Verfassungsfeindliche Tendenzen innerhalb der Christdemokratie als DDR-Block- und BRD-Kartellpartei gegen rechts
Josef Schülburner
(02.08.2021) Zu den maßgeblichen Lücken in sog. „Verfassungsschutzberichten“ gehört die Tatsache, daß etablierte politische Strömungen in derartigen Berichten von vornherein nicht erfaßt werden und mag ihre verfassungsfeindliche Einstellung und die Verfassungswidrigkeit der von ihr zu verantwortenden Politik, selbst wenn dies gerichtlich festgestellt werden sollte, noch so groß sein.
Praktizierte man die Methodik, die etwa gegen die eigentliche politische Opposition zum Zwecke der Auflistung in VS-Berichten angewandt wird, in einer allgemeinen, d.h. nicht auf gezielte staatliche Oppositionsbekämpfung ausgerichteten Weise, würde es keine allzu große Schwierigkeit bereiteten, auch die Christdemokratie in den Verfassungsschutzbericht zu bringen. Wie alle modernen politischen Strömungen, die sich auf vordemokratische Zeiten zurückführen lassen, ist auch die Christdemokratie mit entsprechenden Problemen belastet, die bei dieser Formation auf die lange Zeit vorherrschende demokratieskeptische, allenfalls opportunistische Haltung der Katholischen Kirchen zu Demokratie und Freiheitsrechten zurückführen, wofür zentral die Enzyklika „Mirari Vos“ von 1832 steht. Das für die Christdemokratie zumindest verbal noch maßgebliche religiöse Element ist bei Bedarf gut für die Relativierung von Demokratie und Menschenrechten einsetzbar, was in der von der CDU maßgeblich gestalteten BRD unter einem „Verfassungsschutz“ läuft, der sich unter der Herrschaft der Christdemokratie mit Bezugnahme auf „Vergangenheitsbewältigung“ ins Staatsreligiöse in einer Weise dogmatisiert, daß sich dies sogar gegen den ideologischen Ausgangspunkt der Christdemokratie, die Katholische Kirche, wenden könnte.
Durchgesetzt haben sich mit der als solche erst nach dem 2. Weltkrieg in Erscheinung tretenden Christdemokratie neben einem Liberalkatholizismus, der die realistische nationalstaatliche Demokratie unter Bezugnahme auf den Universalismus (Europaideologie) etwa durch Duldung illegaler Masseneinwanderung relativiert, eine Richtung, die auf den christlichen Sozialismus zurückführt. Diesen kennzeichnet ein tiefes Anti-Rechts-Ressentiment, was letztlich die Grundlage der christdemokratischen Bereitschaft war, sich als Blockpartei einer Linksdiktatur zur Verfügung zu stellen. Aufgrund ihrer fehlenden Bereitschaft, sich für Grundrechte und Menschenwürde der politisch rechts vor ihr Positionierten einzutreten, war es der CDU der DDR-Diktatur schließlich nicht mehr möglich, sich gegen die Abschaffung des freien Wahlrechts durch eine „demokratische“ Einheitsliste zu Wehr zu setzen, die verhindern sollte, daß „Demokraten“ (Sozialisten) vom bewältigungspolitisch als demokratiefeindlich eingeordneten Deutschen „diskriminiert“ werden. Diese Haltung wird in Deutschland nach der Wiedervereinigung fortgesetzt, wo zwar kein Blockparteiensystem errichtet wird, aber ein diesem zumindest auf ideologischer Ebene ähnliches Kartellparteiensystem, das die freie Wahlentscheidung zugunsten einer Rechtspartei delegitimiert, zu demokratiefeindlichen Verbotsdrohungen und dann zu antiparlamentarischen Verhaltensweisen führt. Die menschenwürdeverachtende Abgrenzung gegen rechts, zeigt die Entschlossenheit der Christdemokratie an, die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu riskieren, um entweder die parlamentarische Regierungsweise zu unterminieren oder christlich-scheinheilig verdruckst dem Linksextremismus an die Macht zu verhelfen wie in Thüringen geschehen. Für diese Haltung steht etwa der jüngste Wahlsieger in Sachsen-Anhalt, der Blockparteipolitiker Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU-DDR, CDU-BRD), der bei Fortsetzung seines in der DDR gelernten Anti-Rechts-Ressentiments die CDU für Kommunisten wählbar gemacht hat, weil damit demokratische Opposition von rechts beeinträchtigt werden kann.
Als Ausgangspunkt für diese vom universalistischen Anti-Rechts-Ressentiment geprägte verfassungsfeindliche Haltung kann das hauptsächlich von der DDR-Blockpartei CDU betriebene Verbot der in der Wiedervereinigungsphase maßgeblichen deutschen Rechtspartei „Die Republikaner“ festgestellt werden, was dazu geführt hat, daß Parlamentswahlen, an denen eine maßgebliche Rechtspartei wegen eines ideologie-politisch ausgesprochenen Parteiverbots auf der Grundlage stalinistischen Verfassungsrechts nicht teilnehmen durfte, als „frei“ bezeichnet wurden, eine allgemein übernommene Bewertung der sog. ersten freien Wahlen in der DDR, die als kennzeichnend für das Demokratieverständnis der Gesamt-CDU festgestellt werden kann.
Dieses Demokratieverständnis, das bundesdeutsch mit „Verfassungsschutz“ zum Ausdruck gebracht wird, obwohl es bei einer Bewertung im Lichte der weltanschaulichen Neutralität des Rechtsstaats nicht als vereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, dem Schutzgut des „Verfassungsschutzes“, angesehen werden kann, ist als Ausgang des seit der Wiedervereinigung einsetzenden demokratiefeindlichen „Kampfes gegen rechts“ auszumachen, der die CDU unter der Parole „Antifaschismus“ in ein ideologisches und zunehmend auch parlamentarisches Bündnis mit dem Linksextremismus führt. Diesen gibt es dabei trotz des Kontexts mit einer noch nicht allzu weit zurückliegenden Diktatur eigentlich ja ohnehin nicht mehr, wenngleich man zur Wahrung einer eigenartigen, d.h. weitgehend inhaltsleeren, vom parteipolitischen Einkommensmachiavellismus ausgefüllten Mitte-Position in einer pseudochristlichen Scheinheiligkeit noch so tun muß, als würde es den Linksextremismus geben, auch wenn vor allem im maßgeblichen Interesse der ausländischen Freunde, mit denen man sich universalistisch-wertig sehr gut versteht, nur mehr der „Kampf gegen rechts“ zählt. Unter diesem Schlagwort wird dann auch eine gegen den demokratischen Nationalstaat gerichtete Europa- und Einbindungspolitik durchgezogen, die unvermeidbar eine Entdemokratisierung impliziert.
Der vorliegende Beitrag stellt im Interesse von Freiheit und Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland auch einen Appell an die Christdemokratie dar, schon im Eigeninteresse für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Es geht dabei vor allem um die Verteidigung des Rechts der Meinungsfreiheit und auch der Menschenwürde von Personen, die sich politisch und weltanschaulich rechts von der CDU / CSU positionieren. Nur wenn die deutsche Christdemokratie bereit ist, für diese Freiheit der Andersdenkenden in der Bundesrepublik Deutschland einzutreten, kann die Mitte-Einordnung der CDU, die sie selbst als verfassungskonform geboten versteht, überhaupt glaubwürdig sein.
Allerdings spricht bedauerlicher Weise doch einiges dafür, daß sich die Christdemokratie durch ihre prominente Mitwirkung beim „Kampf gegen Rechts“, der etwas bekämpft, was die CDU selbst zur Mitte macht, sich wieder in eine Position manövriert hat, bei der sie ideologisch nur noch zugunsten der linken und der übergeordneten, nicht mehr ultramontanen, sondern ultraozeanischen (amerikanischen) Position vermitteln kann: Sie muß beim „Kampf gegen Rechts“ mitmachen, weil sie befürchtet, sonst selbst als „rechts“ ausgeschaltet zu werden. Das Schicksal als Blockpartei eines totalitären Linksregimes scheint ihr keine Lehre zu sein, findet sie doch selbst nur das „bewältigungsbedürftig“, was ihr die politische Linke und der Hegemon jenseits des Ozeans als Bewältigungsaufgabe vorschreiben. Die „Mitte“ als Teil des Linksblocks (Kartellpartei) verfehlt dadurch die freiheitliche demokratische Grundordnung, zu der auch die Sicherstellung des repräsentativen Charakters der parlamentarischen Demokratie gehört, nämlich die Legitimität einer politischen Position rechts von der Christdemokratie, zu der ohnehin bis zum einem Drittel der Wähler (einschließlich solcher der CDU) tendieren.
Hinweis
Beim vorliegenden Text handelt es sich um eine überarbeite Fassung des gleichnamigen Kapitels C. VI, das in der Buchausgabe die Seiten 509 bis 542 umfaßt.
“DDR-Block- und BRD-Kartellpartei gegen Rechts”