Gegen das Mehrparteienprinzip gerichtete Bestrebungen

Gegen das Mehrparteienprinzip gerichtete Bestrebungen

Judith Wolter

Rechtsanwältin Judith Wolter stellt in diesem Kapitel des Alternativen Verfassungsschutzberichts dar, daß die Gefährdung des Mehrparteienprinzips in einem System von Verbotssurrogaten besteht wie Verfassungsschutzeintragung und die damit verbundene Beschränkung bei der Rekrutierung von Mitgliedern und Wahlkandidaten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes für Parteien der politischen Opposition. Dadurch wird die harmlos erscheinende Sperrwirkung des Wahlrechts von 5% ins Unüberwindliche erhöht. Im diesen Kontext machen sich dann bei etablierten Parteien kartellparteiliche Tendenzen breit, die mit korruptiven Erscheinungen einhergehen können, wie am Beispiel Köln demonstriert werden kann. Damit wird der Auswahlcharakter und damit letztlich die Freiheit der Wahlen beeinträchtigt, insbesondere weil diese „Kartellparteien“ eine Agenda durchsetzen, indem bestimmte Themen im Wahlkampf nicht angeschnitten werden dürfen.

Diese Verbotssurrogate (Ersatzverbote) beruhen auf einer singulären Parteiverbotskonzeption, in der sich die Bundesrepublik Deutschland von den „liberalen Demokratien des Westens“ (so das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang) doch unterscheidet.

Beim vorliegenden Text handelt es sich um die unveränderte Fassung des Kapitels B. VIII, das in der Buchausgabe des Alternativen Verfassungsschutzberichts auf den Seiten 261 bis 289 zu finden ist.

Dieser noch immer aktuelle Beitrag von 2007 wird durch die Ausführungen des Erstherausgebers Josef Schüßlburner mit dem nur bei www.links-enttarnt.de veröffentlichten Beitrag

Die Bundesrepublik auf dem Weg zur defekten Demokratie?
Beeinträchtigung des Mehrparteienprinzip durch Parteiverbotskonzeption


fortgesetzt und ergänzt.

Dabei wird dargelegt, daß das System der Verbotssurrogate auf die Beeinträchtigung des Mehrparteiensystems abzielt, was dadurch erreicht werden soll, indem die politische Rechte aus dem Prozeß der politischen Willensbildung des Volks exkludiert werden soll. Damit verliert der bundesdeutsche Parlamentarismus endgültig seinen repräsentativen Charakter wie man im realistischen Vergleich mit Österreich und der Schweiz leicht demonstrieren kann: Während die politische Rechte in diesen Ländern die relativ stärkste politische Kraft darstellt, ist sie in der Bundesrepublik Deutschland durch Geheimdiensttätigkeit und vergleichbare Maßnahmen marginalisiert. Die endgültige Beeinträchtigung des Mehrparteiensystems erfordert jedoch die Ergänzung und Verstärkung der Verbotssurrogate durch Rückkehr zum Ausgangspunkt, dem knallharten Parteiverbot.

Der Weg der Bundesrepublik Deutschland zu einer Form einer defekten Demokratie kann nur durch eine grundlegende Änderung der verfassungsgerichtlichen Parteiverbotskonzeption erreicht werden: Der ideologische Notstand ist durch die Erkenntnis zu überwinden, daß ein Parteiverbot die Ausübung von Diktaturgewalt darstellt, die einem liberalen System einer funktionierenden Demokratie nur zuträglich ist, wenn die Voraussetzungen eines Verbots den Kriterien des klassischen polizeilichen Notstands entsprechen und dementsprechend einem Parteiverbot auch keine „ewige“ Wirkung zugesprochen wird: Nach Abwehr einer konkreten Gefahr von Bürgerkrieg oder Staatsstreich ist der Normalzustand von Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und freien Wahlrecht wieder herzustellen und die mit dem ideologischen Notstand verbundene amtliche ideologie-politische Begrifflichkeit wie „Extremismus“ einzustellen!

“Gegen das Mehrparteienprinzip gerichtete Bestrebungen”

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