Der Verfassungsschutz und die politische Kultur nach dem Ende des Kalten Krieges

Der Verfassungsschutz und die politische Kultur nach dem Ende des Kalten Krieges

Hans-Helmuth Knütter

(2.2.2021) Die Bedrohung der politischen Freiheit geht vor allem von Inlandsgeheimdiensten aus. Dies kann durch Begriff wie „KGB“ oder „Stasi“ ziemlich leicht belegt werden. Letztlich trifft diese Einschätzung bei aller Unterschiedlichkeit der Verhältnisse auch auf den deutschen „Verfassungsschutz“ zu. Diesem ist vor allem vorzuwerfen, daß er unter dem Vorwand des Demokratieschutzes gegen politische Gesinnungen vorgeht. Weil man den entsprechenden politischen Auffassungen, die völlig legal geäußert werden, eigentlich keine Demokratiebeeinträchtigung vorwerfen kann, wird amtlich mit Formulierungen wie „Anzeichen für den Verdacht“ operiert. Dabei wird ziemlich opportunistisch, also im Interesse von Regierungsparteien vorgegangen, wobei seit der Wiedervereinigung in einer diskriminierenden Weise „gegen rechts“ vorgegangen wird. Hinsichtlich der politisch motivierten Kriminalität, immerhin ein legitimer Bereich für eine staatliche Bekämpfung, finden in den amtlichen statistischen Angaben zwar formal keine Fälschungen statt, trotzdem sind die präsentierten Zahlen irreführend, weil bei links keine Propagandadelikte bestehen, da die für das GULag-System stehenden Sowjetsymbole straflos gebraucht werden können und Parolen wie „Deutschland verrecke!“ die bundesdeutsche Staatssicherheit nicht gefährden. Die Propagandadelikte gibt es nur bei „rechts“ und eine Hakenkreuzschmiererei wird auch dann unter „Rechtsextremismus“ erfaßt, wenn gar nicht feststeht, wer diese Schmiererei getätigt hat. Zieht man die „Propagandadelikte“ von den politisch motivierten Straftaten ab, stellt sich in der Regel der Linksextremismus schlimmer dar als der Rechtsextremismus.

Der wesentliche Teil der Tätigkeit der deutschen Inlandsgeheimdienste besteht jedoch nicht in der legitimen Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität, sondern in der amtlichen Bekämpfung politischer Ansichten von unerwünschten oppositionellen Bestrebungen. Dies geht zurück auf eine 1962 veröffentlichten Denkschrift über die Beobachtung rechtsradikale Tendenzen, die man als ersten Verfassungsschutzbericht ansehen kann. Maßgebend war dabei der „Schutz des deutschen Ansehens im Ausland“. Deshalb erschien es der Bundesregierung geboten, festzustellen, daß es nicht die angeblich 70 000 rechtsradikalen Jugendlichen gäbe, sondern nur 2 300. Während also diese Denkschrift noch einen „relativierenden“ Charakter hatte, wurde der in den so bezeichneten „Verfassungsschutzberichten“ nach 1970 dann in „Rechtsextremismus“ umbenannte „Rechtsradikalismus“ aufgebauscht. Zu diesem Zwecke wurde dann der Begriff „rechtsextrem“ zunehmend erweitert, so daß fast jede Ansicht, die nicht „Mitte“ und „links“ ist (oder in diesem Bereich geäußert wird), sich als „rechtsextremistisch“, zumindest im Sinne eines „Anzeichen des Verdachts“ darstellt. Als es noch vor allem gegen die Zeitung „Junge Freiheit“ ging, wurde dann die „Intellektualisierung“ bei rechts als staatsgefährdend eingeordnet, was im Falle von links nie Gegenstand der VS-Berichterstattung war. Diese amtliche Bekämpfung der Intellektualisierung hat dann zunehmend zu einem weltanschaulichen Charakter der staatlichen Bekämpfungspolitik geführt, was belegt, daß die Gefahr für die individuelle Freiheit auch in einer Demokratie, als welche sich die BRD versteht, von den Inlandsgeheimdiensten ausgeht.      

Der hiermit online gestellte Beitrag ist bereits vor 20 Jahren erschienen. Trotz einiger positiver Korrekturen, wofür etwa die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall der Zeitung „Junge Freiheit“ anzuführen ist und auch der gerichtliche Sieg der „Republikaner“ über den Verfassungsschutz (allerdings erst nachdem diese Partei durch den Inlandsgeheimdienst politisch erledigt war), hat sich in der Tendenz die Situation der politischen Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland verschlechtert. Wie schon in diesem Beitrag seinerzeit angedeutet, hat sich die opportunistische Ungleichbehandlung von links und rechts verstärkt, hat doch der seinerzeit schon zu beobachtende schonende Umgang mit der ehemaligen Diktaturpartei SED zwischenzeitlich dazu geführt, daß mit Hilfe der Inlandsgeheimdienste diese nunmehr als Die Linke firmierende ehemalige Stasi-Partei voll in die bundesdeutsche Demokratie und deren geheimdienstlichen „Schutz“ integriert ist, während gleichzeitig die wesentlich aus ehemaligen Mitgliedern von CDU, CSU, FDP und auch SPD gebildete Alternative für Deutschland (AfD) zunehmend einer gegen die politische Freiheit gerichteten VS-Politik unterworfen wird. Die sogenannte „geistig-politische Auseinandersetzung“, die der Inlandsgeheimdienst nicht mit, sondern gegen unerwünschte oppositionelle Bestrebungen führt, nimmt nunmehr wirklich die seinerzeit nur als möglich einzustufenden Formen des politischen Krieges an.

Hinweis
Beim vorliegenden Text handelt es sich um einen Beitrag zu dem von Hans-Helmuth Knütter und Stefan Winckler herausgegebenen Werk: Der Verfassungsschutz. Auf der Suche nach dem verlorenen Feind. Die Redaktion von www.links-enttarnt.de dankt dem Universitas-Verlag, München, für die Einwilligung zur unveränderten Online-Stellung dieses Beitrags.

Das im Jahr 2000 erschienene und leider überwiegend immer noch aktuelle Werk kann noch käuflich erworben werden:

Hans-Helmuth Knütter, Stefan Winckler (Hrsg.)
Der Verfassungsschutz – Auf der Suche nach dem verlorenen Feind
Universitas Verlag, 2000, gebunden, 420 Seiten, 24,90 Euro
ISBN-10 : 3800414074, ISBN-13 : 978-3800414079
Erhältlich auch hier

“Der Verfassungsschutz und die politische Kultur”

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