Gegen die Selbstbestimmung des Volkes und gegen die Volkssouveränität gerichtete Bestrebungen

Gegen die Selbstbestimmung des Volkes und gegen die Volkssouveränität gerichtete Bestrebungen

Josef Schüßlburner

(04.02.2022) Mit der Parole eines deutschen Ex-Diplomaten, wonach sich Deutschland selbst entmachten müsse, dürfte die Maßgabe der „Weltinnenpolitik“ der neuen Außenministerin Baerbock formuliert sein, die sich als Angehörige einer europäischen Regierung in Deutschland versteht. Dies führt zu der wesentlichen Gefährdung des Selbstbestimmungsrechts des Deutschen Volks als Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Ordnung: Diese findet durch die internationale Einbindung statt, die maßgebliche Teile der politischen Klasse durch deutsche Unterwerfung unter „Europa“ und „UNO“ etc. anstreben. Diese internationale „Einbindung“ richtet sich dabei gegen die reale Demokratie, die erfahrungsgemäß nur in einem etablierten Nationalstaat zu verwirklichen ist, sich dagegen im internationalisierten Rahmen sehr schnell verflüchtigt. Es wird das völkerrechtlich anerkannte Prinzip der Selbstbestimmung der Völker negiert, das nicht nur die außenpolitische Dimension des Demokratieprinzips zum Ausdruck bringt, sondern demokratietheoretisch begründbar macht, daß es aufgrund des rechtlich abgestützten Völker- und Staatenpluralismus überhaupt Außenpolitik und keine „Weltinnenpolitik“ gibt. Statuiert ist damit der Rechtsanspruch des jeweiligen Volkes, einen eigenen souveränen Staat zu haben, in dem Volkssouveränität zum Ausdruck gebracht werden kann. Dies führt notwendiger Weise zur Unterscheidung zwischen den zur Ausübung demokratischer Rechte berechtigten Staatsangehörigen und davon ausgeschlossenen Ausländern, weil sonst Fremdbestimmung vorliegen würde.

Durch die konzeptionelle Infragestellung des demokratischen Nationalstaats, die bei der Europaverehrung der politisch maßgeblichen Kräfte mitschwingt, wird allerdings nur – bei Herabstufung bundesdeutscher Demokratie auf den Charakter bloßer (internationaler) Selbstverwaltung – die unter Berufung auf „demokratische Werte“ gerechtfertigte Besatzungsherrschaft als „westliche Wertegemeinschaft“ mentalitätsmäßig fortgeschrieben. Der dadurch bedingte weitgehende Verzicht auf Außenpolitik im eigentlichen Sinne führt zu einer starken Außensteuerung und damit Fremdbestimmung des politischen Prozesses durch ausländische Interventionen wie durch westliche Geheimdienstoperationen (jüngst der NSA), Werte-Drohungen oder Erzwingung von Entschädigungszahlungen für nicht bestehende Verpflichtungen. Letztlich dürfte auch die Subventionierung bankrotter €-Staaten durch die mittlerweile etablierte „Euro-Rettung“ als derartige laufende Entschädigungszahlung ohne Gegenleistung einzustufen sein.

Der amtliche Internationalismus als wesentliche Frucht des Besatzungsregimes hat bei weitgehendem Verzicht auf eine Außenpolitik im eigentlichen Sinne die Innenlenkung politischen Feinderklärung zur Folge, was zu einer Korrespondenz von zumindest faktischen, d.h. politisch gewollten Souveränitätsdefiziten und die Art und Weise der demokratiewidrigen Pluralismusbeschränkung in der Bundesrepublik Deutschland führt. Die ideologie-politisch gegen die Deutschen gerichteten „Österreichsanktionen“ wegen einer parlamentarischen Regierungsbildung in einem demokratischen Verfahren, machen deutlich, daß es bei der „internationalen Einbindung“ letztlich um die Verhinderung einer dem Pluralismusgebot entsprechenden Rechtspartei in Deutschland geht. Die antipluralistische Außerkraftsetzung des offen ausgetragenen Links-Rechts-Antagonismus entmachtet unter den Bedingungen eines Plebiszitverbots und der Aussperrklausel des Wahlrechts die Deutschen. Dieser demokratiewidrige Charakter der internationalen Einbindung fördert die demokratiewidrige Oligarchisierung des politischen Prozesses im Sinne des „ehernen Gesetzes der Oligarchie“ (Michels). Am sog. Österreichboykott der EG-Staaten kann auch die unverkennbare Deutschfeindlichkeit aufgezeigt werden, die als Bewältigungsrassismus gegen den bei Deutschen „drohenden“ politischen Pluralismus gerichtet ist. Damit korrespondieren die Gefährdung der Volkssouveränität durch eine extreme Parteienstaatskonzeption und die sie legitimierende „Verfassungssouveränität“ einer Demokratie, deren zur Herrschaft berufenes Volk verfassungsfeindlich durch eine migrierende „Bevölkerung“ ersetzt werden soll. Der auf diese einbindungspolitische Weise durchgeführte rassistoide „K(r)ampf gegen Rechts“ und die mit ihm verbundene Beschränkung des politischen Pluralismus stellt derzeit die größte Gefährdung von Selbstbestimmungsrecht und Volkssouveränität in der Bundesrepublik Deutschland dar. Dieser „Kampf gegen Rechts“ unterminiert die Voraussetzung einer normalen Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland, nämlich die Möglichkeit des offen und frei ausgetragenen Links-Rechts-Antagonismus, welcher zur Entscheidungsfindung des Volks erforderlich ist und dabei auch den Freiheitsgrad von Parlamentswahlen bestimmt.

Hinweis: Beim vorliegenden Text handelt es sich um die überarbeitete Fassung des Kapitels B. II des Alternativen Verfassungsschutzberichts, das in der Buchausgabe auf den Seiten 61 bis 96 zu finden ist.

“Gegen das Selbstbestimmung des Volkes und die Volkssouveränität gerichtete Bestrebungen”

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