Von Josef Schüßlburner
(Stand: 25.02.2026) Zu Dokumentationszwecken bezüglich der Situation der politischen Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland, die anerkanntermaßen die politische Neutralität der Behörden gegenüber allen legalen politischen Richtungen zur Voraussetzung hat, wird nachfolgend eine Dankesurkunde anläßlich der Dienstentlassung wegen Eintritts des Ruhestandes online gestellt. Die politisch diskriminierende Absicht dieser auf Anhieb ordnungsgemäß erscheinenden Urkunde erkennt man, wenn man diese mit der nachfolgend eingescannten Urkunde vergleicht, die im selben Zeitraum von derselben Behörde ausgestellt worden ist und nachfolgend anonymisiert zum Vergleich mit der hier interessierenden Urkunde angefügt ist. Der politisch entscheidende Unterschied besteht nicht darin, dass der Betreiber dieser Website auf Antrag ein Jahr vor dem gesetzlichen Termin in den Ruhestand versetzt worden ist, während beim Vergleichsfall der gesetzliche Ruhestandsbeginn vorliegt, sondern in der Dankesformel:
Wie der anonymisierten Vergleichsurkunde zu entnehmen ist, lautet die normale Dankesformel:
Für die dem deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm (bzw. ihr, Anm.) Dank und Anerkennung aus.
Dagegen lautet die Dankesformel für den Betreiber dieser Website wie folgt:
Für die geleisteten Dienste spreche ich ihm Dank und Anerkennung aus.
In dieser Weise war bereits bei Ausstellung der üblichen Dankensurkunde zum 25.-jährigen Dienstjubiläum im Jahr 2005 verfahren worden. Aus dem Vorgang, der zu den Unterlagen eines anderweitigen Gerichtsverfahrens gehörte, ergibt sich, daß gemäß den Regelungen des Bundesinnenministeriums drei Dankesformeln vorgesehen sind, neben den bereits genannten die (gewissermaßen) Zwischenlösung:
Für die der Bundesrepublik Deutschland geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm (bzw. ihr) Dank und Anerkennung aus.
Zu der tatsächlich beim Betreiber dieser Website verwendeten Formel ist im einschlägigen ministeriellen Vermerk bezüglich des Vorgangs „25. Dienstjubiläum“ ausgeführt: „Diese Formulierung wurde in den 90er Jahren eingeführt, um die in der ehemaligen DDR geleisteten Dienste zu würdigen.“ Gemeint ist allerdings wohl, daß ehemaligen DDR-Funktionären („Kader“), die in der Übergangszeit nach Untergang der DDR-Diktatur der politischen Linken (Grotewohl-SPD + KPD, CDU-Blockpartei) meist zu Abwicklungszwecken in den Dienst der Bundesrepublik übernommen wurden, in dieser Weise gedankt werden sollte, gerade um den Eindruck zu vermeiden, die vorausgegangene DDR-Tätigkeit zugunsten der kollektivistischen Linken würde als dem deutschen Volk dienend gewürdigt werden.
Dementsprechend sollte also die Formel verwandt werden, als wäre der Betreiber dieser Website bei der „Deutschen Demokratischen Republik“ („DDR“) beschäftigt gewesen. „Sollte“ deshalb, weil der Betroffene die Annahme dieser „Dankesurkunde“ verweigert hat: diese Urkunde ist nämlich keine Urkunde im Rechtssinne, auch wenn sie so aussieht. Er hat also die Urkunde an das Personalreferat (nach Fertigung einer Kopie) zurückgeschickt und damit auf diese sog. „Dankesurkunde“ verzichtet und dementsprechend auch keinen „Ausstand“ gegeben, weil sich dies angesichts der massiven politischen Diskriminierung, die mit der „Dankesformel“ nur sehr formal zum Ausdruck kommt, als sehr demokratieheuchlerisch im mittlerweile etablierten Sinne der eigenartigen bundesdeutschen politischen „Mitte“ mit der „Christdemokratie“ als mittlere Mitte (und mit Kommunisten als linke Mitte) ausgenommen hätte.
Was war der Grund für diese gewissermaßen DDR-Formel? Wobei die Entlassungsbehörde den DDR-Zusammenhang bestritt, den jedoch das zuständige Ministerium bei der Jubiläumsurkunde festgestellt hatte. Nun: die politisch motivierten Disziplinarverfahren mit diskriminierenden politischen Vorwürfen waren zu Gunsten des Betroffenen ausgegangen. Im zentralen zweiten Verfahren hat ein unabhängiges Gericht (wie insbesondere betont würde, wenn es anders ausgegangen wäre) das Verfahren schlicht und ergreifend eingestellt.
Deshalb mußte seinerzeit auch die Dankesurkunde zum Dienstjubiläum (mit Auszahlung einer Jubiläumsprämie) ausgestellt und durfte nicht verschoben werden, wie dies bei einem laufenden Disziplinarverfahren oder gar bei Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nach den einschlägigen Vorschriften der Fall gewesen wäre. Das vom Ministerium nicht angefochtene Einstellungsurteil des Verwaltungsgerichts (Disziplinargerichts) Düsseldorf ist ja vom 16.02.2005 und der Termin des Dienstjubiläums war der 19.12.2005 (womit auch die Rechtsmittelfrist verstrichen und das Einstellungsurteil rechtskräftig geworden war). Die Rechtskraft dieses Urteils hat dann vor allem verhindert, daß das von der SED-Fraktion im Deutschen Bundestag als besondere Demokratieschützerin (mit bekannten DDR-Erfahrungen) in der zweiten von insgesamt drei gegen den Betreiber dieser Website geführten Parlamentarischen Anfragen neben Strafverfahren und Grundrechtsaberkennungsverfahren in Frageform geforderte Disziplinarverfahren nicht durchgeführt werden konnte. Dem kommunistischen Wunsch konnte nur im Wege der Suspendierung (drei Monate bezahlter Sonderurlaub) und anschließender Versetzung zu der Behörde entsprochen werden, die im Auftrag des zuständigen Ministers die abschließende „Dankesurkunde“ ausstellen wollte.
Da auch das von dieser Behörde wegen eines Vortrags bei einer „rechten Szene“ (beim seinerzeit noch nicht geheimdienstlich gelisteten Institut für Staatspolitik) eingeleitete (dritte) Disziplinarverfahren eingestellt werden mußte, blieb als abschließende Diskriminierungsmaßnahme eben nur noch die diskriminierende „Dankesurkunde“, wobei als „Begründung“ vom Personalreferat dieser Behörde Bezug genommen wurde auf eine nichtdisziplinarische dienstliche Rüge nach Einstellung des Verfahrens, weil in dem Aufsatz, der auf den privaten Vortrag bei der „rechten Szene“ zurückging, von bis zur beginnenden Etablierung der AfD nichtrepräsentativen Parlamenten geschrieben worden ist, Ergebnis der massiven Verstärkung der Sperrwirkung der 5%-Klausel des Wahlrechts durch das Parteiverbotssurrogat (Ausrufung zum Verfassungsfeind aus ideologischen Gründen, Disziplinarmaßnahmen trotz rechtmäßigen Verhaltens wegen ausdienstlich geäußerter unerwünschter Meinung und falscher Parteimitgliedschaft, was bei Beeinträchtigung des freien Wahlrechts der Kandidatur eines Beamten bei unerwünschten Oppositionsparteien entgegenwirken soll), siehe hier beziehungsweise hier! Dies wäre „delegitimierend“ und das verdient natürlich eine Dankesformel nach DDR-Format.
Es ist, ohne dem Vorwurf einer „Verschwörungstheorie“ ausgesetzt werden zu können, anzunehmen, daß ein derartiges Disziplinarverfahren bei einem Vortrag vor einer „linken Szene“ nicht eingeleitet und dementsprechend im Nachklang anstelle einer Disziplinarmaßnahme auch keine entsprechende nichtdisziplinarische Rüge ausgesprochen worden wäre. Das linke „Neutralitätskonzept“ der politischen „Mitte“ der BRD, insbesondere auch dasjenige der sog. „Christdemokratie“ als mittlerer Mitte, geht nämlich davon aus, daß ein Vortrag bei einer „rechten Szene“ das beamtenrechtliche Neutralitätsgebot verletzt, nicht jedoch, wenn der Vortrag bei einer „linken Szene“ gehalten worden wäre. Erinnert dies nicht doch irgendwie an „DDR“?
Die geplante Dankesurkunde könnte dafür sprechen. Nicht einmal die vermittelnde Formel für die „der Bundesrepublik Deutschland geleisteten treuen Dienste“ durfte dann verwendet werden, sondern eben die DDR-Formel. Besagt dies nicht doch etwas über die Freiheitssituation in der Bundesrepublik Deutschland?
Diese Problematik ist ausführlich behandelt in der im Februar 2025 erschienen politischen Biografie des Verfassers:
Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen
Josef Schüßlburner und Bernd Kallina
Mit einem Vorwort von Bundesminister a.D. Prof. Dr. Rainer Ortleb
Klappenbroschur DIN A5
496 Seiten, 24,80 Euro
ISBN 978-3-87336-851-4
Veröffentlicht am 10.02.2025 beim Gerhard Hess Verlag
Siehe dazu auch die sehr erfreuliche Besprechung dieses Werkes!

