Teil 2: Servierung in der Jungen Freiheit
Von Josef Schüßlburner
(Stand: 20.07.2026) Wie ist es zu erklären, daß die vom damaligen Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Bundestagsfraktion, Hansjörg Müller, im Jahr 2020 empfohlene „Aktivstrategie“ zur politischen Überwindung des für eine liberale Demokratie des Westens sehr sonderweglichen bundesdeutschen „Verfassungsschutzes“ als parteipolitischer Programmpunkt der AfD gescheitert ist, weil von damals 89 Bundestagsabgeordneten der AfD-Fraktion nur 15 für diesen Vorschlag gestimmt haben und der damalige Bundesverstand der Partei unter dem bald gescheiterten Meuthen ohnehin von vornherein gegen diesen Ansatz eingestellt war? Dies wird in einer zentralen Weise auf den Seiten 267 bis 276 des Buches von Hansjörg Müller dargestellt.
Diese an der Bundesebene der AfD gescheitere politische Aktivstrategie kann der entsprechenden Presseerklärung des Abgeordneten entnommen werden (gelegentlich gelingt die Verknüpfung, ansonsten sei auf den Buchauszug verwiesen).
Das Scheitern dieses politischen Ansatzes führt dazu, daß die AfD bei konsequenter Anwendung ihrer stattdessen betriebenen Strategie, nämlich „Compliance“ gegenüber den ideologie-politischen Anforderungen der Inlandsgeheimdienste sich selbst auf ihre Unvereinbarkeitsliste setzen müßte, um dann alle Mitglieder bis zur Beschlußunfähigkeit der entscheidenden Parteigremien aus der Partei auszuschließen.
Anstatt das VS-Problem endlich politisch anzugehen, hofft die AfD immer noch ausschließlich auf die Gnade der Justiz, die ihr aber in den entscheidenden Punkten nicht gewährt werden wird und dies trotz innerparteilicher Compliance-Maßnahmen, die gelegentlich noch eine Schill-parteiliche Konstellation hervorrufen.
Statt endlich politisch in die Offensive zu gehen: In welcher Demokratie gibt es so etwas wie einen durchideologisierten „Verfassungsschutz“ nach BRD-Art? Wo gibt es ein derart illiberales Parteiverbotskonzept wie dies unter dem Grundgesetz praktiziert wird, sonst noch? In welchem Land einer normalen Demokratie wird die Hauptoppositionspartei permanenten Verbotsdrohungen ausgesetzt? Ist es deshalb nicht wirklich geboten, in der Bundesrepublik Deutschland endlich eine liberale Demokratie des Westens zu verwirklichen, was nur möglich ist, indem die Parteiverbotskonzeption des Bundesverfassungsgerichts endlich überwunden wird? Und weil dies durch das genannte Gericht selbst nicht erfolgen wird, eben durch Grundgesetzänderungen, denen dieses Gericht dann in weiteren Verfahren unterworfen ist: Also Durchsetzung der Demokratie auch gegen die Parteiverbotskonzeption des Bundesverfassungsgerichts! Was spricht denn gegen die Übernahme der Vereinsverbotskonzeption der Verfassung des Königreichs Dänemark? Ist es „verfassungsfeindlich“, die Forderung zu stellen, das Grundgesetz in den Artikel 9 und 21 entsprechend zu ändern? Wobei die politische Strategie erfordert, weitergehende Vorstellungen, die durch Artikel 146 GG legitimiert sind, zu entwickeln, damit im Verfassungskompromiß der praktischen Politik bei der durchaus möglichen Position der verfassungsändernden Sperrminorität im Deutschen Bundestag eben die Neuformulierung der Vereins- und Parteiverbotsvorschrift durchgesetzt werden kann.
Dies ist in der Broschüre des Betreibers dieser Internetseite
Scheitert die AfD?
Die Illusion der Freiheitlichkeit
und die politische Alternative
Josef Schüßlburner
Scheitert die AfD? Die Illusion der Freiheitlichkeit und die politische Alternative
Studie 39 des IfS, Verein für Staatspolitik e. V., 2020, Broschur, 239 Seiten, 7 Euro
Erhältlich beim Verlag Antaios
ausführlich dargestellt. Der wesentliche Grund, der zum Scheitern dieser politischen Aktivstrategie geführt hat, ist vor allem darauf zurückzuführen, daß der Chefredakteur der Jungen Freiheit, Dieter Stein, gewissermaßen als Pressesprecher des bald gescheiterten Meuthen, diese Aktiv- bzw. Offensivstrategie mit schrillen Tönen attackiert und dies insbesondere mit der Kampfansage an den Verfasser der Broschüre verbunden hat, wobei der Chefredakteur vor allem behauptet: „Schüßlburner hält es in seinem Papier nicht nur für sinnlos, sich überhaupt juristisch zu wehren…“.
Mit diesem „Papier“ ist die genannte Broschüre gemeint, auf der die dann parteipolitisch (bislang?) gescheiterte Aktivstrategie wesentlich beruht hat. Dieter Stein hat dabei diese Broschüre in seiner Zeitung von einem CDU-Juristen, der allerdings AfD-Mandate zur Führung von Politprozessen erhalten hat, in einer Weise „besprechen“ lassen, die man weitgehend nur als Schmarrn einstufen kann.
In dieser Broschüre findet sich kein einziger Satz, der belegen würde, daß ihr Verfasser von der Beschreitung des Rechtsweges in VS-Sachen abgeraten habe, eine Behauptung, die jedoch auftragsgemäß der „Besprechung“ als zentraler Prämisse zugrunde liegt. Es liegt also völlige Themaverfehlung vor! Die Möglichkeit, eine Gegenkritik an der Kritik wurde in dieser „Wochenzeitung für Debatte“ dem Kritisierten naturgemäß nicht eingeräumt. Dies hätte im bestverstandenen – wohl gemeinsamen? – Interesse des Erhalts des Mehrparteienprinzip und des Meinungspluralismus, was durch das amtliche Vorgehen gegen die AfD massiv gefährdet ist, deutlich machen können, daß es dem Verfasser der Broschüre darum geht, daß gerade bei Beschreiten des Rechtswegs, was er in der Broschüre als selbstverständlich voraussetzt, eine politische Alternativstrategie erforderlich wäre, damit man negative Gerichtsentscheidungen politisch dadurch neutralisieren kann, indem man derartige Gerichtsentscheidungen als Beleg für die grundlegende Änderungsbedürftigkeit des gesamten deutschen Staatsschutzrechts, zurückgehend auf die verfehlte Parteiverbotskonzeption des Bundesverfassungsgerichts, erkennt und deshalb um die Unterstützung beim Wähler kämpft, endlich eine liberale Demokratie des Westens in der Bundesrepublik Deutschland zu verwirklichen, indem man vor allem die Vorschriften über Vereins- und Parteiverbot des Grundgesetzes der entsprechenden Bestimmung der Verfassung des Königreichs Dänemark anpaßt. Dies ist der Gegenstand der angeblich besprochenen Broschüre! Darauf ist in der nachfolgend online gestellten Kritik dieser wirklich juristisch abwegigen, aber politisch leider erfolgreichen Rezension mit keinem Wort eingegangen. Ist es dann nicht verständlich, daß man eine derartige „Besprechung“ nur als Schmarrn einstufen kann?
Man mag einwenden, daß die Darlegung dieses Konflikts sich als überholt darstellt, weil die weitere Entwicklung nach 2020, dem Erscheinen der Broschüre, sich dergestalt darstellt, daß von einem Scheitern der AfD, die im Titel der Broschüre als Frage gestellt ist, keine Rede mehr sein könne. Nun: die AfD hat diesbezüglich bislang mehr „Glück als Verstand“ gehabt, weil der Aufstieg in den Umfragewerten und auch schon in Wahlergebnissen bei weitem mehr mit der zunehmenden Unfähigkeit der politischen Gegner erklärt werden kann, als daß dies ein Verdienst der maßgeblichen Personen der AfD darstellt.
Die zentralen Probleme, um die es in der von dem CDU-Juristen auftragsgemäß völlig unsachlich kritisierten Broschüre geht, sind jedoch weitgehend immer noch nicht gelöst, wenngleich etwa bei den Unvereinbarkeitslisten gerade jüngst der diesbezüglichen Kritik in der Broschüre entsprochen werden soll.
Jedoch: In Sachen „Verfassungsschutz“ verliert die AfD die entscheidenden Gerichtsprozesse, wie vom Verfasser der Broschüre befürchtet. Die Partei wird weiterhin massiv mit Verbotsforderungen überzogen, die es nicht geben würde, wenn das Grundgesetz zumindest in diesem zentralen Punkt den Standards einer „liberalen Demokratie des Westens“ angepaßt wäre. Selbst für die JF ist das Problem nicht gelöst, nachdem sie lange von der Immunität profitiert hat, die ihr der JF-Beschluß (nicht Urteil!) des Bundesverfassungsgerichts verschafft hatte, welcher selbst von linken Gegnern viel zu positiv interpretiert wurde.
Diese in der Broschüre behandelte Gesamtproblematik stellt sich demnach angesichts der gerichtlichen Niederlagen der AfD immer noch: und es ist dabei kein besonderer Erfolg, wenn ein Gericht erkennt, daß bezüglich der AfD auf Bundesebene kein „Erwiesenheitsfall“ vorliegt, weil dann immer noch der „Verdachtsfall“ gegeben ist und politisch da kaum ein Unterschied gemacht wird (zumal ja bei Landesverbänden die sog. „Erwiesenheit“ weiterhin gegeben ist). Auch wenn der Verfasser einen Erfolg des Magazins Compact vorausgesagt hat (was bezeugt werden könnte), ist auch dieser gerichtliche Erfolg unzulänglich, weil diese Zeitung und andere, wie vielleicht bald wieder die JF, immer noch staatlich überwacht und bekämpft und zudem immer wieder auch amtlich behauptet werden kann, daß „nunmehr“ die Verbotsvoraussetzungen doch vorliegen würden: Freiheit der Presse sieht anders aus.
Wenn anders als bislang bei den gewissermaßen funktionellen Vorgängerparteien, die VS-Politik die freien Wähler und mündigen Bürger nicht von der Wahl der AfD abhält, dann liegt dies vielleicht daran, daß insbesondere die entschiedene VS-Kritik des Betreibers dieser Website doch ins Volksbewußtsein eingedrungen ist. Die Darlegung der Konfliktsituation des Jahres 2020, als der Chefredakteur den Verfasser der Broschüre intrigant mit Schmarrn bewerfen ließ, hat also doch noch eine zentrale Bedeutung, die sich vielleicht bald sogar verstärkt stellen dürfte.
Zwar hat der Kritisierte zu dieser vom JF-Chefredakteur veranlaßten ideologie-politischen Bekämpfung der Broschüre schon anderweitig Stellung genommen, aber die grundlegende Bedeutung gibt Anlaß, im Nachgang zu den Feierlichkeiten zum 40. Gründungsjubiläum der Zeitung Junge Freiheit (JF) dies nochmals vertieft aufzugreifen.
In der Tat konnte die Wochenzeitung Junge Freiheit gerade den 40. Jahrestag ihres Bestehens feiern. Die Tatsache, daß sich eine politisch rechtsstehende Wochenzeitung etablieren konnte, ist angesichts der besonderen bundesdeutschen Demokratieverhältnisse eine sehr gute Leistung und deshalb sei insbesondere dem Begründer und Chefredakteur dieser Zeitung, Dieter Stein, nachdrücklich gratuliert
und dies völlig ungeachtet der im speziellen Fall erforderlichen und sachlich gebotenen Kritik.
Wie aus der politischen Biographie des Betreibers dieser Internetseite mit dem Titel
Als Rechtsabweichler im Ministerium.Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen

Josef Schüßlburner und Bernd Kallina
Mit einem Vorwort von Bundesminister a.D. Prof. Dr. Rainer Ortleb
Klappenbroschur DIN A5
496 Seiten, 24,80 Euro
ISBN 978-3-87336-851-4
Veröffentlicht am 10.02.2025 beim Gerhard Hess Verlag
hervorgeht, war er mit dieser Zeitung einmal eng verbunden und hat dazu in einen bestimmten Zeitraum fast in jeder Ausgabe einen Beitrag veröffentlicht. Nach Aussage des Chefredakteurs in Zeiten besserer Beziehung hat sich dabei ein Stammleserpublikum des Betreibers dieser Website gebildet und auf diese Weise hat er sicherlich zum Erfolg der Jungen Freiheit beim Übergang von der Monatsausgabe zur Wochenausgabe seinen kleinen Beitrag geleistet (wie auch andere, die der Chefredakteur im Laufe der Zeit zu Feinden erklären sollte).
Wie in der politischen Biographie vor allem dargestellt, war das erste von insgesamt drei Disziplinarverfahren wegen außerdienstlicher Ausübung der Meinungsfreiheit, also zu deren Unterdrückung, zentral auf bestimmte Beiträge in der damals vom Inlandsgeheimdienst des Landes Nordrhein-Westfalen SPD-verfassungswidrig „beobachteten“ Zeitung Junge Freiheit gestützt.
In der Jubiläumsausgabe der Jungen Freiheit werden allerdings die Konflikte, die als inner-rechts eingeordnet werden können, allenfalls angedeutet. Wesentlicher Grund dieser Konflikte, die der Chefredakteur gegenüber seinen von ihm relativ ad hoc identifizierten Gegner immer wieder ziemlich intrigant anging, ist seine bleibende CDU-Mentalität, also eine fast religiöse Einstellung zur BRD und ihrem Grundgesetz, das bekanntlich von der einst sogar als Regierungspartei etablierten Rechtspartei Deutsche Partei (DP) im Parlamentarischen Rat abgelehnt worden war und zwar aus durchaus nachvollziehbaren Gründen, was überschwänglichen GG-Enthusiasten im AfD-Bereich zu denken geben sollte.
Bei seiner verfassungsschutzkonformen Einstellung will dabei der Chefredakteur nicht begreifen, daß eine rechtstheoretische Kritik am Grundgesetz und der politische Wunsch, dieses – im übrigen völlig grundgesetzkonform (s. die Artikel 79 und 146 GG) – durch eine bessere Verfassung, wie sie etwa in der Weimarer Reichsverfassung bestanden hat,
zu ersetzen oder aber weitgehenden Änderungen zu unterwerfen, völlig demokratiekonform und lobenswert ist; stattdessen erkennt dieser Chefredakteur da „Verfassungsfeindlichkeit“ in einem CDU-ideologischen Sinne, womit er sich selbst die Berechtigung verschafft, auch ehemals enge und für sein Zeitungsprojekt wohl verdienstvolle freie Mitarbeiter (die dafür bei Geltung des Grundgesetzes etwa disziplinarrechtliche Verfolgung in dieser freiheitlichen BRD in Kauf nehmen mußten) ohne irgendeine Vorwarnung mit ideologiepolitischen Unterstellungen zu überziehen und dies in einer Weise, daß dies nicht einmal der sehr kritikwürdige „Verfassungsschutz“ so vornehmen würde. Man muß einräumen, daß dieser verglichen damit ein höheres Niveau pflegt.
Der Konflikt um die Broschüre des Verfassers, die der Chefredakteur, wie in der nachfolgend online gestellten Kritik ausführlich dargelegt, mit Politschmarrn bewerfen ließ, als Teil eines weitergehenden Intrigenspiels (natürlich „Verschwörungstheorie), wie anliegend ausgeführt, stellt auch eine Dokumentation einer politischen Auseinandersetzung der typisch bundesdeutschen Art dar, die VS-methodisch auf ziemlich niedrigem Niveau zum Ausdruck gebracht wird und dies selbst (oder gerade) von einem wahren Experten des Staatsrechts, wie sich der vom Chefredakteur beauftragte Rezensent selbst bei Abgrenzung zum Kritisierten, einem „angeblichen Experten“, implizit einstuft.
