Teil 3: Servierung durch den Bundestagskommunismus
Von Josef Schüßlburner
(Stand: 18.09.2026) Wie der politischen Biographie des Betreibers dieser Website mit dem Titel
Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen

Josef Schüßlburner und Bernd Kallina
Mit einem Vorwort von Bundesminister a.D. Prof. Dr. Rainer Ortleb
Klappenbroschur DIN A5
496 Seiten, 24,80 Euro
ISBN 978-3-87336-851-4
Veröffentlicht am 10.02.2025 beim Gerhard Hess Verlag
zu entnehmen ist, war dieser wegen der außerdienstlichen Ausübung der Meinungsfreiheit nicht nur drei beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren unterworfen, die für den Betroffenen schließlich jeweils erfolgreich beendet werden mußten, was vor allem durch die intensive Ausschöpfung verfahrensrechtliche Möglichkeiten erreicht worden ist (näheres dazu in der Biographie). Begleitet wurden diese Verfahren jedoch auch durch Bundestagsanfragen der Fraktion der rechtlich mit der DDR-Diktaturpartei SED identischen PDS und später Die Linke und als solche mittlerweile maßgebliche BRD-Demokratieschutzpartei.
Auch wenn nicht behauptet werden kann, das Bundesverkehrsministerium hätte bei den Disziplinarverfahren als Vollstrecker kommunistischer Bundestagsanfragen gehandelt, so erstaunt doch, wie sich die ideologischen Vorwürfe (und es ging nur um derartige, bei amtlicher Verwendung als rechtsstaatswidrig einzustufende Vorwürfe) des Bundestagskommunismus zum Schutze „unserer Demokratie“ (da hat die SED hinreichend Erfahrung) sich mit den Vorwürfen gleichen, die disziplinarrechtlich unter Bezugnahme auf die Ideologiepolitik der öffentlich in Erscheinung tretenden Inlandsgeheimdienste, des sogenannten „Verfassungsschutzes“, gleichen: DDR light!
Die Vorwürfe des Bundestagskommunismus in den Anfragen kann man nicht anders denn als Schmarrn einstufen. Dies reflektiert das von der VS-Methodik geprägte niedrige Niveau der politischen Auseinandersetzung im VS-Staat BRD. Insbesondere die politische Linke greift diese Methodik gegen politische Gegner auf (bei rechts wird dies mehr innerparteilich praktiziert): Es werden ideologische Anklagepunkte gesammelt, aber es findet keine Widerlegung entsprechender Darlegungen statt, die bekämpft werden. Entsprechende Darlegungen können natürlich kritikwürdig sein, aber es findet keine Kritik daran statt, die im Allgemeinwohl zu einer besseren Erkenntnis bei den behandelten Themen beiträgt, sondern der Kritisierte soll eigentlich weggesperrt werden. Zumindest soll er als Beamter disziplinarrechtlich mit dem Ziel der Dienstentlassung verfolgt werden, nicht weil er rechtswidrig gehandelt hätte oder dies beabsichtigen würde, sondern weil er als Bürger und Grundrechtsinhaber außerdienstlich Auffassungen geäußert hat, die dem Bundestagskommunismus, der Disziplinarbehörde und dem Inlandsgeheimdienst nicht passen.
Es wird damit schon deutlich, wieso die ehemalige maßgebliche Diktaturpartei der „Deutschen Demokratischen Republik“ in das demokratische Spektrum der linksideologisch fortgeschrittenen BRD aufgenommen werden konnte. Unsere „Demokraten der Mitte“ fühlen sich ersichtlich wohl, wenn die ehemalige linke Diktaturpartei ihre Erfahrungen mit dem Demokratieschutz bundesdeutsch „einbringt“. Und das besonders erschreckende ist dabei, daß sog. „konservative“ Zeitungen wie „Die Welt“ und natürlich ein splitterparteilicher, d.h. SPD-geneigter „Tagesspiegel“, nicht etwa den Bundestagskommunismus wegen seines Angriffs auf die Meinungsfreiheit und damit auf die Grundlage der politischen Freiheit überhaupt, kritisieren, sondern sie identifizieren sich mit dem kommunistischen Anliegen, die Meinungsfreiheit zu unterdrücken und dies in der Bundesrepublik, angeblich „der freieste Staat der deutschen Geschichte“ (so ein üblicher Slogan).
Nachfolgend wird auf die erste und dritte Parlamentarische Anfrage des Bundestagskommunismus gegen den Betreiber dieser Website eingegangen. Die zentrale zweite Anfrage wird gesondert gewürdigt, zumal diese tatsächlich zu Verfolgungsmaßnahmen geführt hat, zwar nicht zu einem (weiteren) Disziplinarverfahren, weil dies wegen der Rechtskraft des der Parlamentarischen Anfrage vorausgegangenen Einstellungsurteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf rechtlich nicht möglich war, wie in der Biographie dargestellt, aber dann doch zu Zwangsbeurlaubung und dann Zwangsversetzung.
Immerhin kann der dritten Anfrage auch eine gewisse Verfolgungswirkung zugeschrieben werden, weil die durch die Anfrage bei der zwangsversetzten Behörde, also bei deren Präsidenten eine derartige Furcht ausgelöst hat, daß dann einige Zeit später im Zusammenhang mit einem weiteren Vorfall, nämlich linksextremer „Kritik“ an der Beteiligung des Betreiber dieser Website an einer Veranstaltung des Instituts für Staatspolitik als Vortragender, doch noch zu einem dritten Disziplinarverfahren geführt hat (das allerdings dann von Amtswegen eingestellt werden mußte, weil es ansonsten auch gerichtlich wieder eingestellt worden wäre). Kommunismus wirkt also, zumindest auf gehorsame CDU-Leute!
