60 Jahre “Neue Rechte” – Ein Tagungsbericht

Über eine Tagung der Bundeszentrale für politische Bildung

Achim Baumann

(Stand: 21.02.2023) Die Bundeszentrale für politische Bildung mit Sitz in der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn ist eine dem deutschen Innenministerium nachgelagerte Behörde. „Die Bundeszentrale hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewußtsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken“, heißt es im Münchner Manifest von 1997, indem ihre Ziele erneut konkretisiert wurden. Folglich ist es die Aufgabe der Bundeszentrale, ausgewogen über Themen zu informieren. Aber nicht immer scheint sie sich an die hehren Ziele von einst zu erinnern.

Die Tagung
Die sich wissenschaftlich gebende Tagung wollte gezielt „Mitarbeitende der schulischen und außerschulischen Jugendbildung, der Erwachsenenbildung sowie von Fachträgern, aus Vereinen, Verbänden, Initiativen und Bündnissen, die sich kritisch mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus auseinandersetzen; Mitarbeitende von Verwaltungen und Behörden, Polizei, Justiz, Verfassungsschutz sowie Journalistinnen und Journalisten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ ansprechen, wie es im Werbefalter der Bundeszentrale für politische Bildung zeitgeistig korrekt gegendert heißt.

Die Referenten
Aber wer sprach dort alles? Angegeben waren Dr. Volker Weiß, Autor, Hamburg; Prof. Dr. Gideon Botsch, Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien e. V. / Universität Potsdam; Prof. Dr. Martina Steber, Institut für Zeitgeschichte, München; Helmut Kellershohn, Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung; Volkmar Wölk, Autor, Grimma; Richard Gebhardt, Autor und politischer Bildner, Aachen; Prof. Dr. Johanna Sigl, Hochschule RheinMain, Wiesbaden; Prof. Dr. Fabian Virchow, Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus / Neonazismus, Hochschule Düsseldorf; David Begrich, Miteinander e. V., Magdeburg; Andreas Speit, Autor, Hamburg; PD Dr. Martin Fritz, Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, Berlin; Matheus Hagedorny, Universität Potsdam; Prof. Dr. Lukas Rösli, Humboldt-Universität zu Berlin; Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber, Hochschule des Bundes, Brühl; Antonie Rietzschel, Leipziger Volkszeitung; Natascha Strobl, Autorin, Wien; Dr. Volker Weiß, Autor, Hamburg.

Tagungsverlauf
Er sei eben into­le­rant und wol­le sol­che Mei­nun­gen, also rech­te, aus dem poli­ti­schen Dis­kurs her­aus­hal­ten. So die insoweit ehrliche Positionierung eines maßgeblichen bundesdeutschen „Experten“ des „Rechtsextremismus.“ Ehrlich insofern als damit zum Ausdruck gebracht wird, was Experten über „Rechtsextremismusexperten“ schon lange wissen: Bei diesen „Rechtsextremismusexperten“ gibt es keinen „herrschaftsfreien Dialog“. Die Parole, wonach „Freiheit immer die Freiheit des Andersdenkenden“ ist, wird da von vornherein verabschiedet. Wie diese Einstellung mit der ansonsten hochgehaltenen Menschenwürdegarantie vereinbar ist, wird zumindest als Frage von vornherein nicht aufgeworfen. Nun erlaubt die Meinungsfreiheit in der Tat eine derartige intolerante Einstellung. Was allerdings in einem Rechtsstaat, dessen Kern eine weltanschaulich neutrale Staatsverwaltung darstellt, nicht erlaubt ist: Eine derartige intolerante Einstellung darf vom Staat nicht vertreten werden. Dies wäre offensichtlich verfassungswidrig oder ideologischer ausgedrückt: verfassungsfeindlich!

„Modernisierer. Grenzgänger. Anstifter – sechs Jahrzehnte „Neue Rechte““
So lautet das genaue Thema der Tagung und zeigt bereits überdeutlich, wohin die Tagungsergebnisse gehen würden. Wann wird die Bundeszentrale für politische Bildung wohl eine Tagung über den Erfolg des Linksextremismus durchführen? Ihre kürzlich durchggeführte Tagung ist der beste Beweis dafür, wie linke Extremisten bis weit in die Mitte der Gesellschaft vorgerückt sind. Der anliegende Bericht über die einschlägige Veranstaltung der Bundesanstalt für politische Bildung macht daher deutlich, daß eine entsprechende verfassungsfeindliche, da rechtsstaatswidrige Praxis existiert. In einer staatlichen Einrichtung dürfen sich linke bis linksextreme „Rechtsextremismus-Experten“ so richtig austoben.

“60 Jahre Neue Rechte”

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