Kritik des Parteiverbotssurrogats Teil 31

Teil 31: Innerstaatliche Feinderklärung gegen rechts: Kriegsniederlagenmentalität, Werte-terreur und innerstaatliche intelligence

Josef Schüßlburner

(08.11.2021) Die als ziemlich irrational zu kennzeichnende Bekämpfung der national-liberalen Oppositionspartei Alternative für Deutschland (AfD) durch sog. „Demokraten“ unter Einschluß der ehemaligen Diktaturpartei SED und den mitläuferischen Blockparteiteilen von CDU und FDP, verläuft in einer Schärfe und Verhaltensweise, die man als „Krieg“ bezeichnen kann und dabei den Gepflogenheiten einer normalen „liberalen Demokratie des Westens“ doch entschieden widerspricht, insbesondere wenn dies mit dem Einsatz des als „Verfassungsschutz“ fehlbezeichneten Inlandsgeheimdienstes wegen Gedankenverbrechen wie „Relativierung“ und „Revisionismus“ einhergeht. Dies bedarf einer grundlegenden Erklärung.

Die bundesdeutsche Verfassungsschutzmentalität, die den etablierten politischen Kräften eine kriegerische Bekämpfungspolitik (Feinderklärung) gegenüber unerwünschter Opposition von rechts erlaubt, kann nur durch den Mentalitätswandel erklärt werden, der Folge der massiven Kriegsniederlage darstellt. Die massive Verkleinerung des Staatsgebiets und die weltgeschichtlich einmalige Massenvertreibung mit Millionen von Toten, die man wohl nicht als Maßnahmen der Demokratieförderung ansehen kann (ideologischer „Verfassungsschutz“ schafft vielleicht auch dies), weshalb ja der Krieg von demokratischen Mächten (Sowjetunion etc.) geführt worden sein soll, zeigen an, daß der Krieg in der Tat gegen Deutsche und Deutschland an sich und nicht nur gegen „Nazis“ geführt worden ist.

Eine derartige Kriegsniederlage hatte historisch, als die Eroberung nach dem klassischen Völkerrecht noch als völkerrechtskonform galt, die Annexion durch die Siegermacht erleichtert, da gemäß der Erkenntnis von Tocqueville in einem besiegten Volk die Vaterlandsliebe schwindet, weil man sich dorthin ausrichtet, wo die wirkliche Macht liegt. Das Dilemma von Deutschen, die eine derartige Annexion durch die USA akzeptieren würden, besteht jedoch darin, daß die Hauptsiegermacht USA eine neue Weltordnung ausrief, die keine Annexion kennt (wenngleich trotzdem diejenige durch Sowjets und Polen abgesegnet wurde), so daß sich Deutsche anders als der Inder Gandhi, der sich (vor dem Übergang zum Unabhängigkeitskampf) zum „civis Britannicus“ erklärte, nicht zum „Amerikaner“ ausrufen konnten.

Es mußte daher ein Annexionssurrogat gefunden werden, das den Besiegten die Identifizierung mit der (Haupt-)Siegermacht erlaubt und sie damit in den Status von Mitsiegern erhebt, der es gestattet, sich gegen Verlierer – also gegen sich selbst bzw. das eigene Volk – in Position bringen können. Dieses Surrogat tritt als „westliche Wertegemeinschaft“ und ähnliche Begrifflichkeiten in Erscheinung, die natürlich grenzenlos ist und innerhalb derer Deutsche (Kriegsverlierer) durch „Demokraten“ (Mitsieger) ersetzt werden: Der besiegte Deutsche ruft sich daher nicht zum „Amerikaner“ aus, sondern zum „Demokraten“. In diesem Sinne ist „Verfassungsschutz“, als „intelligence“ konzeptionell ohnehin eher Kriegsinstrument denn Polizei, daher ideologisch die innerstaatliche Fortsetzung des Krieges der sich mit der Siegermacht identifizierenden „Demokraten“ als Mitsieger über die (Kriegs-) Verlierer im eigenen Volk, den „Nazis“, ja über das eigene Volk, das es ja eigentlich gar nicht mehr gibt, wenngleich es zur Identifizierung von „Nazis“ und von „deutscher Schuld“ noch gebraucht wird.  

Dies erklärt die für eine westliche Demokratie groteske Bedeutung der Inlandsgeheimdienste im „Bundesgebiet“, da das Wesen von Geheimdienst die Feindbekämpfung darstellt, die als Kriegsniederlagenmentalität in der Herrenmenschenattitüde der selbsterklärten Mitsieger durchgezogen wird. Die Ideologiegehalte, die der als „Verfassungsschutz“ bezeichnete Inlandsgeheimdienst als „Verfassung“ gegen rechts „schützt“, leiten sich aus dieser Niederlagen- / Mitsiegermentalität ab. Neben dem Verfassungsgebot der Anerkennung deutscher Kriegsschuld, wird ein allgemeiner Egalitarismus eines Menschismus durchgesetzt, der Deutsche durch Demokraten ersetzt, wie dies etwa mit der bereits fast amtlich gebrauchten Parole zum Ausdruck kommt: „Menschenrechte statt rechte Menschen“. Wer sich gegen diesen ideologischen Irrsinn wendet, ist „Verfassungsfeind“, weil er nicht wahrhaben will, daß es wichtiger ist, Demokrat als Deutscher zu sein.

Diese Situation wird wohl erst überwunden werden können, wenn die ehemaligen Siegermächte begreifen, daß die Mitsiegermentalität deutscher „Demokraten“ für sie nicht ungefährlich ist. Die bundesdeutsche Verfassungsschutzdemokratie ist schon nach der Theorie des demokratischen Friedens gefährlich: Wer innerstaatlich durch das Parteiverbotssurrogat aus ideologischen Gründen das Mehrparteienprinzip und freie Wahlausgänge nicht wirklich gelten läßt, kann dies auch international nicht zulassen. Wie schon im Falle des bundesdeutschen Kriegseintritts gegen Serbien, wo die Serben zu Deutschen („Nazis“) erklärt wurden, um sie kriegerischen bekämpfen zu können (mentalitätsmäßig, d.h. dem bundesdeutschen Wahngebilde entsprechend, wurde dabei auf dem Balkan die Bundeswehr gegen die Wehrmacht eingesetzt), so kann nicht ausgeschlossen werden, daß etwa die Polen zu Deutschen erklärt werden, um innerstaatlich intervenieren zu können. Ist dies wirklich mit der europäischen Friedensordnung vereinbar? Die bundesdeutsche VS-Demokratie bedarf daher dringend der europäischen Beobachtung!

Letztlich werden aber die Deutschen selbst ein Lösung finden müssen, wozu abschließend Ansatzpunkte aufgezeigt werden.

Hinweis
Die Aussagen des anliegend online gestellten Dokuments sind in die jüngste Broschüre des Verfassers eingegangen, welche wesentlich die Existenzprobleme einer rechten Oppositionspartei erklärt:

Josef Schüßlburner
Scheitert die AfD? Die Illusion der Freiheitlichkeit und die politische Alternative
Studie 39 des IfS, Verein für Staatspolitik e. V., 2020, Broschur, 239 Seiten, 7 Euro
Erhältlich beim Verlag Antaios

“Kritik des Parteiverbotssurrogats Teil 31”

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