Sozialismusbewältigung Teil 32

32. Teil: SPD akzeptiert DDR-Demokratie: Was besagt das SPD-SED-Dialogpapier angesichts der „Brandmauer gegen rechts“?

Von Josef Schüßlburner

(1.03.2025) SPD und die letztlich aus ihr als linksfaschistische deutsche 68er Generation mit Mao- und Pol Pot-Bezug hervorgegangenen „Grünen“ – um von der als Die Linke firmierenden ehemaligen SED mit antifaschistischem Schutzwall als Sonderdemokraten gar nicht erst zu sprechen – sind nachdrückliche Befürworter des virtuellen Mauerbaus von CDU / CSU gegen die Oppositionspartei Alternative für Deutschland (AfD). Diese „Brandmauer“ läuft trotz grundsätzlich freier Wahlen in der BRD auf etwas ähnliches hinaus, was in der diktatorischen DDR-Demokratie mit Hilfe einer Einheitsliste der „Demokraten“ bzw. „demokratischen Parteien“ (so das Vokabular nicht des Grundgesetzes,  sondern der DDR-Verfassung von 1949) erreicht worden ist: Die politische Linke bleibt immer an der Macht, ganz egal, was das Wahlvolk mehrheitlich will. Und die CDU ist wieder als Blockpartei des Linkskartells mittläuferisch dabei wie schon in der DDR-Demokratie! Die CDU darf zwar im Unterschied zur DDR-Demokratie in dieser von der Verfassungsschutzkonzeption modifizierten BRD-Demokratie bei entsprechenden Wahlausgängen schon den Regierungschef mit entsprechenden Ministern stellen, aber diese haben eine Politik zu machen, wie dies von SPD, Grünen und SED mit eventueller Unterstützung durch eine kommunistische Plattform dann vorgegeben wird.

Letztlich wird mit dieser Brandmauer „gegen rechts“ eine neue Variante einer diesmal gesamtdeutschen DDR bei Anlehnung an die antifaschistische DDR-Verfassung von 1949 angestrebt. Diese Behauptung kann relativ einfach belegt werden mit der Antwort auf die Frage, warum es denn diese von der SPD und Linksextremisten der CDU angeordnete Brandmauer gegen die AfD geben soll. Die offizielle Antwort: Weil die AfD „antidemokratisch“ sei und „Demokraten“ der „Mitte“ (unter Einschluß von Kommunisten?) da zusammenstehen müssen, ganz egal, was da die Wähler wollen: Demokratie ist eben wichtiger als demokratische Wahlen. Diese Position hat im DDR-System die Blockparteiwahl „begründet“, die von vornherein der Diskriminierung von Demokraten durch den Wähler („Boykotthetze“) entgegenstand. Die AfD und sonstige Rechte dürften nicht dadurch legitimiert werden, daß man sie an der politischen Willensbildung überhaupt oder zumindest nicht gleichberechtigt teilnehmen läßt. Soweit man eine derartige Partei zur Wahrung des internationalen Demokratieimages der BRD als verfassungsrechtlichen Höchstwertes nicht verbietet, muß sie zumindest permanent als Verbotskandidat vorgeführt und massiven Diskriminierungen ausgesetzt werden (etwa Disziplinarverfahren gegen beamtete Parteimitglieder wegen „kollektivistischen Menschenbildes“), damit bei Wahrung eines „liberal-demokratischen“ Anscheins effektiv dasselbe erreicht wird wie in der DDR-Demokratie, bei der es von vornherein eine derartige Rechtspartei nicht geben konnte. Die Fortsetzung des besatzungsdiktatorischen Lizenzierungszwangs in der DDR-Demokratie hat diese Ausschaltung von rechts und damit des wirklichen Mehrparteiensystems mit Meinungspluralismus als zunächst antifaschistische, dann kommunistische „Volksdemokratie“ fast problemlos ermöglicht.

Dies wirft dann die Frage nach der Einordnung des Dialog-Papiers zwischen der BRD-SPD und der diktatorischen DDR-SED auf: Bei Bewertung dieses Papiers nach den zur „Begründung“ der Brandmauern „gegen rechts“ vorgebrachten Argumentation macht dieses Papier nämlich deutlich, daß die SPD seinerzeit die SED als demokratisch angesehen hat, weil sie sonst keinen Dialog hätte pflegen dürfen. Dementsprechend hat die SPD, zumindest maßgebliche Kreise dieser Partei, die „Deutsche Demokratische Partei“ (die hieß wirklich so!) als Demokratie akzeptiert, zumindest als mögliche Demokratievariante der politischen Linken. Diese Schlußfolgerung ist insofern naheliegend, weil sich die SPD-Einschätzung mit derjenigen eines CDU-Abgeordneten des Parlamentarischen Rates deckt, nämlich des Abgeordneten von Mangoldt, der den für die bundesdeutschen Demokratieverhältnisse zentralen Begriff der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ damit begründet hat, daß es eine Demokratie gebe, die frei sei und eine die weniger frei sei, nämlich die volksdemokratische. Gegen diese „Volksdemokratie“ sollte zwar der Begriff „freiheitliche demokratische Grundordnung“ die mit dem Grundgesetz zu errichtende bundesdeutsche Demokratie bei Aufhebung des alliierten Lizenzierungssystems abgrenzen, aber bei Inkaufnahme der Anerkennung des demokratischen Charakters der diktatorischen „Volksdemokratie“, wohl auch als mögliche Option der Linken, sollte ein Parteiverbot gegen rechts zu spät kommen, so daß dann gegen die tatsächliche Parlamentsmehrheit die Demokratie nur noch volksdemokratisch „geschützt“ werden könnte. Diese DDR-Volksdemokratie wiederum hatte sich dann nach Gründung der „freiheitlichen“ BRD durch eine Verfassung zum Ausdruck gebracht, die eine juristisch kluge linksextreme Nachahmung des zuvor erlassenen Grundgesetzes für die BRD dargestellt hat. Damit verfügt die antioppositionell mit Brandmauern hantierende Linke über ihre Verfassungsalternative, auf die man bei Bedarf zurückgreifen könnte.

Deshalb ist es naheliegend, daß die politische Linke anstrebt, das Grundgesetz so auszulegen, anzuwenden und nach Möglichkeit zu ändern, daß damit eine Annäherung an die „antifaschistische“ DDR-Verfassung erreicht wird, die eine von Wahlentscheidungen der Bürger unabhängige Vorherrschaft der politischen Linken etabliert. Das SPD-SED-Dialogpapier belegt diese Absicht der politischen Linken. Umgesetzt kann diese Absicht bei einer entsprechenden Interpretation und Anwendung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung als linksideologisches Konzept, das im Zweifel als Demokratieschutz die Aberkennung von Parlamentsmandaten erlaubt und dabei dem Wahlbürger entgegenhält, daß er sich von einer „undemokratischen Partei“ nicht parlamentarisch vertreten lassen darf: So das Bundesverfassungsgericht im Verbotsurteil „gegen rechts“. Bei dem auf diese Weise angestrebten Ausschluß von rechts als demokratische Option des deutschen Wahlbürgers wird die Synthese des demokratischen Rechtsstaats aufgelöst, die den ursprünglichen totalitären Demokratieansatz der politischen Linken in einen rechtsstaatlichen Rahmen gebracht hat. Durch die in Richtung Abschaffung des Mehrparteienprinzips gehende Rückkehr zur „totalitären Demokratie“ als Ausgangspunkt des modernen Demokratiekonzepts durch Etablierung einer demokratischen Einheitsmeinung, die geheimdienstlich etwa einen „Revisionismus“ verbietet, läßt sich dann auch eine deutsche demokratische Republik BRD errichten, die dann als Deutsche Demokratische Republik BRD ausformuliert werden müßte.

In einem größeren historischen Rahmen gestellt sollte nicht vergessen und verdrängt werden, daß in der Schrift des liberalen Reichstagsabgeordneten Eugen Richter von 1891 „Sozialdemokratische Zukunftsbilder. Frei nach Bebel“ eine Art DDR auf Reichsebene als Ergebnis des Wahlerfolgs der damaligen Bebel-SPD aufgrund deren Agenda ziemlich korrekt vorausgesagt worden ist. Deshalb stellt die DDR von vornherein eine Verwirklichungsmöglichkeit der Politikkonzeption der klassischen Sozialdemokratie dar. Auch dies erklärt sicherlich die Dialogbereitschaft der bundesdeutschen SPD mit der DDR-SED, wo auch das Bedauern der Spaltung der „Arbeiterbewegung“ zum Ausdruck kam, die „nicht ewig“ währen müsse. Die gleichzeitige sozialdemokratische Dialogverweigerung mit einer um Wählerstimmen zur Verwirklichung von Demokratie konkurrierenden Rechtspartei und die Ankündigung, statt Dialog den Inlandsgeheimdienst auf diese Konkurrenzpartei und damit auf das Mehrparteiensystem loslassen zu wollen, spricht dann doch dafür, daß die als sehr „eigentümlich“ einzustufende Freiheits- und Demokratiekonzeption der klassischen Sozialdemokratie des 19. Jahrhunderts noch immer präsent ist und sich daraus immer wieder DDR-Konzepte ergeben: Dafür stehen die Ausgrenzung Deutscher, Inlandsgeheimdienst als Machtinstrument und ideologisch begründete Parteiverbote und massive Parteiverbots-forderungen und überhaupt der „Pluralismus“ von politisch motivierten Diskriminierungen und Freiheitbeschränkungen.

Deshalb ist es naheliegend, daß die politische Linke anstrebt, das Grundgesetz so auszulegen, anzuwenden und nach Möglichkeit zu ändern, daß damit eine Annäherung an die „antifaschistische“ DDR-Verfassung erreicht wird, die eine von Wahlentscheidungen der Bürger unabhängige Vorherrschaft der politischen Linken etabliert. Das SPD-SED-Dialogpapier belegt diese Absicht der politischen Linken. Umgesetzt kann diese Absicht bei einer entsprechenden Interpretation und Anwendung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung als linksideologisches Konzept, das im Zweifel als Demokratieschutz die Aberkennung von Parlamentsmandaten erlaubt und dabei dem Wahlbürger entgegenhält, daß er sich von einer „undemokratischen Partei“ nicht parlamentarisch vertreten lassen darf: So das Bundesverfassungsgericht im Verbotsurteil „gegen rechts“. Bei dem auf diese Weise angestrebten Ausschluß von rechts als demokratische Option des deutschen Wahlbürgers wird die Synthese des demokratischen Rechtsstaats aufgelöst, die den ursprünglichen totalitären Demokratieansatz der politischen Linken in einen rechtsstaatlichen Rahmen gebracht hat. Durch die in Richtung Abschaffung des Mehrparteienprinzips gehende Rückkehr zur „totalitären Demokratie“ als Ausgangspunkt des modernen Demokratiekonzepts durch Etablierung einer demokratischen Einheitsmeinung, die geheimdienstlich etwa einen „Revisionismus“ verbietet, läßt sich dann auch eine deutsche demokratische Republik BRD errichten, die dann als Deutsche Demokratische Republik BRD ausformuliert werden müßte.

In einem größeren historischen Rahmen gestellt sollte nicht vergessen und verdrängt werden, daß in der Schrift des liberalen Reichstagsabgeordneten Eugen Richter von 1891 „Sozialdemokratische Zukunftsbilder. Frei nach Bebel“ eine Art DDR auf Reichsebene als Ergebnis des Wahlerfolgs der damaligen Bebel-SPD aufgrund deren Agenda ziemlich korrekt vorausgesagt worden ist. Deshalb stellt die DDR von vornherein eine Verwirklichungsmöglichkeit der Politikkonzeption der klassischen Sozialdemokratie dar. Auch dies erklärt sicherlich die Dialogbereitschaft der bundesdeutschen SPD mit der DDR-SED, wo auch das Bedauern der Spaltung der „Arbeiterbewegung“ zum Ausdruck kam, die „nicht ewig“ währen müsse. Die gleichzeitige sozialdemokratische Dialogverweigerung mit einer um Wählerstimmen zur Verwirklichung von Demokratie konkurrierenden Rechtspartei und die Ankündigung, statt Dialog den Inlandsgeheimdienst auf diese Konkurrenzpartei und damit auf das Mehrparteiensystem loslassen zu wollen, spricht dann doch dafür, daß die als sehr „eigentümlich“ einzustufende Freiheits- und Demokratiekonzeption der klassischen Sozialdemokratie des 19. Jahrhunderts noch immer präsent ist und sich daraus immer wieder DDR-Konzepte ergeben: Dafür stehen die Ausgrenzung Deutscher, Inlandsgeheimdienst als Machtinstrument und ideologisch begründete Parteiverbote und massive Parteiverbots-forderungen und überhaupt der „Pluralismus“ von politisch motivierten Diskriminierungen und Freiheitbeschränkungen.

Der Vergleich des SPD-SED-Dialogs, also von sozialdemokratischen Grundwertlern mit Parteiideologen eines etablierten sozialistischen Diktaturregimes mit ideologie-demokratischem Anspruch, mit der Ausgrenzung von Vertretern der politischen Rechten, die im freien Wettbewerb mit der SPD um Wählerstimmen bei freien Wahlen stehen, macht die linksextreme Demokratiekonzeption der SPD überdeutlich: Diese SPD-Demokratie zielt auf die Verwirklichung einer sozialistischen „Volksdemokratie“! Wie wäre angesichts der Skrupellosigkeit der SPD, einen Dialog mit nicht frei gewählten Vertretern einer etablierten sozialistischen Diktatur zu führen beim Vergleich mit den „Brandmauern“ gegen frei gewählte Abgeordnete sonst zu erklären?

Hinweis
Der nachfolgend online gestellte Beitrag geht auf den Artikel Das SPD-SED-Papier: Sozialdemokratischer Dialog zurück, veröffentlicht in der 77. Ausgabe der Zeitschrift eigentümlich frei, auf Seite 51 ff. Diese Zeitschrift hatte damit dem Verfasser die Möglichkeit eingeräumt, gegen die zweite von insgesamt drei gegen ihn gerichtete Bundestagsanfragen der Fraktion der ehemaligen SED indirekt Stellung zu beziehen. Diese SED-Anfrage war gegen „Gedankengut“, also gegen die Ausübung der Meinungsfreiheit gerichtet, wobei in Frageform gekleidet, Strafverfahren, Disziplinarverfahren und Grundrechtsverwirkung gefordert wurden: Damit wird deutlich, was die politische Linke von der Meinungsfreiheit hält. Ein „Müssen nicht alle Menschen sagen, schreiben und machen dürfen, was sie wollen?“, sicherlich nicht, zumindest wenn es nicht um eine linke Meinung geht. Diese totalitäre Einstellung ihres Dialogpartners muß sich die SPD deshalb zurechnen lassen, weil die extremistische Bundestagsanfrage des Ex-SED mit einem Schreiben begründet ist, das ein SPD-MdB an alle Bundestagsabgeordneten wegen der Ausübung der Meinungsfreiheit gegen den Verfasser gerichtet hatte. Diesem SPD-Abgeordneten hatte nicht gepaßt, daß eine Veranstaltung über Meinungsfreiheit in Landau in der Pfalz bei prominenter Mitwirkung des Verfassers nicht hatte verhindert werden können. Die Zeitschrift eigentümlich frei hat sich zu diesem Vorgang mit einem Beitrag von Kaspar Rosenbaum: Josef Schüßlburner. ef-Autoren sollen Grundrechte aberkannt werden. Im Bundestag wächst zusammen, was zusammengehört, in: eigentümlich frei 77, S. 37, entschieden für den Verfasser eingesetzt.

Auch dieser Aspekt ist eingehend behandelt in der gerade erschienen politischen Biographie des Verfassers Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen

Josef Schüßlburner und Bernd Kallina
Mit einem Vorwort von Bundesminister a.D. Prof. Dr. Rainer Ortleb
Klappenbroschur DIN A5
496 Seiten, 24,80 Euro
ISBN 978-3-87336-851-4
Veröffentlicht am 10.02.2025 beim Gerhard Hesse Verlag

„Sozialismusbewältigung – Teil 32“

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