Beitrag zur Rückgewinnung des außenpolitischen Denkens – Einleitung

Beitrag zur Rückgewinnung des außenpolitischen Denkens

Josef Schüßlburner

(04.02.2022) Nach wohl maßgeblicher Auffassung etablierter politischer Kräfte soll sich „Deutschland selbst entmachten“ (so ein ehemaliger Diplomat), also auf Außenpolitik im eigentlichen Sinne verzichten, weil es ja nur noch „Weltinnenpolitik“ geben sollte. Diese Position ist erkennbar Ergebnis der Kriegsniederlage des Zweiten Weltkriegs, die zu einem Besatzungsregime führte, das natürlich keine Außenpolitik mehr machen kann. In früheren Phasen der Völkerrechtsgeschichte hätte ein Besatzungsregime in eine Annexion überführen können, die von Besiegten bei günstigen Voraussetzungen wie Anerkennung der höheren Moralität des Siegerstaates akzeptiert wurde. Die USA haben aufgrund der Ausrufung einer neuen Weltordnung, die letztlich die Abschaffung der Außenpolitik suggeriert, selbst von einer derartigen Annexion abgesehen, mit der Folge, daß sich die deutschen Besiegten nicht zu „Amerikanern“ erklären konnten, wie dies zu Zeiten der Fall gewesen wäre, als Annexion noch ein anerkannter Rechtstitel einer Siegermacht war. Deshalb wurden Größen wie „Werteordnung“, „internationale Gemeinschaft“ und dergl. als Annexionssurrogat entwickelt, was natürlich grenzenlos ist und unter dem Schlagwort „Verfassungspatriotismus“ die ausgerufene Demokratie vom zeitlichen und räumlichen Zusammenhang eines konkreten Volks abstrahieren will – es wird dann wichtiger, Demokrat als Deutscher zu sein, was dann den Verlust der Ostgebiete verständlich macht, wurden dort doch Deutsche durch Demokraten (wenngleich zunächst „Volksdemokraten“) ersetzt. Außenpolitik gibt es für diese Werteordnung nicht mehr.

Obwohl die Siegermächte Demokratie ausriefen, haben sie im besiegten Deutschland ein Besatzungsregime etabliert, das formal damit begründet wurde, ein Parteiverbot durchzusetzen, was man den Deutschen bei Rückkehr zu normalen verfassungsrechtlichen Verhältnissen (volles Wirksamwerden der formal nur suspendierten Weimarer Reichsverfassung) nicht zugetraut hat. Um die Umgehung des alliierten Parteiverbots zu verhindern, wurde ein gegen die Freiheit der Parteigründung gerichtetes Lizenzierungssystem etabliert, das dann durch eine besondere Parteiverbotskonzeption abgelöst wurde. Dieses eindeutig zum Zwecke der Eliminierung des politisch rechten Spektrums der traditionellen deutschen Parteilandschaft, das den USA außenpolitisch gefährlich erschien, etablierte Parteiverbotssystem mit dem daraus abgeleiteten Parteiverbotsersatzsystem läßt die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland defizitär erscheinen. Dies wirkt sich naturgemäß auf die Verfassungsordnung als solche aus, weil das Grundgesetz dann nur als „die deutsche Gemeindeordnung höchster Stufe mit der Tendenz, Verfassung eines Staates zu werden, in dem das Staatsvolk die alleinige Machtgrundlage ist“ (s. Nachweis im Text) eingestuft werden konnte. Internationale „Gemeindeordnung“ deshalb, weil es keine Außenpolitik mehr gibt, die einen souveränen Staat kennzeichnet.

Die Frage ist, ob der Status der völkerrechtlichen Souveränität, der dem Grundgesetz dann erst den Status einer Verfassung verleiht und damit auch Außenpolitik ermöglicht, mittlerweile erreicht wurde: Nein, sagte dazu der bisherige Bundestagspräsident: Deutschland sei „seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen“ und dies wäre letztlich, insbesondere europapolitisch gar nicht wünschenswert, was letztlich Verzicht auf (deutsche) Außenpolitik impliziert. Damit wird deutlich, daß völkerrechtliche Souveränität und Volkssouveränität zusammengehören – zumindest für eine Demokratie. In der Tat hat die Beschränkung des politischen Pluralismus in Deutschland, die auf dem alliierten Lizenzierungssystem beruht, eine außenpolitische Komponente, wie neben besonderen Parteiverbotslagen im Saarland und West-Berlin vor allem die sog. Österreichsanktionen der EU-Staaten des Jahres 2000 deutlich gemacht haben, wo sich ausländische Staaten gegen einen demokratischen Wahlausgang und einer darauf gründenden Regierungsbildung bei „deutschen Nationen“ ausgesprochen haben. Eine Situation, die im Einklang mit dem „Gesetz“ vom „demokratischen Frieden“ steht, was suggeriert, daß es eigentlich keine Außenpolitik mehr geben müßte?    

Die Normalisierung der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland durch Erreichen des vollen Legalitätsstatus einer Rechtspartei ist demnach mit der Rückgewinnung des außenpolitischen Denkens unauflöslich verbunden. Dem soll die entsprechende Serie auf der Internetseite www.links-enttarnt.de gewidmet sein.   

In einem ersten Beitrag der vorliegenden Serie zur Rückgewinnung außenpolitischen Denkens wird aufzeigt, daß die maßgebliche USA, der die bundesdeutsche Ideologie die Abschaffung der Außenpolitik unterstellt, nach ihrer Interessenlage gar nicht an der Abschaffung der Außenpolitik interessiert sein können (allenfalls im – gewissermaßen – Innenverhältnis eines vor den USA beherrschten Bündnisses), so daß es eben trotz Ausrufung von Demokratie Außenpolitik geben wird, deren abstrakten Grundzüge mit möglichen Folgerungen für Deutschland anhand der Aussagen des wohl ersten Theoretikers der Außenpolitik, dem Inder Kautilya, dargelegt werden.

Die entgegengesetzten Annahmen der bundesdeutschen Ideologie lassen einem die vorausgehende Frage stellen, ob Demokratie den Gewaltcharakter von Politik, der im Ausdruck „Staatsgewalt“ zum Ausdruck kommt, um sich in einer extremen Weise in Form des Krieges als völkerrechtliches = zwischenstaatliches Rechtsinstitut zu manifestieren, wirklich abschaffen kann, weil es nur dann überhaupt denkbar würde, auf außenpolitisches Denken (Betrachtung von Frieden und Krieg) verzichten zu können. Letzte Begründung des Mehrheitsprinzips der Demokratie ist vielleicht doch der theoretisch durchgespielte Bürgerkrieg, in dem die Mehrheit siegreich sein dürfte, was dann auch die Bereitschaft zum „Widerstand“ (s. Artikel 20 Abs. 4 GG) zur Demokratievoraussetzung macht. Ist diese Konstellation jedoch eine der demokratischen Ordnung immanente Prämisse, dann muß damit gerechnet werden, daß unter Umständen diese Prämisse kein Abstraktum bleibt, sondern sich konkretisiert – als „wehrhafte Demokratie“ wohl schon früher denn als „liberale Demokratie des Westens“.

Dem „Gesetz“ des demokratischen Friedens zuwider, könnte sich sogar der Zusammenhang ergeben, daß die innere Stabilität durchaus auch einer Demokratie (insbesondere, wenn sie nicht voll den Kriterien eines europäischen Nationalstaates entspricht, wie schon die USA als „Nation mit der Seele einer Kirche“), eine aggressivere Außenpolitik erfordert und umgekehrt eine friedliche außenpolitische Lage die innere Unfriedlichkeit erhöht, wofür etwa die Situation in Lateinamerika mit wiederkehrenden (Militär-)Diktaturen angeführt werden könnte (die sich dabei auf den Liberalismus berufen haben), aber vielleicht auch schon die für eine liberale Demokratie groteske Bedeutung der Inlandsgeheimdienste in der von friedliebenden Freundstaaten umzingelten Bundesrepublik.

Neben diesen theoretischen Fragen, die aber sehr praxisrelevant sind und deshalb in der einen oder anderen Weise in allen Beiträgen der Serie behandelt werden, geht es jedoch vor allem um die außenpolitische Lage Deutschlands in Geschichte (soweit noch relevant) und Gegenwart, wobei sich die Raumbezogenheit (Geographie) der Politik als außenpolitische Besonderheit offenbart, was in sonstigen Politikfeldern eine eher untergeordnete Rolle spielt. Was aber vielleicht das Konzept Außenpolitik bei sich als „Demokraten“ verstehende Ideologen so verhaßt macht, weil etwa die Tatsache einer geographisch-machtpolitischen Mittellage, Problem hervorruft, die relativ unabhängig von der jeweiligen Verfassung sind. Dies könnte wiederum die Bedeutung von Verfassung „relativieren“ und da sei „Verfassungsschutz“ vor! In der Tat: Eine Werteordnung, in der das „Grundgesetz als Weltenei“ (Forsthoff) alle Fragen der Weltgeschichte mehr oder weniger zwingend beantwortet, ist die Bedeutung von Verfassung als Werteordnung möglicherweise relativierendes außenpolitisches Denken nicht ohne Risiko: „Auf die Unpäßlichkeit einer solchen Begriffsverwendung („Geopolitik“, Anm.) mit dem Politikverständnis einer freiheitlichen-parlamentarischen Demokratie, verstärkt durch die Verantwortung Deutschlands seiner Geschichte gegenüber, haben verschiedene Wissenschaftlicher erst jüngst hingewiesen“ (Nachweis im Text).

Womit man wieder bei der besonderen Parteiverbotskonzeption und dem daraus abgeleiteten Parteiverbotssurrogat als Hindernis für eine freie Meinungsbildung in Deutschland angelangt wäre! Rückgewinnung des speziellen außenpolitischen Denkens, also internationale Souveränität und Verwirklichung einer normalen liberalen Demokratie des Westens in der Bundesrepublik Deutschland, wozu auch die Verfassungsfrage als Verwirklichung der Volkssouveränität zählt, stehen also doch in einem inneren Zusammenhang!

Hinweis
Die Serie zur Rückgewinnung außenpolitischen Denkens ist eine Konkretisierung des in der jüngsten Broschüre des Verfassers zum Ausdruck gebrachten Ratschlags an die vom bundesdeutschen Parteiverbot(sersatzregime) bedrängten Oppositionspartei, eine außenpolitische Alternative zu entwickeln, d.h. Außenpolitik überhaupt wieder erst zu einem maßgeblichen politischen Gesichtspunkt werden zu lassen, zumal historisch ein Zusammenhang zwischen außenpolitischer Konstellation und der Beeinträchtigung des parteipolitischen Pluralismus in der Bundesrepublik besteht.

Josef Schüßlburner
Scheitert die AfD? Die Illusion der Freiheitlichkeit und die politische Alternative
Studie 39 des IfS, Verein für Staatspolitik e. V., 2020, Broschur, 239 Seiten, 7 Euro
Erhältlich beim Verlag Antaios

“Außenpolitik_Teil 0”

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