Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen
Von Josef Schüßlburner / Bernd Kallina
(10.02.2025) Die von Unterrichteten schon seit längerem erwartete politische Biographie des Betreibers der vorliegenden Internetseite ist nunmehr auf dem Buchmarkt erhältlich und wird nachfolgend kurz vorgestellt:
Schwerpunkt der Darstellung sind die beruflichen Diskriminierungsmaßnahmen, insbesondere drei gegen den Betroffenen eingeleitete Disziplinarverfahren wegen Ausübung des Grundrechts der Meinungsfreiheit. Der Betroffene hätte – so ein zentraler Vorwurf – in seinen Darlegungen ein „kollektivistisches Menschenbild“ vertreten: gemeint war dabei wohl der Hinweis, daß Demokratie auch nach dem Grundgesetz Volksherrschaft und nicht Bevölkerungsherrschaft bedeuten würde, was der „Verfassungsschutz“ des Bundeslandes NRW zur Zeit seines verfassungsfeindlichen und später vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannten Vorgehens gegen die Zeitung „Junge Freiheit“ dahingehend „gedeutet“ hatte, daß der Verfasser das Grundgesetz als „völkische Verfassung“ begreifen würde. Wenn dies ein Beamter in seiner privaten Veröffentlichungstätigkeit (angeblich) so kundtut, dann kann dies eigentlich nur Dienstentlassung, zumindest Degradierung zur Folge haben, meinen da etablierte „Demokraten“. Zumindest wenn dies in einem falschen Kontext kundgetan wird, nämlich in einer Zeitschrift, welche die öffentlich in Erscheinung tretenden Inlandsgeheimdienste bzw. die für diese zuständigen Polizeiminister ohne Beachtung rechtsstaatlicher Minimalvoraussetzungen wie Gewährung des rechtlichen Gehörs mit einer extremistisch rechtsfremden Begrifflichkeit überziehen, nämlich mit dem Begriffsschrott „rechtsextrem“.
Die Darlegung dieser „besonderen Demokratieerlebnisse“ hat derzeit eine zentrale politische Bedeutung: In einem Erlaß des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) aus dem August 2024, der im Intranet der Bundespolizei veröffentlicht worden ist, wird allen Bundesbeamten ein Dienstverfahren bis hin zur Entlassung angedroht, wenn sie Mitglied bei der AfD sind und sich gar auf Listen für die AfD zur Wahl stellen. Diese Ankündigung ist zwar zwischenzeitlich als bloßer Hinweis auf die Rechtslage „relativiert“ worden, aber deutlich wird doch die Beeinträchtigung des freien Wahlrechts: Zwar löst eine bloße Mitgliedschaft bei der AfD für Polizisten noch nicht automatisch ein Disziplinarverfahren aus. Jedoch sei ein derartiges Verfahren, wohl mit dem Ziel der Dienstentlassung und Aberkennung der Pensionsberechtigung unumgänglich, wenn ein derartiger Beamten für den Deutschen Bundestag kandidiere: Eine klare Beeinträchtigung einer freien Wahl zum Deutschen Bundestag!
Damit wird erkennbar, was die Gerichtsbarkeit immer noch nicht wahrhaben will, daß das Beamtenrecht, insbesondere das Disziplinarrecht dazu eingesetzt wird, ein Parteiverbotsersatzregime / Parteiverbotssurrogat zu etablieren, das von der Legalitätswirkung, die einst der Monopolisierung des Parteiverbots beim Bundesverfassungsgericht zugunsten nichtverbotener Parteien zugeschrieben wurde, immer weniger erkennen läßt. Von einem permanent angedrohten Parteiverbotsverfahren gegen eine maßgebliche Oppositionspartei schreckt man allerdings dann doch zurück, weil man ahnt, daß die staatliche Ausschaltung einer politischen Oppositionspartei und damit die massive Beeinträchtigung des Mehrparteienprinzips dem internationalen Demokratie-Image der BRD nicht so guttut: Die BRD wird dann nämlich unglaubwürdig, wenn sie etwa die Demokratiesituation in Rußland kritisiert, die jedoch nur aufgrund der radikalisierten russischen Rezeption der sog. „wehrhaften Demokratie“ der BRD verstanden werden kann.
„Daß das Prinzip der wehrhaften Demokratie in einem defekt-demokratischen System wie dem Rußlands jedoch selbst zum Feind der Freiheit mutieren kann, darf … nicht unterschlagen werden“, heißt es diesbezüglich in einer Veröffentlichung aus dem Umfeld des deutschen VS (Nachweis im Buch unter den vorangestellten Mottos). Vielleicht ist dies beim Ausgangspunkt dieser „Wehrhaftigkeit“, nämlich im Demokratie-Sonderweg BRD ähnlich zu beurteilen!
Zur Wahrung des internationalen Demokratie-Images, das zu den sicherlich nicht ganz berechtigten positiven internationalen Demokratiebewertungen der BRD (Demokratieindex) oder (ziemlich verfehlt Demokratiematrix) erforderlich ist, müssen die sich selbst entsprechend dem unreflektiert rezipierten Verfassungsrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) als „Demokraten“ einstufenden machthabenden Politiker für die auszuschaltende Opposition eine Situation herbeizuführen suchen, die der Wirkung eines förmlichen Parteiverbots mit weitreichenden Folgen für die Freiheit der Parlamentswahl gleichkommt: Man verwehrt einer unerwünschten Oppositionspartei die Möglichkeit, Angehörige des öffentlichen Dienstes als aktive Parteimitglieder einzuwerben, die man dann dem freien Wähler und mündigen Bürger als geeignete Kandidaten für Wahlämter anbieten kann. Dieses System der Beeinträchtigung der Chancengleichheit für alle politischen Parteien läßt sich mit „Verfassungsschutz“ auf den Begriff bringen und basiert auf sogenannten „Verfassungsschutzberichten“, die unerwünschte Parteien und Personen mit einer rechtsfremden politik-„wissenschaftlichen“ Begrifflichkeit überziehen, nämlich mit dem „Schrottbegriff / Begriffsschrott Rechtsextremismus“, die in der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nicht vorkommt, wobei damit schon die Verletzung eines wesentlichen Grundprinzips der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch den „Verfassungsschutz“ zu konstatieren ist, nämlich Nichtbeachtung des Prinzips der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Gestützt auf diese Berichte, die eigentlich keine rechtliche Bedeutung haben, wird dann das beamtenrechtliche Disziplinarrecht angewandt und es wird dabei gegen Personen vorgegangen, weil sie etwa ein „kollektivistisches Menschenbild“ und eine falsche Staatsauffassung vertreten würden.
Da die amtliche gegen Oppositionsparteien gerichtete Parteiverbotspolitik den auszuschaltenden Parteien keine rechtswidrigen Handlungen vorwerfen kann, ist diese Oppositionsbekämpfungspolitik von vornherein in Form einer meinungsunterdrückenden Nachzensur gegen die Meinungsfreiheit gerichtet, also gegen die Grundlage der politischen Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland als solcher. Unvermeidbar wird dabei das Rechtsstaatskonzept, also die weltanschaulich-politische Neutralität des Regierungs- und Verwaltungshandeln beeinträchtigt. Insgesamt wird damit die Bundesrepublik Deutschland zu einer defekten Demokratie entsprechend der Bewertungen der politikwissenschaftlichen Schule der Demokratiemessung. Schon wegen der auf einen „Werteschutz“ – und nicht auf das Legalitätsprinzip – ausgerichteten Parteiverbotskonzeption kommt die BRD dabei auf eine Ebene mit Staaten wie Süd-Korea, Thailand oder die Türkei (s. dazu ein einschlägiges Zitat bei den Mottos des Buches), die in der Tat das bundesdeutsche Parteiverbotskonzept rezipiert haben.
Wie eine derartige Demokratie funktioniert, kann der hier vorgestellten Biographie eines nunmehr pensionierten Bundesbeamten entnommen werden, der zu besonderen, einschlägigen Demokratieerlebnissen berichten kann. Dieser war in seiner Freizeit als politischer Publizist weit im Vorfeld einer parteipolitischen Aktivität tätig und wurde deshalb dienstrechtlich verfolgt und diskriminiert und dies trotz ordnungsgemäßer Dienstausübung mit hervorgehobenen Leistungsbewertungen.
Die Einzelheiten können zusammenfassend der Einleitung des Betroffenen entnommen werden, die vorliegend als Buchauszug online gestellt wird. Zusätzlich wird auf den Text des Buchumschlags verwiesen, der wie folgt lautet:
„Drei Disziplinarverfahren, Zwangsversetzung, Ende der Karriere, diskriminierende Bewerbungsablehnungen, diskreditierende Dankesurkunden, begleitet von parlamentarischen Anfragen der Bundestags-SED mit der impliziten Forderung nach Grundrechtsaberkennung und voreingenommenen Berichten der sogenannten freien Presse: Dies mußte ein äußerst qualifizierter Ministerialbeamter wegen rechtmäßiger Ausübung der Meinungsfreiheit über sich ergehen lassen. Das Buch demonstriert an einem konkreten Fall die massive Freiheitsgefährdung in der BRD durch den „Verfassungsschutz“, der rechtstreue Bürger aus demokratie-ideologischen Gründen zu Feinden erklärt: Ein zunehmend an die „Volksdemokratie“ erinnernder Demokratie-Sonderweg BRD. Darüber wird der betroffene Regierungsdirektor außer Diensten, Josef Schüßlburner, vom ehemaligen Journalisten des Deutschlandfunkes Bernd Kallina befragt: Kann man sich gegen die Unterdrückung der Meinungsfreiheit zur Wehr setzen? Welche Auffassungen werden vom Staat unterdrückt? Was wäre zu tun, um in der BRD eine liberale Demokratie des Westens zu verwirklichen? Aufgrund welcher Motivation ist ein Beamter mit Zivilcourage bei Inkaufnahme erheblicher Risiken bereit, sich für die politische Freiheit in der BRD einzusetzen? Neben diesen zentralen Fragen wird notwendiger Weise die dienstliche Karriere eines Ministerialbeamten behandelt, die ihn auch zur Tätigkeit bei der UNO in New York und bei der EU-Kommission in Brüssel geführt hat, neben zahlreichen Sondereinsätzen wie der richterlichen Tätigkeit bei regionalen internationalen Organisationen. Dazu kommen die parteipolitischen Aktivitäten, beginnend bei der SPD und vergleichbare Betätigungen wie etwa die Erstellung eines erfolgreichen Rechtsgutachtens gegen politisch motivierte Kontenkündigungen der Sparkassen.“
Ergänzend kann auf die biographischen Darstellung entsprechend dem Wikipedia-Format auf dieser Internetseite unter der Spalte „Biographie“ verwiesen werden.