Kritik der Europaideologie – Teil 13

Kritik der Europaideologie – Teil 13: Die USA als Europavorbild? Überlegungen zum sog. amerikanischen Sezessionskrieg

Josef Schüßlburner

(16.01.2022) Als Endstufe der europäischen Vereinigung werden immer wieder die „Vereinigten Staaten von Europa“ beschworen, was bedeutet, daß die Nachahmung der Vereinigten Staaten von Amerika, also der USA, als Ziel der Europapolitik angestrebt wird. Dies kommt etwa in Formulierungen wie den „Philadelphia-Moment“ zum Ausdruck, was etwa vom jetzigen Bundeskanzler Scholz (SPD) ganz enthusiastisch verwandt wurde. Falls dies ernst gemeint sein sollte (und den die neue Bundesregierung tragenden politischen Kräften ist dies zuzutrauen), dann würde dies die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung Europas bedeuten, die einen Europastaat etabliert und damit die (bisherigen) Mitgliedsstaaten entmachtet – mit der spezifischen Folge, daß damit das ewig geltende Grundgesetz als solches ziemlich irrelevant werden würde – was aber im bundesdeutschen Sonderfall sicherlich als „Verwirklichung des Grundgesetzes“ ausgegeben  würde! 

Von zentraler Bedeutung müßte bei Umsetzung dieses europäischen US-Nachahmungsprojekts dann die Frage sein, ob man von einem derartigen „Europa“ noch unter Berufung auf das demokratische Recht der Selbstbestimmung des jeweiligen Volks wird wieder austreten können oder ob ein derartiger Austritt unter Berufung auf das mit der Verfassung kreierte Volk der „Europäer“, die derzeit nur als Volk von „Demokraten“ existieren,  mit Bürgerkrieg / Sezessionskrieg als „Bundeszwang“ (dies wäre der GG-Begriff) beantwortet werden würde wie dies in den als vorbildlich angesehenen USA praktiziert wurde. Die Politiker, die sich von einem „Philadelphia-Moment“ Inspiration für „Europa“ versprechen, übersehen nämlich großzügig, daß „Philadelphia“ eben nicht das „Ende der Geschichte“ dargestellt hat, sondern der „Philadelphia-Moment“ einen weniger erhebenden Fort-Sumter-Moment zur Folge hatte.

Viel ist über diesen Sezessionskrieg geschrieben worden, und er erscheint letztlich mysteriös, glaubt man bestimmten Theorieansätzen, wie etwa der Annahme, wonach sich Demokratien nie mit Krieg überziehen würden.  Die Analyse des US-Bürgerkrieges / Sezessionskrieges ist deshalb so bedeutsam, weil sie zeigt, worüber ein kriegerischer Konflikt zwischen Demokratien ausbrechen konnte, nämlich dem Streit um Wesen und Bedeutung von Demokratie. So waren die Südstaatler der Auffassung, daß die republikanische Freiheit nicht allein einer gewählten Regierung und einem der Trennung der Staatsgewalten verpflichteten Verfassungssystem überlassen werden könne, sondern daß eine konsequente Dezentralisierung der Herrschaft erforderlich sei. Diese dezentrale Herrschaftsstruktur könne jedoch nur durch ein garantiertes Austrittsrecht der Mitgliedsstaaten als State Rights einer Föderation erreicht werden, da die Möglichkeit des Austritts den Zentralisierungstendenzen, etwa auf dem Gebiet der Steuererhebung, entgegenwirkt. Die Zentralisierung unterminiere die Substanz demokratischer Freiheitlichkeit; denn je mehr an Demokratie partizipieren, desto geringer ist ihre Relevanz für den einzelnen. Der Norden verteidigte dagegen „democracy“ und die Demokratie der größeren Zahl der „Gesellschaft“, der Süden die Verfassung mit der substantiellen Demokratie des Volkes der Einzelstaaten. Dabei behaupteten die Südstaaten, daß in diesem juristisch nicht auflösbaren Glaubenskonflikt der demokratische Prozeß zusammengebrochen sei, weil der Norden nicht die wahre Natur der Demokratie erkannt habe. Demgegenüber betrachtete der Norden den von ihm als „Bürgerkrieg“ bezeichneten Konflikt als Kreuzzeug für die Demokratie weltweit, zu deren Durchsetzung der Vorsehung die USA bestimmt hatte. Es ging also letztlich um die angestrebte amerikanische Weltmachtstellung, womit letztlich schon die Beteiligung der USA an den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhundert präterminiert wurde.

Nach dem Narrativ der Siegergeschichtsschreibung ging es allerdings beim amerikanischen Bürgerkrieg / Sezessionskrieg nicht um die Auslegung des Demokratiebegriffs, sondern um Erhalt oder Beseitigung der Sklaverei in den Südstaaten. Dieses reduktionistische Verständnis ist geeignet ist, das eigentliche Problem zu verdunkeln, das dem US-Sezessionskrieg eine exemplarische Bedeutung, insbesondere für das künftig mögliche, ja wahrscheinliche Konfliktfeld im Kontext der vertieften Europaintegration verleiht. Da die Verfassung der USA, wenngleich mit verschleiernder Wortwahl, die Institution der (Neger-)Sklaverei zumindest vorausgesetzt hat, mußten sich die Nordstaaten von der verfassungsrechtlichen auf die „moralische“ Ebene begeben und ad hoc eine „Weltordnung“ proklamieren; die Abolitionisten mußten, in den Worten des früheren Präsidenten James Buchanan  „in order to furnish a pretext for their assault on Southern slavery, (to) appeal to a law higher than the Constitution.”

Bei Betrachtung einer (vorerst) abgeschlossenen Periode der amerikanischen Entwicklung sollte deutlich werden, daß die europapolitische Nachahmung der USA zu genau jener Konstellation führt, die seinerzeit zum Bürgerkrieg / Sezessionskrieg geführt hat. Wahrscheinlich wäre dieser Krieg zu verhindern gewesen, wenn entweder eindeutig das Austrittsrecht oder das Austrittsverbot festgelegt gewesen wäre. Angesichts der insoweit parallelen Situation wäre es unverantwortlich, im europäischen Bereich diese Frage offen zu lassen. Dieses Recht, das in Bezug auf die gegenwärtige Europäische Union zwischenzeitlich immerhin vertraglich festgelegt worden ist, wirkt friedensstiftend, weil es den wesentlichen Grund beseitigt, welcher integrierte Demokratien in kriegerische Konflikte führen könnte. Daher muß die Frage des Austrittsrechts bei Bildung von „Vereinigten Staaten von Europa“ als zentraler Faktor beantwortet werden. Dies würde jedoch wahrscheinlich nicht erfolgen, weil entsprechend der Konstellation bei Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika sonst ein derartiger Staat nicht zustande kommen wird. Der „Philadelphia-Moment“ würde daran evaporieren. Die ideologischen Prämissen eines derartigen Europastaates, die auf einer Geschichtstheologie aufbauen, die seinerzeit die amerikanischen Nordstaaten die Entschlossenheit zum Bürgerkrieg gegeben hat, würden dann jedoch auf eine Verneinung des Austrittsrecht hinauslaufen. Der amerikanische Bürgerkrieg muß deshalb als historisches Menetekel für „Vereinigte Staaten von Europa“ erscheinen.

Europaideologen werden allerdings die Vergleichbarkeit der Situation der Vereinigten Staaten von Amerika mit den möglichen „Vereinigten Staaten von Europa“ entsprechend dem Siegernarrativ des amerikanischen Bürgerkrieges vor vornherein zurückweisen, wonach es bei diesem um die Frage der Sklaverei gegangen sei und da eine derartige Frage im fortgeschrittenen Europa überhaupt keine Rolle spiele, sei eine Vergleichbarkeit von vornherein nicht gegeben. Die Vergleichbarkeit der Situation besteht ideologisch darin, daß in europäischen Staaten eine nicht geringe Zahl an nichtwahlberechtigten Ausländern lebt, so daß sich die Situation ergeben könnte, daß die Vertreter der im amerikanischen Sinne liberalen Europaideologie ihren Gegnern zum Vorwurf machen, über eine große Zahl nicht zur Stimmabgabe berechtigte Ausländer zu verfügen, die gegen die Sezession gestimmt hätten, hätten sie über ein Wahlrecht verfügt und die deshalb von den „Liberalen“ zum Wahlrecht befreit werden müßten. Und wenn es sein muß, eben über das Institut eines Bundeszwangs (vgl. Art. 37 GG oder Art. 155 der spanischen Verfassung) mit kriegerischen Mitteln, was danach aber dem Theorem vom demokratischen Frieden deshalb nicht widerspräche, weil die sezessionierenden Staaten, die eine große Zahl nicht zur Wahlteilnahme Berechtigter aufweisen, dann eben nicht als Demokratie anerkannt werden könnten, weil sie Menschen das Wahlrecht verweigern würden. Zudem würde die Interessen von Menschen völlig ignoriert, welche von ihrem Einwanderungsrecht mit Recht zur Stimmabgabe Gebrauch machen wollen, aber dies nicht dürfen, obwohl dies der allgemeine Egalitarismus, der in der BRD sogar Parteiverbote zu begründen vermag, so gebietet. Ein derartiger Einwanderungsverhinderungsstaat könne danach keine Demokratie sein, weil der Wahlausgang doch ganz anders wäre, wenn den Einwanderungswilligen nicht die Demokratie verweigert werden würde. 

Diese „Liberalen“ könnten sich dann auch insofern auf das Vorbild „Amerika“ berufen, als doch die USA nur durch Einwanderer begründet werden konnten, so daß gerade die Drittstaater die eigentlichen Amerikaner darstellen, so wie dann bei einer entsprechend fortgeschrittenen Europaideologie die Einwanderer die „wahren Europäer“ darstellen, da ihnen der Nationalismus abgeht.  Der sich dabei ergebende Konflikt, der sich dann europa-sezessionsrechtlich in kriegerischer Form zum Ausdruck bringen könnte, würde dann am besten auf die Formel gebracht werden können: nationalstaatliche Demokratie gegen liberale Soziokratie. 

Wie beim amerikanischen Bürgerkrieg wäre dabei damit zu rechnen, daß sich die liberalen Soziokraten erforderlichen Falles über das konkrete Verfassungsrecht, welches etwa den Mitgliedstaaten von Europa ein Sezessionsrecht gewährt, hinwegsetzen und sich auf eine ad hoc ausgerufene Werteordnung berufen, die Verfassungsnormen entwertet, welche nicht mit der höheren Moral eines Geschichtsablaufs übereinstimmen, der – wie von „Liberalen“ erkannt – nur in der politischen Einheit des Menschengeschlechts bestehen könne und welcher den Separatismus zur „großen Süde vor Gott“ macht,  insbesondere wenn es den Separatisten nur darum ginge, den Drittstaatern als wahren Europäern, also Menschen, in einer natürlich rassistischen Weise  weiterhin das Wahlrecht zu verweigern, indem man sie erst gar nicht einreisen läßt und ihre Einbürgerung – entsprechend der Werteordnung – demokratiewidrig verweigert. Allerdings: Die besagte Werteordnung wäre dann keine ad hoc-Erfindung, sondern an dieser wird schon seit dem amerikanischen „Bürgerkrieg“ gearbeitet, liefert dieses Ideologem doch die Formeln für den amerikanischen Weltherrschaftsanspruch, dem sich die Europäer, insbesondere natürlich die Deutschen,  bei aller Souveränität unterzuordnen haben. Dies ist letztlich mit den „Vereinigten Staaten von Europa“ gemeint! Die Ideologie des Philadelphia-Moments bringt da einige deutsche „Europäer“ wahrlich zum Entzücken. 

“Kritik der Europaideologie – Teil 13”

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