Beiträge zur Verfassungsdiskussion – 15. Teil: Sinn einer Verfassungsdiskussion von rechts. Ein Beitrag zur Zeit der deutschen Wiedervereinigung
Von Josef Schülburner
(Stand: 20.08.2026) In seiner spezialbefähigten Polemik in der Jungen Freiheit wirft ein Vosgerau, nach Wikipedia-Aussage CDU-Mitglied, aber von der AfD für Politprozesse engagiert, dem Verfasser der Broschüre: Scheitert die AfD?

Josef Schüßlburner
Scheitert die AfD? Die Illusion der Freiheitlichkeit und die politische Alternative
Studie 39 des IfS, Verein für Staatspolitik e. V., 2020, Broschur, 239 Seiten, 7 Euro
Erhältlich beim Verlag Antaios
u.a. folgendes vor: „Was Schüßlburner in seinem Das-Grundgesetz-ist-das-Problem!-Stupor völlig entgeht, ist der geradezu offensichtliche Umstand, daß die permanente Revolution, die wir etwa seit Mitte der 1990er Jahre erleben, nichts mit Verfassungsänderungen oder Volksabstimmungen zu tun hat, sondern mit der Umdeutung geltenden Verfassungsrechts. Die verfassungsrechtliche Pointe ist, daß die Forderung der vormaligen „Verfassungspatrioten“ im Jahr 1990, nämlich nach der Abschaffung des Grundgesetzes und seiner Ersetzung durch eine halbkommunistische „gesamtdeutsche Verfassung“, heute tatsächlich erfüllt worden ist, nicht durch Änderungen, sondern durch freie Umdeutung von Begriffen wie „Menschenwürde“, „Gleichheit“ und „Demokratie“.“
Wie der nachfolgend online gestellten Veröffentlichung des kritisierten Verfassers in der Zeitschrift Criticón im Zeitbereich der deutschen Wiedervereinigung zu entnehmen ist, hat dieser seinerzeit diese Entwicklung zur linken Umdeutung des Grundgesetzes vorausgesehen: Wenn die Christdemokratie, die seinerzeit auch das politisch rechte Spektrum abzudecken schien, sich verfassungspolitisch darauf beschränke, seinerzeit mit der verfehlten Parole „Artikel 23 GG oder Artikel 146 GG“ (also Wiedervereinigung durch Beitritt „zum Grundgesetz“ (gemeint zur BRD) oder aufgrund neuer gesamtdeutscher Verfassung), nur das Grundgesetz zu verteidigen, während die politische Linke, die sich als „Verfassungspatrioten“ ausgeben, die die BRD in die Weltprovinz Grundgesetzland transformieren wollen und dabei, scheinbar paradox, eine Verfassungsalternative fordern, dann wird sich in der politischen Praxis auch ohne Grundgesetzänderung eine Situation ergeben, daß das Grundgesetz jeweils immer mehr in die politisch linke Richtung gehend ausgelegt und dann auch praktiziert wird. Genau dies ist zwischenzeitlich eingetreten wie der Vosgerau-Polemik zu entnehmen ist.
Nur wollen diese CDU-Ideologen immer noch nicht begreifen, worauf dies zurückzuführen ist: Um wenigstens den Status quo einer konservativen Grundgesetzauslegung und Grundgesetzanwendung zu sichern, muß man die linke Verfassungspolitik dadurch verfassungspolitisch neutralisieren, daß man eine rechte Verfassungsalternative entwickelt, so daß sich dann als politischer Kompromiß im Verfassungsleben wenigstens der Stauts quo eines eher konservativen Grundgesetzverständnisses sichern läßt. Gerade, um also das Grundgesetz zu schützen, ist eine konservative, bzw. rechte Verfassungspolitik notwendig! D.h. die Verfassungsdiskussion ist politisch sogar wichtiger als die förmliche Verwirklichung dieses Ziels durch Inkrafttreten einer anderen Verfassung.
Da sich die Christdemokratie, die nicht mehr wie ihre Vorgänger als „ultramontan“, sondern als „ultraozeanisch“ eingestuft werden muß, die sich mit einer politreligiöser Inbrunst dem Amerikanismus verschrieben hat, hat der Verfasser seinerzeit dem Criticón-Publikum, das auch den konservativen Teil dieser Christdemokratie abdeckte, vorgeschlagen, die US-amerikanische Verfassung, also deren deutsche Rezeption, zur konservativen Verfassungsalternative zu machen. Dies sollte dadurch schmackhaft gemacht werden, daß diese sicherlich erfolgreiche und auch wirklich bewundernswerte US-Verfassung sich (auch) als republikanische Version der Bismarckschen Reichsverfassung verstehen läßt. Siehe zu dieser hier! Gerade, weil diese US-Verfassung als (vorweggenommene)
Alternative zur jakobinischen (also linken) Verfassung der französischen Revolution verstanden werden kann, eigne sie sich hervorragend, vom bundesdeutschen Konservatismus verfassungspolitisch rezipiert zu werden. Weitere Gründe für eine deutsche Rezeption der US-Verfassung als rechte Alternative bei der politisch notwendigen Verfassungsdiskussion hat der Verfasser später hier vertiefend dargelegt.
Der Verfasser wurde mit diesem Anliegen, letztlich mit dem politischen Ziel der Durchsetzung eines konservativen Verständnisses des Grundgesetzes, völlig ignoriert, mit den Folgen, die in dem eingangs gebrachten Vosgerau-Zitat gut zusammengefaßt sind. Leider wollen dies CDUler und die politideologisch von der Christdemokratie geprägten AfDler dies zum eigenen Nachteil immer noch nicht begreifen.
Mittlerweile stellt sich neben den dargestellten generellen Gründen einer rechten Verfassungspolitik die besondere Problematik des aus dem Grundgesetz insbesondere vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Staatsschutzkonzepts mit ideologisch begründeten Parteiverbot, staatsideologischer Bekämpfung von Opposition durch Inlandsgeheimdienste und Beamtendiskriminierung wegen falscher politischer Auffassungen und falscher Wahrnehmung des Grundrechts der Vereinigungsfreiheit. Diese Problematik läßt sich nach Auffassung des Verfassers nicht mehr durch Grundgesetzauslegung und -unterlegung lösen, sondern nur noch durch Änderung des Grundgesetzes (vor allem Ersetzung der Artikel 9 (2) und 21 (2) GG durch eine Rezeption von § 78 (2) der Verfassung des Königreichs Dänemark), siehe dazu hier!
Um jedoch diese Grundgesetzänderungen durchsetzen zu können durch Erreichen einer parlamentarischen Sperrminorität bei Grundgesetzänderungen im Deutschen Bundestag, sind politisch weitergehende Konzepte erforderlich, die sich durch Artikel 146 GG (Ablösung des Grundgesetzes durch eine freie Verfassung) legitimieren lassen.
Eine derartige Verfassungsdiskussion muß nicht förmlich zum Ziel führen, kann aber im anzustrebenden politischen Kompromiß dazu beitragen, daß etwa die Parteiverbotsvorschrift des Grundgesetzes im Verständnis des Bundesverfassungsgerichts so geändert wird, daß dies den Standards einer normalen Demokratie entsprechend der einschlägigen Empfehlung der Venedigkommission des Europarats entspricht: Die sog. Wertgrenze ist durch eine operable Gewaltgrenze zu ersetzen. Dann könnte es auch keine ideologie-politischen „Verfassungsschutzberichte“ und darauf gestützte politische Diskriminierungen wie ideologie-politische Disziplinarverfahren wie gegen den Verfasser gerichtet wegen eines „kollektivistischen Menschenbildes“ geben, wie dies in seiner politischen Biografie (s. dazu am Ende dies vorliegenden Textes) thematisiert ist.
Bezüglich der von der politischen Rechten anzustrebenden Verfassungsalternative zum immer mehr in die linke politische Richtung interpretierten und angewandten Grundgesetz „für die Bundesrepublik Deutschland“ plädiert der Verfasser allerdings nicht mehr unbedingt für die Rezeption der US-Verfassung oder einer republikanischen Version der Bismarckschen Reichsverfassung, sondern für die Wiederinkraftsetzung der sicherlich anzupassenden Weimarer Reichsverfassung (WRV), wozu allerdings auch die Gesichtspunkte, die für eine deutsche Rezeption der US-Verfassung sprechen, herangezogen werden müssen. Die kritischen Bemerkungen zu der WRV, die sich im Criticón-Text diesbezüglich finden, sind den damaligen Zeitumständen geschuldet, als vor allem CDU-Vertreter angesprochen werden sollten, deren Vorurteile bis zu einem gewissen Maß dabei berücksichtigt werden mußten. Dies hat sich zwischenzeitlich weitgehend erledigt (von der Kritik am Wahlrecht und dem dabei begründeten Parteienstaat abgesehen): auf die Christdemokratie kann wegen ihrer ausschließlichen opportunistischen Linksausrichtung, sicherlich auch Folge der linken Grundgesetz-Interpretation, die man als CDU gehorsamst nachvollzieht, weil sie ja verfassungsgerichtlich vorgenommen wurde (wofür der Amerikanismus „compliance“ steht), keine Rücksicht mehr genommen werden. Die „liberale Demokratie des Westens“ (Abgrenzung der bundesdeutschen Parteiverbotsdemokratie von normalen Demokratien durch das Bundesverfassungsgericht) muß erkennbar auch gegen die CDU verwirklicht werden.
Bei dieser Gelegenheit: Die prominente Mitwirkung bei der seinerzeit maßgebenden konservativen Zeitschrift Criticón wird in der politischen Biographie des Betreibers dieser Website
Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen
Josef Schüßlburner und Bernd Kallina
Mit einem Vorwort von Bundesminister a.D. Prof. Dr. Rainer Ortleb
Klappenbroschur DIN A5
496 Seiten, 24,80 Euro
ISBN 978-3-87336-851-4
Veröffentlicht am 10.02.2025 beim Gerhard Hess Verlag
eingehend behandelt. Diese Zeitschrift hat für den Verfasser eine grundlegende Bedeutung, da sie sein damaliges Unbehangen an der Sozialdemokratie, deren Mitglied der Verfasser war, für ihn gewissermaßen in Worte gefaßt hat und damit zu seiner Wende von „links nach rechts“ entscheidend beitrug. Zudem werden mit dieser Biographie die besonderen bundesdeutschen Demokratieverhältnisse, exemplifiziert an einem konkreten Beispiel, dargelegt und damit die Forderung unterstrichen, zu der eine notwendige Verfassungspolitik von rechts beitragen soll und muß.
