Parteiverbotskritik Teil 16

Parteiverbotskritik Teil 16: Parteiverbot als Diktaturersatz. Kemalistisches Verbotskonzept als deutscher Bezugspunkt?

Josef Schüßlburner

Wie ist es zu bewerten, daß mit der Antragsbegründung im Parteiverbotsantrag des Bundesrates sich der Versuch findet, die bundesdeutsche Parteiverbotskonzeption als vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu erkennen, indem auf eine Entscheidung des Europäische Menschenrechtsgerichtshofs verwiesen wird, mit der entgegen der sonstigen Menschenrechtswidrigkeitserklärung von türkischen Parteiverboten das Verbot der Vorvorgängerpartei der mittlerweile fest etablierten islamistischen Regierungspartei AKP der Türkei als menschenrechtskonform erkannt wurde?

Man stelle sich vor, das national-sozialistische Deutschland hätte durch die Zusage an die Alliierten, ein Mehrparteiensystem zu legalisieren, einen Friedensvertrag erreicht. Die wesentlichen Instrumente des Nationalsozialismus, sich trotz Mehrparteiensystem an der Macht zu halten, hätte dann die Befugnis über das Militär dargestellt, ein System, das durch eine „Demokratisierung von oben“ verwirklicht werden konnte. Sobald sich eine maßgebliche Konkurrenzpartei zur NS-Partei, welche sich mittlerweile der sozialdemokratischen Sozialistischen Internationale angeschlossen hätte, durchsetzt und eine Regierung bilden kann, wird diese durch Militärputsch als Ausdruck des Widerstandsrechts beseitigt. Um den Vorwurf einer Militärdiktatur abzuwehren, wird dann versucht, vom Militärputsch möglichst abzusehen, indem eine Konkurrenzpartei rechtzeitig durch Parteiverbot ausgeschaltet wird. Dabei wird zur Erzeugung des Anscheins eines Rechtsstaats ein derartiges Parteiverbot durch ein Verfassungsgericht ausgesprochen, dessen Richter letztlich vom Militär ernannt werden. Da sich die als gefährlich angesehene Opposition religiöser Argumentation bedient, sich etwa politische und religiöse Elemente eigenartig verbindend als „Christdemokratie“ bezeichnet, erfolgt die Verbotsbegründung in der Regel unter Bezugnahme auf den „Laizismus“, der zum Verfassungsprinzip erhoben wurde.

In dieser Weise muß man sich das türkische Regierungssystem bis zur Etablierung des AKP-Islamismus vorstellen: Die Einparteiendiktatur der Türkischen Republik des Kemalismus ging 1946 zu einem Mehrparteiensystem über, in dem jedoch das Militär abwechselnd durch Putsch und Parteiverbot die ideologischen Prinzipien des Kemalismus als Gegenentwurfsideologie gegen die Volksmehrheit schützte. Während der Herrschaftsordnung des Einparteien-Kemalismus ideologisch eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus unterstellt werden kann, hat sich der parteipolitische Träger dieses Kemalismus, die noch von Diktator Kemal Atatürk gegründete „Republikanische Volkspartei“ nach dem 2. Weltkrieg als sozialdemokratisch entpuppt und ist dementsprechend Mitglied der sozialdemokratischen „Sozialistischen Internationale“.

Der Beitrag beantwortet die Frage, ob sich die letztlich politisch erfolglose türkische Parteiverbotskonzeption mit Etablierung des Islamismus erledigt hat (und schon deshalb kein bundesdeutsches Vorbild sein kann). Die Antwort ist, daß die durch die Parteiverbotskonzeption getürkte Demokratie anscheinend auch unter islamistischen Vorzeichen die Demokratie deformierend fortwirkt, zumal ein außenpolitisches Interesse der USA zu bestehen scheint, daß die Türkei gar nicht so demokratisch wird, sondern ein nach Innen entschlossenes Regime beibehält, welches dann entsprechend im Außenverhältnis für das „Great Game“ im eurasischen Machtkampf tauglich ist.

Hinweis: Der vorliegende Beitrag stellt auch eine Ergänzung zur nachfolgenden Veröffentlichung des Verfassers dar:



Josef Schüßlburner
Roter, Brauner und Grüner Sozialismus. Bewältigung ideologischer Übergänge von SPD bis NSDAP und darüber hinaus,
2008, Lichtschlag Medien und Werbung KG, 24,80 Euro
ISBN-10: 3939562254, ISBN-13: 978-3939562252
Dieses Buch ist im März 2015 in unveränderter 3. Auflage wieder erschienen und nunmehr auch in einer Kindle-Edition für 6,99 Euro erhältlich. Erhältlich auch hier

Das Buch geht von der Prämisse aus, daß der deutsche Nationalsozialismus ohne seine auf die klassische Sozialdemokratie zurückgehenden Wurzeln nicht wirklich verstanden werden kann; umgekehrt hat man es beim türkischen Kemalismus parteipolitisch mit einer Sozialdemokratie zu tun, deren nationalsozialistischen / faschistischen Wurzeln unverkennbar sind. Kennzeichnend für diese ideologische Strömung war eine getürkte Demokratie mit zentraler Parteiverbotskonzeption und Militärputschen, welche ideologiepolitisch Demokratie erhalten sollten.

“Parteiverbotskritik Teil 16”

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