Teil 7: NS-Fortwirkungen im bundesdeutschen Sozialdemokratismus: Sozialstaatliche Demokratieverformung und Kampf gegen Rechts
Josef Schüßlburner
(Stand: 25.09.2026) Inwieweit wirkt der Nationalsozialismus (NS) in der Bundesrepublik Deutschland nach? Die Antwort setzt ersichtlich eine Vorstellung davon voraus, was den NS wirklich ausgemacht hat. So hat dieser Nationalsozialismus etwa gegnerische Parteien verboten, so daß es sich bei den bundesdeutschen Parteiverbotsforderungen gegen die maßgebliche Oppositionspartei um eine zentrale Fortwirkung des Nationalsozialismus handeln könnte. BRD-„Demokraten“ meinen allerdings, mit derartigen antioppositionellen Parteiverbotsforderungen „antifaschistisch“ (also DDR-demokratisch, d.h. kommunistisch?) zu handeln: womit sie eine adäquate Bewältigung betreiben?
Die mangelnde Selbsterkenntnis dieser antifaschistischen Oppositionsverbotsdemokraten, die hierbei aufgezeigt werden kann, geht schon auf die Maßgabe des ersten bundesdeutschen SPD-Vorsitzenden Kurt Schumacher zurück, der die gegen die Deutschen gerichtete alliierte und protestantische Kollektivschuldthese durch eine letztlich „gegen rechts“ gerichtete „Klassenschuld“ ersetzen wollte, da bekanntlich das „Kapital“ den Sozialisten Hitler finanziert hat. Dieser ideologie-politisch erfolgreiche Ansatz hat seine SPD und andere Sozialisten, von den Kommunisten bis zum linken Flügel der Christdemokratie („christlicher Sozialismus“) gehend, vor der Bewältigungsfrage eines Zusammenhangs von Sozialismus und Nationalsozialismus bewahrt und dies, obwohl die Stabilität des NS-Regimes wesentlich darauf zurückzuführen war, daß es diesem dann doch sehr erfolgreich gelungen ist, mit sozialstaatlichen Mitteln bei Aufgreifen des sozialistischen Ideenguts als seine Machtbasis die ehemaligen Wähler von SPD und KPD gewonnen zu haben (was die Informanten der Exil-SPD schon 1935 so feststellen mußten).
Fünf der SPD-Minister des Kabinetts von Kanzler Kiesinger (NSDAP, CDU), also bei der erstmaligen Beteiligung der SPD an einer Bundesregierung, hatten der NSDAP oder entsprechenden Organisationen angehört (zwei maßgebliche Minister, nämlich Brandt und Wehner, sind dem explizit linksextremen Lager entsprungen). Als Besonderheit sticht dabei der spätere „Superminister“ Karl Schiller (SPD?, NSDAP, SPD) hervor, welcher auf den von Eugen Dühring begründeten „freiheitlichen Sozialismus“ zurückführt. Allerdings war dieser von Friedrichs Engels mit seinem „Anti-Dühring“ bekämpfte Dühring auch der theoretisch extremste sozialistische Antisemit Deutschlands. Daran kann aufgezeigt werden, wie schmal sich der Scheideweg zwischen sozialdemokratischen Reformsozialismus und totalitärem Nationalsozialismus darstellen konnte.
Ein wesentliches Verbindungselement zwischen Nationalsozialismus und bundesdeutschem Sozialdemokratismus, der mentalitätsmäßig und ideologisch über die Sozialdemokratie im engeren Sinne hinauswirkt, besteht im Sozialstaatskonzept, das einst begründet werden mußte, um „den Übertritt der Sozialdemokratie auf den Boden der rechtsstaatlichen Verfassung im Jahr 1919 möglich zu machen“ (Forsthoff). Diese Konzeption sollte eine Antwort auf die sozialistische Kritik an der Menschenrechtskonzeption geben, wonach die Grundrechte auf Seiten der Mächtigen stünden: berufen sich doch „die Kapitalisten“ auf das Eigentumsrecht, das sie überhaupt libertär als Grundlage der Freiheit ansehen. Dieses mit dem Sozialstaatskonzept verfolgte Anliegen hat das Bundesverfassungsgericht dann als „Werteordnung“ umgesetzt. Jedoch: „Hätte der Nationalsozialismus 1933 die Grundrechte als Werte vorgefunden, dann hätte er sie nicht abschaffen brauchen.“ Sondern er hätte diese Grundrechte im kommunistischen Sinne zur Unterdrückung von Opposition einsetzen können. Über die Wertekonstruktion der Grundrechte, Grundlage eines gegen politische Ideen gerichteten Staatsschutzkonzepts, gelangt allerdings auch die BRD-Demokratie in eine linkskollektivistische Richtung mit bevorstehenden, bzw. indirekt schon bestehenden Koalitionen aus Christdemokratie mit dem Kommunismus.
Die Möglichkeit der sozialstaatstheoretisch begründeten Umwertung der Grundrechte von negativen Staatskompetenzen zu staatlichen Werten zur Bekämpfung politischer Opposition kann dann nämlich nahezu auf dasselbe hinauslaufen wie die Ablehnung der Grundrechte, was die Ähnlichkeit der Sozialismus-Varianten bei scheinbarer Gegensätzlichkeit noch einmal deutlich macht. Diese, Grundrechte unter „sozialer Gerechtigkeit“ um- und abwertende Sozialstaatskonzeption, geht dann mit einer Demokratiekonzeption einher, die es „erlaubt, daß „das Demokratische“ auf alle Lebensgebiete angewandt wird, aber zugleich im Gebiet der politischen Entscheidung eingeschränkt werden kann“ (Schrenck-Notzing). Die dabei vertretene Ablehnung des Mehrheitsprinzips, wie dies von sozialistischen Sekten wie dem (sich anti-demokratisch verstehenden) „Internationalen Sozialistischen Kampfbund“ und (dem zur marxistischen Diktatur als Alternative zur NS-Diktatur bereiten) „Neu Beginnen“ vertreten wurde – deren Personal in der Nachkriegs-SPD eine maßgebende Bedeutung gewinnen konnte bis hin zum letzten Chefideologen der SPD, Willi Eichler, Vater des den Marxismus als Parteiprogramm überwindenden Godesberger Programms – geht wie verwandte antidemokratische Theorien wie überwiegend die des Nationalsozialismus, die sich dabei jedoch auf maßgebliche Demokratiekategorien wie Volkssouveränität stützen, mit einer Feinderklärung einher, welche die Ausschaltung politischer Opposition bezweckt. Die in westlichen Demokratien wirklich sehr sonderwegliche Parteiverbotsmentalität der bundesdeutschen sozialistischen Parteiverbotselite stellt also wohl doch eine methodische Nachwirkung des NS in der BRD dar!
Mit dem Bedauern Hitlers, den „Schlag gegen rechts“ unterlassen zu haben, ist das Vermächtnis für den bundesdeutschen Sozialdemokratismus formuliert worden, das als „Kampf gegen rechts“ umgesetzt wird und dabei die wesentliche Fortwirkung der NS-Mentalität im bundesdeutschen Politikbetrieb ausmacht. Derzeit kann diese Fortwirkung an der massiven Diskriminierung der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) aufgezeigt werden.
Dieser Totalitarismus der „sozialen Gerechtigkeit“ (Gerächtigkeit) kann nur durch eine umfassende Sozialismusbewältigung überwunden werden.
Hinweis
Im vorliegenden Beitrag sind frühere einschlägige Veröffentlichungen des Verfassers zur Sozialismusbewältigung für die libertäre Zeitschrift eigentümlich frei (ef) verarbeitet; zu nennen sind:
SPD-Superminister Karl Schiller: Adolfs und Willys Wirtschaftspolitik
in: ef-Heft Oktober 2008, S. 46 ff.
Eugen Dühring: Vorläufer Hitlers und Wegbereiter von Godesberg
In: ef-Heft April 2008, S. 47 ff.
Vom Lumpenproletariat zum Prekariat.
In: ef-Heft November 2006, S. 16 ff.
Hitlers Volksstaat: Was man bewältigen könnte
In: ef-Heft Mai 2005, S. 38 ff.
Zum Zwecke der zur Wahrung der politischen Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland dringend gebotenen Sozialismusbewältigung sei auf das aktuelle Werk von Plehn / Weirauch, Der Sozi-Virus, mit einem Vorwort von Josef Schüßlburner verwiesen!

Der Sozi-Virus
Wie der Rote, Braune und Grüne Sozialismus unter immer neuen Masken die Gesellschaften von innen zerstört
Von Iris Plehn / Sebastian Weirauch
Mit einem Vorwort von Josef Schüßlburner
ISBN 978-3-9827742-2-0
160 Seiten, broschiert, 14,8 x 21 cm
18,00 Euro
