20. Juli 1944: Offizielle Schwierigkeiten mit dem Gedenken an den „rechtsextremen“ Widerstand gegen den Nationalsozialismus
Josef Schüßlburner
Beim Widerstand vom 20. Juli 1944 gegen das Hitlerregime handelt es sich um eine Aktion der politischen Rechten. „In der Tat stand die einzig wirkungsvolle Opposition gegen Hitler, die durch konservative und z. T. auch monarchistische Kräfte wie Beck, Halder, Oster, Witzleben, Goerdeler, Popitz, Yorck, Hassell usw. repräsentiert war, rechts von Hitler“ (Zitelmann). Dies hat letztlich schon der diesbezüglich ideologie-politisch sicherlich unverdächtigte Sebastian Haffner festgestellt: „Von ihr (d.h. von der Militäropposition des 20. Juli, Anm.) aus gesehen stand Hitler links. Das gibt zu denken. Hitler ist keineswegs so leicht als extrem rechts im politischen Spektrum einzuordnen, wie es viele Leute zu tun gewohnt sind“, wobei man spezifizieren müßte: Wie es die amtliche Politik mit ihren Ideologieinstrumenten Verfassungsschutz, politische Bildung und sozialisiertes Rundfunksystem zu tun gewohnt ist. Die Position des Widerstandes „rechts von Hitler“ hat dieser, der sich nie als Politiker der Rechten bezeichnet hatte, selbst anerkannt, weil er unter dem Eindruck des gescheiterten Attentats auf ihn es als „seine große Unterlassungssünde“ erkannt hat, vergessen zu haben, den „Schlag gegen rechts zu führen“.
Demnach kann als Vermächtnis des 20. Juli ausgemacht werden, daß die Bundesrepublik Deutschland endlich ihren amtlichen „Kampf gegen rechts“ einstellt, weil dieser als Vermächtnis dessen erscheint, der die Mahnung ausgesprochen hat, den „Schlag gegen rechts“ nicht zu vergessen!
Es verwundert nicht, daß die amtliche Politik mit dem 20. Juli immer weniger anfangen kann. Ideologie-politisch kann der Erfolg des 20. Juli eigentlich nicht gewollt sein, weil dieser deutlich gemacht hätte, daß die Alliierten nicht nur einen Krieg gegen den National-Sozialismus geführt hatten, sondern eben auch gegen die Deutschen: Oder soll man die genozidale Massenvertreibung von Deutschen als Demokratisierungsmaßnahme verstehen? Die Alliierten wollten keine Demokratie, die sich aus der deutschen Tradition als aus dem Kontext des Deutschen Reichs ableitet, weshalb die demokratische Weimarer Reichsverfassung endgültig abgeschafft werden mußte, hatte sie doch bei bewußter Einordnung der Demokratie in die deutsche Verfassungstradition die Bezeichnung „Reich“ enthalten, was der Deutschenfeind Roosevelt ausgemerzt wissen wollte. Die alliierte Bedingung, Demokratie gegen die deutsche Tradition als „Geschenk der Alliierten“ zu etablieren, hat zu einem doppelten Demokratiebegriff geführt, einen rechtsstaatlichen und einen ideologischen. „Der Demokratiebegriff erhielt somit eine Doppelbedeutung, die sich im Verlauf der Geschichte der Bundesrepublik noch verschärfte. Jenseits der … demokratischen Formen umfaßte dieser ´Konsens der Demokraten´ zunehmend auch den Glauben an haltlose oder zumindest fragwürdige Dinge wie die deutsche Kollektivschuld an Krieg, Diktatur und Judenmord. Dazu gehörte auch der Glaube an einen ´autoritären deutschen Charakter´, der abgeschafft werden müsse. Schließlich standen und stehen an prominenter Stelle in diesem Konsens historisch unzutreffende Überzeugungen wie eben die von der Demokratie als Westimport, vom ´unprovozierten Überfall auf Polen` oder dem `Überfall auf die friedliche Sowjetunion´. Alle Bemühungen um Versachlichung der Dinge und Eingrenzung des demokratischen Konsenses auf die Zustimmung zur Grundordnung des Grundgesetzes sind bisher gescheitert. Das doppelte Spiel hat sich eher noch verschärft“ (Stefan Scheil).
Das Vermächtnis des 20. Juli kann daher nur darin bestehen, zu einem rechtsstaatlichen Demokratiebegriff zurückzukehren. Schon beim anstehenden Parteiverbotsverfahren kann gezeigt werden, ob als Schutzgut eines derartigen Verbots die in der deutschen Tradition stehende nationalstaatliche Demokratie anerkannt oder doch eine auf die Besatzungszeit zurückgehende ideologische Konzeption von Demokratie „geschützt“ wird. Sollte aber die offizielle Bundesrepublik weiterhin den „Kampf gegen rechts“ als Vermächtnis des Gegners des 20. Juli fortsetzen, nämlich einen „Schlag gegen rechts“ zu führen, dann sollte das amtliche Gedenken an den 20. Juli 1944 endlich eingestellt werden.
Anmerkung
Die vorliegende Abhandlung stellt eine Ergänzung zu den zwei derzeit erhältlichen Veröffentlichungen des Verfassers dar:
Josef Schüßlburner
Konsensdemokratie. Die Kosten der politischen Mitte
2010, Verlag Edition Antaios (Gebundene Ausgabe), 8,50 Euro
ISBN: 978-3-935063-94-4, erhältlich auch hier
Josef Schüßlburner
Roter, Brauner und Grüner Sozialismus. Bewältigung ideologischer Übergänge von SPD bis NSDAP und darüber hinaus,
2008, Lichtschlag Medien und Werbung KG, 24,80 Euro
ISBN-10: 3939562254, ISBN-13: 978-3939562252
Dieses Buch ist im März 2015 in unveränderter 3. Auflage wieder erschienen und nunmehr auch in einer Kindle-Edition für 6,99 Euro erhältlich. Erhältlich auch hier
Das Buch von Josef Schüßlburner, Konsensdemokratie: Die Kosten der politischen Mitte, betont die Notwendigkeit der Anerkennung des friedlich ausgetragenen Rechts-Links-Antagonismus für das Funktionieren einer als frei anzusehende Demokratie, welche ansonsten in das immer höhere Kosten verursachende Regime einer Mitte als Obrigkeit überführt wird. Das Buch von Josef Schüßlburner, Roter, brauner und grüner Sozialismus. Bewältigung ideologischer Übergänge von SPD bis NSDAP und darüber hinaus, befaßt sich mit den Erscheinungsformen linker politischer Ideologie.
Ergänzend wird auf das der Demokratie gewidmete Juni-Heft der Zeitschrift Sezession verwiesen, in dem u. a. der vorliegend angeführte Beitrag von Stefan Scheil erschienen ist: