Sozialismusbewältigung Teil 33

33. Teil: Was war politisch rechts beim Nationalsozialismus? NS-Gottgläubigkeit als Unterscheidung der Sozialismen und wesentliche Voraussetzung des Erfolgs der „Christdemokratie“ in der Nachkriegszeit

Von Josef Schüßlburner

(Stand 20.04.2026) Es gab wohl so viele Nationalsozialismen wie maßgebliche Nationalsozialisten. Dies macht eine ideengeschichtliche Einordnung des historischen deutschen Nationalsozialismus (NS) schwierig. Je nachdem, von welchem NS, also von welcher maßgebenden Person des „Dritten Reiches“ man bei einer Betrachtung ausgeht, kann man den NS als „eher links“ oder „eher rechts“ bzw. in der amtlichen Ideologiesprache der BRD dann als „rechtsextrem“ einstufen.

Zutreffend erscheint wohl, den NS als ein Phänomen der politischen „Mitte“ einzustufen, der jeweils extrem linke als auch extrem rechte Ideologeme aufgegriffen und – bewältigungsbedürftig? – zu einem eigenständigen Komplex einer erstmaligen deutschen „Volkspartei“ verarbeitet hat. Diese Einordnung erklärt als Folgewirkung der Niederlage des NS-Regimes die maßgebliche Etablierung einer politischen Mitte als „Volkspartei“, insbesondere in Form der sog. „Christdemokratie“ der Nachkriegszeit. Was nämlich den NS von anderen zeitgenössischen Sozialismen unterschied und was damit als maßgebend politisch rechter Aspekt des NS ausgemacht werden kann, war die religiöse Komponente: der deutsche NS trat zwar auf politischer Ebene in Konflikt mit den etablierten Kirchen, aber er bekämpfte nicht wirklich das Christentum als solches, zumindest wenn es als „positiv“ eingeordnet werden könnte, er vertrat demnach keinen Staatsatheismus wie etwa der Sowjetkommunismus. Hitler selbst, der Atheismus und Freidenkertum entschieden ablehnte und sich auch vom germanischen Neuheidentum innerhalb des NS absetzte (wenngleich er dieses tolerierte), verstand sich – anders als der wirkliche Faschist Mussolini, der als Agnostiker zu kennzeichnen ist – als frommen Menschen, machte wiederkehrende Bekundungen zur „Vorsehung“, zum „Allmächtigen“, zum „Herrgott“ und dergleichen mehr und trat deshalb nie aus der katholischen Kirche aus. Er vollzog demnach für sich selbst formal nicht die vom NS-Regime geförderte „Gottgläubigkeit“ eines kirchenlosen Christentums, das schon der Schriftsteller Josef Reimer, der Mann, der Hitler die Ideen gegeben hat, in seinem Pangermanischen Deutschland für die von ihm konzipierte „pangermanische Sozialdemokratie“ befürwortet hatte.

Man kann sicherlich den katholischen Charakter von Hitlers Religiosität in Frage stellen, da sein monotheistisch zu klassifizierender Gott nicht als der dreifaltige angesehen werden kann, war doch Jesus, den Hitler als arischen Helden bewunderte, dessen Lehre vom Juden Paulus korrumpiert worden wäre, nicht entsprechend der trinitarischen Lehre Teil Gottes bzw. Gott selbst. Aber welcher der Laienkatholiken versteht denn das Trinitätsdogma wirklich, auch wenn man sich formelhaft dazu bekennt? „Hitlers Gott ist keine Offenbarungsgottheit; er ist „gerecht“ im Sinne eines Schiedsrichters im Kampf des Daseins, nicht gütig, barmherzig oder friedliebend: Hitlers Gott belohnt Leistung und fordert Opfer, er stützt den Stärkeren, den Siegeswilligen, den Kämpfer, den Selbstbewußten, Gottes „Segen“ ist Stärke und Sieg“ (Nachweis im Text).

Die Aussage in der Präambel der im Verhältnis zum Grundgesetz vorkonstitutionellen Verfassung des Freistaates Bayern, in der vom Trümmerfeld die Rede ist, „zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott … geführt hat“, ist zumindest insofern äußerst problematisch, wenn nicht gar unzutreffend: Ein Gottesverständnis war für den NS und seinen maßgeblichen Vertretern durchaus von zentraler Bedeutung wie etwa auch die Schlußplädoyers von NS-Angeklagten des Nürnberger Prozesses belegen (s. im Text mit Verlinkungen).  

Bei dieser für den NS maßgebenden religiösen Haltung muß dann der Sieg der USA im Zweiten Weltkrieg als Beleg dafür angesehen werden, daß Gott den Sieg der unter Demokratie kämpfenden USA gewollt hat und daher der NS aufgrund seiner eigenen religiösen Prämissen (soweit man Hitlers Einstellung insoweit als maßgebend für den NS ansieht, was sich wohl aufdrängt) als heilsgeschichtlich widerlegt angesehen werden muß: Krieg ist eben Gottesgericht. Dies erlaubte zahlreichen aktiven NS-Anhängern den nahezu nahtlosen Übergang vom NS zum Amerikanismus und zur Grundgesetz-Demokratie. Dies ist mit „Christdemokratie“ und ihrer entschieden pro-amerikanischen Einstellung gut zum Ausdruck gekommen und erklärt den raschen Aufstieg von CDU / CSU in der Nachkriegszeit. Diese ist bei ihrem nicht mehr konfessionslosen, sondern überkonfessionellen Parteichristentum nicht mehr „ultramontan“, also auf den Papst „jenseits der Berge“ ausgerichtet wie noch ihre historischen Vorgänger, sondern muß als „ultraozeanisch“ eingestuft werden, was die fast religiöse Einstellung zum Amerikanismus beschreibt. Eine maßgebliche Grundlage dieser Politreligiosität ist jedoch diejenige der NS-Zeit: Gott bringt sich machtpolitisch zum Ausdruck und dies gebietet dann Untertänigkeit gegenüber den siegreichen USA, die mit einem fast religiösen Pathos vertreten wird.

Müßte diese Politreligiosität wegen des geschichtlichen Zusammenhangs nicht auch endlich einmal „bewältigt“ werden? In der Tat könnte man entsprechend der zivilreligiösen Methodik des BRD-VS bereits den Begriff „Christdemokratie“ als „verfassungsfeindlich“ ansehen, da damit Religion (christlich) und Politik (demokratisch) rechtsstaatswidrig vermengt werden. Man könnte dies als Mißbrauch von Religion zu politischen Zwecken ansehen wie dies zumindest kirchlicherseits dem NS vorgeworfen werden könnte. Und als eine Verletzung des 2. Gebots des Dekalogs wie die Kirchenfunktionäre einmal erkennen müßten. Diese Vermengung von Religion und Politik wirkt sich erkennbar negativ aus, wofür „Verfassungsschutz“ steht, der aus Grundrechten der Bürger, ideologische bzw. zivilreligiöse Herrschaftsnormen gegen die Bürger macht, eine Methodik, die dem NS erlaubt hätte, die Grundrechte nicht abschaffen zu müssen, sondern sie antioppositionell zum Einsatz zu bringen.

„Bewältigt“ wird jedoch in der BRD vor allem eine andere maßgebliche NS-Erscheinung, nämlich der Antisemitismus. Dieser NS-Antisemitismus gründet dabei nicht auf dem traditionellen Antijudäismus des Katholizismus (bei einigen seiner Anhänger dann doch), auch nicht wirklich auf dem Antisemitismus völkischer Strömungen (was der BRD-VS vor allem anti-oppositionell „bewältigt“), wenngleich die religiöse Komponente von Bedeutung ist. Hitler sah für sich einen göttlichen Handlungsauftrag, sich „des Juden zu erwehren“. Die bislang kaum bewältigte religiöse Komponente spielte sicherlich eine Rolle, weil Hitler für den Rassismus, der üblicherweise als Erklärung angeführt wird, religiöse Gründe anführte, wonach Gott unterschiedliche Völker und Rassen geschaffen habe, die sich gegenseitig im Kampf befinden und daher rein erhalten werden müßten. Auch diese Ansicht kann man biblisch begründen, allerdings vor allem aufgrund des sog. Alten Testaments, das Hitler jedoch ablehnte, in Übereinstimmung mit der gnostischen Unterströmung der europäischen Geistestradition, auf die letztlich alle Sozialismen und vor allem der sozialistische Antisemitismus zurückgehen (s. Nachweise im Text).

Wie könnte dies „bewältigt“ werden? Sofern man diesbezüglich überhaupt etwas „bewältigen“ kann, dann ist wohl eine stärkere Trennung von Religion und Politik, zumindest von Staat und Religion anzustreben. Hierbei kommt das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 ins Spiel, dessen Abschluß zumindest gegen den religionsfeindlichen Charakter des NS spricht, zumal eine derartige Vereinbarung mit der Sowjetunion von vornherein nicht in Frage gekommen wäre, was den NS vom Sowjetkommunismus gewiß unterscheidet, da dieser NS dann sicherlich insoweit rechts vom Bolschewismus anzusiedeln ist. Dieses Reichskonkordat hat seinerzeit allemal zur Akzeptanz des NS-Regimes gerade bei deutschen Katholiken beigetragen und auch zu dessen internationalen Anerkennung geführt und die Aussicht auf dieses Abkommen hat die Vorgängerparteien von CDU und CSU zur Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz motiviert, sie also diktaturgeneigt gemacht. Deshalb könnten die etablierten Kirchen, die sich nunmehr so sehr anti-oppositionell für „unsere Demokratie“ einsetzen, doch etwas zur Bewältigung beitragen, indem sich für die Kündigung dieses Konkordats aussprechen, von der schon seit 1919 verfassungsrechtlich verpflichtenden Ablösung der besonderen Rechtstiteln (Staatssekretärsgehälter für Bischöfe direkt aus der Staatskasse) gar nicht erst zu sprechen. Daß letzteres seit über hundert Jahren nicht umgesetzt ist, bezeugt in der Tat die verfassungsfeindliche Einstellung der etablierten Politik und die etablierten Kirchen könnten daher etwas für die Verwirklichung des Verfassungsrechts tun.         

Hinweis
Der vorliegende Beitrag hat für den Verfasser auch eine gewisse persönliche Relevanz. Sein politischer Hauptgesprächspartner in der Gymnasialzeit war als Nachbar in der Heimat-gemeinde ein akademischer Maler und Bildhauer der Schule von Thorak – eines Bildhauers, der in der Gottbegnadeten-Liste (!) des NS-Regimes aufgeführt ist, also einer Liste von Personen, die vom Wehrdienst freigestellt wurden. In seiner Jugend war der besagte Nachbar ein überzeugter aktiver NS-Anhänger, der dann ohne Mitglied zu sein (lokalpolitisch engagierte er sich bei freien Wählergemeinschaften, seinerzeit eine zentrale Möglichkeit für Ex-Nazis, die sich nicht der CSU oder auch der SPD anschließen wollten, da eine NS-Partei freiheitlich verboten ist), insbesondere wegen der Ostpolitik von Brandt nachdrücklich die SPD befürwortete, auch mit der Begründung, daß „wir (NS-Leute) doch Sozialisten“ waren. Von seinen jugendlichen Aktivitäten hat er sich dabei nicht distanziert, sondern den Zeitumständen als verständlich betrachtet, wenngleich er bedauerte, was dann „daraus geworden“ wäre. Er hätte sich deshalb auch entschieden dagegen verwahrt, wenn dies nochmals versucht worden wäre.

Dieser Komplex ist auch Gegenstand der politischen Biographie des Verfassers: 

Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen


Josef Schüßlburner und Bernd Kallina
Mit einem Vorwort von Bundesminister a.D. Prof. Dr. Rainer Ortleb
Klappenbroschur DIN A5
496 Seiten, 24,80 Euro
ISBN 978-3-87336-851-4
Veröffentlicht am 10.02.2025 beim Gerhard Hess Verlag

Seine Aussage „wir (NS-Leute) waren doch Sozialisten“ hat besagter Maler und Bildhauer seiner Angabe nach gegenüber dem damaligen CSU-Bundestagsabgeordneten des heimischen Wahlkreises gemacht, mit dem er zur „Kampfzeit“ als NS-Mitstreiter verbunden war. Dieser Bundestagsabgeordnete der CSU hatte es zum NSDAP-Oberbürgermeister von Bayreuth gebracht: man muß es wohl es als ehrlich empfinden, daß auf seinem Grabstein beide politischen Funktionen mit Zeitangaben erwähnt sind, was im Falle des „O.B.“ den NS-Charakter unbestreitbar ergibt (s. Verlinkung im Text). Deshalb kann man vermuten, daß er wie sein dem Verfasser bekannter ehemaliger Mitstreiter seine NSDAP-Tätigkeit den Zeitumständen entsprechend auch als CSU-Aktivist als zumindest vertretbar und nicht als wirklich bewältigungsbedürftig angesehen hat.

Obwohl der Verfasser des vorstehenden Beitrags, wie auch in seiner Biographie erwähnt, selbst zur Zeit seiner SPD-Mitgliedschaft die sog. „Vergangenheitsbewältigung“ als politische Forderung abgelehnt hat – Personen, die es nicht einmal in der doch so freien BRD wagen, den VS zu kritisieren, spielen sich dann nachträglich sehr mutig als Widerstandkämpfer gegen die NS-Diktatur auf! -, war es für ihn schon von Interesse, entsprechende politische bzw. politreligiöse Konversionen zu verstehen. Der erwähnte Bildhauer hat zumindest im Bereich der Religion eher die Einstellung eines Goebbels (s. dazu im Text) reflektiert, so daß er auch als SPD-Sympathisant besonders gegen den „politischen Katholizismus“ eingestellt war. Allerdings hat er dann doch mit Begeisterung eine Büste von Papst Johannes XXIII. gefertigt, weil er von dessen „Öffnung zur Welt“, also letztlich von der politischen Linkswendung des Katholizismus beeindruckt war, die diesen Bildhauer irgendwie an das „positive Christentum“ zur Zeit seiner NS-Aktivitäten erinnert haben mochte. 

Dagegen dürfte auf den besagten CSU-Abgeordneten vermutlich das zutreffen, was im nachfolgend online gestellten Beitrag ausführlich behandelt wird: Religion war dann anscheinend doch (mangels persönlicher Unterredung mit dem MdB kann der Verfasser nur Vermutungen anstellen aufgrund allgemeiner Erscheinungen) das wesentliche Element, in der zeitlichen Abfolge die NSDAP-Aktivitäten vermittelt über den kriegerischen Sieg der US-democracy als Gottesgericht dann mit nachfolgenden CSU-Aktivitäten für vereinbar zu halten, mag er dies, wie viele andere, auch nicht bewußt so eingeordnet haben. Die alternative Erklärung wäre reiner Opportunismus, der in der Tat bei Aktivisten von CDU und CSU größer sein dürfte als bei anderen Parteien, weil Religion alles erklären und zudecken kann (so wohl eine maßgebliche Funktion von „christlich“ bei CDU und CSU). Dabei müssen sich beide Erklärungen aufgrund der Ambivalenz vieler Menschen in religiösen Fragen nicht widersprechen.       

In der Biographie wird an mehreren Stellen auch auf die grundsätzliche Einstellung des Verfassers zur religiösen Problematik eingegangen. Er plädiert, auch zur Verhinderung einer möglichen Islamisierung aufgrund illegaler, von Kirchen abgesegneter, zumindest nicht kritisierter Masseneinwanderung für eine verstärkte Trennung von Religion und Politik.

„Sozialismusbewältigung – Teil 33“

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