Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen links- extremistischen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz

anliegend wird der etwas anonymisierte Text einer Dienstaufsichtsbeschwerde veröffentlicht, die an das Bundesinnenministerium als dem „Bundesamt für Verfassungsschutz“ über-geordneten Ministerium adressiert war. Der Vorgang ist bei diesem Ministerium unter dem Aktenzeichen Z 1b – 001 000 II erfaßt; zur Dienstaufsichtsbeschwerde hatte die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ in der Ausgabe vom 22.08.2003 (Nr.  35/03) berichtet (s. dort die Angaben zu S. 6 mit Verlinkung zum Text).

Der Verfassungsschutz von NRW hatte seinerzeit seinen Schwerpunkt auf die amtliche Bekämpfung von Rechtsintellektuellen gelegt (wie dies nach Auffassung bundesdeutscher „Demokraten“ für eine liberale Demokratie typisch zu sein scheint). Über die SPD als VS-Partei verbundene VS-Mitarbeiter des Bundesamtes wirkten dabei als „Privatpersonen“ – eindeutig als Brückenphänomen identifizierbar –  durch „private“ Veröffentlichungen mit, obwohl das Bundesamt selbst einen solchen Kampf zumindest unmittelbar gar nicht geführt hatte, der dann auch nach der gegen den „Verfassungsschutz“ des Landes NRW zugunsten der „Jungen Freiheit“ ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 (Az. 1 BvR 1072/01, BVerfGE 113, 63 ff.)

doch um einiges zurückgefahren werden mußte (seitdem sind die VS-Berichte zumindest insoweit etwas sachlicher geworden). Deshalb war diese Dienstaufsichtsbeschwerde Teil eines letztlich doch erfolgreichen Kampfes für die Presse- und Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland.

Allerdings ist dieser Erfolg immer wieder durch links-autoritäre Tendenzen bedroht, eine Situation, die sich bei einem Bundesinnenminister einer rot-rot-grünen Bundesregierung massiv verschärfen könnte. Diese nicht auszuschließende Gefahr rechtfertigt nunmehr die seinerzeit schon im Beschwerdeschreiben vorbehaltene Veröffentlichung dieser Dienstaufsichtsbeschwerde.

Die Beschwerde richtete sich gegen eine „private“ Veröffentlichung eines VS-Mitarbeiters, welcher SPD-Ideologie als „Verfassung“ hinstellen will und Kritik an einer derartigen Auffassung als „verfassungsfeindlich“ / „extremistisch“ einordnet. Dies wird in der Beschwerde als typisches Kennzeichen für Linksextremismus dargelegt, sofern man dieses als Gedanken-Phänomen bekämpft, was amtlich, anders als im Fall von rechts, bei links kaum gemacht wird. Der Hinweis auf die Dienststellung bei einer „privaten“ Veröffentlichung im dienstlichen Bereich hat dabei erkennbar den Zweck mit stillschweigender Drohung (private Meinung könnte die amtliche werden) den politischen Pluralismus zugunsten einer Linksideologie entsprechend der Nachahmung der kommunistischen Salamitaktik einzuschränken – auch dies ein Zeichen intellektuellen Linksextremismus eines beim „Verfassungsschutz“ Beschäftigen, wogegen der freie Bürger durch das beamtenrechtliche Zurückhaltung- und Mäßigungsgebot (bezogen auf private Veröffentlichungen eines Beamten im Bereich der dienstlichen Tätigkeit) geschützt werden soll: was kein Verbot einer von der Mitte abweichenden Meinungsäußerung eines Beamten bedeutet wie dies allerdings im Falle von rechts rechtswidrig von den Personalabteilungen der Behörden doch praktiziert wird. Wirklicher Verfassungsschutz ist dann doch etwas schwieriger als sich dies „Verfassungsschutz“ und Behördenleitungen so vorstellen!

Bei entsprechenden Dienstaufsichtsbeschwerden, die durchaus, wenngleich nicht unmittelbar, eine Wirkung erzielen können, ist es geboten, einen konkreten Antrag zu stellen, weil dies sonst als Petition abgetan wird. Außerdem empfiehlt es sich, die Beschwerde bei einer übergeordneten Stelle (Aufsichtsstelle) einzulegen, weil dies schon den Behördenleiter der nachgeordneten Dienststelle in einen Begründungszwang bringen kann und dadurch zur Sicherung eines rechtsstaatlichen Behördenhandelns beiträgt.

Hinweis

Nicht zuletzt die völlig unsachliche Kritik dieses VS-Mitarbeiters, die auch den Sinn der Ausführungen des Verfassers ziemlich verkannt hat (sei es aus intellektueller Unzulänglichkeit oder aber ideologie-politischer linker Bösartigkeit), an einer damals publizierten Veröffentlichung des Verfassers zur Sozialismusbewältigung, hat diesen zu einer Buchveröffentlichung veranlaßt, um den vom VS-Mitarbeiter „privat“ kritisierte Komplex umfassend darzulegen, nämlich das Buch

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Josef Schüßlburner, Roter, Brauner und Grüner Sozialismus. Bewältigung ideologischer Übergänge von SPD bis NSDAP und darüber hinaus, 2008 Lichtschlag Medien und Werbung KG, ISBN-10: 3939562254, ISBN-13: 978-3939562252. Dieses Buch ist im März 2015 in unveränderter 3. Auflage wieder erschienen und nunmehr auch in einer Kindle-Edition für 6,99 Euro erhältlich.

“Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen links-extremistischen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz”

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