Den Bock zum Gärtner gemacht

Den Bock zum Gärtner gemacht: Paradox „ Verfassungsschutz“ als Instrument einer besonderen Demokratie-Form

Josef Schüßlburner

Der bundesdeutsche „Verfassungsschutz“ ist eine paradoxe Konstruktion, die eine permanente Skandalanfälligkeit garantiert. Diese Skandalträchtigkeit wird man nur durch Opferung des „Bocks“ (zugunsten einer normalen Demokratie), der aufgrund verfehlter Annahmen zum Gärtner gemacht worden ist, abstellen können.

Ein Geheimdienst kann „die Verfassung“ gar nicht „schützen“, weshalb vom „Verfassungsschutz“ etwas Unmögliches verlangt wird: Der Verfassungsschutz darf nämlich nicht den Bundespräsidenten überwachen, ob er seine Pflicht bei der Ausfertigung eines Gesetzes oder bei einer Bundestagsauflösung richtig wahrnimmt. Es ist dem „Verfassungsschutz“ unzweifelhaft verwehrt, den Bundestag zu überwachen, ob die Gesetze richtig beraten (bei Beachtung der Gewissensfreiheit der Abgeordneten etwa) und die Verfassungsrichter ordnungsgemäß gewählt werden etc. pp. Deshalb schützt der „Verfassungsschutz“ notwendigerweise nicht die Verfassung, d.h. ein (im wesentlichen) Staatsorganisationsstatut, sondern eine Verfassungsideologie: Er überprüft, ob Bürger mit hinreichender Inbrunst Verfassungswerte verehren und stellt damit eine Art Religionspolizei dar, die unerwünschte Ideen, Weltanschauungen und Ideologien durch staatliche Propagandatätigkeit amtlich bekämpft!

Dabei sind die Funktionen eines Geheimdienstes und eines staatlichen Propagandainstruments kaum vereinbar und können ruhigen Gewissens nur durch mehr oder weniger gewolltes Verwaltungschaos bewältigt werden: Falls nämlich der Verfassungsschutz als Geheimdienst erfolgreich ist, indem er – was völlig legitim ist – etwa politisch motivierte Kriminalität durch Meldung an die Polizeidienststellen rechtzeitig verhindert, gibt es wohl weniger Dramatisches zu berichten. Da aber die Verfassungsschutzberichterstattung die geheimdienstliche Teilnahme des Polizeiministers an der Meinungsbildung des Volks gewährleistet, d.h. zu richtigem Wahlverhalten der aufklärungsbedürftigen mündigen Bürger (und damit zugunsten der über den Verfassungsschutz verfügenden politischen Kräfte) beitragen will, ist die Versuchung groß, als Geheimdienst nicht allzu erfolgreich sein zu wollen.

Mehr noch: Indem bundesdeutscher „Verfassungsschutz“ auf der Prämisse beruht, daß Rechtsintellektuelle wegen ihrer „falschen“ Auffassung für die zu schützende Demokratie genauso gefährlich seien, wie Politikkriminelle (der extra-legale Begriff des „(Rechts-) Extremismus“ erfaßt denn auch beides, und dies trotz Garantie der Menschenwürde, die nicht nur für Menschen, sondern auch für politisch rechts stehende Deutsche gelten müßte, falls das Grundgesetz im Bereich des Verfassungsschutzes eine gewisse Rolle spielen sollte), erscheint zu kriminellen Handlungen lizenzierter V-Mann-Einsatz, der sich zur Verhinderung von hochkriminellen Handlungen rechtsstaatlich gerade noch rechtfertigen lassen könnte, auch gegen legales, aber staatsideologisch unerwünschtes Oppositionsverhalten, also gegen bloßen „Grundrechtsterror“ (ein Begriff aus der grundgesetzlichen Kommentarliteratur!) gerechtfertigt, womit „Verfassungsschutz“ zur krimogenen Veranstaltung zu werden droht: Was die extreme Linke als „Widerstand“ versteht, zu dessen angemessener Bewertung die Antwort auf die Frage beitragen könnte, weshalb sich in der Großen Französischen Revolution (mit einer – bei entsprechender Weichenstellung – zwingenden Logik, die erschrickt) der Weg von der Menschenrechtserklärung zum terreur aufgetan hat (und weshalb auch „Antifaschismus“ immer zu so etwas wie „antifaschistischen Schutzwall“ führen wird; falls linker Verfassungsschutz nicht mehr ausreichen sollte).

Die Paradoxie „Verfassungsschutz“ reflektiert denn auch vor allem die Widersprüchlichkeit des auch von der (linken) Mitte vermittelten linken Demokratismus, der „rechts“ unter der Ideologievokabel „rechtsextrem“ als verfassungsfeindlich bekämpft, weil rechts einer antidemokratischen Freund-Feind-Dichotomie folge, der der linken Harmoniebedürftigkeit (Demokratie bedeutet all das Gute und Schöne, das man sich links erträumt) widerspreche, dabei aber die problematische Einrichtung Inlandsgeheimdienst, ein notwendiges Übel, zu einer Verfassungsinstitution hochideologisiert, die genau diese Freund-Feind-Dichotomie praktiziert, indem der überwiegend nur ideologie-politisch identifizierte „Verfassungsfeind“ wegen falschen Menschenbildes etc. pp. staatlich bekämpft wird. Zusätzlich erklärt sich die Paradoxie „Verfassungsschutz“ aus der durch die westliche Besatzungsherrschaft begründeten Tradition, welche Demokratie in Deutschland ausgerufen und dies mit der Errichtung einer Besatzungsherrschaft (Militärregime) verknüpft hat, was auf der Prämisse beruht, Demokratie würde automatisch zu einem pro-amerikanischen Ergebnis führen müssen. Um bei dieser Annahme eine als ergebnisoffen propagierte Demokratie umsetzen zu können, mußte die amerikanische Besatzungsmacht mittels Geheimdienst die lizenzierte Presse so steuern, daß die Deutschen lernen, nur solche Anliegen als demokratisch zu vertreten, die auch den USA und damit der westlichen Wertegemeinschaft, Quelle der geheimdienstlich zu schützenden Verfassungsideologie, genehm sind wie deutsche Europa-Unterordnung (Zahlungsbereitschaft) und NATO-Gehorsam (Opferung deutscher Soldaten für die Demokratie am Hindukusch).

Der „Verfassungsschutz“, dieser „German way of democracy“ (so die britische Zeitschrift The Ecomist), widerspricht mit seiner in besonders kennzeichnenden Propagandafunktion der Grundprämisse demokratischer Kultur und Auseinandersetzung, die der Verfasser in seinem Werk …

Josef Schüßlburner
Konsensdemokratie. Die Kosten der politischen Mitte
2010, Verlag Edition Antaios (Gebundene Ausgabe), 8,50 Euro
ISBN: 978-3-935063-94-4, erhältlich auch hier

… als essentiell dargelegt hat, nämlich dem zur politischen Entscheidungsfindung des Volks offen, aber friedlich ausgetragenen Links-Rechts-Antagonismus. Mit (einer zumindest liberalen) Demokratie ist es nicht zu vereinbaren, rechte politische Auffassungen, die nicht einmal einen Ordnungswidrigkeitstatbestand erfüllen, mittels Inlandsgeheimdienst staatlich zu diskriminieren und Anhänger entsprechenden Gedankenguts zu unterdrücken, obwohl sie Meinungsfreiheit und Menschenwürde (Mündigkeitsprinzip) auf ihrer Seite haben und der öffentlich in Erscheinung tretende Inlandsgeheimdienst dabei erkennbar im Unrecht ist.

Der vorliegende Beitrag beruht auf einem etwa fünf Jahren vor Online-Stellung gehaltenen Vortrag.
Der Vortragsstil ist teilweise beibehalten, was sich auch dahingehend auswirkt, daß es nur vereinzelt Literaturhinweise gibt. Diese sind in den einschlägigen Beiträgen des Verfassers zur Internetseite www.links-enttarnt.de zu finden.

“Den Bock zum Gärtner gemacht”

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