Wahlkampfüberlegungen für die AfD zu den grundlegenden Parolen der konkurrierenden Wanderwitz-Demokraten

Von Josef Schüßlburner

(Stand: 27.12.2024) Der nunmehr vorzeitig durchzuführende Wahlkampf für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag gibt gerade der von Wanderwitz-Demokraten mit Parteiverbotsdrohung zur Abschaffung des Mehrparteienprinzips und des freien Wahlrechts mit dem ideologischen Dreifaltigkeitsvorwurf „Populismus – Nationalismus – Euroskeptizismus“ (so auch eine jüngste Tagung der Akademie für Politische Bildung in Tutzing) bekämpften Oppositionspartei Alternative für Deutschland (AfD) die Möglichkeit, für eine „liberale Demokratie des Westens“ in der Bundesrepublik Deutschland einzutreten. Anders als die nur „freiheitliche“ (also der Freiheit als Idee verpflichtete) Demokratie nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im (durchaus fragwürdigen) Verständnis des Bundesverfassungsgerichts kennen diese „liberale Demokratien des Westens“ (so die Formulierung dieses Verfassungsgerichts zur Abgrenzung der deutschen Parteiverbotsdemokratie gegenüber normalen Demokratien im KPD-Verbotsurteil) keine derartigen Parteiverbote und damit auch keinen permanenten ideologie-politischen Notstand von Parteiverbotsdrohungen gegen die politische Opposition. Dabei bleibt eine derartige Drohung kein bloßer Verbalradikalismus einer selbsterklärten, zunehmend zur Autokratie neigenden politischen „Mitte“, sondern diese Drohung wird durch ein ausgeklügeltes Parteiverbotsersatzregime / Parteiverbotssurrogat umgesetzt, in dessen Zentrum die Bekanntmachungen der öffentlich in Erscheinung tretenden Inlandsgeheimdienste stehen, die rechtstreue Bürger amtlich zu Feinden erklären, weil sie angeblich falsche Ideen vertreten, die dabei wiederum großteils nur gedankenpolizeilich durch amtliches Gedankenlesen aufgrund von „Codes“ und „Chiffren“ erschlossen werden.

Das oppositionelle Eintreten für den Erhalt des deutschen Nationalstaates wird dann als „Nationalismus“ bekämpft, der dabei teils offen, teils implizit mit „Nationalsozialismus“ gleichgesetzt wird (während dieser nicht auch mit „Sozialismus“ gleichgesetzt wird, was jedoch begrifflich als geheimdienstliche Dechiffrierungstätigkeit geboten wäre), wobei natürlich ignoriert wird, daß es ohne Nationalismus keine moderne Demokratieentwicklung gegeben hätte. Kritik an der etablierten Politik wird geheimdienstlich aufgrund politik-„wissenschaftlicher“ Beratung als „Populismus“ bekämpft, weil ein entsprechender Anti-Elitismus gegen „gewählte Politiker“ gerichtet wäre und somit diese Kritik „die Demokratie delegitimieren“ würde. Der bei dieser wanderwitzigen Methodik allerdings ebenfalls mögliche Vorwurf, daß gerade Kritik an gewählten Oppositionspolitikern die liberale Demokratie delegitimiert, weil damit die Parlamentsopposition delegitimiert wird, deren Existenz den zentralen Unterschied von liberaler Demokratie und „Volksdemokratie“ (DDR-Demokratie) erklärt, ist den VS-Behörden durch machthabende Wanderwitz-Demokraten natürlich verboten. Schließlich darf man „Europa“ nicht kritisieren, weil dies „demokratiefeindlich“ wäre, ist doch die EU der Demokratie verpflichtet wie dies etwa durch die „Österreichsanktionen“ des Jahres 2000 zum Ausdruck gekommen ist, als versucht wurde, eine legale Regierungsbildung auf der Grundlage eines unstreitig demokratischen Wahlausgangs zu verhindern. Dieses „Europa“ verwirklicht danach Demokratie durch das Gebot, Wanderwitzdemokraten wählen zu müssen, weil andere verboten werden: zumindest im Demokratie-Sonderweg BRD. 

Diese amtlichen Feinderklärungen, die lediglich ideologie-politisch, also gegen die Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit gerichtet, „begründet“ werden, werden dann vor allem gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes umgesetzt, um einer ideologie-politisch bekämpften Oppositionspartei die Mitgliedschaft von qualifiziertem Personal zu verwehren. Chancengleichheit von Parteien, also das wirksame Mehrparteienprinzip, darf es insoweit in einer Wanderwitz-Demokratie nicht geben.

Das besonders Groteske an dieser wanderwitzigen Situation ist, daß diese Parteiverbotsdemokraten vorgeben, die „liberale Demokratie“ vor dem irgendwie undemokratischen „Populismus, Nationalismus, Euroskeptizismus“ zu verteidigen. Diese erkennbar zur Autokratie neigenden Mitte-Anhänger erklären sich dabei selbst zu „Liberaldemokraten“, so als ob die Christdemokratie historisch nicht ihre wesentliche Wurzel im politischen Katholizismus hätte, der ja durchaus diktaturfähig war (Dollfuß-Diktatur in Österreich, Franco-Diktatur in Spanien, Zustimmung zum „Ermächtigungsgesetz“ in Deutschland). Natürlich hat dann der wohl besonders liberale Marxismus mit der SPD angeblich nichts zu tun, aus der bekanntlich (oder auch verschwiegen) um den 1. Weltkrieg der besonders liberale Kommunismus hervorgegangen war. Dieser Kommunismus hat dann das von SPD-Gegnern des 19. Jahrhunderts aufgrund der gekonnten Analyse der zeitgenössischen SPD-Programmatik und Mentalität vorausgesagte „allgemeine sozialistische Zuchthaus“ (so Reichskanzler Bismarck) in der Tat als „Deutsche Demokratische Republik“ („DDR“) verwirklicht.

Parteipolitisch verantwortlich für diese DDR-Demokratie waren mehr oder weniger die Parteien, die nunmehr wanderwitzig von sich behaupten, die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland vor politischer Opposition schützen zu müssen. In der Tat: die DDR-Demokratie brauchte keine Opposition, sondern hat die „Demokraten“ vor Boykotthetze geschützt, indem man Parteien gar nicht erst (im Nachhinein) verboten, sondern eine Rechtspartei (durch präventives Totalverbot, aufbauend auf dem alliierten Lizenzierungssystem) erst gar nicht zugelassen hat. Diese DDR-Demokratie mußte dann allerdings durch einen „antifaschistischen Schutzwall“ vor den Deutschen als (so die rassistoide Annahme) geborenen Demokratiefeinden durch eine Demokratendiktatur geschützt werden. Die mangelnde Bewältigung dieses besonderen Demokratieerlebnisses bringt sich bei der ehemaligen Blockpartei CDU dadurch zum Ausdruck, daß sie ungeniert antiparlamentarische „Brandmauern“ gegen die Opposition errichtet, sich erforderlichen Falles jedoch für eine kommunistische Plattform koalitionsbereit erklärt und sich dabei die Hauptverantwortlichen der DDR-Demokratie, nämlich die nunmehr als Die Linke firmierende SED, ohne Probleme zu den Wanderwitzigen Oppositionsparteiverbotsdemokraten gesellen dürfen. Der „antifaschistische Schutzwall“ mit Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl scheint dabei bewältigungsfremd dem „Antifaschismus“ nicht abträglich zu sein!

Dieser Wanderwitz muß zum Schutz der liberalen Demokratie des Westens abgewählt werden, die es allerdings in der BRD erst noch durch Abschaffung des ideologie-politisch agierenden Verfassungsschutzes und der ideologischen Parteiverbotsmöglichkeit zu verwirklichen gilt. Die AfD hätte nunmehr die Chance, wegen ihres Eintretens für die liberale Demokratie des Westens in der Bundesrepublik Deutschland durch Abschaffung des ideologischen Dauernotstands eines sogenannten „Verfassungsschutzes“ eine erhebliche Wählerzahl zu gewinnen.   

„Wahlkampfüberlegung für die AfD“

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