Verfassungsfeindlicher Liberalismus: Nationalliberalismus oder Liberalextremismus?

Verfassungsfeindlicher Liberalismus: Nationalliberalismus oder Liberalextremismus?

Josef Schülburner

(16.09.2021) Der als „Demokratische Partei des Saarlandes“ firmierende Landesverband der FDP ist in dem von französischen „Europäern“ wie Robert Schuman beherrschten Saarland am 21. Mai 1951 als verfassungsfeindlich verboten worden. Dies zeigt an, daß die Überlegung, die FDP dem Parteiverbotssurrogat der Verfassungsschutzberichterstattung zu unterwerfen, durchaus nicht so fernliegend erscheint, selbst wenn man von der Prämisse ausgeht, daß eine selbsterklärte liberale Partei von vornherein nicht „verfassungsfeindlich“ sein kann, stellt doch Liberalismus gewissermaßen die Verkörperung des Schutzgutes von Parteiverbot und Parteiverbotssurrogat, nämlich der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ dar. 

Die offizielle, teilweise nur offiziöse bundesdeutsche Position zum Liberalismus ist dabei allerdings sehr ambivalent: Einerseits wird insbesondere Rechtsparteien vorgeworfen, „verfassungsfeindlich“ gegen den „Liberalismus“ oder gegen eine „liberale Ordnung“ etc. eingestellt zu sein, was auch ein maßgebliches Parteiverbot des Bundesverfassungsgerichts „gegen rechts“ gerechtfertigt hat, andererseits ist klar, daß gerade ein derartiger staatlicher Vorwurf mit Parteiverbotssanktion, der sich im Rahmen des Staatsschutzes gegen politische Auffassungen und rechtmäßige Meinungsäußerungen richtet, mit dem Liberalismus, wie er allgemein verstanden wird, nicht vereinbar ist, so daß der gesamte bundesdeutsche „Verfassungsschutz“ bei Anwendung des Liberalismus als Maßstab nur dann als verfassungsmäßig gerechtfertigt werden kann, wenn man logischerweise davon ausgeht, daß mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gerade keine „liberale Demokratie des Westens“ (BVerfG) errichtet worden ist.

Letzteres erklärt, weshalb die seinerzeit noch überwiegend national-liberale FDP von den vom alliierten Militärregime für BRD und DDR lizenzierten deutschen Parteien (KPD, SPD, CDU und FDP/LDP) die größten Schwierigkeiten hatte, eine Demokratiebescheinigung ausgestellt zu bekommen, von der saarländischen Demokratur verboten wurde und nunmehr die Hauptoppositionspartei im Deutschen Bundestag, die sich in die von der FDP verabschiedeten national-liberale Tradition einordnen läßt, nämlich die Alternative für Deutschland (AfD), als „verfassungsfeindlich“ karikiert wird (während gleichzeitig die „antifaschistische“ DDR-Einmauerungspartei Die Linke bundesdeutsche VS-Partei spielen darf). Damit wird die ideologie-politisch maßgebliche Bedeutung der saarländischen Verbotsentscheidung von 1951 erkennbar, die sich auch in der Verbotsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen rechts aus dem nachfolgenden Jahr spiegelt, wonach in der nicht freien (liberalen), sondern nur freiheitlichen (linksliberalen) BRD eine national-liberale Position eigentlich schon „verfassungsfeindlich“ ist. Auch die gegen den deutschen Nationalliberalismus gerichteten sog. Österreichsanktion des Jahres 2000, die in der Nachfolge der französischen Europa-Politik der Saarland- und Deutschlandbeherrschung stehen, machen diese für deutsche „Europäer“ maßgebliche Einstellung deutlich. 

Dagegen wird der eigentliche verfassungsfeindliche Liberalismus ausgeblendet, der sich vor allem in den Diktaturerscheinungen der lateinamerikanischen Entwicklung zum Ausdruck gebracht hat und der auch für die jüngste Rückkehr zum Militärregime in Thailand die wesentliche Verantwortung trägt, wo sich die Demokratie des Liberalismus diktatorisch als wirklich „wehrhaft“ gegen den „Populismus“ der Wählermehrheit in Position gebracht hat. Die lateinamerikanischen Liberalen des 19. Jahrhunderts gingen von der mangelnden Demokratiefähigkeit der einheimischen Bevölkerung aus, die zur Verwirklichung des Liberalismus und damit zur Wahrung der Verfassungswerte einer diktatorischen Regierungsform bedürfe. Zur Gewährleistung der Grundlagen einer Demokratie, die sich in einer entsprechenden Verfassung zum Ausdruck brachte, setzten diese Liberalen auf die Hegemonie der liberalen Führungsmacht USA, auf Einwanderung einer für die demokratische Regierungsform passenderen Bevölkerung, was seinerzeit die germanischen Europäer waren. Dieser zur Demokratisierungsdiktatur neigende Liberalismus kann dementsprechend als verfassungspatriotisch, einbindungsbereit und inländerfeindlich gekennzeichnet werden und wird durch den bundesdeutschen Linksliberalismus erkennbar imitiert.

Der Hinweis auf Lateinamerika, wo der Liberalismus bis in die Gegenwart wenigstens formal eine sehr gewichtige Stellung zu behaupten vermochte (die aber nicht unbedingt der Demokratie zugutegekommen ist), ist nicht zuletzt deshalb erkenntnisfördernd, weil der Blick auf diesen Halbkontinent sicherlich eine Einschätzung erlaubt, mit welchen die bundesdeutsche Verfassungsordnung gefährdenden Erscheinungen des Liberalismus oder unmittelbar von ihm beeinflußter ideologischer Strömungen, wie dem „Mittismus“,  angesichts seiner durch die außenpolitische Einbindung herbeigeführten Entnationalisierung gerechnet werden muß. Den bundesdeutschen Liberalismus – und gemeint ist damit die gesamte „Mitte“, die sich selbst als „liberal“ versteht –  kennzeichnet die Regression ins vor-politisch Universalistisch-Weltbürgerliche, die den „Menschen“ („Bevölkerung“, „Marktbürger“ etc.) und die „Menschheit“ („Europa“, „westliche Wertegemeinschaft“) zur eigentlichen politischen Größe macht. Damit ist jedoch dieser Liberalismus auf keine politische, d.h. auf eine bestimmte „Polis“ (Nation) bezogene Begrifflichkeit im eigentlichen Sinne ausgerichtet, sondern auf eine theologische oder biologische Terminologie, die vielleicht mit Hilfe des Links-Liberalismus einer Imperialmacht die Herrschaftslegitimation verschafft, nicht jedoch einem „normalen“ demokratischen Nationalstaat, der durch derartige ideologie-politische, ja theologischen Rückbildungen tendenziell eher „delegitimiert“ (VS-Vokabel) wird.  

Dementsprechend muß dem bundesdeutschen Linksliberalismus, der sich mit der FDP aufgrund der deutschen Einbindungslage mit besatzungsrechtlicher Vorgeschichte schließlich gegen den demokratischen Nationalliberalismus dieser Partei als maßgebend durchgesetzt hat, vergleichbar der Vorwurf gemacht werden, mit nicht-liberalen Mitteln, nämlich dem Parteiverbotsersatzregime, einen „Liberalismus“ verwirklich zu wollen, welcher auf der Überwindung des Deutschtums durch den Endsieg des Menschen ausgerichtet ist. Der Philosoph Stirner hat bereits zu Beginn des in Deutschland parteipolitisch organisierten Liberalismus den Pferdefuß dieses „Menschismus“ entdeckt, nämlich den dialektischen Zwang, den Unmenschen bekämpfen zu müssen. Dies schließt eine Wendung zum Extremismus ein, und zwar zu einer Art, den der bundesdeutsche „Verfassungsschutz“ bei den Scientologen ermittelt hat, sich aber dabei weigert, diesen Extremismus als „Liberalextremismus“ einzustufen, sondern stattdessen von einer „neuen Form des Extremismus“ spricht: Man braucht ja den „Liberalismus“ als Kampfbegriff zur Unterdrückung feindlicher Bestrebungen mit illiberalen Mitteln, so daß man diesen „Liberalismus“ nicht mit „Extremismus“, dem maßgeblichen außerrechtlichen Begriff des ideologischen Staatsschutzes der BRD, in Verbindung bringen darf.    

Die politischen Aussagen von Scientologen in deren eigenen Schriften kann man dabei als geradezu offiziell einstufen, weshalb nicht verwundern sollte, daß nur sog. Mitte-Parteien wie CDU und FDP, die für Scientologen aufgrund ideologischer Affinität attraktiv zu sein scheinen, sich genötigt sahen, Unvereinbarkeitsbeschlüsse zu fassen: Da wird vor der Tendenz steigender „Fremdenfeindlichkeit“ in Deutschland gewarnt und auf das Aufleben des „Neonazismus“ wird hingewiesen. Richard v. Weizsäcker gilt als einer der „wenigen prominenten deutschen Politiker, die gegen die subtile Rückkehr zum Faschismus die Stimme“ erhoben hätten. Wenn der Extremismus von Scientology, wie zu lesen war, etwa auch darin besteht, daß diese sich an Ideen „des absoluten heldischen Übermenschen“ orientiert,  dann bedeutet dies ebenfalls eine Steigerung des amtlich gegen rechts begrüßten liberalen Individualismus ins Extremistische, der allerdings mehr oder weniger zwingend aus dem regressiven Universalismus folgt und über seinen inhärenten Biologismus – „Mensch“ und „Menschheit“ sind letztlich auch biologische Größen – zu neuartigen Formen des Rassismus führt.

Im bundesdeutschen Liberalismus, bzw. der Mitte-Ideologie zeigt sich dieser Rassismus vor allem in der Ausländeridolatrie, die im Bekenntnis gipfelt: „Mein Freund ist Ausländer“! Unter „Ausländer“ in dem gebrauchten ideologie-politischen Sinne wird dabei stillschweigend jemand mit einer nicht-weißen Hautfarbe verstanden, dem dabei zugeschrieben wird, moralisch höherwertiger zu sein, weil er aufgrund der Annahmen der offiziösen Bewältigungsideologie der Verfolgtenseite des sog. Dritten Reichs zugeordnet wird; er ist deshalb grundsätzlich gut und hat die Unschuldsvermutung in einem umfassenden Sinne auf seiner Seite, was schon den Begriff „Ausländerkriminalität“ verbietet, ein Verbot, daß vor allem der „Verfassungsschutz“ mit seiner illiberalen Eingriffsberichterstattung gegen oppositionelle Strömungen durchsetzt. Dagegen ist der potentielle Feind des „Menschen“, nämlich der abstammungsmäßig nicht privilegierte Deutsche, einem bewältigungs-theologischen Generalverdacht der potentiellen Demokratiefeindlichkeit und Verfolgerbereitschaft ausgesetzt, der dem weltbürgerlichen Liberalismus entsprechend dahin geht, dem Begriffspaar „Gott und Menschen“ der Grundgesetz-Präambel stillschweigend das Begriffspaar „Teufel und Deutsche“  beizugesellen: Moralischer Fortschritt, wozu auch Demokratiesicherung gehört, ist nach diesen weltbürgerlichen Annahmen auf der Grundlage einer sich radikalisierenden Deutschfeindlichkeit nur durch – im Zweifel verfassungswidrig geduldete – Masseneinwanderung zu erreichen, was bei stillschweigendem Aufgreifen des französischen Kriegsslogans aus dem 1. Weltkrieg „la race humaine contre la race Allemande“ durchaus mit Deutschenvertreibung und -verdrängung einhergehen kann; zumindest gilt diese historische Erscheinung, bei der alle als „liberal“ bezeichneten Grundrechte verletzt wurden, nicht als bewältigungsbedürftig, was nach den Prämissen der amtlichen Ideologiepolitik impliziert, daß sich ein derartiger Vorgang wiederholen darf.

Den in der Bundesrepublik Deutschland mit „Liberalismus“ einhergehenden Dilemmata wird man nur mit der Forderung entkommen, in der Bundesrepublik Deutschland endlich mit dem Liberalismus ernst zu machen: Man verwirklicht eine normale westliche Demokratie, indem man (dies wäre der ambitionierteste Ansatz) etwa das Grundgesetz gemäß seinem Schlußartikel 146 durch Überwindung der „Einbindung“ zu Ende  führt. Wesentlicher Aspekt ist die Abschaffung des illiberalen, sich aber unter Berufung auf den „Liberalismus“ rechtfertigenden „Verfassungsschutzes“! Der bundesdeutsche Verfassungsschutz steht nämlich im klaren Gegensatz zum „westlichen“ Liberalismus. Wer daher in Deutschland wirklichen Liberalismus will, muß den „Verfassungsfeind“ überwinden: „Trotz allem ist es möglich, sich von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu emanzipieren. Mit diesem vielleicht irritierenden, doch am Ende befreienden Gedanken wird man sich eines Tages schon vertraut machen. Bis dahin bleibt jedermann irgendwie eines anderen Verfassungsfeind“ (Nachweis im Text).

Die Einführung einer liberalen Demokratie des Westens in der Bundesrepublik wird allerdings nicht mit der sich selbst als „liberal“ einstufenden FDP zu verwirklichen sein. Dazu bedarf es einer wirklichen politischen Alternative für Deutschland!             

Hinweis
Beim vorliegenden Text handelt es sich um eine überarbeite Fassung des gleichnamigen Kapitels C. VII, das in der Buchausgabe des mittlerweile vergriffenen Alternativen Verfassungsschutzberichts die Seiten 543 bis 575 umfaßt.

Hans-Helmuth Knütter, Stefan Winckler (Hrsg.)
Der Verfassungsschutz – Auf der Suche nach dem verlorenen Feind
Universitas Verlag, 2000, gebunden, 420 Seiten, 24,90 Euro
ISBN-10 : 3800414074, ISBN-13 : 978-3800414079
Erhältlich auch hier

 „Verfassungsfeindlicher Liberalismus“

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