Mitte-Extremismus bei der Bundeswehr

(Linker) Mitte-Extremismus bei der Bundeswehr
Zur Abschaffung des politischen Pluralismus bei der Bundeswehr


Vorliegend wird ein anonymisiertes Schreiben des „Karrierecenter der Bundeswehr“ online gestellt, welches aus Gründen massiver politischer oder weltanschaulicher Diskriminierung erkennbar einer Karriere entgegen gerichtet ist. Dieses amtliche Schreiben positioniert sich gegen die grundgesetzliche Ordnung, nämlich gegen das sog. absolute Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 (3) des Grundgesetzes (GG), wonach niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt werden darf und es wendet sich gegen die (außerdienstliche) Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG, „Grundlage der Freiheit überhaupt“ (so das Bundesverfassungsgericht), d.h. das Schreiben übt massiv Nachzensur aus.

Da eine Abschaffung von Grundrechten für „Extremismus“ steht und diese vorliegend unter Berufung auf „Mitte“ erfolgt, kann nur von einem „Extremismus der Mitte“ gesprochen werden. Wenn man entsprechend der grundlegenden Annahme amtlicher Begriffsbildung bei der Veröffentlichungspraxis der Innenministerien („Verfassungsschutzberichte“) meint, daß „Mitte“ nicht extremistisch sein kann, der muß dann vorliegend von einer Erscheinungsform des Linksextremismus ausgehen. Dafür spricht, daß ein derartiges Schreiben von der Bundeswehr kaum an einen Anhänger der SED mit der Bezeichnung „Die Linke“ gerichtet werden würde. Diese wird sicherlich als in der „Mitte der Gesellschaft“ sich befindend angesehen, als „aufgeschlossen“ und „objektiver Betrachter“, wo sie ja schon zu DDR-Zeiten war – was wohl mit „strukturkonservativ“ im Sinne des Bundeswehrkarriereschreibens gemeint sein muß.

Um was geht es: Mit dem Karriere-Schreiben des „-center“ (Wir.Dienen.Wen?) wird die Ableistung von Wehrübungen – als „Dienstleistung“ bezeichnet (was einiges über diese Bundesarmee besagt) – verweigert, weil der Adressat dieses Schreibens, wie die berühmte Internet-Abfrage ergeben habe, privat Meinungen geäußert hätte, die nicht „in der Mitte der Gesellschaft“ angesiedelt wären. Obwohl dem Adressaten dieses Karriereverhinderungs-schreibens kein „konkretes Fehlverhalten“ vorgeworfen werden kann, wie ausdrücklich betont wird, könnte jedoch durch Ausübung der „Dienstleistung“ „das Ansehen der Bundeswehr“ „ernstlich gefährdet“ sein, so ernsthaft das Karriere-Schreiben! Ausübung von Meinungsfreiheit jenseits des „Struktur- und Wertkonservativismus“ gefährdet in diesem „freiesten Staat der deutschen Geschichte“ das „Ansehen“ einer staatlichen Einrichtung! Über den Ansehensverlust einer staatlichen Einrichtung aufgrund der Karriereverhinderung von befähigten Leuten (bei Linken: Menschen) aufgrund von staatlicher Mitteverortung macht sich der linke Mitte-Extremismus keine Gedanken.

Wenn dies kein Extremismus ist, was ist „Extremismus“ dann sonst? Und zwar ein (linker) Extremismus in der Mitte der Gesellschaft, nämlich bei einer staatlichen Einrichtung! In den „Verfassungsschutzberichten“ kann darüber natürlich nichts nachgelesen werden.

„(Linker) Mitte-Extremismus bei der Bundeswehr – Zur Abschaffung des politischen Pluralismus bei der Bundeswehr“

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