Kritik der Europaideologie – Teil 10

Kritik der Europaideologie – Teil 10: „Europa“ als Vollstreckungskrieg der „Zivilgesellschaft“

Josef Schüßlburner

(14.06.2021) Der Kommentator eines klugen Blattes hat im Zusammenhang mit den Ausgrenzungsmaßnahmen der europäischen „Wertordnung“ gegen Österreich im Jahr 2000, also gegen die FPÖ (und gewissermaßen vorwegnehmend gegen die AfD) gerichtet, ein neues Zeitalter der Glaubenskriege vorausgesagt, die aus der unterschiedlichen Interpretation von „Menschenrechten“ resultieren. In der Tat hat die ideologische Aggressivität des bei den „Österreichsanktionen“ gepflegten antideutschen Ressentiments deutlich gemacht, daß „Europa“ die Kriegsgefahr erhöht. Damit ist eine wesentliche Legitimation der Europaidee unterminiert, die auf dem in der Bundesrepublik auch durch Geheimdienstmitteilung geschützten (wer „fundamentalistisch“ gegen „Europa“ ist, spricht sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung aus, ist „Ausländerfeind“ etc. pp.), aber seit dem Jahr 2000 widerlegten Syllogismus beruht: Weil „Europa = Friede“ und auch „Demokratie = Friede“ > „Europa = Demokratie“.

Selbst wenn die Annahme des „demokratischen Friedens“ (Demokratien bekriegen sich nicht) richtig ist, wonach Friede gewährleistet ist, wenn in benachbarten Staaten Demokratien existieren, dann wird dieses Ergebnis genau dadurch aufs Spiel gesetzt, daß diese Demokratien „integriert“ werden. Wenn der „Österreich-Boykott“ vom Serbienkrieger Solana damit gerechtfertigt wurde, daß es sich hier um eine „Familienangelegenheit“ handle, dann ist damit auch ausgedrückt, daß die „Demokraten“ ohne Europa-Integration („Familienbande“) das Wählervotum der Österreicher akzeptiert und nicht die Straße gegen demokratische Wahlausgänge mobilisiert hätten. Hätte man den Balkan nicht als eine Gegend angesehen, die in Zukunft in Europa „integriert“ werden sollte, dann hätte es aller Wahrscheinlichkeit keinen gegen Rest-Jugoslawien gerichteten Demokratisierungskrieg gegeben. Damit wird deutlich: Europa erhöht die Kriegsgefahr, weil „Werte“ als verfassungsreligiöse Größe die Kriegsgefahr erhöhen.

Die zur Vermeidung des Vorwurfs eines „Europanationalismus“ sich zunehmend universalistisch rechtfertigende Europakonzeption würde außerdem die Theorie von „demokratischen Friedens“ mit dem Hinweis außer Kraft setzen, daß auch Hitler im Rahmen eines Nationalstaates demokratisch gewählt worden sei und gegen diesen wird man wohl doch einen Wertekrieg führen dürfen, eine Argumentation, die nach dem Konzept der „wehrhaften Demokratie“ Parteiverbote oder Ersatzmaßnahmen als Aussetzung des normalen Funktionierens von Demokratie rechtfertigt. Europademokraten fühlen sich durch die Irreversibilitätsdoktrin, die wesentliche Legitimationsformel des volksdemokratischen Herrschaftssystems sowjetischer Provenienz, bereits hinreichend ermächtigt festzulegen, welche nationalstaatliche Entscheidung der eingebundenen Europäer als „demokratisch“ hinzunehmen ist: Den Brexit nolens volens schon, aber auch einen Dexit? Erinnert dies nicht, zumindest entfernt, an Dixie? Was auch eine gewisse Problemlösung impliziert?

Nicht zuletzt die Beschwörungen des deutschen Chefeuropäers Kohl, wonach die euronische Währungsunion eine „Frage von Krieg und Frieden“ sei, haben deutlich gemacht, daß der offizielle Syllogismus europäischer Werte schon immer von einer ziemlich häßlichen Europarealität getragen gewesen ist. Es hat aber kein bundesdeutscher Politiker dagegen protestiert, sondern vielmehr mit beredtem Schweigen zugestimmt, als in einer seriösen französischen Zeitung davon die Rede war, daß „Maastricht“, d. h. der €, ein „Versailles ohne Krieg“ sein würde: „Deutschland wird zahlen, sagte man in den 20er Jahren. Heute zahlt es: Maastricht, das ist der Versailler Vertrag ohne Krieg“ (Le Figaro vom 18. 9. 1992). Dieser Ansatz läßt sich dann gut mit der ursprünglichen ökonomistischen Rechtfertigung der Europa-Konstruktion verknüpfen, die den Anschein der Friedlichkeit privater Kontrakte – der „europäischen“ Wirtschaftsakteure – gegen den (notwendigen) Zwangscharakter des Staates – der nationalen Demokratie – ausspielt und dabei verkennt, daß gerade private Kredite nur dann etwas taugen, wenn die daraus sich ergebenden Schulden im Zweifel mit Hilfe des Staates gegen Schuldner vollstreckt werden können. Deshalb ist eine internationale Währungsunion als staatliches Kreditgeschäft unvermeidlich bei gleichzeitigem Fortbestand der Mitgliedsstaaten mit dem Damoklesschwert des Vollstreckungskrieges verbunden. Die internationale Währungsunion erhöht daher die Kriegsgefahr! Als derartiger Vollstreckungskrieg im Interesse des Haushaltsvollzugs hat nämlich auch der amerikanische „Bürgerkrieg“ begonnen. Mit der dem Universalismus charakteristischen Scheinheiligkeit wollten die Nordstaaten angeblich den Austritt der Südstaaten akzeptieren, war dieser doch mehrfach demokratisch von der jeweiligen Mehrheit der Südstaatenbürger beschlossen worden; aber die der „Union“ auch internationalrechtlich zustehenden Zölle müßten weiter vereinnahmt werden. Indem sich die Südstaaten dieser Konzeption widersetzten, gaben sie den von frömmelnden Wertemenschen für maßgeblich gehaltenen „ersten Schuß“ gegen die Gebührenvollstrecker ab und der „Bürgerkrieg“ konnte guten Gewissens beginnen.

Mentalitätsmäßig erscheint es ominös, daß im Zeitraum der Österreichsanktionen in der Bundesrepublik Deutschland, eigentlicher ideologischer Adressat dieser „Österreichsanktionen“, das Zivilrecht insgesamt als politisches Kampfinstrument gegen rechts eingesetzt werden sollte. Bemerkenswerter Weise wurde im zeitlichen Zusammenhang damit wieder einmal die Kriegsentschädigungsfrage aufgeworfen, indem zumindest zivilrechtlich nichtexistierende Ansprüche wegen Zwangsarbeiterbeschäftigung im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg geltend gemacht wurden. Es ist dabei nicht zu verkennen, daß die erfolgreiche Durchsetzung nicht existenter Forderungen durch amerikanische Interessen gegen deutsche Unternehmen im international „eingebundenen“ Deutschland  die Vorstellung inspiriert hat, das Zivilrecht auch als innerstaatliches Herrschaftsinstrument gegen politische Opposition von „rechts“ einzusetzen, zumal dies machtpolitisch auch zur amerikanischen Interessenlage paßte. Dabei ist wohl plausibel zu vermuten, daß deutsche Unternehmen versuchten, den auf sie ausgeübten rechtswidrigen Druck gegen deutsche Organisationen weiterzuleiten, die auch bei den USA politisch unerwünscht sind, um sich international moralische Immunität zu verschaffen, indem sie deutschen „Rechtsextremisten“ die Arbeitsverträge kündigen, um so „Vergangenheitsbewältigung“ zu betreiben und sich von (historischer / moralischer) „Schuld“  auch durch Kündigung von Girokontenverträgen zu „entlasten“.

Bemerkenswert ist auch, daß ebenfalls im Zeitraum der „Österreichsanktionen“ der deutsch-griechischen Rechtsstreit wieder aufflammte, der exemplarische Bedeutung für die zukünftige Eurodemokratie hat: Gibt es innerhalb Europa keine Staaten mehr, gibt es auch keine Staatenimmunität, so daß jedes kleine griechische oder französische Amtsgericht Vergangenheitsbewältigung gegen deutsche Sachwerte vollstrecken kann. Aber nicht nur „Vergangenheit“, sondern auch die währungspolitischen Ausgleichsansprüche zur Vergemeinschaftung der Staatsschulden. Es wäre erstaunlich, wenn dieses so erfolgreiche und sich in klingende Münze umsetzendes Herrschaftsinstrument nicht auch für Zwecke des politischen Machtkampfes der „Zivilgesellschaft“ ausgebaut wird.

So wie der Einsatz des Zivilrechts als politisches Kampfinstrument in der Bundesrepublik dann doch dazu geführt hat, öffentlich-rechtliche Parteiverbotsverfahren einzuleiten, anstatt wie angekündigt, diese durch politisch motivierte zivilrechtliche Insolvenzverfahren zu ersetzen, so besteht die Gefahr, daß auf der internationalen Ebene durch Werte begründete monetäre und fiskalische Verpflichtungen doch öffentlich-rechtlich (Public international law heißt das „Völkerrecht“ auf Englisch und ähnlich auf Französisch) „vollstreckt“ werden. Dieser Gefahr kann nur dadurch entgegengewirkt werden, daß durchaus in Übereinstimmung mit der Theorie des demokratischen Friedens die quasi-staatlichen Integrationsprojekte, die eine Entdemokratisierung implizieren, beendet werden.

Hinweis
Der Beitrag ist auch als Ergänzung zur aktuellen Broschüre des Verfassers gedacht, zumal die Partei, der sich die Broschüre widmet, für das Wahlprogramm zu den Bundestagswahlen 2021 den zumindest implizit genannten Vorschlag aufgegriffen hat, den Dexit zum Programmpunkt zu machen.

Josef Schüßlburner
Scheitert die AfD? Die Illusion der Freiheitlichkeit und die politische Alternative
Studie 39 des IfS, Verein für Staatspolitik e. V., 2020, Broschur, 239 Seiten, 7 Euro
Erhältlich beim Verlag Antaios

“Kritik der Europaideologie Teil 10”

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