Sozialismusbewältigung Teil 13

Teil 13: Der „Kampf gegen rechts“ in der Volksrepublik China – Massenmord und Menschenexperiment

Josef Schüßlburner

(01.11.2021) Die Bundesrepublik Deutschland betreibt mit Hilfe von Inlandsgeheimdiensten unter dem Schlagwort „Rechtsextremismus“, ein rechtlich ziemlich unbrauchbarer Begriff, einen amtlichen „Kampf gegen rechts“. Wie das Vorgehen gegen die Oppositionspartei AfD belegt, geht es dabei um die staatliche Bekämpfung von Ideen, Narrative, Argumentationsmuster und dergl., also um Unterdrückung der Meinungsfreiheit mit dem Ziel, Meinungspluralismus und Mehrparteiensystem zu beeinträchtigen.

Dies erinnert ideengeschichtlich doch sehr an den Kampf kommunistischer Systeme gegen „Rechtsabweichler“ und „Rechtsrevisionisten“. Dieser kommunistische „Kampf gegen rechts“, der als Warnung auch vor einer bundesdeutschen Anti-Rechts-Politik dienen soll, wird am Beispiel des 1949 begründeten und noch immer existierenden kommunistischen Regimes der Volksrepublik China aufgezeigt.

Dieser kommunistische „Kampf gegen rechts“ wurde nach Etablierung des kommunistischen Systems aufgrund des Einparteiensystems vor allem innerparteilich als „Kampf gegen Rechtsabweichler“ durchgeführt, hatte dabei aber den Zweck, eine nichtsozialistische Alternative und damit die Abschaffung der linken Diktatur von vornherein zu verhindern.  Dieser Kampf gegen rechts hat die „Volksrepublik“ China vor allem in den Jahren zwischen 1958 und 1962 „in eine Hölle auf Erden“ verwandelt, was sich dann mit der „Kulturrevolution“ fortgesetzt hat. Die Jahre zwischen 1958 und 1962 waren die Zeit des sog. „Großen Sprungs nach vorn“ in die linke Utopie, deren Verwirklichung gegen rechte Tendenzen, Rechtsabweichler, Rechtsrevisionisten, Rechtskonservative und dergleichen auch in Form von Umerziehungslagern, ideologischen Strafverfahren, Foltern und politischem Massenmord durchgesetzt werden mußte. Die wesentlichste Folge dieses Versuchs im Kampf gegen rechts die Linksutopie zu verwirklichen, war die große chinesische Hungerkatastrophe, die in absoluten Zahlen mehr Tode aufweist als der Erste Weltkrieg und das Ausmaß an Opfern des Zweiten Weltkriegs erreicht. Dabei stellt der Begriff „Hungersnot“ eine – in der Bundesrepublik Deutschland allerdings in diesem Kontext einer Antirechtspolitik nicht verbotene – Relativierung und Verharmlosung dar, weil dieser Begriff nahelegt, daß der Tod der Menschenmassen die unbeabsichtigte Folge unausgegorener und schlecht umgesetzter linker sozialistischer Wirtschaftsprogramme gewesen sei, was allerdings schon schlimm genug wäre und eine entsprechende Links-Politik schon verwerflich genug machte. Es handelt sich jedoch bei der Politik des „Großen Sprungs“ um keine bloße Hungerkatastrophe, sondern die im Kampf gegen rechts durchgesetzte Politik, die zu diesem Massensterben führte, war mit massenhafter Tötung von Menschen verbunden, die sich dieser Politik zu widersetzen suchten und im Interesse des bloßen Überlebens gezwungen waren, dieser Politik zuwider zu handeln. Zwang, Terror und systematische Gewalt waren die Säulen des Großen Sprungs und kennzeichnen die maoistische Methodik des Kampfes gegen rechts, der Betroffene in den Kannibalismus getrieben hat.

Der Beitrag stellt unter Bezugnahme auf neustes Veröffentlichungen die wesentlichen Gesichtspunkte und Konsequenzen des maoistischen Kampfes gegen rechts dar und gibt abschließend einen Ausblick auf den für eine nichtkommunistische Demokratie bemerkenswerten Kampf gegen rechts in der Bundesrepublik Deutschland, welcher von zwei in der Tendenz totalitären Strömungen getragen ist. Zum einen von einer Linken, die aufgrund ihrer Selbsteinschätzung wie der Maoismus zwar von der politisch-ideologischen Links-Mitte-Rechts-Einordnung ausgeht, diese aber nicht als Grundlage einer freien Demokratie ansieht, die sich in der friedlichen Auseinandersetzung zwischen linken und rechten Strömungen pluralistisch verwirklicht, sondern als Instrumentarium einer Feindermittlung. Nur linke politische Inhalte stellen sich danach als „demokratisch“ dar, rechte Argumente sind nicht zu widerlegen, sondern ein Träger entsprechenden „Gedankenguts“ ist beruflich zu diskriminieren und letztlich politisch zu verfolgen. Bürgerrechte sollen ihm nicht mehr unverbrüchlich zustehen. Die weitere Strömung, welche zum anderen diesen Anti-Rechts-Totalitarismus verkörpert, leitet sich von der bundesdeutschen Variante der 68er ab, was den Konnex zu den chinesischen Vorgängen herstellt, ist doch die deutsche 68er-Generation dem Großen Führer (dem chinesischen, nicht dem deutschen) gefolgt, was dabei in der Bundesrepublik Deutschland die bislang größte „Wesensverwandtschaft“ begründet hat und mit dem aus ihm hervorgegangenen politischen Terrorismus bislang die einzig wirklich Gefahr für die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland bewirkt hat, ein Faktum, das im Kampf gegen rechts, wo überwiegend ideologische Vorwürfe erhoben werden, allerdings straflos völlig verdrängt und relativiert wird.

Der Beitrag schließt mit der nachdrücklichen Aufforderung, den bundesdeutschen „Kampf gegen rechts“, also den pseudomoralischen Antfaschismus, zur Vermeidung einer defekten Demokratie einzustellen. Ein derartiger „Kampf“ sollte bewältigungspolitisch angesichts der Exzesse des Maoismus, die mit dem Kampf gegen rechts einhergingen, trotzdem aber für die maoistisch gestimmten deutsche 68er Bezugsquelle ihrer Ansichten und auch Taten waren, nicht mehr möglich sein. Hinzu kommt, daß dieser totalitäre Anti-Rechts-Maoismus eine Form des Marxismus darstellt, welcher in seinem Ausgangspunkt als deutsches Produkt nach den üblichen Bewältigungsformeln eine „deutsche Verantwortung“ begründen müßte und deshalb gerade in Deutschland dafür zu sorgen wäre, daß sich auch „gemäßigte“ Formen des „Kampfes gegen rechts“ nicht wiederholen.

Die den üblichen menschlichen Verständnishorizont weit überschreitenden politkriminellen Maßnahmen des Maoismus im Kampf gegen Rechtsabweichler und die Würde der Opfer im Kampf gegen rechts gebieten Respekt für Menschen, welche die Zivilcourage haben, sich als „rechts“ einstufen oder wegen der Ausübung der Meinungsfreiheit von ihren Gegnern so eingestuft werden. Eine bundesdeutsche Demokratie kann hier keine Diskriminierungspolitik oder gar Verfolgung praktizieren. Dies ist schon deshalb abzulehnen, weil eine derartige Politik mit einer Problemverleugnung einhergeht, welche zwar nicht in die Hungersnot führt, aber andere dramatische Folgerungen von wirtschaftlich erheblicher Tragweite zeitigen dürfte.  

Hinweis
Der vorliegende Beitrag stellt eine Ergänzung zum Werk des Verfassers dar:

Josef Schüßlburner
Roter, Brauner und Grüner Sozialismus. Bewältigung ideologischer Übergänge von SPD bis NSDAP und darüber hinaus,
2008, Lichtschlag Medien und Werbung KG, 24,80 Euro
ISBN-10: 3939562254, ISBN-13: 978-3939562252
Dieses Buch ist im März 2015 in unveränderter 3. Auflage wieder erschienen und nunmehr auch in einer Kindle-Edition für 6,99 Euro erhältlich. Erhältlich auch hier

Dieses Werk fordert eine umfassende Sozialismusbewältigung, die sich nicht nur auf die Bewältigung des (deutschen) Nationalsozialismus beschränken darf. Dieser Radikalfaschismus ist natürlich in die Sozialismusbewältigung einzubeziehen, weil sonst Phänomene wie Mao und die (deutschen) 68er und deren Kampf gegen Rechts nicht hinreichend verstanden würden.

“Sozialismusbewältigung Teil 13”

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