Kritik des Parteiverbotssurrogats Teil 41:

Teil 41: Plädoyer für eine normale Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung persönlicher besonderer Demokratieerlebnisse

Josef Schüßlburner

(Stand: 31.01.2026) Bei internationalen Demokratievergleichen bekommt die Bundesrepublik Deutschland viel zu gute Bewertungen. So will nach ihrem Index von 2023 die Universität Würzburg der BRD im Weltmaßstab gar Platz 2 nach dem Königreich Dänemark zuweisen und der durchaus anerkannte Demokratieindex der seriösen Zeitschrift Economist setzt Deutschland im Index von 2024 nach Taiwan auf Platz 13. Dieser Demokratie-Index unterscheidet nach dem Freiheitsgrad der politischen Ordnungen zwischen „vollständigen Demokratien“, „unvollständigen Demokratien“, „Hybridregimen“ und „Autoritäre Regimen“. Die BRD wird dabei im Index von 2024 den „vollständigen Demokratien“ innerhalb der Ränge 1 bis 25 zugeordnet. Demgegenüber nehmen „unvollständige Demokratien“ die Ränge 26 bis 71 ein. Letztere werden als Staaten gekennzeichnet, in denen Wahlen fair und frei sind und grundlegende bürgerliche Freiheiten gewahrt werden, die jedoch Probleme haben können wie Verletzung der Medienfreiheit und „geringfügige Unterdrückung politischer Opposition und Kritiker“.

Da in der BRD, dessen Grundgesetz nach dem maßgeblichen Kommentar einen „neuen Typ der demokratischen Verfassung“ errichtet hat, „geringfügige Unterdrückung politischer Opposition“ unbestreitbar festzustellen ist, kann die BRD von vorherein im Sinne dieses Demokratie-Index nur als „unvollständige Demokratie“ eingeordnet werden. Diese gebotene Einstufung wird bestätigt, durch Probleme mit der Medienfreiheit wie das Compact-Verbot und die geheimdienstliche Überwachung von Presseorganen mit Regierungspropaganda durch „Verfassungsschutzberichte“ gegen diese zeigen. Diese Unterdrückungselemente gehen dabei auf eine in „liberalen Demokratien des Westens“ (Bundesverfassungsgericht) so nicht gehandhabte Parteiverbotskonzeption zurück, die gegen „Ideen“ gerichtet ist und diese staatlich und damit autoritär „ausscheiden“ will (zumindest „gegen rechts“ ist dies vom Bundesverfassungsgericht so proklamiert worden). Es ist dann sicherlich eine schwierige Frage, was auf die Komplexität des Phänomens „Demokratie“ zurückführt, wo genau in dem Bereich zwischen den Plätzen 26 und 71 die Bundesrepublik Deutschland dann genau einzuordnen wäre. Wahrscheinlich ist eher eine Anordnung kurz vor der nächsten Gruppe, den sog. Hybridregimes, durchaus angemessen.

Wie „geringfügige Unterdrückung politischer Opposition und Kritiker“ im Rahmen des von den Gerichten nicht als solches anerkannten, von der besonderen Parteiverbotskonzeption abgeleiteten Parteiverbotsersatzregimes / Parteiverbotssurrogat funktioniert, kann auch der im Februar 2025 erschienen politischen Biographie des Verfassers entnommen werden:  

Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen

Josef Schüßlburner und Bernd Kallina
Mit einem Vorwort von Bundesminister a.D. Prof. Dr. Rainer Ortleb
Klappenbroschur DIN A5
496 Seiten, 24,80 Euro
ISBN 978-3-87336-851-4
Veröffentlicht am 10.02.2025 beim Gerhard Hess Verlag

Disziplinarverfahren gegen Beamte wegen an sich rechtmäßiger außerdienstlicher Ausübung der Meinungsfreiheit ohne Bezug zur dienstlichen Tätigkeit, nach Möglichkeit mit dem Ziel der Dienstentfernung, wie dies zumindest im zweiten von insgesamt drei gegen den Verfasser geführten Verfahren so angestrebt worden ist, stehen dabei im Zentrum des Parteiverbotssurrogats und damit der „geringfügigen Unterdrückung politischer Opposition und Kritiker“ gemäß der Definition einer „unvollständigen Demokratie“ nach dem Demokratie-Index des Economist. Kernelemente dieses Parteiverbotssurrogats sind die Ausrufung von „Verfassungsfeinden“ wegen unerwünschter politischer Auffassungen durch die Polizeiministerien aufgrund geheimdienstlicher Beobachtungen und die unter Bezugnahme auf diese rechtlich eigentlich irrelevanten Berichte begründeten massiven Diskriminierungsmaßnahmen. Vor allem durch das entsprechende Vorgehen gegen Beamte soll einer zu verbietenden Partei, die man wegen der Aufrechterhaltung des internationalen Demokratie-Image dann doch nicht förmlich verbietet, die Mitgliedschaft von qualifiziertem Personal verwehrt werden, das man dem mündigen Bürger etwa als Parlamentskandidaten anbieten könnte: Es wird demnach auch die Freiheit der Parlamentswahlen, wenngleich in einer schwer zu quantifizierenden Weise, beeinträchtigt. Eindeutig ist natürlich der Fall der ideologie-politisch begründeten Nichtzulassung als Bürgermeisterkandidat bei einer Kommunalwahl, was dann in der BRD noch als „Demokratie“ verstanden wird: Wie merkwürdig! Bei dieser Beeinträchtigung des freien Wahlrechts sollte es von vornherein ausgeschlossen sein, die BRD als „vollständige Demokratie“ im Sinne des Demokratieindex einzustufen.

Derartige Parteiverbotsersatzverfahren kommen nämlich sogar in anderen den „unvollständigen Demokratien“ zugeordneten Staaten zumindest im bundesdeutschen Ausmaß nicht vor: So gibt es etwa in Ungarn, das im Index des Economist Platz 55 zugewiesen ist, keine permanente Parteiverbotsforderungen gegen die parlamentarische Opposition. Auch von deren Überwachung durch Inlandsgeheimdienste und der amtlichen negativen Wahlempfehlung durch „Verfassungsschutzberichte“ ist nichts gekannt. Zumindest bezüglich der Bundesrepublik Deutschland muß daher die „Stille Erosion der Demokratie“ (Neue Züricher Zeitung) konstatiert werden: „Die deutsche Demokratie hat einen ausgeprägt illiberalen Zug. Berufsverbote, Parteiverbote, der Entzug des Wahlrechts: Der Staat kennt viele Sanktionen gegen Andersdenkende – und er nutzt sie.“ Das qualifiziert dann wirklich nicht für eine „vollständige Demokratie“!

Ein derartiger Staat wie die derzeitige BRD verdient im internationalen Demokratievergleich erkennbar nicht den eingeräumten Platz 13, selbst wenn man nicht so weit gehen will wie der amerikanische Außenminister mit seiner Aussage: „Deutschland hat seinem Geheimdienst neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt. Das ist keine Demokratie – es ist verdeckte Tyrannei.“ Also etwa Platz 75 des Demokratie-Index!

Politisches Ziel soll es jedoch sein, dafür zu sorgen, daß der Bundesrepublik Deutschland die Einordnung des Economist auf Platz 13 im weltweiten Demokratievergleich verdientermaßen zukommt; sogar das Anstreben einer besseren Position sollte politisch nicht ausgeschlossen werden. Wie dies die Absicht der Verfassungsväter von Weimar gewesen war, die „demokratischste Demokratie der Welt“ (Innenminister Eduard David (SPD)) anzustreben, eine Absicht, die der Parlamentarische Rat und auch die das Grundgesetz anordnenden und dieses genehmigenden Besatzungsmächte mit diesem Grundgesetz ersichtlich nicht hatten. Als Voraussetzung für den Status einer vollständigen Demokratie ist dabei von zentraler Bedeutung die grundlegende Änderung der Parteiverbotskonzeption, wofür sich (neben anderen erforderlichen Änderungen) die einschlägige Regelung der Verfassung des Königreichs Dänemark mit Platz 7 beim Demokratie-Index zur Übernahme durch entsprechende Änderung der Artikel 9 (2) und 21 (2) des Grundgesetzes anbietet.

Diese Verwirklichung der „liberalen Demokratie des Westens“ in der Bundesrepublik Deutschland ist im legitimen Eigeninteresse von der politischen Rechten durchzusetzen (es steht der „Mitte“ und auch der Linken natürlich frei, sollte ihnen Demokratie wirklich ein Anliegen sein, sich diese Forderung ebenfalls zu eigen zu machen), die dabei auch entsprechende Forderungen und Einschätzungen von maßgeblichen Politikern der bislang einzig etablierten Rechtspartei, der Deutschen Partei (DP), aufgreifen sollte.

Diese „liberale Demokratie des Westens“, also eine „normale Demokratie“, ist dann verwirklicht und dann stünde berechtigter Weise der Bundesrepublik Deutschland Platz 13 oder vielleicht sogar eine noch bessere Einordnung zu, wenn es zur bundesdeutschen Normalität gehört, was als Selbstverständnis eines Vereins, nämlich der Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft e.V. (SWG) in Hamburg formuliert worden ist, der deshalb seit kurzem (nach 60 Jahren seines Bestehens) gedankenpolizeilich „gelistet“ ist: „Die SWG vertritt die Ansicht, daß eine plurale freiheitliche Gesellschaft nur funktionieren kann, wenn sie neben einem linken Flügel und einer linken Mitte auch über einen demokratischen rechten Flügel verfügt, wie überall bei unseren europäischen Nachbarn“ (Nachweis im Text). S. zum Vorgehen gegen die SWG, auch als Beleg für die in der BRD praktizierte „maßvolle Unterdrückung von Kritikern“ und für die Probleme mit der Medienfreiheit das einschlägige Gutachten des Betreibers dieser Internetseite. Diese demokratische Normalität, die es politisch zu erreichen gilt, setzt die Abschaffung des gemessen an den Standards eine normalen Demokratie a-normalen „Verfassungsschutzes“ voraus: „Der deutsche Verfassungsschutz paßt nicht zu einer liberalen Demokratie – höchste Zeit, ihn abzuschaffen“, so der erste Satz des Vorwortes von Bundesminister a.D. Prof. Dr. Rainer Ortleb zum Buch des Verfassers.  

„Kritik des Parteiverbotssurrogats – Teil 41“

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