Nahtlose Übergänge? Geistiger Überbau staatlicher Gefahrenabwehr? Eine Medienanalyse zu „Antiextremismus“ und „Neo-Antifaschismus“
Claus-M. Wolfschlag
Der aus politikwissenschaftlicher Sicht abgefaßte Beitrag zum Alternativen Verfassungsschutzbericht stellt eine notwendige Ergänzung zum Beitrag B. VI des Hauptteils dar, mit dem der Erstherausgeber des Sammelbandes seine Ansicht darlegt, daß in der amtlichen Verwendung des „Extremismus“-Begriffs eine Verletzung des Gesetzmäßigkeitsprinzips liegt.
Der vorliegende Beitrag hebt ergänzend Zweifel hervor, die sich auch aus politikwissenschaftlicher Sicht an dieser Begriffsbildung ergeben. Politisch ist dabei von Bedeutung, daß sich der „antitotalitäre“ Ansatz der Extremismusbekämpfung, trotz aller Anstrengungen seiner Befürworter, gegen den „antifaschistischen“ Ansatz nicht mehr durchsetzen kann: Von Staatswegen zu bekämpfender „Extremismus“ reduziert sich dann in der Praxis auf eine als „rechts“ klassifizierte Ideologie, wodurch der politische Pluralismus abgeschafft wird. Im Interesse der Verfassungsordnung sollte daher der Begriff des „Extremismus“, zumindest als Rechtsbegriff, aufgegeben werden. Allenfalls kann er als psychische Komponente und für bestimmte, nämlich illegale, Methoden der politischen Auseinandersetzung verwendet werden.
In seiner eigenen Internetseite gibt der Verfasser des Beitrags folgende Erläuterung:
Mein Beitrag in diesem Sammelband des „Instituts für Staatspolitik“ beleuchtet die Argumentationslinien in der gegenwärtigen Bekämpfung von politischem „Extremismus“. Dies geschieht anhand einer kritischen Medienanalyse wichtiger Publikationen aus dem „neo-antifaschistischen“ und „antiextremistischen“ Bereich. Gemeinsamkeiten und machtpolitische Hintergründe der gängigen Muster in der Bekämpfung von „Extremismus“ werden dabei herausgearbeitet.
Schließlich verweise ich auf einen neuen Ansatz zur Bestimmung von politischem „Extremismus“, der sich von machtpolitisch instrumentalisierten Ausgrenzungsmechanismen gelöst hat. „Extremismus“ wird dabei nicht mehr starr anhand ideologischer Sympathien oder anhand der Anhängerschaft für unterschiedliche Denksysteme verortet. Der „Extremismus“ der Zukunft wird vielmehr individuell und psychologisch bestimmt. Es geht also weniger darum, welche gesellschaftlichen Ideale jemand gutheißt, sondern wie jemand mit seinen Gedanken umgeht, welche Konsequenzen sein Tun konkret (und nicht spekulativ) für seine Mitbürger hervorruft.
Hinweis der Redaktion
Bei diesem Text handelt es sich um die mit einem Vorwort von 2011 versehene, ansonsten unveränderte Fassung des Kapitels C. III, das in der Buchausgabe des Alternativen Verfassungsschutzberichts auf den Seiten 377 bis 451 zu finden ist. Dieser Alternative VS-Bericht wurde vom Institut für Staatspolitik veröffentlicht und umfaßt 580 Seiten. Die einzelnen teilweise fortgeschriebenen Kapitel dieses mittlerweile ausverkauften Werkes können auf dieser Internetseite www.links-enttarnt.de unter der Rubrik „Alternativer Verfassungsschutz“ heruntergeladen werden.