Wie erkennt man einen Rechtsextremen?

Dienst an der Begriffswaffe in der „wehrhaften Demokratie“

Michael Wiesberg

(5.01.2024) Das wesentliche Feindbild des bundesdeutschen „Verfassungsschutzes“, nämlich der sogenannte „Rechtsextremismus“ ist gesetzlich nicht definiert. Daher bleibt es der Kreativität von Politikwissenschaftlern, die dem Inlandsgeheimdienst zuarbeiten und in der Regel ziemlich weit links stehen, überlassen, die Definition nachzuliefern und sie entsprechend den staatlichen Bekämpfungsbedürfnissen und damit den parteipolitischen Machtinteressen der etablierten politischen Kräfte auszufüllen. Dies führt sogar zu bizarren Formelwerken und Graphiken, was dazu dient, dieser Art von Politikwissenschaft als Geheimdienstwissenschaft den wissenschaftlichen Anstricht zu geben. Eine Politikwissenschaft, die von der Ideologie der alliierten Besatzungspolitik (Adorno, Herbert Marcuse) wesentlich geprägt ist und als Phänomen eines Linksextremismus eingeordnet werden könnte, würde man „gegen links“ in der Weise ideologie-politisch vorgehen wie „gegen rechts“, formuliert dann die durch den Inlandsgeheimdienst zu behütende bundesdeutsche Werteordnung!

Eines der strategischen Hauptziele des Linksradikalismus ist damit in Deutschland hoffähig geworden. Der Linksradikalismus, der ursprünglich das Schicksal des Individuums zum Maß seiner politischen Orientierung machte, ist von der historischen Macht der Vernunft überzeugt und argumentiert mit Begriffen der „Gerechtigkeit“ und „Emanzipation“. Daß diese Begriffe mehr und mehr eingesetzt werden, um politisch Andersdenkende „aus dem Diskurs auszuschalten“, muß bedenklich stimmen, zeigen sich doch hier Tendenzen, die auf eine (weitere) totalitäre Metamorphose Deutschlands schließen lassen. Warum das so ist, wußte schon der Jakobiner Saint-Juste. Schon er konstatierte, daß ein „Volk, das im Namen seiner eigenen Rechte unterdrückt“ werde, praktisch wehrlos sei. Es ist darauf hingewiesen worden, daß sich Saint-Justes Befürchtung speziell auf jene Demokratie bezog, die die „Freiheit im Namen der Freiheit einschränkt oder beseitigt“, womit auf das politische Konstrukt verwiesen werden kann, das sich heute „wehrhafte Demokratie“ nennt und dabei verfassungsrechtlich nicht ausdrücklich verankert ist.

“Begriffsschrott” und “Anlage zu Begriffssschrott”

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