Teil 6: Warum kein Bündnis SPD / NSDAP?
Joseg Schüßlburner
(Stand: 20.08.2026) Der mögliche Regierungsantritt der von „Demokraten“ demokratiefeindlich bekämpften Oppositionspartei Alternative für Deutschland (AfD) in einem Bundesland „im Osten“ wird wohl von Vertretern der insbesondere im sozialisierten Rundfunk maßgeblichen politischen Geschwätzwissenschaft (Politologie, Klimawissenschaft und dergleichen) dazu benutzt werden, historische Parallelen zu ziehen, indem die erstmalige Mitregierung der NSDAP im Land Thüringen, also im „Osten“, im Jahr 1930 beschworen werden dürfte.
Die seinerzeit kurze Regierungsbeteiligung der NSDAP stellte durchaus eine maßgebliche Weichenstellung dar, weil sich die NSDAP damit abfinden mußte, sich mit politisch rechtsstehenden Parteien zusammentun zu müssen, während es NSDAP-Funktionären lieber gewesen wäre, mit anderen Sozialisten zusammenzugehen statt mit der politischen Rechten. „Er (Hitler, Anm.) hatte einsehen müssen, daß die Arbeiter weiter die Linksparteien unterstützen“ heißt es dazu in einem aktuellen Beitrag eines Sonderheftes der ZEITGeschichte zu „Weimar“ unter dem Gesichtspunkt verfaßt, daß sich Weimarer Verhältnisse (gemeint natürlich wegen der AfD) derzeit wiederholen könnten. Die Regierungsbeteiligung der NSDAP im (heutigen) „Osten“ wird dabei als Folge des Scheiterns eingestuft, was allerdings anders akzentuiert werden müßte, als dies der ZEITGenosse macht: nämlich die Einsicht, daß eine gesamtsozialistische Front nicht möglich sein würde. Und schon dies markiert einen entscheidenden Unterschied zur heutigen Situation, bei der es um die Überwindung des Sozialismus geht und nicht um dessen mehr internationaler oder mehr nationaler Durchsetzung wie in den 1930er Jahren.
Als Beleg, daß diese gesamtsozialistische Front, also ein wie auch immer sich ergebendes Bündnis von NSDAP mit KPD und SPD nicht völlig auszuschließen war, gilt vor allem der Berliner Verkehrsarbeiterstreik, bei dem Joseph Goebbels (NSDAP) und Walter Ulbricht (KPD, später Die Linke als SED) gemeinsam mit gleichgerichteten Zielen auftraten. Weniger bekannt, obwohl viel bedeutsamer, ist das Zusammengehen von SPD, KPD mit NSDAP beim Erlaß des verfassungsdurchbrechenden, also mit verfassungsändernder Mehrheit von SPD und KPD (gewissermaßen die SED vorwegnehmend) mit der NSDAP-Reichstagsfraktion verabschiedeten Amnestiegesetzes, das nach dem amtierenden Kanzler Schleicher als „Schleicher-Amnestie“ bezeichnet wird, obwohl es eigentlich als „Anti-Schleicher-Amnestie“ eingeordnet werden müßte. Dieses im Dezember 1932 erlassene Amnestiegesetz, das einer massiven politisch motivierten Kriminalität gesetzlich Pardon gewährte, war für die traditionelle politische Rechte, die sich einer verfassungsändernden gesamtsozialistischen Reichstagsmehrheit ausgesetzt sah, so schockierend, das man sich genötigt sah, diesen sozialistischen Block, der sich im Reichstag aufgrund des Wählervotums abzuzeichnen schien, zu sprengen, indem man die als am wenigsten gefährlich erscheinenden sozialistischen Partei, nämlich die NSDAP, von dieser befürchteten sozialistischen Blockbildung abzuhalten suchte. Deshalb drängte man schließlich Präsident v. Hindenburg dazu, Hitler, eingebunden von rechten Kräften, das Kanzleramt anzubieten. Der rechtskonservative Versuch seit 1930, mit sog. Präsidialkabinetten eine NSDAP-Regierungsbeteiligung zu verhindern, konnte nicht mehr weiter durchgezogen werden, weil insbesondere die Zentrumspartei (also die im Zweifel linke Christdemokratie) zu einer parlamentarischen Regierungsbildung drängte und dies mit einer Präsidentenanklage hätte durchgesetzt werden können. Die verfassungsrechtlich gebotene Rückkehr zur parlamentarischen Regierungsbildung machte daher die Ernennung von Hitler zum Kanzler nahezu unvermeidbar, zumal dieser bei Geltung des Grundgesetzes spätestens im dritten Wahlgang zum Kanzler gewählt worden wäre.
Die Forderung insbesondere der Christdemokratie nach Rückkehr zum Parlamentarismus erzwang daher eine Regierungsbeteiligung der NSDAP; da sich jedoch die Sozialismen gegenseitig blockierten, was bei Ausschluß von Präsidialkabinetten zur Demokratieabschaffung nach zeitgenössischen österreichischen Muster (etwa durch Christdemokratie oder Sozialdemokratie) hätte führen können, blieb nur eine Koalition aus einer der sozialistischen Parteien mit der traditionellen Rechten übrig. Die in der BRD ideologiepolitisch zelebrierte Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes durch die Sozialdemokratie wurde dann durch die außenpolitische Loyalitätserklärung der SPD-(Rest-) Fraktion politisch revidiert, was aber bereits in der Argumentation gegen das Ermächtigungsgesetz insoweit angelegt war als die SPD die nationalistische Karte zu spielen suchte (und nicht die Demokratie-Karte wie BRD-ideologisch unterstellt wird), was aber kaum noch überzeugend war. Dies ist dem Komplex des Versagens der SPD vor der nationalen Frage zuzuordnen, was sich mit der Saarabstimmung von 1935 dahingehend ausgewirkt hat, daß sich eine unüberbrückbare Spaltung zwischen Exil-SPD und den SPD-Anhängern im Reich vollzog. Dies war wiederum Voraussetzung dafür, daß sich dann „so etwas wie eine Affinität sozialdemokratischer Arbeiter zu Hitler“ einstellte, „die auch umgekehrt zutraf“ (so der Spiegel-Redakteur Höhne). Damit erst konnte sich das Hitler-Regime fest etablieren und sich über die Bestimmungen des Ermächtigungsgesetzes, insbesondere seine Befristung (gesetzliches Auslaufen am 1. 4. 1937), worauf die politische Rechte bestanden hatte, problemlos hinwegsetzen.
Die erste sozialistische Diktatur auf deutschem Boden war damit etabliert. Schließlich ging es Hitler darum, als Machtbasis seiner Herrschaft die deutsche Arbeiterschaft zu haben, also bei den früheren Wählern von KPD und SPD zu finden. Schon 1934 / 35 mußten Informanten der Exil-SPD dann einräumen, daß dieses Konzept erfolgreich umgesetzt wurde. Hier zeitigte die Ähnlichkeit der Sozialismen doch noch seine maßgeblich politische Wirkung. Der Nationalsozialismus setzte sich als konsequentere Variante des Sozialismus durch, zumal der (sozialistische) Internationalismus aufgrund des Versailler Vertrags und seiner Konsequenzen für Deutschland diskreditiert war und auch die sozialistische Dialektik dafür sprach, dem internationalen Kapitalismus eher mit einem nationalistischen Sozialismus entgegenzutreten als mit einem internationalen. Auch wenn sie es nicht wahrhaben wollte: Letztlich bekämpfte die Sozialdemokratie beim Nationalsozialismus ihre eigenen insbesondere auf Lassalle zurückgehenden ideologischen Wurzeln, die sie teilweise schon verdrängt hatte.
Insofern hat sich das, was im vorausgehenden 5. Teil der vorliegenden Serie zur Sozialismusbewältigung mehr ideengeschichtlich dargestellt ist, durchaus auch realpolitisch zu einem gewissen Grad verwirklicht, wenngleich mehr indirekt. In diesem 5. Teil sind die Elemente des Nationalsozialismus dargelegt, deren Wurzeln im klassischen Sozialismus des 19. Jahrhunderts liegen. Die sozialismusaffine bundesdeutsche Bewältigung wird diese Ableitung der NS-Ideologie aus dem klassischen Sozialismus politologisch in Abrede stellen, insbesondere mit dem Argument, daß sich doch Sozialdemokratie, Kommunismus und Nationalsozialismus bürgerkriegsähnlich bekämpft haben. Allerdings: Während die Feindschaft der Kommunisten gegen die Sozialdemokratie („Sozialfaschisten“) nicht dazu führt, den sozialistischen Charakter des Kommunismus zu bestreiten, wird die Gegnerschaft des Nationalsozialismus gegenüber der Sozialdemokratie als Argument genommen, ihn ideologie-politisch rechts einzuordnen. Dafür spricht prima facie sicherlich, daß der Nationalsozialismus durch Koalition mit Rechtsparteien an die Regierung gelangt ist, erstmal in Thüringen, was aufgrund des demokratischen Wahlergebnisses notwendiges Ergebnis der Abgrenzungspolitik der SPD war. Daß dann nachfolgend bei der Niederschlagung des sog. Röhm-Putsches so nebenbei Konservative wie der Ex-Kanzler Schleicher ermordet wurden, was sich dann im Zusammenhang mit dem 20 Juli 1944 massiv verstärken sollte, stellt in diesem Fall kein Argument für eine andere ideologische Zuordnung des NS dar und dies trotz des Bedauern Hitlers, den „Schlag gegen rechts“ unterlassen zu haben (was nunmehr der eigenartige bundesdeutsche „Antifaschismus“ nachholt).
Der Beitrag behandelt weitere mit der historischen Situation im Zusammenhang stehende Aspekte wie die Verwandtschaft des deutschen Nationalsozialismus mit dem sozialistischen Befreiungsnationalismus der später so genannten Dritten Welt, was am Beispiel der saarländischen Situation als pars pro toto für Gesamtdeutschland unter dem Versailler Regime dargestellt wird. Die im Interesse der Integration der ehemaligen KPD- und SPD-Wähler verwirklichte NS-Sozialpolitik legte aufgrund der Staatsverschuldung eine kriegerische Lösung nahe, um die Sozialstaatskosten des NS-Regimes zu externalisieren. Mit Staatsverschuldung und Sozialstaatskonzept wirkt der NS noch nach, was dadurch exemplifiziert wird, daß die Entnazifizierung den 1. Mai als sozialistischen Feiertag nicht beseitigt hat, obwohl er doch vom Nationalsozialisten Hitler eingeführt worden ist.
Der bundesdeutschen, auch geheimdienstlich durchgesetzten Bewältigungspolitik mit ihren verfehlten historischen Bezugnahmen aufgrund fragwürdiger, zumindest sehr einseitiger Geschichtsinterpretationen sei folgende Erkenntnis eines unorthodoxen Marxisten entgegengehalten:
„Das Phänomen des ´Dritten Reiches´ kann nur aus der Entwicklung der ganzen deutschen Gesellschaft seit der Jahrhundertwende, vor allem seit 1914, erklärt werden. Es gibt keinen Teil des deutschen Volkes, der im Laufe des ersten Vierteljahrhunderts keinen Anteil an seiner Entstehung genommen hätte und an seiner weiteren ideologischen und organisatorischen Ausbildung völlig unschuldig wäre. … So hat es … auch zahlreiche Sozialdemokraten gegeben, welcher nur durch ihre ´Rasse´ oder durch ihre sonstige Untragbarkeit für die NSDAP daran gehindert worden sind, zu Hitler überzugehen. Ebenso wenig … kann also die deutsche Sozialdemokratie ohne weiteres von der Mitschuld an der Entstehung und Entwicklung des Nationalsozialismus freigesprochen werden, ja sie – im Hinblick auf ihren lassalleanischen und späteren ´mehrheits-sozialdemokratischen´ Flügel – sogar am allerwenigstens. Die deutsche Sozialdemokratie hätte also gut daran getan, nach 1945 ihre eigene Vergangenheit selbstkritisch zu untersuchen, nicht nur im Hinblick auf jene politischen Fehler, welche die Machtergreifung der NSDAP erst ermöglicht haben, sondern vor allem in Bezugnahme auf jene theoretischen Positionen, welche dem Nationalsozialismus ideologisch Vorschub leisten mußten“ (Nachweis im Text).
Für einen „Kampf gegen rechts“ bleibt da wenig Raum. Vielmehr wäre Sozialismusbewältigung angesagt. Als Beitrag hierzu sei auf das Werk von Plehn / Weirauch mit einem Vorwort von Josef Schüßlburner zu verweisen:

