr dann, wenn es „zwei deutsche Eltern, vier deutsche Großeltern“ gibt: „Da weiß man, woher der braune Wind wirklich weht“. Dementsprechend scheint nunmehr zu den vom Inlandgeheimdienst zu schützenden Verfassungswerten zu gehören, daß illegale Masseneinwanderung als auf die Menschenwürde gestützte Verwirklichung von Lebensentwürfen von Menschen zu billigen ist und wer sich dann gegen illegale Masseneinwanderung ausspricht wird irgendwie im Sinne eines Verdachtsverdacht („Anzeichen von Verdacht“) zum „Verfassungsfeind“, der geheimdienstlich „beobachtet“ werden darf, gegen den die Polizeiministerien negative Wahlempfehlungen aussprechen dürfen und der dann Parteiverbotskandidat wird, wenn die Gefahr besteht, daß er von zu vielen Wählern gewählt werden könnte.

Um eine normale Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland zu verwirklichen und die Diskriminierung der Abstammungsdeutschen in der westlichen Wertegemeinschaft abzustellen, ist vor allem das ideologie-politisch begründete Parteiverbot abzuschaffen, welches konzeptioneller Kern des Demokratiesonderwegs darstellt. Akzeptabel ist allein eine Regelung entsprechend der einschlägigen Bestimmung der Verfassung des freien Königreichs Dänemark: „Vereine, die sich unter Anwendung von Gewalt betätigen oder ihre Ziele durch Gewaltanwendung, Anstiftung zu Gewaltanwendung oder ähnliche strafbare Beeinflussung Andersdenkender zu erreichen suchen, werden durch Gerichtsurteil aufgelöst.“ Bei einer derartigen Regelung gäbe es keine sog. „Verfassungsschutzberichte“ und Meinungsfreiheit und die Garantie, nicht wegen seiner politischen Anschauungen diskriminiert werden zu dürfen, könnten endlich „ohne wenn und aber“ verwirklicht werden.

Das Aufgreifen dieses Punktes für eine Demokratiereform in Deutschland könnte die AfD in die Offensive bringen und klar machen, daß sie die wirkliche Alternative auch in diesem zentralen Punkt der politischen Freiheit darstellt. Die AfD könnte dann überzeugend bekunden: „Wir sind die Partei der liberalen Demokratie des Westens, ihr steht für einen Demokratiesonderweg, der die Deutschen diskriminiert. Wir sind gegen ein ideologisches Apartheidregime, ihr haltet die Deutschen abstammungsbedingt für potentielle Nazis, die diskriminiert werden müssen. Wir sind die Partei, die für ein wirkliches Mehrparteiensystem eintritt, ihr seid Verbots- und Diskriminierungsdemokraten, die Angst vor dem Volk haben. Wir sind für den wirklichen politischen Pluralismus, ihr seid nur für einen Hautfarbenpluralismus, der an die Stelle des Meinungspluralismus der Einheimischen treten soll. Wir sind für die Meinungsfreiheit, ihr steht für Meinungskontrolle durch Inlandsgeheimdienste und Internet-Durchsetzungsgesetze. Wir sind für das freie Wahlrecht, ihr seid für staatliche Wahlbegleitung durch das Instrument des öffentlich in Erscheinung tretenden Inlandsgeheimdienstes!“

Hinweis
Der vorliegend behandelte zentrale Aspekt der bundesdeutschen Herrschaftsordnung wird weiter ausgeführt in der jüngsten Veröffentlichung des Verfassers:

Josef Schüßlburner/Institut für Staatspolitik
»Verfassungsschutz«: Der Extremismus der politischen Mitte
Wissenschaftliche Reihe; 30 [Arbeitsgruppe 1: Staat und Gesellschaft]
62 Seiten, ermäßigt 5 Euro, ISBN: 978-3-939869-30-6, erhältlich hier

Der Verwirklichung einer »normalen Demokratie« in der Bundesrepublik Deutschland, die man daran erkennt, daß sie rechte Parteien und Gruppierungen in der gleichen Weise akzeptiert wie linke Gruppierungen oder solche der »Mitte«, steht der »Verfassungsschutz« entgegen. Wer eine »liberale Demokratie des Westens« in der Bundesrepublik Deutschland will, muß die den »Verfassungsschutz« tragende Konzeption zu überwinden suchen. Es gilt, dem Extremismus der Mitte entgegenzutreten: Die Bundesrepublik Deutschland muß endlich eine normale Demokratie werden! (Verlagsangabe)

“”Verfassungsschutz“ als bundesdeutscher Demokratie-Sonderweg oder: Plädoyer für die Normalität einer liberalen Demokratie des Westens in der Bundesrepublik Deutschland”

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